Die Doppelvermietung einer Immobilie oder eines Mietobjekts kann für alle Beteiligten zu einem großen Problem werden. Als erfahrene und kompetente Rechtsanwälte haben wir diesen Artikel erstellt, um Ihnen einen detaillierten Einblick in die Rechtslage rund um die Doppelvermietung zu geben. Wir erörtern die rechtlichen Folgen und mögliche Lösungen dieser Situation und präsentieren Ihnen aktuelle Gesetze, Gerichtsurteile und häufig gestellte Fragen.
Unser Ziel ist es, Ihnen das nötige Wissen und Handlungsempfehlungen an die Hand zu geben, um effektiv mit einer Doppelvermietung umzugehen.
Inhaltsverzeichnis
- Definition der Doppelvermietung
- Gesetzesgrundlage für Doppelvermietung
- Haftung des Vermieters
- Rechtliche Folgen der Doppelvermietung
- Ansprüche der Mieter
- Aktuelle Gerichtsurteile
- Tipps für Vermieter
- Häufig gestellte Fragen
- Doppelvermietung vermeiden und angemessen handeln
Definition der Doppelvermietung
Eine Doppelvermietung liegt vor, wenn ein Vermieter ein Mietobjekt (Wohnung, Gewerberaum, etc.) gleichzeitig an mehr als eine Partei vermietet. Dies kann vorsätzlich geschehen, etwa zum Zwecke der Vertragsstrafen-Abwicklung oder des Betrugs, oder aufgrund von Unachtsamkeit und mangelnder Organisation des Vermieters. Unabhängig von der Absicht des Vermieters: Eine Doppelvermietung ist rechtswidrig und kann erhebliche rechtliche Folgen, Ansprüche und Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.
Gesetzesgrundlage für Doppelvermietung
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) bildet die gesetzliche Grundlage für das Mietrecht in Deutschland. Die wichtigsten Regelungen für Doppelvermietungen finden sich in den §§ 535 ff. BGB. Nach § 535 Abs. 1 BGB schuldet der Vermieter dem Mieter den Gebrauch der Mietsache und muss diese entsprechend übergeben. Eine Doppelvermietung verletzt hier die Pflichten des Vermieters, daher können verschiedene rechtliche Folgen eintreten, die im Folgenden detailliert erläutert werden.
Haftung des Vermieters
Grundsätzlich haftet der Vermieter gegenüber den Mietern für die Erfüllung des Mietvertrages. Er hat die Pflicht, die Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand zu übergeben und den Gebrauch zu gewähren. Im Falle einer Doppelvermietung verletzt der Vermieter diese Pflichten, wodurch ein Schadensersatzanspruch des Mieters entstehen kann. Darüber hinaus kann ein Schadensersatzanspruch wegen vorvertraglicher bzw. vertragsverletzender Pflichtverletzung (§ 311 Abs. 2, § 280 Abs. 1 BGB) oder wegen deliktischer Ansprüche (§§ 823 ff. BGB) entstehen. Zusätzlich kann der Vermieter im Falle einer vorsätzlichen und betrügerischen Doppelvermietung auch strafrechtlich belangt und wegen Betrugs gemäß § 263 StGB verurteilt werden.
Rechtliche Folgen der Doppelvermietung
Die doppelte Vermietung einer Immobilie oder eines Mietobjekts hat verschiedene rechtliche Folgen, die sich in zwei Kategorien einteilen lassen:
Folgen für den Vermieter: Der Vermieter kann aufgrund der Doppelvermietung mit Schadensersatzforderungen konfrontiert werden und haftet für alle daraus entstehenden Kosten. Zudem kann er strafrechtlich belangt werden, wenn der Tatbestand des Betrugs erfüllt ist.
Folgen für die Mieter: Die Mieter können Schadensersatzforderungen gegenüber dem Vermieter geltend machen und die Rückzahlung der gezahlten Miete verlangen. Je nach konkreter Situation kann auch ein Rücktritt oder eine Anfechtung des Mietvertrages infrage kommen. Möglicherweise müssen sie sich zudem um eine neue Wohnung oder (für Gewerbeobjekte) Geschäftsräume bemühen.
Ansprüche der Mieter
Mieter, die von einer Doppelvermietung betroffen sind, haben unter Umständen verschiedene Ansprüche gegenüber dem Vermieter. Hier sind einige mögliche Ansprüche aufgeführt:
- Schadensersatz: Der Mieter kann Schadensersatz aufgrund der Nichterfüllung des Mietvertrags verlangen (§ 280 Abs. 1 BGB). Dies kann auch Umzugskosten, entstanden durch die Notwendigkeit einer neuen Wohnungssuche, umfassen.
- Mietminderung: Bei einer Doppelvermietung kann der Mieter u.U. eine Mietminderung (§ 536 BGB) verlangen, wenn die Wohnung bzw. das Gewerbeobjekt nicht im vertraglich zugesicherten Umfang zur Verfügung steht.
- Rücktritt vom Mietvertrag: Ein berechtigter Rücktritt vom Vertrag ist gemäß § 323 BGB möglich, wenn der Vermieter seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Fall muss der Mieter keine weitere Miete zahlen.
- Anfechtung des Mietvertrags: Unter bestimmten Umständen ist es möglich, den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung oder Irrtum (§§ 123, 119 BGB) anzufechten. Dabei ist zu beachten, dass eine Anfechtung innerhalb eines Jahres ab Kenntnis von den entstandenen Umständen zu erfolgen hat (§ 124 BGB).
- Aufrechnung: Der Mieter kann mit einer berechtigten Forderung (z.B. Schadensersatzansprüche) gegen die Mietforderung des Vermieters aufrechnen (§ 387 BGB). Dies bedeutet, dass der Mieter die Miete nicht bzw. nur anteilig zahlen muss, bis die Forderungen ausgeglichen sind.
Aktuelle Gerichtsurteile
Um Ihnen einen Einblick in die aktuelle Rechtsprechung rund um das Thema Doppelvermietung zu geben, stellen wir Ihnen im Folgenden einige Gerichtsurteile vor:
BGH, Urteil vom 17.10.2018 – XII ZR 118/18: Der Bundesgerichtshof entschied, dass bei einer vorvertraglichen Falschangabe über die Vertragsdauer ein Schadensersatzanspruch für den Mieter entstehen kann. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Vermieter wissentlich gleichzeitig einen zweiten Mietvertrag abschließt.
AG München, Urteil vom 13.12.2016 – 461 C 27584/16: Das Amtsgericht München entschied, dass eine Schadensersatzpflicht des Vermieters wegen einer vorvertraglichen Pflichtverletzung voraussetzt, dass er die Lage, die zur Kollision der Verträge führt, schuldhaft verursacht hat. Zudem müsste er entweder vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig gehandelt haben.
Kammergericht Berlin, Urteil vom 10.04.2013 – 8 U 135/12: Das Kammergericht Berlin hat festgestellt, dass der Vermieter auch zum Schadensersatz verpflichtet sein kann, wenn der Mieter durch die Doppelvermietung einen Verlust erleidet, etwa weil er aufgrund der unklaren Situation seine Geschäftsräume nicht nutzen kann.
Tipps für Vermieter
Um eine Doppelvermietung und die daraus resultierenden rechtlichen Folgen zu vermeiden, sollten Vermieter einige Punkte beachten:
- Organisation und überblick: Behalten Sie einen guten Überblick über die Vermietung Ihrer Objekte und vermeiden Sie gleichzeitige Absprachen mit mehreren potenziellen Mietern. Dokumentieren Sie die getroffenen Vereinbarungen und halten Sie die Daten auf dem aktuellen Stand.
- Kommunikation und Transparenz: Kommunizieren Sie offen und ehrlich mit Ihren Mietern – insbesondere bei befristeten Verträgen. Klären Sie die Dauer des Mietverhältnisses und die anschließende Verfügbarkeit der Mietsache.
- Vertragsgestaltung: Achten Sie darauf, dass die Mietverträge eindeutig formuliert sind und die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien klar geregelt sind. Lassen Sie die Verträge von einem erfahrenen Rechtsanwalt prüfen und sichern Sie sich rechtlich ab.
Häufig gestellte Fragen
Um Ihnen noch weiterführende Informationen zum Thema Doppelvermietung zu bieten, beantworten wir nachfolgend einige typische Fragen, die uns in unserer praktischen anwaltlichen Tätigkeit begegnen:
Was ist zu tun, wenn man als Mieter auf eine Doppelvermietung stößt?
Suchen Sie unbedingt das Gespräch mit dem Vermieter, um die Situation zu klären und eine einvernehmliche Lösung zu finden. Sollte dies nicht möglich sein, sollten Sie anwaltlichen Rat einholen und Ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen.
Wie kann man sich als Vermieter vor falschen Schadensersatzansprüchen schützen?
Organisieren Sie die Vermietung sorgfältig, dokumentieren Sie alle relevanten Informationen und kommunizieren Sie offen und transparent mit Ihren Mietern. Bei Unsicherheiten kann es sinnvoll sein, einen spezialisierten Rechtsanwalt einzuschalten, der Sie bei der Vertragsgestaltung und Absicherung unterstützt.
Wem steht bei einer Doppelvermietung das Recht auf die Mietsache zu?
Die Antwort auf diese Frage ist abhängig von den konkreten Umständen des Einzelfalls und kann nicht pauschal beantwortet werden. Die zeitliche Reihenfolge der Vertragsabschlüsse und die Kenntnis der Mietparteien von der Doppelvermietung können hierbei eine Rolle spielen. In derartigen Fällen wird eine genaue Prüfung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt empfohlen.
Wann verjähren Schadensersatzansprüche wegen Doppelvermietung?
Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche beträgt grundsätzlich drei Jahre ab dem Zeitpunkt, in dem der Anspruch entstanden ist und der Anspruchsteller davon Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen (§ 195, § 199 BGB). Spezielle Regelungen, etwa bei Anfechtung des Vertrags wegen arglistiger Täuschung, sind ebenfalls zu beachten.
Kann eine Doppelvermietung auch rechtmäßig sein?
Grundsätzlich gilt die Doppelvermietung einer Immobilie oder eines Mietobjekts als rechtswidrig und vertragswidrig. Ausnahmsweise kann es jedoch Fälle geben, in denen das Mietobjekt gleichzeitig und rechtmäßig an mehrere Mieter vermietet wird, beispielsweise bei der Vermietung von einzelnen Zimmern in einer WG oder bei der Teilnutzung von Geschäftsräumen durch verschiedene Unternehmen. In diesen Fällen sollten die Verträge jedoch klar und eindeutig geregelt und an die speziellen Bedingungen angepasst sein.
Gibt es weitere Sanktionen, die gegen den Vermieter verhängt werden können?
Abgesehen von Schadensersatzansprüchen und strafrechtlichen Konsequenzen bei einem Betrug kann der Vermieter in bestimmten Fällen auch zivilrechtlich belangt werden, etwa aufgrund von Vertragsstrafen, die im Mietvertrag vereinbart wurden. Diese müssen jedoch wirksam und verhältnismäßig vereinbart worden sein und können in manchen Fällen durch das Gericht reduziert werden, wenn sie unangemessen hoch erscheinen.
Doppelvermietung vermeiden und angemessen handeln
Zusammenfassend ist zu sagen, dass Doppelvermietungen sowohl für Vermieter als auch für Mieter mit erheblichen rechtlichen Folgen verbunden sein können. Vermieter sollten daher sorgfältig darauf achten, keine Doppelvermietungen zuzulassen, transparent in der Kommunikation zu sein und ihre Verträge rechtssicher zu gestalten. Bei Zweifeln oder Unsicherheiten sollte frühzeitig die Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwalts in Anspruch genommen werden.
Mieter, die von einer Doppelvermietung betroffen sind, sollten versuchen, eine gütliche Einigung mit dem Vermieter zu erzielen, um die bestmögliche Regelung für alle Beteiligten zu finden. Falls dies nicht möglich ist, müssen sie sich über ihre rechtlichen Ansprüche und Möglichkeiten im Klaren sein und – gegebenenfalls mit Unterstützung eines Anwalts – ihre Interessen wahren.
Insgesamt zeigt sich, wie wichtig ein solides Fachwissen und die Einhaltung von gesetzlichen Regelungen im Mietrecht sind, um potenzielle Konflikte und Probleme wie die Doppelvermietung zu vermeiden oder angemessen zu lösen.
Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen bundesweit und im deutschsprachigen Ausland zur Verfügung.
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