Ecolarium – Der Broker gibt sich auf seiner Internetpräsenz https://www.ecolarium.io/ als Finanzdienstleister aus, der in den Bereichen Kryptowährungen und Forex-Handel aktiv sei. Entsprechend könne man als Kapitalanleger in diese Anlageklassen investieren und von deren angeblichen Renditechancen profitieren.

Wenn Sie beim Broker Ecolarium Kapital angelegt haben und es nun zu Komplikationen bei der Rückführung kommt, beraten Sie unsere Rechtsanwälte im gesamten deutschsprachigen Raum.

Ecolarium – Vertrauenswürdiger Online Broker? 

Derzeit gibt es eine außerordentlich hohe Anzahl an Anbietern wie beispielsweise Ecolarium. Damit war es noch nie so leicht aber auch riskant wie heute, in den unbeständigen Finanzmärkten zu investieren.

Vorallem weil es zahllose Chancen gibt, kann die Wahl einer Online-Plattform zeitraubend und herausfordernd sein. Speziell dann, wenn diese Ihren persönlichen Investment-Vorhaben genügen soll.

Sie überlegen, bei Ecolarium Geld zu investieren? Dann sind die nachstehenden Aspekte für Sie als Anleger gewichtig.

  • Der Eintritt zu den weltweiten Börsenmärkten wird für Anleger durch Online-Investitionen bequemer und erschwinglicher.
  • Eine optimale Adresse für Investoren, die sich über Wertpapiere, Futures, Optionen und Kryptowährungen schlau machen möchten, ist eine Webpräsenz wie diese.
  • Regulierte Online-Broker, sichere Plattformen, Gebühren und Vermittlungsgebühren, Produktoptionen und Eckdaten sind nur ein paar der Aspekte, die Sie bei Ihrer abschließenden Wahl einkalkulieren müssen.

Die folgenden Informationen sind generelle Empfehlungen für Investoren – unabhängig von der Plattform in die Sie Geld investieren.

Woran Sie sehen können wie vertrauenswürdig Ecolarium ist

Die folgenden Gedanken sollten Sie einkalkulieren, wenn Sie nach Möglichkeiten Ausschau halten, Ihr Vermögen online anzulegen:

  1. Finanzdienstleister wie Ecolarium müssen in Deutschland von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassen werden. Die Firmendatenbank der BaFin enthält Informationen über zugelassene Dienstleister.
  2. Achten Sie auf ein Impressum auf der Internetseite des Anbieters. Ist dies nicht der Fall, heißt es: Finger weg! Bedenken Sie aber auch, dass ein Impressum gefälscht werden kann.
  3. Das Impressum muss in Der Bundesrepublik Deutschland eine Anschrift, die Kontaktdaten eines Vertretungsberechtigten von Ecolarium und eine Rufnummer enthalten.
  4. Es kann sehr hilfreich sein, zu klären, was andere Verbraucher über einen potenziellen Dienstleister sagen, auch wenn es nur im Netz ist.
  5. Qualitätssiegel werden oft von Fake-Shops verwendet, um zu vortäuschen, dass sie seriös sind. Um herauszufinden, ob ein Hyperlink zur Website des Gütesiegels führt und ob das Geschäft dort auch erwähnt ist, klicken Sie auf das Bild des Siegels. Es ist gut möglich, dass der Betreiber der Onlinepräsenz das Qualitätsiegel lediglich von einer anderen WWW-Seite kopiert und ohne die richtige Zertifizierung auf seine aktuelle Internetpräsenz übertragen hat.

Ecolarium – Nimmt der Online Broker via E-Mail oder Fax Kontakt zu Ihnen auf?

Haben Sie bereits schon einmal Aktienvorschläge per E-Mail von einem Dienstleister wie Ecolarium bekommen, die Ihnen nicht bekannt sind? Erreichen Sie Faxe von der Aktienbörse, die Sie keineswegs angefordert haben? Oder haben Sie einen scheinbaren „Geheimtipp“ empfangen?

Kapitalanleger sollten sich vor derartigen Vorschlägen in Acht nehmen, denn sie werden nicht selten von skrupellosen Personen oder Online Brokern verbreitet, welche mit dem Vertrieb von Anteilsscheine aus einer erfundenen Erfolgsstory Gewinn schlagen wollen.

Es sind auch Fälle bekannt geworden, in denen Verbraucherinnen und Verbraucher von einer vermeintlichen Börsenaufsichtsbehörde angerufen bzw. angerschrieben werden.

Es wird irrtümlich gesagt, dass die angeschriebenen Personen Geschädigte eines Betrugs geworden seien und dass die jeweiligen Daten von der angeblichen Bundesanwaltschaft in Karlsruhe an die Börsenaufsicht weitergegeben worden seien. Von den angeschriebenen Personen wird das Ausfüllen eines Internet-Formulars verlangt.

Es handelt sich hierbei um einen offensichtlichen Betrugsversuch. Wir empfehlen, auf keinen Fall, mit so einer Person in Interaktion zu treten oder persönliche Daten, wie beispielsweise Benutzernamen, Passwörter, Kreditkartennummern oder weitere identifizierende Angaben wie beispielsweise Ihre Accountdaten bei Ecolarium, mitzuteilen.

Pump & Dump: Was steckt hinter der Begrifflichkeit?

Die Bezeichnung Pump & Dump wird verwendet, um ein Vorgehen darzustellen, in ebenjener der Marktpreis einer Aktie von Insidern unnatürlich in die Höhe getrieben wird. Anschließend wird selbige Aktie mit Verlust an die übrigen Investoren wieder verkauft.

Es handelt sich somit um einen Betrug. Ein Betrug, der von der Ahnungslosigkeit der Kleinanleger und Börsenneulinge profitiert.

Diese Vorgehensweise ist deshalb auf einem kontrollierten Aktienmarkt und für Unternehmen wie Ecolarium nicht erlaubt. Der Kryptomarkt hingegen ist, was solcherlei Taktiken angeht, noch im Großen und Ganzen „Wilder Westen“. Deshalb ist besondere Achtsamkeit unerlässlich!

Pump-and-Dump-Betrügereien sind dort im Kontext mit den sogenannten Altcoins des Öfteren anzutreffen. Die Pump & Dump Betrugsmethode wird von Kriminellen genutzt, um den Marktpreis einer nicht bekannten oder eventuell auch eigenständig geschaffenen Währung in die Höhe zu treiben. Dies erreichen sie dadurch, dass sie im Netz oder in den sozialen Medien Falschinformationen propagieren oder Mitinvestoren mit unangemessenen Gewinnerwartungen locken.

Stellen Sie also sicher, dass Ihnen vom Anbieter Ecolarium wenn gewünscht alle benötigten Informationen zu dem Themenkomplex zur Verfügung gestellt werden.

Warnsignale von Anlagebetrug

Sie wollen bei Ecolarium anlegen? Dann sollten Sie alle bedeutsamen Fakten über das Unternehmen in Erfahrung bringen.

Kapitalanlagebetrug ist eine besondere Form des Betruges. Der Täter verspricht oder täuscht gegenüber einem großen Kreis von Leuten eine lukrative Investition am Kapitalmarkt vor.

Der Kapitalanlagebetrug wird gemäß § 264a StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe sanktioniert.

Als Kapitalanlagebetrug können bisweilen sich anschließende Produkte und Taktiken infrage kommen:

  • Ungewollte telefonische Werbeanrufe, sog. Cold Calling
  • Beteiligungen an Aktien, Fonds und Zertifikaten
  • Kriminielle benutzen den Brandnamen des Anbieters Ecolarium und klonen das Unternehmen
  • Boiler Room Scam, eine Kaltakquise, bei der per Telefongespräch Geldgeber gesucht werden

Wer auf Kapitalanlagebetrüger hereingefallen ist, hat oftmals viel Geld investiert. Was können Sie tun bei Anlagebetrug?

  1. Vermögen zurückholen: Sollten Zahlungen über die Kreditkarte realisiert worden sein, so kann dieses in zahlreichen Fällen durch eine Inanspruchnahme einer Anwaltskanzlei zurückgeholt werden. Bei Banküberweisungen vom Girokonto aus kann dieses oftmals per Bankauftrag zurückgeholt werden.
  2. Schadenersatzansprüche geltend machen: Menschen, die nicht zutreffend informiert wurden, können Schadenersatzansprüche gegenüber dem Anlageberater geltend machen.
  3. Verträge zurücknehmen oder anfechten: Betroffene, die einen Vertrag abgeschlossen haben, können jenen bei Anlagebetrug zurücknehmen oder anfechten.
  4. Polizeibehörde und Aufsichtsbehörde über einen Rechtsanwalt einbeziehen: Gegen bestimmte betrügerische Unternehmen gibt es in der Bundesrepublik Deutschland und auch im Ausland polizeiliche Sammelverfahren. Die Polizei ist berechtigt, die Konten der Kriminellen sperren zu lassen und das Geld sicherzustellen. Des Weiteren wird die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.

Informationspflicht bezüglich Kosten und Provisionen

Erkundigen Sie sich vor einer Investition bei Ecolarium, wie viel von Ihrer Investitionssumme zur Deckung von Kosten, Gebühren und Provisionen aufgewendet wird. Dies ist ein sinnvoller Zeitpunkt, um die von den Dienstleistern bereit gestellten Angaben im Detail nachzuprüfen!

Anleger müssen über alle veranschlagten Kosten und deren Einfluss auf die Gewinnspanne von Finanzdienstleistern benachrichtigt werden. Zusätzlich müssen die Vergütungen separat dargestellt werden.

Gesetzt den Fall, dass Sie eine Darstellung sämtlicher Gebühren anfordern, sind die Finanzdienstleister verpflichtet, Ihnen diese Angaben zu geben.

Ein Anbieter wie Ecolarium ist aus nachvollziehbaren Gründen in der Regel an möglichst vielen Transaktionen interessiert. Vielmals sind die Kosten so exorbitant, dass es schwierig ist, einen Gewinn zu erwirken. Die Kosten können das angelegte Geld in sehr kurzer Zeit sogar verschlingen.

Achten Sie daher unbedingt auf die Kosten! Die Tradinggebühren des Online Brokers müssen für jeden zugänglich sein. Die Transparenz der Struktur der Kosten ist zudem in den geltenden Vorschriften und Lizenzierungen vorgegeben.

Liegt ein Verstoß vor, kann dem Anbieter die behördliche Genehmigung aberkannt werden.

Einzahlungen von Ecolarium zurückerhalten: Anwalt hilft

Um bewerten zu können, ob Sie einen Rückzahlungsanspruch gegen den Broker Ecolarium haben, bedarf es stets der Überprüfung Ihres Einzelfalles. Diese nehmen die Anwälte der Kanzlei Herfurtner im Rahmen einer Erstberatung für Sie vor.

Grundlage dieser Überprüfung ist stets der von Ihnen beschriebene Sachverhalt. Obendrein können oft Ähnlichkeiten zu ähnlich gelagerten Fällen verzeichnet werden. Sie profitieren also von den umfassenden Erfahrungswerten unserer Anwälte.

Nach der vollständigen Prüfung aller Unterlagen und der juristischen Einordnung, orientiert sich das Vorgehen zuerst gegen den Dienstleister Ecolarium selbst, sollten entsprechende Pflichtverletzungen nachweisbar sein. Um derartige Pflichtverletzungen bestätigen zu können, sollten die Vertragsunterlagen, die E-Mail-Korrespondenz und möglicherweise auch ergänzende Dokumente ausgewertet werden.

Außerdem sind regulierte Online-Trading-Anbieter auch in der Verpflichtung, Telefonaufzeichnungen zu den Konversationen mit den Kunden anzufertigen und abzuspeichern. Die Forderung nach Herausgabe selbiger Aufzeichnungen und die nachfolgende Überprüfung ist ebenfalls ein sinnvoller und notwendiger Schritt zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Anhand dieser Beweismaterialien können Anforderungen der Anleger sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Verfahren zivilrechtlich durchsetzt werden.

Auch die Bankinstitute und Kryptobörsen, die auf Empfängerseite stehen, sind hierbei in den Fokus zu nehmen. Da es sich meistens um Geldbeträge in in beachtlicher Höhe handelt, kommt immer wieder die Frage auf, ob die Unternehmen ihren Informationspflichten und den Pflichten gemäß dem Geldwäschegesetz nachgekommen sind. Eine allgemeine Äußerung lässt sich hierzu nicht treffen, vielmehr ist der Einzelfall zu prüfen.

Dasselbe gilt für den Begünstigten auf Empfängerseite, der vielmals nicht identisch mit dem Anbieter selbst ist. Unter bestimmten Vorraussetzungen ist auch ebendieser in Anspruch zu nehmen, sofern Pflichtverletzungen nachweisbar sein sollten.

Nachdem alle zivilrechtlichen Möglichkeiten ausgereizt sind, bleibt noch das Vorgehen auf strafrechtlicher Ebene, sollte sich der Anfangsverdacht einer illegalen Handlung erhärten. Diesbezüglich bedarf es der Kontaktaufnahme mit Ermittlungsbehörden im In- und Ausland und die Koordinierung weiterführender Schritte.

Viele Bundeländer haben mittlerweile Sonderabteilungen für die Themengebiete Betrugsfälle im Bereich Online und Krypto-Handel errichtet. Mit diesen stehen die Anwälte der Kanzlei Herfurtner konstant in Kontakt.

Es sollte nicht vergessen werden, dass auch Hosting Provider hilfreiche Infos zu den Domaininhabern liefern. Mit den, häufig im Ausland ansässigen Webhostern, Kontakt aufzunehmen, ist für den Laien allerdings überaus schwierig.

Ebenfalls sind Finanzaufsichten im In- und Ausland wertvolle Kontaktstellen für geschädigte Investoren.

Zusätzlich zu der Beschwerde gegen den bestimmten Online Trading Anbieter, die andere mögliche Käufer vor Investments schützen soll, können über die Finanzaufsichten als Informationsquelle gegebenenfalls andere Details in Erfahrung gebracht werden.

Diese Angaben gestatten oft eine Verknüpfung von Ermittlungsarbeiten in der Bundesrepublik Deutschland, Österreich und der Schweiz.

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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

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