Digitalisierung Gesundheitswesen Gesetz

Betrachten wir eine Zukunft, in der sämtliche medizinischen Unterlagen, Rezepte und Therapien in einer einzigen digitalen Datei sofort verfügbar sind. Das könnte bald Realität werden, denn ab dem 26. März 2024 revolutioniert das Digital-Gesetz (DigiG) das deutsche Gesundheitssystem. Ziel ist es, durch digitale Angebote wie die elektronische Patientenakte (ePA) und E-Rezepte, Prozesse zu vereinfachen und für Patienten zugänglicher zu gestalten.

Das Digital-Gesetz implementiert für medizinische Dienstleister, gesetzliche Krankenversicherungen und Apotheken verpflichtende digitale Verfahren. Es zielt darauf ab, eine papierlose, effizientere und sicherere medizinische Versorgung zu gewährleisten. Schon im Jahr 2025 wird die ePA allen Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung zur Verfügung gestellt, inklusive einer automatisiert erstellten Medikationsübersicht. Dieser Schritt wird auch in der privaten Krankenversicherung umgesetzt, jedoch auf Basis eines Widerspruchsverfahrens. Solche Fortschritte sind essentiell, um die medizinische Betreuung zukünftiger Generationen zu verbessern.

Einführung und Ziele des Digital-Gesetzes

Die Einführung des Digital-Gesetzes (DigiG) symbolisiert einen wesentlichen Fortschritt für die Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen. Es wurde am 14. Dezember 2023 vom Deutschen Bundestag verabschiedet und trat am 26. März 2024 in Kraft. In Verbindung mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) schafft es die gesetzliche Grundlage für die Digitalisierung im Gesundheitsbereich und in der Pflege. Unser Ziel ist es, durch digitale Lösungen wie die elektronische Patientenakte (ePA) und das elektronische Rezept (E-Rezept), die Gesundheits-IT und das Management von Krankenhäusern zu optimieren.

Digitalisierung Gesundheitswesen Gesetz

Was ist das Digital-Gesetz?

Das Digital-Gesetz repräsentiert eine umfassende gesetzliche Maßnahme, die die Digitalisierung im Gesundheitswesen beschleunigen soll. Mittelpunkt sind die elektronische Patientenakte (ePA) und das E-Rezept. Durch sie wird der Austausch von Gesundheitsinformationen zwischen Patienten, Ärzten und weiteren Dienstleistern vereinfacht und verbessert.

Warum brauchen wir eine gesetzliche Digitalisierung im Gesundheitswesen?

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen durch gesetzliche Maßnahmen ist notwendig, um den Herausforderungen moderner Medizin gerecht zu werden. Eine verbesserte Informationsübermittlung und der Zugang zu digitalen Lösungen sind hierbei entscheidend. So können sowohl Krankenhäuser als auch Arztpraxen ihre Prozesse effizienter gestalten. Dadurch wird letztlich die Patientenversorgung signifikant verbessert.

Die wichtigsten Ziele des Digital-Gesetzes

Zu den primären Zielen, die das Digital-Gesetz erreichen möchte, gehören:

  • Die Förderung digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA) zur Verbesserung der Versorgungsqualität
  • Die Implementierung und Optimierung der elektronischen Patientenakte (ePA) sowie des E-Rezepts
  • Die Fortentwicklung telemedizinischer Dienstleistungen
  • Die Stärkung der Kooperation verschiedener Akteure im Gesundheitsbereich
  • Die Steigerung der Effizienz durch den Einsatz von Gesundheits-IT im Krankenhausmanagement

Diese Initiativen zielen darauf ab, den Gesundheitssektor digital umzugestalten und die medizinische Betreuung nachhaltig zu verbessern.

Digitale Lösungen und Innovationen im Gesundheitswesen

Mit dem Start des Digital-Gesetzes am 26. März 2024 hat das Gesundheitswesen einen signifikanten Innovationsschub erlebt. Es verdient Beachtung, die Schlüsseltechnologien und Neuerungen eingehend zu betrachten.

Elektronische Patientenakte (ePA)

Ab dem Jahr 2025 erhalten alle gesetzlich Versicherten Zugang zur ePA. Diese ermöglicht eine sichere und zentralisierte Speicherung von Patientendaten. Privat Versicherte erhalten, abhängig von ihren Krankenversicherungen, ebenfalls Zugriff auf eine ePA. Bereits seit Januar 2021 können gesetzlich Versicherte auf Wunsch ihre ePA einsehen, wodurch die Kooperation zwischen ihnen und den Gesundheitsdienstleistern optimiert wird.

ePA

Das E-Rezept als verbindlicher Standard

Das Verfahren des E-Rezepts wird ab dem Jahr 2025 zum verbindlichen Standard für Arzneimittelverordnungen. Diese Umstellung zielt darauf ab, die Prozesseffizienz zu erhöhen und unerwünschte Arzneimittelinteraktionen zu minimieren. Schon seit 2020 ist das E-Rezept durch das Patientendatenschutzgesetz (PDSG) im Einsatz. Seine Integration in die Apps der Versicherungen erleichtert den Nutzern die sichere Handhabung.

Telemedizin und digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)

Telemedizinische Dienste und DiGA revolutionieren die medizinische Versorgung, indem sie diese flexibler und effizienter gestalten. Das Digital-Gesetz hebt Beschränkungen auf, ermöglicht mehr Videosprechstunden und erweitert die Möglichkeiten der Fernbehandlung. Seit 2019 können DiGA auf Rezept bezogen und von den Versicherungen erstattet werden. Diese müssen ihren Nutzen nachweisen und die Ergebnisse an das BfArM melden. Ihre Preisfestsetzung basiert auf der Wirksamkeit, was zu einem fairen Wettbewerb führt.

Digitalisierung Gesundheitswesen Gesetz: Neue Richtlinien und Umsetzungen

Das Digitalisierung Gesundheitswesen Gesetz leitet bedeutende Reformen und legislative Anforderungen ein. Diese Transformation betrifft das gesamte Gesundheitssystem. Ein Schlüsselelement ist die landesweite Anwendung des eArztbriefes, welcher als obligatorischer Standard implementiert wird. Er soll die Kommunikation im medizinischen Bereich verbessern.

Die Einführung des E-Rezepts durch das Gesetz soll die Arzneimittelversorgung effektiver und sicherer machen. Besonders signifikant ist die Integration digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA) in die standardmäßige Versorgung. Derzeit sind 56 Applikationen im offiziellen DiGA-Register des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte eingetragen.

Ein wesentlicher Wandel wird durch die Einführung der Opt-Out-Methode für die elektronische Patientenakte (ePA) herbeigeführt. Versicherte bekommen automatisch eine ePA, es sei denn, sie lehnen dies explizit ab. Es gibt jedoch kritische Meinungen, dass die neuen Regelungen zur assistierten Telemedizin Ärzte nicht genug unterstützen.

Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) plant, den Zugriff auf Gesundheitsdaten zu verbessern und administrative Barrieren zu minimieren. Dadurch sollen Krankenversicherungen individuelle Gesundheitsrisiken präziser identifizieren und vorbeugende Empfehlungen geben können. Für die Durchführung werden Anbieter gesundheitlicher Leistungen in digitalen Strategien geschult.

Das Digitalisierung Gesundheitswesen Gesetz erfordert, dass DiGAs spätestens zwei Arbeitstage nach Rezepterhalt von den Krankenkassen zur Verfügung gestellt werden. Es existieren Regelungen gegen eine zu enge Kooperation von DiGA-Entwicklern mit Pharmakonzernen, um Patientenautonomie zu sichern. Des Weiteren müssen mindestens 20 % der Vergütung für DiGAs aus leistungsbezogenen Anteilen stammen.

Ein zusätzlicher Schwerpunkt des Gesetzes ist der ausgeweitete gesetzliche Anspruch auf DiGAs höherer Risikoklassen. Dies ermöglicht komplexe Behandlungen wie Telemonitoring. Somit werden therapeutische Dienste digitalisiert und eine Verbindung zwischen digitaler und traditioneller Versorgung hergestellt.

Patientendatenschutz und Sicherheit in der digitalen Gesundheitsversorgung

Im digitalen Zeitalter erfordert der Schutz sensibler Patienteninformationen höchste Priorität. Um Datensicherheit zu gewährleisten, müssen im Einklang mit gesetzlichen Vorschriften Maßnahmen ergriffen werden. Die Nutzung der ePA-App stellt besondere Anforderungen an Sicherheitsstandards. Diese App wird von Krankenkassen seit 2021 zur Verfügung gestellt.

Die Verwendung der elektronischen Patientenakte wird ab 2022 erweitert. Persönliche Patientendaten, der Impfausweis und weitere gesundheitsbezogene Dokumente können gespeichert werden. Diese Entwicklung unterstreicht die Notwendigkeit eines robusten Datenschutzrahmens.

Ab 2022 ist auch der Transfer von Daten bei einem Krankenkassenwechsel möglich. Dies verlangt nach strengen Sicherheitsprozessen zur Wahrung der Datensicherheit und Integrität. Die Telematikinfrastruktur ermöglicht Ärzten und Apothekern das sichere Verwalten von Patientendaten. Verantwortung für den Datenschutz liegt bei den Nutzern dieser Infrastruktur.

Betreiber müssen Sicherheitslücken der gematik umgehend melden. Nichtbefolgung kann zu Bußgeldern von bis zu 300.000 Euro führen. Diese Vorschriften wurden durch das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) aus dem Jahr 2020 eingeführt. Das Gesetz zielt darauf ab, Datenschutz in der digitalen Gesundheitsversorgung zu stärken.

Ein weiterer Fortschritt ist ab 2023 die Option der Datenspende. Versicherte können ihre Daten der Forschung bereitstellen. Ein ausgeklügeltes Datenschutzkonzept schützt die Daten vor unbefugtem Zugriff. Institutionen wie die gematik, der BfDI und das BSI überwachen und verbessern den Datenschutz im Gesundheitswesen kontinuierlich.

Fazit

Deutschlands Engagement für die Digitalisierung im Gesundheitssektor markiert eine signifikante Entwicklung. Es zielt darauf ab, die internationale Position Deutschlands zu verbessern. Die Erkenntnis, dass Deutschland laut der #SmartHealthSystems-Studie 2018 fast am Ende des internationalen Rankings steht, macht diesen Schritt unumgänglich. Die Einführung von Instrumenten wie der elektronischen Patientenakte (ePA), dem E-Rezept und Telemedizin veranschaulicht die Entschlossenheit, das Gesundheitssystem zu modernisieren und zu optimieren.

Die ab 2025 zugängliche ePA repräsentiert einen Eckpfeiler dieser digitalen Transformation.

Skandinavische Länder, insbesondere Schweden, Finnland und Dänemark, nehmen gemäß dem DESI-Report die Spitzenpositionen ein. Jedoch stellt das neue Digital-Gesetz (DigiG) des Bundesministeriums für Gesundheit für Deutschland eine solide Basis dar, den Rückstand aufzuholen. Initiativen wie das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) und das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG), die unter anderem Gesundheitsapps fördern, verstärken die Innovationsfreudigkeit des deutschen Gesundheitswesens.

Die Realisierung dieser Vorschriften erfordert allerdings eine ausgeprägte Anpassungsbereitschaft aller Mitwirkenden. Bereits jetzt weisen Kritiker auf mögliche Schwierigkeiten bei der Einführung hin. Eine zentrale Herausforderung besteht darin, die Akzeptanz und den Digitalisierungswillen bei Gesundheitseinrichtungen und Dienstleistern zu sichern. Nur durch eine starke und sicherheitsorientierte Digitalstrategie, gestützt auf klare Kriterien wie den C5-Kriterienkatalog des BSI, kann das Vertrauen in den Schutz sensibler Daten gewährleistet und der Digitalisierungsprozess im Gesundheitswesen effektiv gefördert werden.

FAQ

Was ist das Digital-Gesetz?

Am 26. März 2024 trat das Digital-Gesetz offiziell in Kraft. Es markiert eine tiefgreifende Umgestaltung des deutschen Gesundheitssystems. Mit der Verabschiedung dieses Gesetzes wird eine digitalisierte, papierlose und auf den Patienten ausgerichtete medizinische Versorgung angestrebt. Die Intention ist es, durch fortschrittliche digitale Technologien die Effizienz im Gesundheitswesen signifikant zu steigern.

Warum brauchen wir eine gesetzliche Digitalisierung im Gesundheitswesen?

Die gesetzliche Verankerung der Digitalisierung im Gesundheitswesen adressiert essentielle Aufgabenstellungen. Damit reagieren wir auf die Herausforderungen einer zunehmend älter werdenden und chronisch erkrankten Bevölkerungsschicht. Diese Gesetzesinitiative zielt darauf ab, medizinische Abläufe grundlegend zu verbessern und innovative Lösungen finanziell zu unterstützen. Sie fördert einen verbesserten Austausch von Informationen zwischen Patienten und Anbietern medizinischer Dienstleistungen.

Was sind die wichtigsten Ziele des Digital-Gesetzes?

Kernziele des Digital-Gesetzes beinhalten mehrere innovative Maßnahmen. Dazu zählen die Implementierung der elektronischen Patientenakte (ePA) sowie die Einführung eines elektronischen Rezepts. Ferner strebt das Gesetz eine ausgebaute Verfügbarkeit digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA) an. Gleichzeitig werden telemedizinische Angebote konsequent gefördert, um die Reichweite und Anwendbarkeit dieser Technologien zu erweitern.

Was ist die elektronische Patientenakte (ePA)?

Die elektronische Patientenakte (ePA) repräsentiert ein zentralisiertes, sicheres System. Es dient der Speicherung und dem Management von Patienteninformationen. Dies ermöglicht einen nahtlosen und unkomplizierten Zugriff auf relevante medizinische Daten. Infolgedessen wird die Qualität und Effizienz der Patientenversorgung merklich optimiert.

Welche Vorteile bietet das E-Rezept?

Das E-Rezept leistet einen entscheidenden Beitrag zur Minimierung ungewollter Medikamenteninteraktionen. Es vereinfacht die Verschreibung und Ausstellung von Medikamenten signifikant. Außerdem reduziert es den Bedarf an papierbasierten Dokumenten erheblich. Seine Einführung etabliert einen neuen verpflichtenden Standard in der Medikamentenverordnung.

Was sind digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)?

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) stellen eine innovative Klasse geprüfter digitaler Lösungen dar. Diese Anwendungen sind darauf ausgerichtet, in den medizinischen Versorgungsprozess integriert zu werden. Sie bieten wertvolle Unterstützung bei der Behandlung und Verwaltung verschiedenster Krankheitsbilder. Ihr Einsatz ergänzt und erweitert die traditionelle medizinische Versorgung auf bedeutsame Weise.

Wie profitieren Patienten und Gesundheitspersonal von der Telemedizin?

Die Telemedizin öffnet Patienten und medizinischem Fachpersonal neue Möglichkeiten. Patienten genießen einen flexibleren Zugang zu Fachberatung und Behandlung. Das Gesundheitspersonal profitiert von mehr Flexibilität bei der Realisierung von Videosprechstunden und der Durchführung anderer Fernbehandlungsmethoden.

Welche neuen Richtlinien kommen durch das Digitalisierung Gesundheitswesen Gesetz?

Mit dem neuen Gesetz kommen richtungsweisende Richtlinien zur Anwendung. Dazu gehört die verpflichtende Nutzung von elektronischen Arztbriefen. Überdies sieht das Gesetz eine umfassende Verbreitung des elektronischen Rezepts vor. Die Integration digitaler Gesundheitsanwendungen in die reguläre medizinische Versorgung ist ein weiterer Schwerpunkt. Spezialisierte Schulungsprogramme unterstützen die Umsetzung dieser digitalen Strategie.

Wie wird der Patientendatenschutz im Rahmen des Digital-Gesetzes sichergestellt?

Der Schutz sensibler Patienteninformationen steht im Mittelpunkt des Digital-Gesetzes. Es definiert strenge Anforderungen für die sichere Speicherung und den vertraulichen Zugriff auf Daten. Institutionen wie der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik bieten wertvolle Unterstützung. Sie geben wichtige Beratung und Richtlinien zur Umsetzung von Datenschutzmaßnahmen.

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