Die Drittwiderklage ist ein wichtiges Instrument im zivilgerichtlichen Verfahren, welches es ermöglicht, auch gegen einen Dritten rechtliche Schritte einzuleiten. Für Betroffene bedeutet dies, dass sie nicht nur gegen den ursprünglichen Kläger vorgehen, sondern auch gegenüber Dritten ihre eigene Rechtsposition effektiv verteidigen können.
In diesem Blog-Beitrag erfahren Sie alles, was Sie über die Drittwiderklage wissen müssen, um bestmöglich auf diese Prozesslage vorbereitet zu sein. Wir werden die gesetzlichen Grundlagen, praxisnahe Beispiele und die verschiedenen Möglichkeiten zur Anwendung der Drittwiderklage in einem Streitverfahren beleuchten.
Inhaltsverzeichnis:
1. Was ist eine Drittwiderklage?
2. Gesetzliche Grundlagen
3. Anwendungsbereiche und Voraussetzungen der Drittwiderklage
4. Unterschied zwischen Widerklage und Drittwiderklage
5. Verfahrensrechtliche Besonderheiten der Drittwiderklage
6. Die Drittwiderklage in Praxisbeispielen
7. Rechtsanwälte als Spezialisten für Drittwiderklagen
8. Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Drittwiderklage
9. Fazit: Die Drittwiderklage als effektives rechtliches Instrument
Was ist eine Drittwiderklage?
Bei einer Drittwiderklage handelt es sich um eine besondere Form der Widerklage im Zivilprozess. Die Drittwiderklage ermöglicht es dem Beklagten, im gleichen Verfahren nicht nur gegen den Kläger, sondern auch gegen einen weiteren, bisher am Prozess nicht beteiligten Dritten, rechtliche Schritte einzuleiten. Diese Drittwiderklage ist ein sogenanntes „prozessuales Gestaltungsrecht“, das die Stellung des Dritten im Verfahren von der passiven Rolle des eigentlichen Beklagten in eine aktive Rolle verändert.
Gesetzliche Grundlagen
Die Drittwiderklage ist in § 33 Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. Der relevanteste Absatz lautet:
- § 33 Abs. 1 ZPO: „Der Beklagte kann die Klage, welche der Kläger gegen den Dritten hätte erheben können, auf den Dritten erheben, wenn der Dritte im Falle des Obsiegens des Beklagten gegenüber dem Kläger klaglos bleiben müsste.“
Die Vorschrift stellt sicher, dass die Drittwiderklage eingeleitet werden kann, wenn der Beklagte geltend macht, dass der Dritte im Falle seines Obsiegens gegenüber dem Kläger keine weiteren Ansprüche hätte.
Anwendungsbereiche und Voraussetzungen der Drittwiderklage
Die Drittwiderklage kann in verschiedenen Konstellationen Anwendung finden. Dazu zählen unter anderem:
- Eine Inanspruchnahme des Dritten bei Bürgschaften oder Garantien
- Regressansprüche aus Verträgen
- Gesamtschuldnerische Haftung
- Ansprüche aus Mängelhaftung bei Kauf- oder Werkverträgen
Wichtig ist jedoch, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, bevor eine Drittwiderklage zulässig ist. Dazu gehören insbesondere:
- Die Klage gegen den Dritten hätten auch vom Kläger erhoben werden können.
- Die Drittwiderklage hat zumindest teilweise Erfolg, falls der Beklagte gegenüber dem Kläger obsiegt.
- Inhaltliche Zulässigkeit der beim Gericht eingereichten Klage.
Unterschied zwischen Widerklage und Drittwiderklage
Während bei der regulären Widerklage der Beklagte gegen den Kläger eine eigene, gegenläufige Klage erhebt, also eine Klage gegen den ursprünglichen Kläger betreibt, bezieht die Drittwiderklage einen bisher unbeteiligten Dritten in das Verfahren ein. Hier besteht der Unterschied in der Personenkonstellation: Bei der Widerklage stehen Kläger und Beklagter als Streitparteien gegenüber, bei der Drittwiderklage kommt zusätzlich ein Dritter hinzu, gegen den der Beklagte die Klage richtet.
Verfahrensrechtliche Besonderheiten der Drittwiderklage
Die Drittwiderklage ist an den Rechtsstreit des Hauptverfahrens gekoppelt. Dies hat zur Folge, dass das Verfahren hinsichtlich der Hauptklage und der Drittwiderklage in der Regel parallel verläuft. Mit der Zulassung der Drittwiderklage wird der Dritte zu einer Partei des Verfahrens und erhält somit alle prozessualen Rechte und Pflichten wie etwa die Möglichkeit, Beweisanträge zu stellen oder Rechtsmittel einzulegen.
Die Entscheidung über die Drittwiderklage ist in der Regel im Endurteil des Hauptverfahrens enthalten, wodurch ein enger Zusammenhang zwischen Haupt- und Nebenverfahren hergestellt wird. Sowohl die Hauptparteien als auch der Dritte haben die Möglichkeit, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen.
Die Drittwiderklage in Praxisbeispielen
Im Folgenden soll die Anwendung der Drittwiderklage anhand anonymisierter Mandantengeschichten näher veranschaulicht werden:
Fall 1: Ein Unternehmer A beauftragt einen Handwerker B mit der Renovierung seiner Geschäftsräume. Nach Fertigstellung der Arbeiten bemängelt A die Qualität der durchgeführten Arbeiten und verlangt die Beseitigung der Mängel. B leitet die Mängelabstellung an einen Subunternehmer C weiter. Als A unzufrieden ist, verklagt er B auf Schadensersatz und Mängelbeseitigung. B erhebt daraufhin Drittwiderklage gegen C, da dieser für die schlechte Ausführung der Mängelbeseitigung verantwortlich ist.
Fall 2: Ein Kreditnehmer D nimmt einen Kredit bei einer Bank E auf und stellt seiner Schwester F als Bürgin zur Verfügung. D gerät in Zahlungsschwierigkeiten – die Bank E verlangt von der Schwester F, als Bürgin, die Zahlung. Hinzu kommt, dass sie jedoch auch versucht, die Hauptforderung gegen die Schwester F beim Gericht einzuklagen. D erhebt sodann Drittwiderklage gegen F in dem Verfahren, um die Haftung seiner Schwester als Bürgin gerichtlich feststellen zu lassen.
Rechtsanwälte als Spezialisten für Drittwiderklagen
Die Drittwiderklage ist ein komplexes Rechtsinstrument, dessen erfolgreiche Anwendung Erfahrung und juristisches Know-how erfordert. Spezialisierte Rechtsanwälte sind in der Lage, individuelle Fallkonstellationen präzise zu analysieren und die bestmögliche Strategie für die Durchsetzung der Interessen ihrer Mandanten zu entwickeln.
Dazu gehört insbesondere die präzise Formulierung der Drittwiderklage, die schlüssige Darstellung des sog. streitverkündenden Vorbringens und der Nachweis der relevanten rechtlichen Voraussetzungen. Die rechtzeitige Beauftragung eines erfahrenen Rechtsanwaltes kann daher für den Beklagten entscheidend sein,um im Streitverfahren die bestmögliche Position zu erreichen.
Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Drittwiderklage
Frage 1: Muss der Dritte der Drittwiderklage zustimmen?
Nein, die Drittwiderklage kann unabhängig von der Zustimmung des Dritten erhoben werden. Allerdings hat der Dritte das Recht, gegen die Drittwiderklage vorzugehen, indem er beispielsweise eine Klageabweisung beantragt oder Rechtsmittel einlegt.
Frage 2: Kann ich als Kläger eine Drittwiderklage erheben?
Nein, eine Drittwiderklage kann nur durch den Beklagten im laufenden Verfahren erhoben werden. Als Kläger müssen Sie zunächst eine separate Klage vor Gericht einreichen, um Ihre Ansprüche gegenüber einem Dritten geltend zu machen.
Frage 3: Wie sind die Kosten der Drittwiderklage geregelt?
Die Kosten der Drittwiderklage sind gesondert zu berechnen und hängen von verschiedenen Faktoren wie dem Gegenstandswert, dem Streitwert und den Anwaltskosten ab. Grundsätzlich ist derjenige, der die Drittwiderklage erhebt, zur Tragung der Kosten verpflichtet. Im Falle eines Obsiegens kann er jedoch die Kosten als Schadensersatz vom Dritten zurückverlangen.
Die Drittwiderklage als effektives rechtliches Instrument
Die Drittwiderklage ist ein effektives Instrument zur Wahrnehmung der eigenen Rechtsinteressen im Rahmen eines laufenden Gerichtsverfahrens. Sie ermöglicht es dem Beklagten, auch gegen einen Dritten vorzugehen, der bisher nicht am Prozess beteiligt war.
Durch die korrekte Anwendung der Drittwiderklage können Rechtspositionen optimiert und möglicherweise langwierige Folgeverfahren vermieden werden. Die Beauftragung eines erfahrenen Rechtsanwaltes ist dabei empfehlenswert, um die Erfolgschancen einer Drittwiderklage bestmöglich auszuschöpfen.
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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter
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