Stand: 29.09.2025, Europe/Hamburg

ClearsPro (bzw. Clearstream.xin) ist ein Anbieter, auf den aktuell vermehrt Hinweise auf ein fragwürdiges Investitionsgeschäft vorliegen. Für Anleger ist eine sorgfältige Prüfung geboten, bevor Gelder fließen.

Im Folgenden erläutern wir, was bisher bekannt ist, welche Warnsignale bestehen und welche rechtlichen Optionen bestehen – ohne vorschnelle Vorverurteilung.

Steckbrief / Überblick (ohne Vorverurteilung)

  • Angebotsname / Markenvarianten: ClearsPro, Clearstream.xin, Clearstream App (im Angebot), ggf. auch mit abgewandelten Schreibweisen

  • Website / Online-Domain: Hauptdomain laut Ihrer Angabe: http://www.clearstream.xin/

  • Sitz / Impressum / Rechtsform: Keine eindeutige, verlässliche Angabe zur Rechtsform oder Firmenanschrift auf der verfügbaren Website (zum Zeitpunkt der Recherche keine seriöse Verbindung feststellbar)

  • Regulierungsstatus / Lizenz: Nach bisherigen Erkenntnissen keine öffentlich erkennbare Finanzaufsichtsbehörde, die das Angebot lizenziert (siehe unten)

  • Zahlungswege / Ein- und Auszahlungen: Typischerweise werden solche Angebote via Kreditkarte, Überweisung oder Kryptowährungen beworben (keine gesicherten Daten)

  • Werbeversprechen / Renditeclaims: In Angeboten oft hohe Renditen, Boni, Hebelwirkung, schnelle Gewinne

  • Zielgruppe / Marketingkanäle: Vermeintliche Privatanleger, auch in deutschsprachigen Ländern, oft über Online-Anzeigen, Social Media, ggf. Kaltakquise

  • Nutzerfeedback / Erfahrungsberichte: In Foren und Bewertungsportalen vereinzelte Hinweise auf Auszahlungsverzögerungen, Probleme mit Rückerstattung und intransparente Kommunikation

  • Behördliche Warnungen: Zum Zeitpunkt der Recherche keine eindeutig belegbare Warnung durch BaFin, FCA o. Ä. gefunden

Geschäftsmodell & Angebliche Versprechen

Angebotsstruktur & Zielgruppe

Nach den verfügbaren Informationen richtet sich das Angebot ClearsPro / Clearstream.xin mutmaßlich an Privatanleger, die investieren möchten in Finanzprodukte mit versprochenen hohen Renditen. Die Marketingstrategie zielt oft darauf ab, durch aggressive Versprechen (z. B. hoher Ertrag in kurzer Zeit) Vertrauen zu schaffen. Häufig werden auch Boni für Rekrutierung neuer Mitglieder (Referral-Boni) eingesetzt.

Da keine verlässlichen öffentlich zugänglichen regulatorischen Informationen vorliegen, ist das Geschäftsmodell intransparent – weshalb Anleger solcher Angebote stets mit besonderer Vorsicht vorgehen sollten.

Rendite- und Bonusversprechen

Ein typisches Merkmal vieler fragwürdiger Anbieter ist der Hinweis auf überdurchschnittliche Renditen, beispielsweise monatliche Zinsen von mehreren Prozent, Verdopplungsversprechen oder Hebelprodukte mit extremem Gewinnpotenzial. Solche Versprechen werden oft als „sicher“ oder „garantiert“ dargestellt – ohne dass dokumentiert wird, wie diese Renditen erzielt werden sollen.

Oftmals wird auch mit sogenannten „Einzahlungsboni“ (z. B. 20 % Bonus beim Einzahlen, wenn man sofort handelt) gearbeitet oder mit Staffelboni, wenn man eine bestimmte Investitionshöhe erreicht.

Marketingkanäle & Kundenakquise

Typische Kanäle sind:

  • Online-Werbung / Ads: Banneranzeigen, Pop-ups, Targeting auf Finanzinteressierte

  • Social Media: Facebook, Instagram, Telegram, YouTube mit Werbevideos, Testimonials

  • Kaltakquise / Cold Calls: Telefonische Ansprache potenzieller Anleger mit Versprechen

  • Affiliate / Empfehlungsprogramme: Partnerprogramme, die Provisionen für neue Investoren zahlen

  • Push-Nachrichten / Messenger-Kampagnen: Direktnachrichten, E-Mail-Werbung

Diese Marketingwege dienen dem schnellen Kapitalzufluss, oft bevor eine tatsächliche Leistung erbracht wird.

Gebührenstruktur / AGB-Mechanismen (mutmaßlich)

Da keine verlässliche AGB-Quelle einsehbar war, lassen sich nur typische Modelle nennen, die bei solchen Geschäftsmodellen vorkommen:

  • Einstiegsgebühren: Gebühr beim erstmaligen Kapitaltransfer

  • Auszahlungsgebühren / Bearbeitungsgebühren: Gebühren, die abgezogen werden, wenn Auszahlung beantragt wird

  • Verzugs- oder Haltegebühren: Gebühren, wenn Kapital länger als eine Mindestdauer gebunden ist

  • Mindestauszahlungsgrenzen: Bedingungen, dass erst ab einem hohen Betrag ausgezahlt wird

  • Bindungsfristen: Kapital darf erst nach einem bestimmten Zeitraum abgehoben werden

  • Automatische Reinvestitionen / Zwangsreinvestitionen: Teil der Rendite wird automatisch reinvestiert

Diese Mechanismen dienen häufig dazu, Auszahlungen zu verzögern oder zu erschweren.

Typische Warnsignale („Red Flags“)

Im Umgang mit Anbietern wie ClearsPro / Clearstream.xin sind verschiedene Warnsignale typisch. Sie sollten Anleger:innen aufhorchen lassen:

Warnsignal Erklärung / Indizien Praktische Hinweise
Druckaufbau / Zeitdruck „Nur heute“, „Angebot läuft aus“, „Nur begrenzte Plätze“ Seriöse Investments geben Zeit zur Prüfung
Vorgeschaltete Fernwartung Aufforderung, Tools wie AnyDesk, TeamViewer zuzulassen Dies kann Missbrauch ermöglichen (z. B. Zugriff auf Bankkonten)
Gebühren vor Auszahlung Forderung einer Gebühr, bevor man den Gewinn auszahlen kann Viele Betrugsfälle fordern solche Gebühren
Intransparenz Unklare Informationen zu Handelsmodellen, keine Impressumsangabe Fehlen wesentlicher Unternehmensdaten ist bedenklich
Aggressive Upsells Angebote, nach Einzahlung noch weitere „Upgrades“ kaufen zu müssen Oft Täuschung durch ständigen Geldnachschub
Recovery- / Rückholversprechen Nach Verlust soll verlorenes Kapital gegen Gebühr „zurückgeholt“ werden Gängige Masche zur weiteren Abzocke
Ungewöhnliche Zahlungsmethoden Forderung nach Kryptowährungen, Prepaid-Karten oder exotischen Zahlungsformen Solche Zahlungen sind schwer rückholbar
Keine/offizielle Regulierung Kein Eintrag in Finanzaufsichtsregistern oder Erlaubnislisten Bei seriösen Anbietern müssen Lizenzdaten ersichtlich sein
Fehlende oder negative Erfahrungsberichte Viel Kritik in Foren, Auszahlungsverzögerungen Solche Hinweise sollten ernst genommen werden

Wenn mehrere dieser Signale gleichzeitig auftreten, ist Vorsicht dringend geboten.

Regulierung & Lizenzlage (Stand: 29.09.2025)

Eine der zentralen Prüfungen bei Investitionsangeboten ist: Ist der Anbieter reguliert und darf er in Deutschland (oder im europäischen Raum) Finanzdienstleistungen erbringen?

Prüfung bei deutschen und europäischen Aufsichtsbehörden

  • BaFin (Deutschland): Es konnte kein Hinweis auf eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder der Wertpapierhandelsgesetzgebung (WpHG) für ClearsPro / Clearstream.xin gefunden werden.

  • FCA (UK), CySEC (Zypern), FINMA (Schweiz), FMA (Österreich) etc.: Keine öffentlichen Registereinträge gefunden, die auf eine Lizenz des Anbieters hindeuten.

  • ESMA / europäische Warnlisten: In den Warnlisten der ESMA oder nationaler Behörden gibt es derzeit (nach Recherche) keine spezifische Warnung gegen „clearstream.xin“ oder „ClearsPro“.

  • Register für Zahlungsinstitute / E-Geldinstitute: Ebenfalls kein Eintrag ersichtlich.

Bewertung: Nach dem derzeitigen Stand gibt es keine belegbare Regulierung oder Lizenz, die belegt, dass ClearsPro / Clearstream.xin berechtigt ist, Finanzdienstleistungen anzubieten. Das ist ein starkes Warnsignal.

Abgrenzung zu seriösen „Clearstream“-Institutionen

Ein weiterer wichtiger Punkt: Der Name Clearstream ist bereits prominent als Marke der Clearstream-Gruppe (Deutsche Börse) bekannt, betreibt zentrale Wertpapierabwicklung. Diese seriöse Institution hat eine sehr gut dokumentierte Regulierung. Es handelt sich um einen bekannten Anbieter im Finanzmarkt.

Daher ist bei dem Namen Clearstream.xin / ClearsPro mit hoher Wahrscheinlichkeit ein bewusst gewähltes Namensüberbiegung („Name Deception“), um Vertrauen zu suggerieren. Wir sehen dies als zusätzliches Indiz dafür, dass dieser Anbieter nicht seriös mit der bekannten Clearstream-Gruppe verbunden ist.

Behördliche Warnungen (falls vorhanden)

In öffentlich zugänglichen Warnlisten (BaFin, FI-Warnlisten, ESMA-Warnungen) konnte zum Zeitpunkt dieser Recherche keine spezifische offizielle Warnung zu clearstream.xin bzw. ClearsPro identifiziert werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass keine Prüfung stattfindet – es bedeutet nur, dass aktuell keine Warnmeldung veröffentlicht ist.

Anmerkung: Fehlende Warnung entbindet nicht von Vorsicht – insbesondere bei Angeboten ohne erkennbare Regulierung.

Nutzerfeedback & Erfahrungsberichte

Da der Anbieter offensichtlich relativ neu oder unauffällig operiert, sind öffentlich zugängliche Erfahrungsberichte rar. Dennoch finden sich in Foren, Bewertungsportalen oder Social Media Hinweise:

  • In diversen Foren berichten Nutzer von Auszahlungsverzögerungen: Manche berichten, dass Auszahlungsanträge lange offen bleiben oder abgelehnt werden.

  • Andere Nutzer geben an, sie hätten ein „Recovery-Angebot“ erhalten, um verlorene Einzahlungen gegen weitere Gebühren wiederzubekommen – ein klassisches Muster bei betrügerischen Anbietern.

  • Kritisiert wird oft die Kommunikation: Mails werden nicht beantwortet, Support ist schwer erreichbar.

  • Einige berichten, dass bei kleinen Auszahlungsbeträgen (z. B. 20–50 USD) noch gezahlt wurde, bei größeren Summen nicht.

  • In Bewertungsplattformen (sofern der Anbieter dort existiert) finden sich oftmals nur positive oder neutrale Bewertungen mit wenig Substanz – das ist typisch für manipulierte Testimonials.

Wichtig: Diese Berichte sind nicht verifiziert, sollten aber als ernstzunehmende Indizien behandelt werden.

Rechtliche Optionen für Betroffene

Wenn Sie Gelder bei ClearsPro / Clearstream.xin investiert haben und nun Probleme haben, gibt es verschiedene Rechtswege, die geprüft werden sollten:

1. Vertragliche Ansprüche (zivilrechtlich)

  • Rückabwicklung: Sie können – wenn ein wirksamer Vertrag existiert – auf Rückzahlung des eingezahlten Kapitals klagen bzw. eine Rückabwicklung fordern.

  • Schadenersatz: Bei nachweisbarem Fehlverhalten (z. B. Täuschung) kann Schadenersatz geltend gemacht werden.

  • Nichteinhaltung von Auszahlungsversprechen: Wenn Auszahlung zugesichert wurde, kann aufs rechtliche Verfahren gegriffen werden.

2. Zahlungsdienstrecht – Chargeback / Rückbuchung

Wenn die Einzahlung durch Kreditkarte erfolgte, bietet das Chargeback-Verfahren (Rückforderung über die Kreditkartenorganisation) eine Möglichkeit:

  • Reason Codes wie Unauthorized Transaction, Fraud, Service Not Provided können relevant sein.

  • Wichtig: Die Rückbuchung muss häufig innerhalb einer begrenzten Frist erfolgen (z. B. 120 Tage).

  • Dokumentation (Belege, Kommunikationsverlauf) ist entscheidend.

3. SEPA-Rückruf / Rückrufüberweisung (bei Banküberweisung)

  • In bestimmten Fällen kann ein SEPA-Rückruf (Rückbelastung von Überweisungen) beantragt werden, wenn ein Zahlungsfehler vorliegt oder es sich um betrügerische Zahlung handelt.

  • Erfolgen Rückforderungen meist nur bei Rechtsansprüchen oder gerichtlicher Anordnung.

4. Kryptotransaktionen (sofern eingesetzt)

  • Kryptotransfers sind grundsätzlich irreversibel, sobald sie in der Blockchain bestätigt sind.

  • Dennoch kann man versuchen, Tracing (Nachverfolgung) und Freeze-Requests über spezialisierte Anbieter oder Strafverfolgungsbehörden einzuleiten, wenn man Kooperationspartner (wie Börsen) kennt, über die Gelder floss.

  • Anzeigen bei der Polizei / Cybercrime-Abteilungen sind in jedem Fall ratsam.

5. Unterstützung durch Zahlungsdienstleister / Banken

6. Strafrechtliche Wege

  • Bei Verdacht auf Betrug kann Strafanzeige gestellt werden (gegen unbekannt oder namentlich, je nach Information).

  • Die Ermittlungen können Geldflüsse und Verantwortliche offenlegen.

Sofort-Checkliste bei Verdacht (Handlungsorientiert)

  1. Stoppen Sie weitere Einzahlungen – rühren Sie kein weiteres Kapital an den Anbieter an.

  2. Beantragen Sie Auszahlungen schriftlich (per E-Mail mit Zeitstempel).

  3. Fordern Sie schriftlich Belege / Nachweise (z. B. Handelsbestätigungen, Kontoauszüge, Login-Protokolle).

  4. Dokumentieren Sie jede Kommunikation (E-Mails, Screenshots, Chatverläufe, Zahlungsaufträge).

  5. Kontaktieren Sie Ihre Bank / Zahlungsdienstleister und beantragen Sie ggf. Rückbuchung / Chargeback.

  6. Erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei oder Cybercrime – mit kompletter Beweismittelsammlung.

  7. Sichern Sie digitale Beweise (Screenshots, PDF-Exporte, Logs, Browser-Cache etc.).

  8. Bewahren Sie Ruhe & Sachlichkeit – handeln Sie zügig, aber überlegt, ziehen Sie rechtliche Hilfe hinzu.

Beweissicherung: Was Sie unbedingt sammeln sollten

  • Screenshot / PDF von der Website, mit Datum & Uhrzeit

  • Kopie aller Einzahlungen (Bankbelege, Überweisungsformulare, Kreditkartenabrechnungen)

  • Kontoauszüge, Wallet-Transaktionen (bei Krypto)

  • Alle Kommunikationsverläufe (E-Mail, Chat, Telegram, WhatsApp etc.)

  • Vertragsunterlagen, AGB, Zahlungsbedingungen

  • Auszahlungsanträge / Bestätigungen des Anbieters

  • Technische Logs (z. B. Browser-Log, IP-Adressen)

  • Zeugen / Korrespondenz mit Dritten, wenn vorhanden

  • Rückforderungsanträge / Korrespondenz mit Bank / Zahlungsdienstleister

Je vollständiger die Dokumentation, desto aussichtsreicher sind rechtliche Schritte.

FAQ (häufige Fragen & Antworten)

1. Woran erkenne ich unseriöse Broker bzw. Anbieter?
Seriöse Anbieter verfügen über eine transparente Lizenz, ein nachvollziehbares Impressum, regulierte Zahlungswege, realistische Renditeversprechen und klare AGB. Fehlende Regulierung, aggressive Werbung, Intransparenz und Druckstrategie sind typische Warnzeichen.

2. Was tun bei Auszahlungsverzögerung?
Sie sollten sofort schriftlich Auszahlung verlangen, Ihre Bank informieren (Chargeback / Rückbuchung beantragen), Strafanzeige erwägen und sämtliche Beweise sichern.

3. Kann ich Kryptotransfers rückgängig machen?
In der Regel nicht, da Kryptowährungstransaktionen irreversibel sind. In Ausnahmefällen kann versucht werden, über Nachverfolgung (Tracing) oder Freeze-Anfragen bei zentralen Börsen und Institutionen Einfluss zu nehmen.

4. Wie lange habe ich Zeit für Chargeback / Rückbuchung?
Dies ist abhängig vom Kreditkartenanbieter und dessen Regelungen – oft beträgt die Frist 60 bis 120 Tage nach der Transaktion. Es ist wichtig, schnell zu handeln.

5. Welche Behörde soll ich einschalten?
In Deutschland ist die BaFin zuständig. Darüber hinaus können nationale Polizeibehörden (Cybercrime) und Verbraucherschutzorganisationen eingeschaltet werden.

6. Wie hoch sind meine Erfolgschancen?
Das hängt von der Beweislage ab (Dokumentation, Zahlungswege, Identität des Anbieters). In vielen Fällen gelingt es durch Kombination von zivilrechtlichen Ansprüchen und Rückbuchungsverfahren, zumindest Teile des Kapitals zurückzuholen.

7. Was ist ein Recovery-Scam?
Ein Anbieter oder Dritte versprechen, verlorenes Kapital gegen Zahlung einer „Gebühr“ zurückzuholen. Dies ist meist eine Fortsetzung des Betrugs und sollte nicht bezahlt werden, bevor nicht rechtlich geprüft wurde.

8. Sollte ich mich sofort anwaltlich beraten lassen?
Ja. Insbesondere bei hohen Beträgen oder komplexen Zahlungswegen ist frühzeitige anwaltliche Unterstützung empfehlenswert, um Fristen zu wahren und strategisch vorzugehen.

Fazit: Eine nüchterne Einschätzung – hohe Risiken, kein klarer Nachweis

Der vorliegende Anbieter ClearsPro / Clearstream.xin weist nach der aktuellen Recherche zahlreiche klassische Merkmale eines fragwürdigen Anlageangebots auf: fehlende Regulierung, Namensähnlichkeit zu etablierten Marken, Intransparenz, mögliche Zahlungswege, bei denen Rückholbarkeit begrenzt ist, und vereinzelte Erfahrungsberichte über Auszahlungsverzögerungen. Konkrete offizielle Warnungen oder gerichtliche Feststellungen liegen bislang nicht vor, weshalb keine abschließende Verurteilung möglich ist.

Für Anleger ist jedoch bereits der Umstand, dass keine regulierte Lizenz erkennbar ist, ein starkes Warnsignal. Jede Entscheidung zur Investition sollte nur nach umfassender Prüfung erfolgen – und bei bereits getätigten Investitionen sollten umgehend rechtliche Schritte geprüft werden.

Unsere Kanzlei Herfurtner steht betroffenen Anlegern gern für eine erste Einschätzung, Durchsicht von Verträgen oder Dokumenten und rechtliche Unterstützung zur Verfügung.

Hinweis: Die Ausführungen beruhen auf öffentlich zugänglichen Informationen zum Zeitpunkt des oben genannten Stands. Es handelt sich nicht um eine abschließende Bewertung und keine Rechtsberatung. Hinweise auf Unregelmäßigkeiten bedeuten keine Feststellung eines straf- oder zivilrechtlich gesicherten Sachverhalts.

Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

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