Das Telefon klingelt und auf der anderen Seite präsentiert sich ein freundlicher Verkäufer, der Sie von den Vorteilen seines Produkts oder seiner Dienstleistung überzeugen möchte. Dieser Telefonanruf ist möglicherweise ein sogenannter „Cold Call“ – ein unerwarteter Anruf von einem Unternehmen oder einem professionellen Verkäufer mit dem Ziel, Ihnen etwas zu verkaufen.

Obwohl solche Gespräche für die Anrufer erfolgreich sein können, gibt es zahlreiche gesetzliche Regeln, die sowohl die Rechte der Angerufenen schützen als auch den Raumpflege, Anruf, Kundenakquise, Verkauf usw. Unternehmen Vorgaben für die Durchführung von Cold Calls machen.

In diesem Ratgeber wollen wir einen umfassenden Überblick über die Rechte und gesetzlichen Regelungen im Bereich Cold Calling geben. Wir werden gesetzliche Grundlagen sowohl aus der Perspektive des Verbraucherschutzes als auch der Unternehmensseite betrachten, sowie praktische Tipps zur Verfügung stellen, um die Einhaltung der relevanten Gesetze zu gewährleisten.

Gesetzliche Grundlagen des Cold Calling

Zunächst ist es wichtig, die verschiedenen Gesetze und Verordnungen zu kennen, die Cold Calling betreffen. Dazu gehören:

Die oben genannten Gesetze und Verordnungen schaffen zusammen einen gesetzlichen Rahmen, der die Rechte der Verbraucher schützt und klare Vorgaben für Unternehmen festlegt, die Cold Calling betreiben möchten. In den folgenden Abschnitten werden wir die relevanten Bestimmungen aus jedem dieser Gesetze näher betrachten und erläutern, wie sie sich auf Cold Calling auswirken.

Datenschutz und Cold Calling: Die Relevanz von BDSG, TKG, TMG und DSGVO

Der Schutz der persönlichen Daten von Verbrauchern spielt eine zentrale Rolle bei der Regulierung von Cold Calling. Die meisten Cold Calls basieren auf dem Sammeln und Verarbeiten von personenbezogenen Daten wie Telefonnummern, die anschließend für Werbezwecke genutzt werden. Es ist wichtig, dass Unternehmen, die Cold Calls durchführen, diese datenschutzrechtlichen Vorgaben beachten:

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Das BDSG ist ein deutsches Bundesgesetz, das den Umgang mit personenbezogenen Daten durch Unternehmen und öffentliche Stellen regelt. Da Cold Calls in der Regel auf dem Sammeln und Verarbeiten solcher Daten basieren, sind die Vorschriften des BDSG besonders relevant.

Gemäß § 7 BDSG ist die Verarbeitung von personenbezogenen Daten für Werbezwecke grundsätzlich zulässig, sofern die betroffene Person hierzu ihre Einwilligung erteilt hat oder das Unternehmen ein berechtigtes Interesse an der Verarbeitung nachweisen kann. Für Cold Calls bedeutet dies, dass Unternehmen entweder die ausdrückliche Zustimmung der Angerufenen benötigen oder sich auf eine gesetzliche Ausnahme berufen müssen, um persönliche Daten für Werbeanrufe zu nutzen.

Telekommunikationsgesetz (TKG)

Das TKG enthält verschiedene Bestimmungen, die auf Telekommunikationsdienste, einschließlich Telefonmarketing und Cold Calling, anwendbar sind. Insbesondere untersagt § 102 TKG automatische Telefonanrufe zu Werbezwecken ohne die ausdrückliche Einwilligung der Angerufenen (sog. „Robo-Calls“). Weitere Regelungen zum Datenschutz finden sich unter anderem in den §§ 91-94 TKG.

Telemediengesetz (TMG)

Das TMG betrifft insbesondere Anbieter von Telemedien, also Dienste, die über elektronische Kommunikationsmittel angeboten werden, wie z.B. Internetdienste. Obwohl das TMG hauptsächlich für Online-Anwendungen konzipiert ist, können einige seiner Bestimmungen auch auf Cold Calling anwendbar sein, insbesondere im Zusammenhang mit datenschutzrechtlichen Pflichten.

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Die europäische DSGVO ist ein Eckpfeiler des Datenschutzrechts und setzt einen umfassenden, harmonisierten Rahmen für den Schutz personenbezogener Daten in der gesamten EU. Die DSGVO regelt unter anderem die Verarbeitung, Speicherung und Weitergabe von personenbezogenen Daten und verlangt von Unternehmen, Transparenz und Rechenschaftspflicht bei der Verwendung dieser Daten zu gewährleisten.

Im Zusammenhang mit Cold Calling können die folgenden Grundsätze der DSGVO besonders relevant sein:

  • Rechtmäßigkeit, Fairness und Transparenz der Datenverarbeitung (Art. 5 Abs. 1 lit. a) DSGVO)
  • Datensparsamkeit (Art. 5 Abs. 1 lit. c) DSGVO)
  • Speicherfristen für personenbezogene Daten (Art. 5 Abs. 1 lit. e) DSGVO)

Regulierung von Cold Calling im Wettbewerbsrecht: Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

Während das Datenschutzrecht vor allem die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte der Verbraucher schützt, zielt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) darauf ab, den Markt vor unlauteren Geschäftspraktiken und Wettbewerbsverzerrungen zu schützen. Auch hier gibt es Bestimmungen, die für Cold Calling von Bedeutung sind:

§ 7 UWG: Unzumutbare Belästigung

Gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG ist eine geschäftliche Handlung unzulässig, wenn sie geeignet ist, die Entscheidungsfreiheit der Marktteilnehmer erheblich zu beeinträchtigen und sie eine unzumutbare Belästigung darstellt. Cold Calls können unter bestimmten Umständen als unzumutbare Belästigung eingestuft werden, beispielsweise wenn sie ohne vorherige Einwilligung der Angerufenen erfolgen oder wenn sie wiederholt und aufdringlich sind.

§ 7 Abs. 3 UWG: Opt-in-Regelung für Telefonwerbung

§ 7 Abs. 3 UWG stellt eine spezielle Regelung für telefonische Werbung dar und legt fest, dass Cold Calls ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der Angerufenen unzulässig sind (sog. „Opt-in-Regelung“). Dies bedeutet, dass Unternehmen, die Cold Calls durchführen möchten, sicherstellen müssen, dass sie die ausdrückliche Einwilligung der potenziellen Kunden haben, bevor sie ihren Telefonhörer in die Hand nehmen.

In einigen Fällen kann die Einwilligung auch „konkludent“ (stillschweigend) erfolgen, etwa wenn ein bestehender Kunde seine Telefonnummer angegeben hat und eine Geschäftsbeziehung zum Unternehmen besteht. In solchen Fällen sollten Unternehmen jedoch vorsichtig sein und sicherstellen, dass sie die Anforderungen der konkludenten Zustimmung erfüllen, um rechtliche Risiken zu minimieren.

Praktische Tipps zur Einhaltung von Cold Calling-Gesetzen und -Vorschriften

Um rechtliche Probleme und Haftungen im Zusammenhang mit Cold Calling zu vermeiden, sollten Unternehmen die folgenden praktischen Tipps beherzigen:

Stellen Sie sicher, dass Sie die Einwilligung der Angerufenen haben

Bevor Sie einen Cold Call durchführen, sollten Sie sichergehen, dass Sie die ausdrückliche Zustimmung der Angerufenen haben. Diese Einwilligung sollte schriftlich oder in Textform (z.B. E-Mail) erfolgen und klar und eindeutig sein. Bewahren Sie Nachweise über die erteilten Einwilligungen auf, um bei möglichen Rechtsstreitigkeiten Ihre Rechtskonformität nachweisen zu können.

Achten Sie auf Transparenz und Datenschutzrecht

Informieren Sie die Angerufenen stets über die Herkunft und den Zweck der Datenerhebung und -verarbeitung, wie von den Datenschutzbestimmungen vorgeschrieben. Geben Sie den Angerufenen auch Informationen über ihr Recht auf Widerruf der Einwilligung und Löschung ihrer Daten. Stellen Sie sicher, dass Ihre Datenschutzerklärung auf dem neuesten Stand ist und den Anforderungen der DSGVO und anderer relevanter Datenschutzgesetze entspricht.

Beschränken Sie die Anzahl der Cold Calls und vermeiden Sie unangemessene Zeiten

Um als unzumutbare Belästigung im Sinne des UWG zu gelten, sollte die Anzahl der Cold Calls beschränkt werden. Achten Sie darauf, dass Ihre Anrufe nicht unverhältnismäßig häufig oder aufdringlich sind. Rufen Sie auch nicht zu unangemessenen Zeiten an, z. B. früh am Morgen oder spät am Abend, um die Belästigung der Angerufenen zu minimieren.

Halten Sie sich an die Robinson-Liste

Eine Robinson-Liste ist eine Liste von Personen, die keine unerwünschte Telefonwerbung erhalten möchten. In Deutschland gibt es eine solche Liste, die von der Deutschen Direktmarketing Association (DDV) verwaltet wird. Stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Anruflisten mit dieser Liste abgleichen, um keine unerwünschten Cold Calls durchzuführen.

Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter

Schulen und informieren Sie regelmäßig Ihre Mitarbeiter über die rechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für Cold Calling. Stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeiter die Rechte der Angerufenen respektieren und die gesetzlichen Vorgaben einhalten.

Häufig gestellte Fragen (FAQs) zum Thema Cold Calling

Im Folgenden finden Sie Antworten auf einige häufig gestellte Fragen zum Thema Cold Calling:

Darf ein Unternehmen ohne Einwilligung Cold Calls durchführen?

In Deutschland ist das Durchführen von Cold Calls grundsätzlich ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der Angerufenen unzulässig (siehe § 7 Abs. 3 UWG). In einigen Fällen kann die Einwilligung auch konkludent erfolgen, jedoch sollten Unternehmen generell vorsichtig sein und sicherstellen, dass sie die Anforderungen der rechtlichen Bestimmungen erfüllen.

Was passiert, wenn ein Unternehmen gegen die Cold Calling-Vorschriften verstößt?

Verstöße gegen die Cold Calling-Vorschriften können zu Bußgeldern, Schadenersatzforderungen und Abmahnungen führen. Zudem kann das Image und der Ruf des Unternehmens Schaden nehmen, wenn unzulässige Cold Calls ans Licht kommen.

Können Verbraucher Cold Calls melden, die gegen die gesetzlichen Vorschriften verstoßen?

Ja, Verbraucher können unzulässige Cold Calls bei der zuständigen Verbraucherzentrale oder der Bundesnetzagentur melden. Diese Stellen können dann gegebenenfalls Maßnahmen gegen das Unternehmen ergreifen, das gegen die gesetzlichen Regelungen verstoßen hat.

Gilt die DSGVO auch für Cold Calls?

Ja, die DSGVO gilt auch für Cold Calls, da sie personenbezogene Daten, wie etwa Telefonnummern, umfassen. Unternehmen, die Cold Calls durchführen, müssen sicherstellen, dass sie die datenschutzrechtlichen Anforderungen der DSGVO einhalten, z. B. Transparenz, Rechtmäßigkeit und Datensparsamkeit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.

Wie verhält es sich mit B2B-Cold Calling? Gelten hier dieselben Vorschriften?

Grundsätzlich gelten dieselben rechtlichen Vorschriften sowohl für Cold Calls an Verbraucher als auch an Unternehmen. Allerdings können einige Unterschiede in der Anwendung und Durchsetzung der Vorschriften bestehen, zum Beispiel, wenn es um Datenschutz- oder Wettbewerbsrechtsfragen geht. Unternehmen, die B2B-Cold Calls durchführen, sollten auch auf diese spezifischen Aspekte achten und sich an die entsprechenden gesetzlichen Regelungen halten.

Cold Calling: Alles, was Unternehmen beachten müssen

Cold Calling ist ein weitverbreitetes Marketinginstrument, das Unternehmen nutzen, um ihre Produkte und Dienstleistungen zu bewerben. Dennoch ist es für Unternehmen unerlässlich, sich der gesetzlichen Regelungen und Vorschriften bewusst zu sein, die Cold Calling betreffen, insbesondere im Hinblick auf Datenschutz, Wettbewerbsrecht und Transparenz.

Um rechtliche Risiken zu vermeiden, sollten Unternehmen die oben genannten Tipps und Best Practices befolgen und dafür sorgen, dass ihre Mitarbeiter entsprechend geschult und sensibilisiert sind. Bei Bedenken oder Unklarheiten sollten Sie den Rat eines erfahrenen Rechtsanwalts einholen, um Ihr Unternehmen bestmöglich vor Haftungen zu schützen.

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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

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