
Dauerparker vor dem Haus – Wenn laufend fremde Fahrzeuge den Parkplatz oder die Zufahrt Ihres Eigenheims blockieren, kann das zu erheblichen Beeinträchtigungen führen. Schließlich möchten Sie selbst oder Ihre Besucher jederzeit ausreichend Parkmöglichkeiten vor Ihrer Tür vorfinden.
Rentiert es sich daher, rechtliche Schritte gegen Dauerparker einzuleiten? In diesem Blog-Beitrag erklären wir Ihnen im Detail, welche Rechte und Pflichten Sie als Hauseigentümer in derartigen Situationen haben, und welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen, um gegen solche Störungen vorzugehen.
Inhaltsverzeichnis
- Rechtliche Grundlagen bei Parkplatzproblemen
- Dauerparker: Erlaubt oder verboten?
- Wie sollen Sie vorgehen, wenn Ihr Parkplatz blockiert wird?
- Das Abschleppen von Falschparkern: Wann ist es erlaubt?
- Unserer Erfahrungen bei Parkplatzkonflikten: Anonymisierte Fallbeispiele
- FAQs zum Thema Dauerparker vor dem Haus
Rechtliche Grundlagen bei Parkplatzproblemen
Bevor wir uns mit den Einzelheiten beschäftigen, ist es wichtig, die rechtliche Grundlage bei parkenden Autos auf Privatgrundstücken zu betrachten. Hierzu sollte man die Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) heranziehen, um ein grundlegendes Verständnis für die rechtlichen Rahmenbedingungen beim Parken auf Privatgelände zu erlangen.
Die wichtigsten Regelungen der StVO in Bezug auf das Parkverhalten beziehen sich auf öffentliche Straßen, Wege oder Plätze, wobei auch bestimmte Vorschriften für das Parken auf Privatgelände gelten. Gemäß § 12 StVO darf ein Fahrzeug bis zu drei Minuten halten, um z. B. Personen ein- oder aussteigen zu lassen oder zum Be- oder Entladen. Im Falle des Parkens, also länger als drei Minuten, ist dies nur erlaubt, wenn es ausdrücklich erlaubt oder ausgeschildert ist. Ob ein Privatgrundstück betroffen ist, spielt hierbei keine Rolle.
Neben der StVO können auch zivilrechtliche Regelungen des BGB zur Anwendung kommen. Insbesondere § 1004 BGB regelt die Beseitigung von Störungen aus rechtswidriger Eigentumsbeeinträchtigung, was auch das widerrechtliche Parken auf Privatgrund umfasst. Ein Anspruch auf Beseitigung der Störung besteht hierbei, wenn der Eigentümer des Grundstücks in seinen Rechten verletzt wird.
Dauerparker: Erlaubt oder verboten?
Ob das Abstellen von Fahrzeugen als Dauerparker vor Ihrem Haus erlaubt oder verboten ist, hängt maßgeblich von den örtlichen Gegebenheiten sowie den rechtlichen Rahmenbedingungen ab. Grundsätzlich ist das Parken auf öffentlichem Straßenland erlaubt, solange es den Vorschriften der StVO entspricht.
Eine Ausnahme stellen allerdings sog. Parkverstöße dar, bei denen das Fahrzeug länger als die erlaubte Zeit abgestellt ist, z. B. in einer Anwohnerparkzone mit einer Höchstparkdauer. Hierbei kann die zuständige Ordnungsbehörde ein Bußgeld verhängen. Denn der lange Zeitraum sowie das Hindernis durch das Fahrzeug können zu deutlichen Beeinträchtigungen führen.
Hinsichtlich Ihres Privatgrundstücks stellt das unberechtigte Parken anderer Fahrzeuge prinzipiell eine Verletzung Ihres Eigentumsrechts dar. Hierbei können Sie die Beseitigung der Störung (z. B. durch Abschleppen) verlangen und gegebenenfalls auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
Wie sollen Sie vorgehen, wenn Ihr Parkplatz blockiert wird?
Falls Ihr Parkplatz oder die Zufahrt Ihres Hauses von einem Dauerparker blockiert wird, empfehlen wir Ihnen die folgenden Schritte:
- Setzen Sie eine angemessene Frist zur Beseitigung des Fahrzeugs. Legen Sie einen Hinweis hinter der Windschutzscheibe des Falschparkers an, welcher deutlich den Zeitpunkt zur Entfernungen des Fahrzeugs festlegt.
- Informieren Sie die zuständige Ordnungsbehörde und lassen Sie mögliche Parkverstöße an diesem Ort prüfen.
- Sie können auch das Abschleppunternehmen kontaktieren, um das Fahrzeug entfernen zu lassen, wenn es Ihr Eigentum definitiv beeinträchtigt und der Fahrzeughalter die Frist verstreichen hat lassen.
- Gerne können Sie auch die Hilfe unseres Rechtsanwaltsbüros in Anspruch nehmen, um sich juristisch abzusichern und die notwendigen Schritte einzuleiten.
Das Abschleppen von Falschparkern: Wann ist es erlaubt?
Das Abschleppen eines Falschparkers auf Ihrem Privatgrundstück ist grundsätzlich erlaubt, sofern die Voraussetzungen von § 1004 BGB erfüllt sind. Das bedeutet, dass das unrechtmäßige Parken tatsächlich eine Beeinträchtigung Ihres Eigentums darstellt und Sie nicht bereits auf andere Art und Weise zuvor zugestimmt haben.
Vor dem Abschleppen muss allerdings die Identität des Fahrzeughalters festgestellt werden und dieser zur Beseitigung der Störung aufgefordert werden, z. B. durch einen entsprechenden Hinweis am Fahrzeug. In der Regel sollte dem Fahrzeughalter eine angemessene Zeit zur Entfernung gegeben werden. Wenngleich es keine feste Frist gibt, erscheinen zwei Stunden in den meisten Fällen ausreichend.
In jedem Fall sollten Sie die Kosten des Abschleppvorgangs dokumentieren, damit Sie diese später ggf. vom Fahrzeughalter einfordern können. Auch die Mitteilung an die zuständige Ordnungsbehörde ist empfehlenswert, um im Nachhinein keine Schwierigkeiten zu bekommen.
Unserer Erfahrungen bei Parkplatzkonflikten: Anonymisierte Fallbeispiele
In unserer anwaltlichen Praxis betreuen wir regelmäßig Mandanten, die mit Parkplatzkonflikten konfrontiert sind. Hier möchten wir Ihnen einige anonymisierte Fallbeispiele vorstellen, die zeigen, wie solche Fälle gelöst wurden:
- Fall 1: Eine Mandantin klagt über einen Dauerparker auf ihrem Privatgrundstück. Nachdem sie mehrfach erfolglos versucht hatte, den unbekannten Fahrzeughalter zum Entfernen seines Autos zu bewegen, wandte sie sich an unsere Kanzlei. Wir erstellten für sie eine juristische Aufforderung zur Beseitigung der Störung. Als der Fahrzeughalter dieser Aufforderung nicht nachkam, ließen wir das Fahrzeug abschleppen und die Kosten des Vorgangs erfolgreich durch den Fahrzeughalter erstatten.
- Fall 2: Ein Mandant meldet, dass sein Parkplatz vor seinem Haus ständig von verschiedenen Autos zugeparkt wird und er dadurch kaum noch Parkmöglichkeiten für sich und seine Familie hat. Wir empfahlen ihm, ein Parkverbotsschild erwerben und aufzuhängen. Ebenfalls gaben wir ihm den Rat, wiederholten Parkverstößen etwa durch Anschreiben der Fahrzeughalter oder Ordnungswidrigkeitenanzeigen zu begegnen.
- Fall 3: In einem Mehrfamilienhaus klagten mehrere Mietparteien über das Parkverhalten eines Dauerparkers. Wir unterstützten den Vermieter dabei, dem betreffenden Fahrzeughalter eine Abmahnung mit der Androhung einer fristlosen Kündigung zu erteilen, sollte der Mieter sein Parkverhalten nicht ändern. Dies führte letztlich zur Beendigung der Parkplatzproblematik.
FAQs zum Thema Dauerparker vor dem Haus
In diesem Abschnitt beantworten wir häufig gestellte Fragen zum Thema Dauerparker vor dem Haus und wie man damit umgehen sollte:
Frage 1: Darf ich einen Dauerparker vor meinem Haus auch dann abschleppen lassen, wenn es sich um öffentlichen Parkraum handelt?
Nein, das Abschleppen eines Fahrzeugs ist in diesem Fall nur zulässig, wenn die zuständige Ordnungsbehörde dies anordnet. In solchen Fällen sollte man sich zunächst an die zuständige Polizei oder das Ordnungsamt wenden und einen Verstoß gegen das zulässige Parken melden.
Frage 2: Was kann ich tun, wenn ein Dauerparker die Sicht aus meiner Einfahrt einschränkt?
Wenn die Sicht aus Ihrer Einfahrt durch das parkende Fahrzeug signifikant eingeschränkt wird und sich daraus eine Gefahr für den Straßenverkehr ergibt, sollten Sie dies der zuständigen Ordnungsbehörde melden. Diese kann das Fahrzeug ggf. abschleppen lassen oder den Fahrzeughalter durch ein Bußgeld oder Verwarnung dazu anhalten, sein Fahrzeug woanders abzustellen.
Frage 3: Kann ich Schadensersatz verlangen, wenn ein Dauerparker vor meinem Haus gegen mein Parkverbotsschild verstößt?
Ein Schadensersatzanspruch kann grundsätzlich nur dann geltend gemacht werden, wenn Ihnen durch das widerrechtliche Parken tatsächlich ein finanzieller Schaden entstanden ist. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn Sie aufgrund der Blockierung Ihres Parkplatzes einen weiter entfernten, kostenpflichtigen Parkplatz nutzen mussten. In solchen Fällen sollten Sie die entstandenen Kosten genau dokumentieren.
Frage 4: Welche Maßnahmen kann ich ergreifen, um die Parkplatzsituation vor meinem Haus zu verbessern?
Um die Parkplatzsituation vor Ihrem Haus zu verbessern, können Sie verschiedene Maßnahmen ergreifen. Dazu zählen beispielsweise das Anbringen von Parkverbotsschildern oder das Markieren von Parkplätzen auf Ihrem Grundstück. Zudem sollten Sie, wenn möglich, in einen Dialog mit den betreffenden Fahrzeughaltern treten oder etwa durch ein Anwohnerparkkonzept versuchen, eine Lösung für alle Beteiligten zu finden.
Abschließende Gedanken zum Thema Dauerparker vor dem Haus
Das Problem mit Dauerparkern vor dem eigenen Haus kann eine reale Belastung für Hauseigentümer und Anwohner darstellen. Obwohl das Parken auf öffentlichem Straßenland grundsätzlich erlaubt ist, gibt es Situationen, in denen Maßnahmen gegen Falschparker gerechtfertigt und notwendig sind – sei es aufgrund von blockierten Parkplätzen, Zufahrten oder eingeschränkter Sicht aus der Einfahrt.
Es ist wichtig zu wissen, welche rechtlichen Grundlagen in solchen Fällen anzuwenden sind und welche Schritte in Betracht gezogen werden können. Hierzu gehören das Setzen von eigenen Parkverbotsschildern, die Meldung von Parkverstößen an die Ordnungsbehörde und das Abschleppen von widerrechtlich parkenden Fahrzeugen auf Privatgrundstücken.
Die präsentierten anonymisierten Fallbeispiele zeigen, dass in der anwaltlichen Praxis häufig maßgeschneiderte Lösungen für Parkplatzkonflikte gefunden werden müssen. Es ist daher ratsam, sich an eine erfahrene Rechtsanwaltskanzlei zu wenden, die Sie in Ihrer individuellen Situation unterstützen kann.
Sollten Sie also mit Dauerparkern vor Ihrem Haus konfrontiert sein, sollten Sie Ihre eigenen Interessen und Rechte im Auge haben und bei Bedarf juristische Schritte in Betracht ziehen. Die Zusammenarbeit mit einer kompetenten Rechtsanwaltskanzlei kann Ihnen helfen, die richtige Entscheidung zu treffen und dafür zu sorgen, dass die unangenehme Situation bestmöglich gelöst wird.
„Unsere Kanzlei setzt auf Künstliche Intelligenz, um Ihnen hochwertige Rechtsberatung zu deutlich reduzierten Kosten anzubieten.
Mandanten profitieren in Einzelfällen von Kosteneinsparungen bis zu 90% – ohne Abstriche bei Qualität und individueller Betreuung.
Vertrauen Sie auf eine zukunftsweisende Kombination aus Innovation und juristischer Exzellenz.“
Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter
Aktuelle Beiträge aus dem Rechtsgebiet Immobilienrecht
Bauherrengemeinschaft – Welche Vor- und Nachteile gibt es
Erfahren Sie alles über Bauherrengemeinschaften, ihre Vorzüge für gemeinschaftliches und nachhaltiges Bauen sowie die potenziellen Herausforderungen.
Baugenehmigung: Welche Schritte sind für die Erteilung notwendig
Erfahren Sie, welche Schritte für die Erteilung einer Baugenehmigung in Deutschland nötig sind und wie Sie den Bauantrag richtig stellen.
Baumängelbeseitigung: Welche Rechte haben Bauherren
Erfahren Sie, welche Rechte Sie als Bauherr bei der Baumängelbeseitigung haben und wie Sie Ihre Ansprüche effektiv durchsetzen können.
Welche Klauseln sind in einem Immobilienmaklervertrag besonders wichtig?
Erfahren Sie, welche Klauseln in einem Immobilienmaklervertrag entscheidend sind, um Ihre Rechte und Pflichten als Verkäufer oder Käufer zu wahren.
Baufinanzierungsvertrag: Worauf müssen Kreditnehmer besonders achten?
Entdecken Sie, worauf Sie beim Baufinanzierungsvertrag achten sollten, um optimale Konditionen für Ihre Immobilienfinanzierung zu sichern.