E-Commerce-Recht: Auch im Internet gelten rechtliche Vorgaben. Alle Betreiber einer Online-Präsenz, ob sie nun eine Website, einen Blog, ein Forum oder ein Konto in den sozialen Medien betreiben, müssen sich an bestimmte rechtliche Rahmenbedingungen halten.
Mit einem Webshop wird dies noch wichtiger. So gelten die gängigen Rechtsbegriffe wie AGB, Urheberrecht und Verbraucherrechte auch im E-Commerce uneingeschränkt. Bestimmte Teilbereiche des Rechts haben inzwischen eigene gesetzliche Regelungen.
Damit Ihr Unternehmen von Konkurrenten nicht auf die schwarze Liste gesetzt wird, erklären wir Ihnen auf was Sie achten sollten.
Inhaltsverzeichnis
- E-Commerce-Recht in Deutschland
- Wichtige Bestimmungen auf einen Blick
- E-Commerce-Recht: Vertragsabschluss im Internet
- Was müssen Verbraucher wissen?
- E-Commerce-Recht: Welche Pflichten gelten?
- Kanzlei Herfurtner kontaktieren
E-Commerce-Recht in Deutschland
Viele Unternehmen und Geschäftsstrategien setzen heute stark auf den Online-Handel und -Verkauf. Es ist heute üblich, dass Unternehmen ihre Produkte online und über Plattformen Dritter verkaufen. Die Vorschriften für den elektronischen Handel und den mobilen Handel sind ständig in Bewegung.
In Deutschland gibt es eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen, die den Internethandel regeln, schützen und regulieren. Neben den allgemeinen Rechtsgrundlagen, die uneingeschränkt gelten, sind folgende Rechtsvorschriften zu beachten:
- Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)
- Handelsgesetzbuch (HGB)
- Gesetz über Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Urheberrechtsgesetz (UrhG)
- Verbraucherkreditrecht
- Gewerbeordnung
- Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
- Strafgesetzbuch (StGB)
Deutsches Telekommunikationsgesetz (TMG)
Wenn Sie ein Unternehmer sind, der Waren oder Dienstleistungen online verkauft, ist das Telemediengesetz ein wichtiges Regelwerk, das Sie beachten müssen. Der rechtliche Rahmen für Telemedien in Deutschland ist in diesem Dokument zu finden, das das vorherige Teledienstedatenschutzgesetz und die meisten Bestimmungen, die früher im Mediendienste-Staatsvertrag enthalten waren, in einem einzigen Dokument zusammenfasst.
Bürgerliches Gesetzbuch 312 b ff Fernabsatzgesetz
Um die Beziehungen zu den Verbrauchern in der EU zu verbessern, gibt es seit dem Jahr 2000 die EU-Fernabsatzrichtlinie, die in EU-Verträgen umgesetzt wurde. Nach dem im Jahr 2002 verabschiedeten Fernabsatzgesetz können die Gesetze des BGB direkt im deutschen Gesetzbuch nachgelesen werden.
Um diese Ausnahmeregelung in Anspruch nehmen zu können, müssen alle Verträge über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (wie E-Mail und Telefon) sowie Briefen, Katalogen und Faxen geschlossen werden.
Das Gesetz über digitale Signaturen von 2013 (SigG)
Die Bemühungen zur Regulierung elektronischer Signaturen begannen am 22. Mai 2001, als das Signaturgesetz in Kraft trat. In diesem Fall wird die elektronische Unterschrift einer Person verwendet. Mit ihr können digitale Papiere und andere Daten rechtsgültig unterzeichnet werden.
Die Technologie der elektronischen Signatur stellt sicher, dass die Identität des Gegenübers und die Integrität der Informationen zweifelsfrei festgestellt werden können, da die Datenübertragung über Netzwerke heute eine so wichtige Rolle spielt.
Definitionen von Bedingungen und Konditionen (AGB)
In Online-Verträge können auch allgemeine Geschäftsbedingungen aufgenommen werden. Die §§ 307-309 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) schreiben jedoch eine uneingeschränkte Inhaltskontrolle vor.
Damit die AGB in den Vertrag einbezogen werden können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Es muss ein ausdrücklicher Hinweis auf die AGB im Bestellformular enthalten sein, bevor der Vertrag unterschrieben werden kann. Oder der Unternehmer muss auf seiner Website einen deutlichen Hinweis auf die AGB geben.
- Stellen Sie sicher, dass alle Informationen in den AGB leicht zugänglich sind.
- Um die Lesbarkeit der AGB zu gewährleisten, sollten Sie keine Minischrift verwenden.
- Um die AGB auf dem Bildschirm lesen zu können, muss der Wortlaut auf eine angemessene Länge beschränkt werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass die hier beschriebenen Regeln und Verantwortlichkeiten lediglich eine Veranschaulichung der deutschen Rechtsprechung darstellen. Die notwendigen Verbraucherschutzgesetze des Landes, in dem ein Unternehmen tätig ist, müssen zumindest dann beachtet werden, wenn das Unternehmen auch in anderen Ländern Geschäfte tätigt.
Nach den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 7. Dezember 2010, C-144/09 und C-585/08, kann ein Unternehmen auch im Ausland verklagt werden und müsste den Kunden im Land des Verbrauchers verklagen (Verbrauchergerichtsbarkeit).
Eine „Ausrichtung“ auf ausländische Märkte wird vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) vermutet, wenn der Gewerbetreibende seine Absicht deutlich gemacht hat, mit Kunden in anderen Mitgliedstaaten Geschäfte zu machen
Etwa durch die Verwendung einer internationalen Telefonnummer oder einer Top-Level-Domain, die nicht dem Land entspricht, in dem der Gewerbetreibende ansässig ist, durch die Präsentation seines Angebots in fremden Sprachen, durch die Angabe von Preisen in fremden Sprachen oder auch durch die Erwähnung eines fremden Landes.
Wichtige Bestimmungen auf einen Blick
Jedes Bemühen, die Anforderungen des Gesetzgebers und der Gerichte angemessen umzusetzen, sollte nicht unterschätzt werden, unabhängig davon, ob es sich um Produkte oder Dienstleistungen handelt. Wenn es um den Betrieb eines Internetgeschäfts geht, fallen einem Juristen folgende Baustellen auf:
- Wettbewerbs-/Namens-/Markenrecht (Domainrecht)
- Identifizierung des Diensteanbieters (Impressum)
- Datenschutzrecht DSGVO
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2C-/B2B-AGB) für alle Kunden und Anbieter
- Stornierung (Form und Frist)
- Ausführliche Erläuterungen zu den Produkten (Texte, Fotos, Pflichtangaben)
- Kostenangaben (netto oder brutto, das absolute Minimum)
- Informationen zur Lieferung (Kosten, Zeiten, Liefergebiete)
- Beendigung des Vertrags (Zeitpunkt, Verfahren, obligatorische Informationen)
- Warn- und/oder Interventionspflicht gegenüber schutzbedürftigen Kindern (Altersüberprüfung)
- Welches ist das Zielpublikum (B2B oder B2C)?
- Marketingstrategien (E-Mail-Werbung, SEO/SEM/SEA, AdWords, Gütesiegel, Versprechen, Preiswerbung…).
- Profilangaben in sozialen Medien (Facebook, Twitter, Youtube, LinkedIn, Xing, WhatsApp, Instagram, Snapchat …)
- Markenrecht (eigene und/oder fremde Marken) kann ggf. relevant sein.
- Grenzüberschreitende Geschäfte haben einzigartige Merkmale (Liefergebiet außerhalb Deutschlands)
- Handelsplattformen bieten eine Reihe von Alleinstellungsmerkmalen (Amazon Marketplace, eBay Powerseller etc.)
- Darüber hinaus bestehen seit dem 13. Juni 2014 bestimmte Informationspflichten, wenn ein stationärer Shop existiert.
E-Commerce-Recht: der Vertragsabschluss über das Internet
Auch internetbasierte Verträge können rechtsverbindlich sein (per E-Mail).
E-Commerce-Verträge unterliegen bei ihrem Abschluss keinen besonderen Formvorschriften. Lediglich die vertraglichen Informationspflichten von M-Commerce-Anbietern unterliegen gemäß § 126b Satz 2 BGB den Formvorschriften in Form eines dauerhaften Datenträgers.
E-Commerce-Recht: Vertragsschluss nachweisen
Der Vertragsschluss kann vor Gericht nur mit Hilfe von Ausdrucken der den elektronischen Willenserklärungen zugrunde liegenden digital erfassten Daten nachgewiesen werden.
Damit ein Vertrag zustande kommt, muss es ein Angebot und eine Annahme geben. Diese gesetzliche Definition des Begriffs „Angebot“ gilt nicht für Kataloge im Internet oder elektronische „Warenkörbe“ der Kunden. Erst wenn ein Verbraucher eine E-Mail schreibt oder ein Online-Bestellformular ausfüllt, liegt ein verbindliches Angebot vor.
E-Commerce-Recht: Sicherheitsrichtlinien
Die Sicherheit eines Online-Zahlungsvorgangs basiert auf der Grundlage der Richtlinien. Um Zahlungsbetrug zu verhindern und das Vertrauen der Kunden zu stärken, wurde die Richtlinie geschaffen. Eine starke Verbraucherauthentifizierung ist ein wichtiger Bestandteil davon, ebenso wie eine neue Gesetzgebung im Bereich der Online-Zahlungen. Bei einer Online-Zahlung muss die Identität des Kunden anhand von zwei verschiedenen Merkmalen überprüft werden.
E-Commerce-Recht: Was müssen Verbraucher wissen?
Vor allem dann, wenn das Zielpublikum ausschließlich oder überwiegend Privatpersonen sind, müssen zahlreiche Einschränkungen beachtet werden. Dies liegt an der Vielzahl von durchsetzbaren Verbraucherschutzgesetzen, insbesondere in der Europäischen Union (EU). Private Verbraucher müssen vor einem Kauf ausdrücklich über folgende Punkte informiert werden:
- Technische Schritte, die zum Abschluss eines Vertrages führen.
- Wird der Vertragstext vom Händler aufbewahrt und ist er für den Verbraucher nach Abschluss des Geschäfts zugänglich?
- Möglichkeiten zur Erkennung und Korrektur von Kundenfehlern während des gesamten Bestellvorgangs durch geeignete, wirksame und leicht zugängliche technische Methoden.
- Der Vertrag kann in verschiedenen Sprachen vorgelegt werden.
- Elektronischer Nachweis des sofortigen Eingangs einer Bestellung.
- Bei der Unterzeichnung eines Vertrages können die Vertragsbedingungen sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen in reproduzierbarer Form abgerufen und gespeichert werden.
- Name, Anschrift, Telefonnummer und ggf. Faxnummer des Gewerbetreibenden sowie die Geschäftsanschrift, an die sich ein Kunde bei Beschwerden wenden kann, wenn diese Anschrift von der Anschrift des Ortes der Niederlassung abweicht.
Einige dieser Punkte sind wichtiger als andere. So müssen beispielsweise der Name, die Anschrift und die Telefonnummer des Unternehmens im Impressum unbedingt angegeben werden, ebenso wie die Beschreibung des Produkts und der Preis. Trotzdem müssen Sie darauf achten, dass Sie nichts Entscheidendes übersehen oder vernachlässigen.
Branchenspezifische Regelungen beim E-Commerce-Recht
Zusätzlich zu den oben genannten notwendigen Informationen sind bei den folgenden Sektoren oder Produktgruppen branchenspezifische Besonderheiten zu beachten:
- Alkohol- und/oder Tabaksucht (Jugendschutzgesetz)
- Filme und Videospiele der FSK18 (Jugendschutzgesetz)
- Wiederaufladbare Batterien/Akkus (Batteriegesetz)
- Waschmittel und andere Reinigungsmittel (CLP-Verordnung)
- Infrarotheizungen (Elektrogesetz)
- Textilwaren (Textilkennzeichnungsverordnung)
- Kühlschränke, Geschirrspüler, Waschmaschinen (Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz)
- Spielgegenstände (Spielzeugverordnung)
- Ästhetik (EU-Kosmetikverordnung)
- Erfindungen (Deutsches Arzneimittelgesetz)
- Nahrungsergänzungsmittel (Health-Claims-Verordnung)
- Definition (Lebensmittelinformationsverordnung)
- Fahrzeuge und Fahrzeugteile (Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung, Straßenverkehrs-Zulassungsverordnung)
- Öl aus dem Motor eines Fahrzeugs (Altölverordnung)
Sonstige relevante Regelungen für das E-Commerce-Recht
Zu den Beschränkungen, die für (fast) alle Online-Shops gelten, aber in der Bevölkerung möglicherweise nicht bekannt sind, zählen die Folgenden:
- Fertigpackungsverordnung
- Produktsicherheitsverordnung
- Einheiten- und Zeitgesetz
- Verpackungsgesetz
- Verpackungsverordnung
Verordnung über die Preisauszeichnung (PAngV)
Die Preisangabenverordnung schreibt vor, wie Online-Händler ihre Preise ausweisen müssen. Aufgrund der Komplexität der neuen Preisangabenverordnung ergeben sich für Online-Shops viele Schwierigkeiten und Herausforderungen. Für eine erfolgreiche Umsetzung sind nach Ansicht von Rechtsexperten Urteile des Bundesgerichtshofs erforderlich.
Grundsätzlich soll sichergestellt werden, dass die Verbraucher Zugang zu genauen und umfassenden Preisinformationen haben, damit Preiswahrheit und Preisklarheit gewahrt bleiben. Außerdem soll die Stellung des Verbrauchers gegenüber Handel und Gewerbe gestärkt und der Wettbewerb auf dem Markt gefördert werden.
E-Commerce-Recht in der EU
Seit dem Jahr 2000 gibt es im Binnenmarkt der Europäischen Union ein Regelwerk für den elektronischen Handel. Ziel ist es, sowohl den Unternehmern als auch den Verbrauchern mehr Rechtssicherheit zu geben. Entscheidend ist die Vereinheitlichung der Vorschriften über die Offenlegungs- und Informationspflichten der Anbieter von Internetdiensten, die kommerzielle Kommunikation, elektronische Verträge und die Haftungsbeschränkungen für Vermittler.
Beim Online-Handel zwischen den EU-Mitgliedsstaaten sind neben der deutschen Rechtsprechung auch eine Reihe von EU-Vorschriften zu beachten.
Informationsbedarf bei Online-Streitbeilegung
Vor etwas mehr als einem Jahr hat die EU-Kommission die neue ODR-Verordnung (Online Dispute Resolution Regulation) verabschiedet. Hauptziel der ODR-Verordnung ist es, ein EU-weites Verfahren zur Online-Streitbeilegung zu schaffen. Ziel der OS-Plattform ist es, eine Anlaufstelle für Verbraucher und Unternehmen zu schaffen, die rechtliche Fragen im Internet außergerichtlich klären wollen.
Unternehmer, die Online-Kauf- oder -Dienstleistungsverträge mit Kunden abschließen, müssen seit dem 9. Januar 2016 in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im Impressum und gegebenenfalls in ihren E-Mails einen Link zur OS-Plattform aufnehmen, damit die Kunden auf die Plattform aufmerksam werden.
Wegen der fehlenden Verlinkung auf die ODR-Plattform wurden bereits wettbewerbsrechtliche Abmahnungen verschickt. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten den Link problemlos anklicken können.
E-Commerce-Recht: Welche Pflichten gelten?
Neben den Informationspflichten des Fernabsatzes haben auch die Anbieter von E-Commerce-Angeboten Pflichten. Hier gelten ähnliche Informationspflichten, aber darüber hinaus sind auch die technischen Abläufe im Geschäft, insbesondere der Kaufvorgang und die Bestellübersichtsseite, von Bedeutung.
Dokumentation des Vertragsabschlusses
Um sicherzustellen, dass die Kunden die erforderlichen Korrekturen an ihren Bestelldaten vornehmen können, bevor diese abgesendet werden, muss das Unternehmen ihnen geeignete, wirksame und leicht zugängliche technische Hilfsmittel an die Hand geben. Auch der weitere Ablauf des Bestellvorgangs muss klar gestaltet sein. Die einzelnen technischen Schritte des Vertrags sind wie folgt:
- Wenn ein Vertrag unterzeichnet wird, sollte der Kunde die Vertragsbedingungen einsehen können.
- Wenn ein Verbraucher eine Bestellung aufgibt, gibt er damit häufig ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags ab, das der Verkäufer in der Regel durch den Versand der Ware annimmt.
- Beschreiben Sie die rechtlichen Verfahren, die zur Unterzeichnung des Vertrags führen, in einfachen Worten.
- Es ist notwendig, Informationen über die vom Kunden abgegebene Erklärung sowie über die Handlung (z. B. eine E-Mail-Bestätigung oder die Lieferung von Produkten) zu geben, die zu einem rechtsverbindlichen Vertrag führt.
Button-Lösung im E-Commerce-Recht
Seit dem 1. August 2012 ist die Button-Lösung vorgeschrieben. Sie soll die Kunden vor Abo-Betrug und anderen nicht sofort ersichtlichen Dienstleistungen schützen.
Der Unternehmer muss also deutlich gekennzeichnete Schaltflächen verwenden, um den Kunden darauf hinzuweisen, dass die Zahlung für die Bestellung sofort fällig ist. Eine Schaltfläche ist zwar nicht unbedingt erforderlich, aber die anderen Optionen sind auch nicht besonders gut gekennzeichnet.
Die Berücksichtigung des Wettbewerbsrechts
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und die Preisangabenverordnung gelten im Internet-Geschäft insofern uneingeschränkt, als diese Gesetze nach ihrem Sinn und Zweck auch den elektronischen Geschäftsverkehr erfassen und damit auch im Internet-Geschäft gelten.
Das Wettbewerbsrecht verbietet die Verwendung von unerwünschten E-Mails zu Werbezwecken. Die Übermittlung einer Nachricht setzt voraus, dass der Empfänger entweder ausdrücklich in den Empfang eingewilligt hat oder dass auf sein Einverständnis geschlossen werden kann (z. B. auf der Grundlage langfristiger Geschäftsbeziehungen).
Lediglich eine B2C-Verbindung (Business to Consumer) ist durch das UWG ausgenommen. Kunden eines Unternehmens dürfen Werbe-E-Mails erhalten, wenn sie ihre E-Mail-Adresse im Rahmen einer Bestellung freiwillig angegeben und dem Erhalt nicht nachträglich widersprochen haben, sofern der Inhalt Produkte oder Dienstleistungen der gleichen Art bewirbt, die der Kunde zuvor bei dem Unternehmen gekauft hat.
Falls unaufgeforderte elektronische Werbung überhaupt erlaubt ist, muss aus der Betreffzeile hervorgehen, dass es sich um eine Marketingnachricht handelt. Verboten ist es auch, wenn die Werbung als Postwurfsendung getarnt ist.
Rechtliche Garantien für Kunden
Bei der Abwicklung von Online-Geschäften mit Verbrauchern (d.h. Kunden, die nicht selbst Unternehmer oder Kunden in ihrer Rolle als Unternehmer sind) sind die umfangreichen Verbraucherschutzbestimmungen des BGB zu beachten.
Möglichkeit zum Widerruf der Einwilligung
Das BGB-Fernabsatzrecht sieht ein weites Widerrufsrecht für Verbraucher vor. Die Dauer der Widerrufsfrist richtet sich nach dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Wird der Kunde vor Vertragsabschluss auf sein Widerrufsrecht hingewiesen, hat er zwei Wochen Zeit, den Vertrag zu widerrufen.
Die Frist beträgt einen Monat, wenn der Kunde nach der Unterzeichnung des Vertrages informiert wird. Während dieser Frist kann der Verbraucher den Vertrag jederzeit widerrufen, ohne dass es einer Begründung bedarf.
Datenschutzerklärung im E-Commerce-Recht
Wenn eine Website personenbezogene Daten verwendet, richtet sich der Inhalt der Datenschutzerklärung nach dem Verwendungszweck der Daten. D. Über die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sowie über eine etwaige Datenübermittlung in Nicht-EU- oder EWR-Länder muss der Nutzer von Anfang an aufgeklärt werden.
Es ist zwingend erforderlich, dass genaue und umfassende Angaben dazu gemacht werden.
Urheberrechte gelten auch im E-Commerce-Recht
Neben dem Urheberrecht und den Geschmacksmustern können auch Unternehmenspräsentationen auf einer Website (sowie die Website als Ganzes) geschützt sein. Für die Verbreitung, Vervielfältigung oder Veränderung kann die Erlaubnis des Urhebers erforderlich sein. Der Urheber der Präsentation ist die Person, die sie zusammengestellt hat (nicht unbedingt der Unternehmer, für den sie erstellt wurde).
Vergewissern Sie sich, dass die urheberrechtlichen Nutzungsrechte an der Website vertraglich auf Sie übertragen werden, wenn Sie ein darauf spezialisiertes Unternehmen beauftragen. Alternativ kann der Kunde die Website ohne die Erlaubnis des Urhebers nicht verkaufen oder wesentlich verändern.
Sie müssen die Erlaubnis des Urhebers einholen, um urheberrechtlich geschützte Werke (wie Bücher, Musik, Software, Datenbanken) über das Internet zu verbreiten. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Verbreitung kostenlos oder kostenpflichtig ist.
Warenzeichen- und Namensrecht
Wird eine registrierte Internet-Domain zur Identifizierung des Unternehmens verwendet, kann sie durch das Namens- und Markenrecht geschützt sein. Eine andere Partei kann sie in diesem Fall nicht als Domain registrieren, auch nicht in einer leicht veränderten Version.
Das Gewohnheitsrecht schützt Markeninhaber davor, dass ihre Domainnamen ohne ihre Zustimmung als Domainadresse verwendet werden. Bevor Sie eine Domain registrieren, sollten Sie eine gründliche Namens- und Markenrecherche durchführen, um Missverständnisse zu vermeiden.
Kanzlei Herfurtner kontaktieren
Die Anwälte der Kanzlei Herfurtner können Ihnen bei allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit E-Commerce und mobilem Handel helfen, einschließlich Wettbewerbsrecht, Werberecht, Markenrecht und Informationstechnologierecht. Darüber hinaus bietet die Kanzlei Herfurtner:
- Rechtsbeistand bei Streitigkeiten mit Wettbewerbern und Online-Kunden,
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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter
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