Der Doppelverkauf, auch als Doppelschuldverkauf bekannt, ist eine betrügerische Praxis, bei der ein Verkäufer zwei oder mehr Verträge über denselben Gegenstand (in der Regel Immobilien oder Fahrzeuge) abschließt und gleichzeitig mehrfach kassiert. Dieser Blog-Beitrag behandelt die Themen des Doppelverkaufs ausführlich: Was es ist, wie es funktioniert und wie Sie rechtlich gegen diese Art von Betrug vorgehen können.
Gehen Sie bitte sorgfältig die folgenden Informationen durch, um Ihr Wissen über diese betrügerische Praxis zu erweitern und sich effektiv dagegen zu schützen.
Definition und Merkmale des Doppelverkaufs
In diesem Abschnitt werden der Begriff Doppelverkauf sowie seine Hauptmerkmale erläutert.
Was genau ist ein Doppelverkauf?
Ein Doppelverkauf ist eine betrügerische Handlung, bei der ein Verkäufer zwei oder mehr Verträge über denselben Gegenstand mit verschiedenen Käufern abschließt. Dabei wird der Gegenstand, wie zum Beispiel eine Immobilie oder ein Fahrzeug, jeweils an den Käufer verkauft und dabei auch Guthaben erzielt. Der Verkäufer nutzt die Tatsache aus, dass die Käufer in der Regel nicht wissen, dass sie nicht die einzigen sind, die den Vertrag abschließen.
Warum ist dies eine betrügerische Praxis?
Ein Doppelverkauf gilt als betrügerisch, weil der Verkäufer sein Versprechen, das Vertragsobjekt an einen Käufer zu übergeben, verletzt, indem er den gleichen Gegenstand an mehrere Käufer verkauft. Diese Handlung führt unweigerlich zu Konflikten und Rechtsstreitigkeiten, wenn die Käufer die Wahrheit erfahren und ihre Rechte geltend machen wollen.
Welche Art von Verträgen sind am häufigsten von Doppelverkäufen betroffen?
Obwohl Doppelverkäufe theoretisch bei jedem Vertrag möglich sind, treten sie am häufigsten in folgenden Verträgen auf:
- Kaufverträge von Immobilien: Hier geht es um den Verkauf eines Grundstücks, einer Wohnung oder eines Hauses.
- Kaufverträge von Fahrzeugen: Bei diesen Verträgen geht es um den Verkauf eines Pkw, Motorrads oder Lkw.
- Nutzungsrechtverträge: Bei diesen Verträgen geht es um die Übertragung von Nutzungsrechten, zum Beispiel bei Zeitanteilsmodellen (Timesharing) in Ferienimmobilien.
Rechtliche Grundlagen beim Doppelverkauf
In diesem Abschnitt erfahren Sie, welche rechtlichen Grundlagen und Gesetze im Falle eines Doppelverkaufs Anwendung finden und wie Sie sich rechtlich dagegen wehren können.
Wie ist der Doppelverkauf in der Gesetzgebung verankert?
In Deutschland werden Doppelverkäufe primär über das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt. Insbesondere sind die §§ 433 (Kaufvertrag und Doppelverkauf), 818 (Herausgabeanspruch bei ungerechtfertigter Bereicherung) und 985 (Herausgabeanspruch des Eigentümers) relevant. Je nach Sachlage können zudem weitere Normen, insbesondere zum Schadensersatz, Anwendung finden.
Wie kann ich mich rechtlich gegen einen Doppelverkauf wehren?
Wenn Sie Opfer eines Doppelverkaufs geworden sind, stehen Ihnen verschiedene rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung, um sich dagegen zu wehren und Ihre Rechte durchzusetzen:
- Anfechtung des Kaufvertrags wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB: Wenn der Verkäufer absichtlich und in betrügerischer Absicht gehandelt hat, können Sie den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Dies führt zur Nichtigkeit des Vertrags und zur Rückabwicklung. Der Schuldner hat Ihnen den gezahlten Kaufpreis inklusive Zinsen sowie eventuell angefallene Kosten zu ersetzen.
- Schadensersatzanspruch aufgrund von Vertragsverletzung nach §§ 280 ff. BGB: Wenn der Verkäufer vertragliche Pflichten verletzt hat, stehen Ihnen Schadensersatzansprüche zu. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Ihnen als Käufer ein Fahrzeug übergeben wurde, das bereits an einen anderen Käufer verkauft wurde. Der Schadensersatzanspruch kann den gezahlten Kaufpreis sowie weitere Kosten umfassen, die Ihnen durch den Vertragsbruch entstanden sind, zum Beispiel Anwalts- und Gerichtskosten oder Nutzungsausfallentschädigung für das Fahrzeug.
- Herausgabeanspruch nach § 985 BGB: Wenn Sie bereits Eigentümer des Vertragsgegenstands geworden sind, können Sie von dem anderen Käufer die Herausgabe des Gegenstands verlangen. Dies gilt allerdings nur, wenn das Eigentum bereits auf Sie übergegangen ist, etwa durch Eintragung ins Grundbuch bei Immobilien oder durch Übergabe und Übereignung bei Fahrzeugen.
- Titulierte Forderung und Zwangsvollstreckung: Ist der Schuldner nicht freiwillig zur Zahlung bereit, kann eine titulierte Forderung, zum Beispiel durch einen gerichtlichen Mahnbescheid oder ein rechtskräftiges Urteil, eingefordert werden. Ergreifen Sie die notwendigen Schritte zur Zwangsvollstreckung, um das geschuldete Geld einzutreiben.
Wie kann ich mich vor einem Doppelverkauf schützen?
Die beste Vorsorge gegen Doppelverkäufe ist die Überprüfung der Bonität und Seriosität des Verkäufers. Insbesondere sollten Sie Folgendes beachten:
- Prüfen Sie, ob der Verkäufer der rechtliche Eigentümer des Vertragsgegenstands ist. Bei Immobilien erfolgt dies durch Einsichtnahme ins Grundbuch, bei Fahrzeugen durch Einsicht in die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).
- Machen Sie sich ein Bild über die bisherige Geschäftstätigkeit des Verkäufers. Recherchieren Sie im Internet oder erfragen Sie Empfehlungen von Bekannten oder Maklern. Führen Sie auch eine SCHUFA-Auskunft durch, um eventuelle finanzielle Probleme des Verkäufers zu identifizieren.
- Erstellen Sie bei Immobilienkaufverträgen eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Dadurch wird ein vorrangiger Rang Ihres späteren Eigentumsanspruchs gegenüber anderen Käufern gesichert.
- Beauftragen Sie einen Notar oder Rechtsanwalt, um die Vertragsunterlagen zu prüfen und um sicherzustellen, dass der Vertrag ordnungsgemäß abgeschlossen wird.
FAQ zum Doppelverkauf
In diesem Abschnitt finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Doppelverkauf.
Was ist der Unterschied zwischen einem verdeckten und einem offenen Doppelverkauf?
Ein verdeckter Doppelverkauf liegt vor, wenn der Verkäufer bei Abschluss des zweiten oder nachfolgenden Vertrags verschleiert, dass bereits ein Vertrag über den Vertragsgegenstand abgeschlossen wurde. Der offene Doppelverkauf findet statt, wenn der Verkäufer den anderen Käufern offenlegt, dass bereits Verträge über den Vertragsgegenstand bestehen, jedoch behauptet, dass diese Verträge aufgehoben oder annulliert wurden, obwohl dies nicht der Wahrheit entspricht.
Welche Rolle spielt der gutgläubige Erwerb beim Doppelverkauf?
Der gutgläubige Erwerb ist im BGB in § 932 geregelt und kann im Zusammenhang mit Doppelverkäufen relevant sein. Wenn ein Käufer den Vertragsgegenstand in gutem Glauben erwirbt, d.h. ohne Kenntnis von bereits bestehenden Verträgen über das gleiche Objekt, und das Objekt ihm tatsächlich übergeben und übereignet wird, kann er in bestimmten Fällen dennoch als rechtmäßiger Eigentümer angesehen werden.
Dies kann die Rechtslage im Streitfall zusätzlich verkomplizieren und erfordert eine genaue rechtliche Prüfung durch einen Rechtsanwalt.
Was sollte ich tun, wenn ich den Verdacht habe, von einem Doppelverkauf betroffen zu sein?
Sollten Sie den Verdacht haben, Opfer eines Doppelverkaufs zu sein, empfehlen wir Ihnen, folgende Schritte zu unternehmen:
- Gehen Sie zunächst sämtliche Dokumente und Verträge durch und sammeln Sie alle relevanten Informationen, die für Ihren Fall wichtig sein könnten.
- Kontaktieren Sie den Verkäufer und versuchen Sie, eine Klärung der Situation zu erreichen.
- Sollten Sie keine einvernehmliche Lösung finden, nehmen Sie umgehend Kontakt zu einem Rechtsanwalt auf, der auf das betreffende Rechtsgebiet (z.B. Immobilien-, Fahrzeug- oder Vertragsrecht) spezialisiert ist. Der Anwalt wird Ihren Fall prüfen und Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten informieren.
- Reichen Sie bei Bedarf eine Klage ein, um Ihre rechtlichen Ansprüche durchzusetzen. Wenn möglich, setzen Sie auch gerichtliche Mahnbescheide oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ein.
- Dokumentieren Sie sämtliche Transaktionen und Kommunikationen im Zusammenhang mit dem Fall, um Ihre Ansprüche vor Gericht zu unterstützen.
Gibt es spezielle Vorsichtsmaßnahmen, die ich treffen sollte, um mich vor Doppelverkäufen bei Immobilientransaktionen zu schützen?
Um sich vor einem Doppelverkauf im Bereich der Immobilientransaktionen zu schützen, sollten Sie folgende Vorsichtsmaßnahmen treffen:
- Überprüfen Sie die Identität des Verkäufers und stellen Sie sicher, dass er tatsächlich der rechtmäßige Eigentümer der Immobilie ist. Dies kann beispielsweise durch einen Grundbuchauszug erreicht werden.
- Prüfen Sie die Gültigkeit und Echtheit von notariell beglaubigten Dokumenten, z. B. Kaufvertrag oder Grundschuldbriefe.
- Beauftragen Sie einen Notar oder Rechtsanwalt, der die Verträge prüft, die Auflassungsvormerkung im Grundbuch veranlasst und den Rahmen für den ordnungsgemäßen Vertragsabschluss schafft.
Was sind mögliche Schadenersatzansprüche, die ich geltend machen kann, wenn ich ein Betroffener des Doppelverkaufs geworden bin?
Geschädigte des Doppelverkaufs können unter anderem folgende Schadenersatzansprüche geltend machen:
- Rückzahlung des bereits gezahlten Kaufpreises inklusive Zinsen.
- Erstattung von Anwalts- und Gerichtskosten, die Ihnen im Zusammenhang mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche entstanden sind.
- Entschädigung für entgangenen Gewinn oder Nutzungsausfallentschädigung, z.B. wenn Sie das Fahrzeug bereits hätten nutzen können, oder wenn Sie die Immobilie bereits hätten vermieten oder verkaufen können.
- Ersatz für sonstige Ausgaben, die Ihnen durch den Doppelverkauf entstanden sind, wie z.B. Gutachterkosten, Maklerprovisionen oder Nebenkosten bei Immobilientransaktionen.
Fazit
Ein Doppelverkauf ist eine ernstzunehmende betrügerische Handlung, die erhebliche finanzielle und rechtliche Konsequenzen für die betroffenen Käufer haben kann. Um sich vor einem Doppelverkauf zu schützen, sollten potenzielle Käufer stets die nötige Sorgfalt walten lassen, indem sie die Bonität und Seriosität des Verkäufers prüfen, notarielle Dokumente genau überprüfen und bei Bedarf auf die Expertise erfahrener Anwälte zurückgreifen.
Sollten Sie von einem Doppelverkaufs betroffen sein, ist es notwendig, unverzüglich rechtliche Schritte einzuleiten und die notwendigen Forderungen geltend zu machen. Ein Anwalt kann in diesem Zusammenhang helfen, Ihre individuellen Ansprüche zu prüfen und die besten Möglichkeiten zur Durchsetzung Ihrer Rechte aufzuzeigen.
Unser umfassender Leitfaden zum Thema Doppelverkauf soll Ihnen als Orientierung und Unterstützung dienen, darf jedoch keinesfalls eine individuelle Rechtsberatung durch einen erfahrenen Anwalt ersetzen. Wenn Sie in dieser Angelegenheit Hilfe benötigen, zögern Sie nicht, sich an eine Anwaltskanzlei zu wenden.
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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter
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