Drohender Gebäudeeinsturz – In Zeiten zunehmender Urbanisierung und immer dichterer Bebauung, sind Probleme und Gefahren durch marode oder fehlerhaft konstruierte Gebäude immer präsenter. Ein drohender Gebäudeeinsturz stellt dabei eine immense Gefahr für Leib und Leben der Bewohner und Passanten dar, kann aber auch erhebliche Auswirkungen auf Nachbargrundstücke haben. In diesem Blogbeitrag möchten wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die gesetzlichen Grundlagen zum drohenden Gebäudeeinsturz geben, Ihre Rechte und Pflichten als Grundstückseigentümer oder Nachbar erläutern und Ihnen hilfreiche Informationen zur Verfügung stellen, um in einer solchen Situation richtig zu handeln.
Inhaltsverzeichnis:
- Rechtlicher Rahmen bei drohendem Gebäudeeinsturz
- Zuständigkeiten im Fall des drohenden Gebäudeeinsturzes
- Pflichten des Grundstückseigentümers und mögliche Haftung
- Schutz vor Schäden durch drohenden Gebäudeeinsturz
- Schadensersatz- und Nachbarrecht
- FAQs zum drohenden Gebäudeeinsturz
- Checkliste bei drohendem Gebäudeeinsturz
Rechtlicher Rahmen bei drohendem Gebäudeeinsturz
Die Gesetzgebung zum drohenden Gebäudeeinsturz ist in § 908 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) verankert. Hierbei wird dargelegt, dass der Eigentümer eines Grundstücks dafür sorgen muss, dass von seinem Grundstück keine Gefahr für das angrenzende Grundstück ausgeht. Sollte eine solche Gefahr bestehen und ein Einsturz drohen, hat der Eigentümer unverzüglich zu handeln, um Schäden an Personen und benachbarten Grundstücken zu verhindern.
Die Regelungen des § 908 BGB ergeben sich vor allem aus dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme bei der Nutzung von Grundstücken und der Haftung des Grundstückseigentümers. Diese Haftung erstreckt sich dabei auf alle denkbaren Schäden, die durch den drohenden Gebäudeeinsturz verursacht werden könnten – etwa Sach- oder Personenschäden bei einem tatsächlichen Einsturz oder Vermögensschäden, wenn durch die drohende Gefahr Nutzungseinschränkungen entstehen.
Zuständigkeiten im Fall des drohenden Gebäudeeinsturzes
Wenn ein drohender Gebäudeeinsturz festgestellt wird, sind zunächst die zuständigen öffentlichen Behörden wie das Bauamt oder die Bauaufsichtsbehörde für die Gefahrenabwehr zuständig. Diese können im Rahmen ihrer Pflicht zur Gefahrenabwehr entsprechende Maßnahmen ergreifen und in Eilfällen auch ohne vorherige Anhörung oder Zustimmung des Grundstückseigentümers handeln.
Der Grundstückseigentümer oder der von ihm beauftragte Verantwortliche (z.B. der Bauherr oder Architekt) ist jedoch in erster Linie dafür verantwortlich, geeignete Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen und die Gefahr abzuwenden. Diese Zuständigkeit ergibt sich aus der Verkehrssicherungspflicht, die es dem Eigentümer bzw. Verantwortlichen auferlegt, sämtliche notwendigen Schritte zu unternehmen, um Schäden an Personen und Sachen zu verhindern.
Pflichten des Grundstückseigentümers und mögliche Haftung
Der Grundstückseigentümer steht in der Pflicht, die Stabilität und Sicherheit des Gebäudes zu gewährleisten und bei drohendem Gebäudeeinsturz unverzüglich zu handeln. Dazu gehört beispielsweise, dass er:
- Einen Statiker oder Sachverständigen beauftragt, um die Gefahrenlage zu begutachten und mögliche Maßnahmen zur Verhinderung eines Einsturzes zu ermitteln.
- Durch entsprechende Investitionen in Instandsetzung, Modernisierung oder Abriss für die Sicherheit des Gebäudes sorgt.
- Die Behörden, Nachbarn und im Gebäude wohnende oder arbeitende Personen über die Gefahr informiert und gegebenenfalls evakuiert.
Versäumt der Grundstückseigentümer seine Pflichten in Bezug auf drohenden Gebäudeeinsturz, haftet er für Schäden, die daraus resultieren. Das betrifft sowohl tatsächliche Sach- und Personenschäden bei einem Einsturz als auch mögliche Vermögensschäden, falls benachbarte Grundstücke und Gebäude wegen der drohenden Gefahr nicht genutzt werden können.
Schutz vor Schäden durch drohenden Gebäudeeinsturz
Als Nachbar oder betroffene Person können Sie sich gegen mögliche Schäden durch einen drohenden Gebäudeeinsturz schützen. Dazu zählt beispielsweise:
- Sichern von wichtigen Unterlagen und Wertsachen.
- Abschluss einer Gebäudeversicherung, die auch Schäden durch Einsturz oder Abrutsch des Baugrundes abdeckt.
- Rechtzeitige Information von Nachbarn, Mieter oder Gewerbetreibende in der Nähe des gefährdeten Gebäudes über die Gefahrenlage.
- Einschaltung eines Anwalts, um Ihre Ansprüche gegenüber dem verantwortlichen Grundstückseigentümer geltend zu machen.
Schadensersatz- und Nachbarrecht
Im Falle eines drohenden Gebäudeeinsturzes und damit einhergehenden Schäden können Schadensersatzansprüche gegenüber dem verantwortlichen Grundstückseigentümer geltend gemacht werden. Es ist wichtig, die eigenen Rechte und Pflichten im Rahmen des Schadensersatz- und Nachbarrechts genau zu kennen, um im Schadensfall bestmöglich geschützt und entschädigt zu werden.
In einigen Fällen können auch öffentlich-rechtliche Entschädigungsansprüche geltend gemacht werden, etwa wenn ein drohender Gebäudeeinsturz dazu führt, dass eine Straße vorübergehend gesperrt werden muss und dadurch Gewerbetreibende Umsatzverluste erleiden.
FAQs zum drohenden Gebäudeeinsturz
Wir haben die Antworten auf die oft gestellten Fragen hier für Sie zusammengestellt.
Kann ich im Falle eines drohenden Gebäudeeinsturzes auf dem Nachbargrundstück eine einstweilige Verfügung erwirken?
Eine einstweilige Verfügung kann grundsätzlich erwirkt werden, wenn ein drohender Gebäudeeinsturz auf einem Nachbargrundstück akute Gefahr für das eigene Grundstück oder die darauf befindlichen Personen darstellt. Voraussetzung hierfür ist eine glaubhafte Darlegung der Einsturzgefahr und der Eilbedürftigkeit der Maßnahme.
Wer haftet für Schäden, die durch einen drohenden Gebäudeeinsturz an meinem Haus entstehen?
Für Schäden, die durch einen drohenden Gebäudeeinsturz entstehen, haftet in der Regel der Eigentümer des Grundstücks, auf dem das einsturzgefährdete Gebäude steht. In bestimmten Fällen kann jedoch auch der Bauherr oder Architekt in die Haftung genommen werden, insbesondere wenn diese für die einsturzgefährdete Bausubstanz verantwortlich sind.
Was kann ich tun, wenn mein Nachbar trotz drohendem Gebäudeeinsturz seine Pflichten nicht erfüllt?
Wenn ein Nachbar seine Pflichten im Zusammenhang mit drohendem Gebäudeeinsturz nicht erfüllt, sollten Sie sich zunächst an die zuständigen Behörden wenden, um die Gefahrenlage zu melden und abzuklären, welche weiteren Schritte unternommen werden können. Zudem sollte die Einschaltung eines spezialisierten Anwalts in Betracht gezogen werden, um Ihre eigenen Ansprüche und Rechte bestmöglich durchzusetzen.
Gibt es öffentliche Hilfen oder Förderprogramme, um einsturzgefährdete Gebäude zu sanieren?
In vielen Bundesländern gibt es Förderprogramme, die die Sanierung von einsturzgefährdeten oder denkmalgeschützten Gebäuden unterstützen. Diese Programme werden in der Regel von den zuständigen Landesbehörden oder Förderbanken umgesetzt. Informationen hierzu erhalten Sie auf den Websites der zuständigen Behörden und Institutionen oder bei Beratungsstellen und Anwaltskanzleien, die sich auf das Baurecht spezialisiert haben.
Checkliste bei drohendem Gebäudeeinsturz
- Analyse der Situation: Beurteilung der Lage und Feststellung des Ausmaßes der drohenden Gebäudeinsturzgefahr, einschließlich einer fachlichen Einschätzung.
- Information an Behörden: Kontaktaufnahme zu den zuständigen Behörden und Sicherheitskräften.
- Eigentümer informieren: Direkte Kommunikation mit dem Grundstückseigentümer, um schnelle Maßnahmen einzuleiten.
- Bewohner und Nachbarn informieren: Unterrichtung der Bewohner und angrenzenden Nachbarn über die bestehende Gefahr.
- Einschaltung von Fachleuten: Beauftragung von Statikern, Bauingenieuren oder Bausachverständigen zur detaillierten Untersuchung der Gefahrenlage und Erarbeitung von Lösungsansätzen.
- Entwicklung eines Sicherheitskonzeptes: Gemeinsames Erarbeiten eines konkreten Sicherheitskonzeptes, welche die erforderlichen Maßnahmen zur Stabilisierung, Sanierung oder sicherheitsbedingten Gebäudeabrisses beinhaltet.
- Erstellung eines Notfallplans : Erstellen eines Notfallplans für den Fall, dass sich die Gefahrenlage weiter zuspitzt und sofortiges Handeln erforderlich ist.
- Dokumentation aller Maßnahmen und Vorgänge: Lückenlose Dokumentation aller Aktivitäten und Vorgänge, um Haftungsausschlüsse zu vermeiden und im Schadensfall nachweisen zu können, dass alle notwendigen Maßnahmen ergriffen wurden, um die drohende Gebäudeeinsturzgefahr abzuwenden.
- Rechtliche Beratung: Absolute Wichtigkeit der Einschaltung eines kompetenten Anwalts, um Ihre rechtlichen Ansprüche und Pflichten bestmöglich zu berücksichtigen und durchzusetzen.
Fazit: Handeln Sie bei drohendem Gebäudeeinsturz rechtzeitig und verantwortungsvoll
Ein drohender Gebäudeeinsturz stellt eine erhebliche Gefahr für alle Beteiligten dar und erfordert ein schnelles, verantwortungsvolles Handeln. Die gesetzlichen Grundlagen, insbesondere § 908 BGB, geben dabei einen rechtlichen Rahmen vor, der sowohl die Pflichten des Grundstückseigentümers als auch Schutzmaßnahmen für Nachbarn und Betroffene regelt. Durch die Kenntnis Ihrer Rechte und Pflichten, die Zusammenarbeit mit kompetenten Fachleuten und den Behörden sowie die gezielte Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen können potenzielle Schäden durch drohende Gebäudeeinstürze verhindert oder zumindest minimiert werden.
Im Falle einer drohenden Einsturzgefahr sollten Sie stets auch rechtliche Beratung in Betracht ziehen, um Ihre Interessen bestmöglich durchzusetzen und Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Wir stehen Ihnen als Anwaltskanzlei mit fundiertem Wissen und langjähriger Erfahrung zur Seite, um gemeinsam die besten Lösungen in dieser herausfordernden Situation zu finden und die Gefahr eines Gebäudeeinsturzes effektiv abzuwenden.
„Unsere Kanzlei setzt auf Künstliche Intelligenz, um Ihnen hochwertige Rechtsberatung zu deutlich reduzierten Kosten anzubieten.
Mandanten profitieren in Einzelfällen von Kosteneinsparungen bis zu 90% – ohne Abstriche bei Qualität und individueller Betreuung.
Vertrauen Sie auf eine zukunftsweisende Kombination aus Innovation und juristischer Exzellenz.“
Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter
Aktuelle Beiträge aus dem Rechtsgebiet Immobilienrecht
Bauherrengemeinschaft – Welche Vor- und Nachteile gibt es
Erfahren Sie alles über Bauherrengemeinschaften, ihre Vorzüge für gemeinschaftliches und nachhaltiges Bauen sowie die potenziellen Herausforderungen.
Baugenehmigung: Welche Schritte sind für die Erteilung notwendig
Erfahren Sie, welche Schritte für die Erteilung einer Baugenehmigung in Deutschland nötig sind und wie Sie den Bauantrag richtig stellen.
Baumängelbeseitigung: Welche Rechte haben Bauherren
Erfahren Sie, welche Rechte Sie als Bauherr bei der Baumängelbeseitigung haben und wie Sie Ihre Ansprüche effektiv durchsetzen können.
Welche Klauseln sind in einem Immobilienmaklervertrag besonders wichtig?
Erfahren Sie, welche Klauseln in einem Immobilienmaklervertrag entscheidend sind, um Ihre Rechte und Pflichten als Verkäufer oder Käufer zu wahren.
Baufinanzierungsvertrag: Worauf müssen Kreditnehmer besonders achten?
Entdecken Sie, worauf Sie beim Baufinanzierungsvertrag achten sollten, um optimale Konditionen für Ihre Immobilienfinanzierung zu sichern.