Das EFZG Entgeltfortzahlungsgesetz regelt in Deutschland die Verpflichtung des Arbeitgebers, das Arbeitsentgelt weiterzuzahlen, wenn Beschäftigte aufgrund von Krankheit ihrer Arbeit nicht nachkommen können.
Vielfach stellen sich Fragen nach den erforderlichen Nachweisen und der zeitlichen Dauer dieses Anspruchs.
„Entgeltfortzahlung“ bezeichnet die fortlaufende Zahlung des regulären Lohns trotz bestehender Arbeitsunfähigkeit.
Dies ist vom Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung zu unterscheiden, das in der Regel erst später greift und nach anderen Bestimmungen erfolgt.
Die EFZG-Regelungen betreffen nicht nur Höhe und Dauer der Zahlungen. Sie umfassen auch Pflichten wie die rechtzeitige Krankmeldung, ordnungsgemäße Dokumentation und Fristwahrung.
Dieser Beitrag ordnet das Thema im Arbeitsrecht Entgeltfortzahlung ein und bietet einen Überblick über typische Abläufe, Rechte und Pflichten beider Parteien sowie häufige Sonderfälle.
Eine individuelle Prüfung ist dennoch ratsam, insbesondere bei Kürzungen von Lohnansprüchen, angedrohten Abmahnungen oder Aussetzungen der Zahlungen.
Kernaussagen
- Das EFZG Entgeltfortzahlungsgesetz regelt den Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit.
- Entgeltfortzahlung ist nicht dasselbe wie Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung.
- Die Regelungen EFZG setzen in der Praxis oft eine rechtzeitige Meldung und geeignete Nachweise voraus.
- Fristen und saubere Dokumentation sind im Arbeitsrecht Entgeltfortzahlung häufig entscheidend.
- Der Beitrag erklärt Standardfälle und Sonderkonstellationen, ohne eine Einzelfallberatung zu ersetzen.
- Bei Streit über Lohnansprüche oder Leistungseinstellungen ist eine rechtliche Prüfung oft angezeigt.
Einführung in das EFZG und seine Bedeutung

Wer krank wird, denkt zuerst an die Genesung. Dennoch stellt sich oft sofort die Frage, wie das Einkommen gesichert bleibt. Das EFZG Entgeltfortzahlungsgesetz schafft hierfür einen klaren Rahmen und hilft, Rechte und Pflichten im Arbeitsalltag einzuordnen.
Was ist das Entgeltfortzahlungsgesetz?
Das EFZG Entgeltfortzahlungsgesetz regelt das Grundprinzip, dass der Arbeitgeber bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit das Arbeitsentgelt für eine bestimmte Zeit weiterzahlen muss. Damit wird der Anspruch Entgeltfortzahlung rechtlich abgesichert und von bloßen Kulanzlösungen klar abgegrenzt.
Zu den Regelungen EFZG gehören in der Praxis auch organisatorische Punkte: Meldewege, Fristen und der Umgang mit ärztlichen Nachweisen.
Welche Details gelten, wird häufig zusätzlich durch Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung geprägt, soweit das rechtlich zulässig ist.
Wichtig ist auch die Abgrenzung zu anderen Leistungen: Entgeltfortzahlung ist eine Arbeitgeberleistung. Krankengeld wird in der Regel erst nach dem Ende der Entgeltfortzahlung von der Krankenkasse gezahlt.
Warum ist das EFZG wichtig für Arbeitnehmer?
Für Arbeitnehmer bedeutet der Anspruch Entgeltfortzahlung vor allem Schutz vor einem plötzlichen Einkommensausfall. Das erleichtert die Planung von Miete, Krediten und laufenden Kosten, ohne dass sofort ein Wechsel in andere Leistungen droht.
Die Regelungen EFZG stärken zudem die Rechtsposition, wenn unzulässige Kürzungen angekündigt werden oder Druck zur schnellen Rückkehr entsteht.
Zugleich profitieren Arbeitgeber von klaren Abläufen, dokumentierter Kommunikation und einer rechtssicheren Prüfung der Voraussetzungen nach dem EFZG Entgeltfortzahlungsgesetz.
Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Die Lohnfortzahlung sichert das Einkommen, wenn Beschäftigte wegen Krankheit ihre Arbeit nicht ausüben können. Entscheidend ist, ob die Arbeitsunfähigkeit tatsächlich Entgeltfortzahlung rechtswirksam auslöst. Nicht jede Diagnose genügt dabei. Wichtig ist, ob die konkrete Tätigkeit im Betrieb nicht mehr möglich oder unzumutbar ist.
Im Alltag ergeben sich oft Fragen, weil betriebliche Abläufe, ärztliche Bescheinigungen und Fristen zusammenwirken. Wer die Voraussetzungen für Entgeltfortzahlung kennt, vermeidet unnötige Konflikte. Arbeitgeber benötigen zudem eine klare Dokumentation, um Fälle einheitlich zu behandeln.
Voraussetzungen für den Anspruch
- Arbeitsunfähigkeit: Entgeltfortzahlung zählt, wenn die vereinbarte Arbeit nicht mehr erbracht werden kann. Ein leichter Infekt kann je nach Tätigkeit anders bewertet werden als bei körperlich belastenden oder sicherheitsrelevanten Aufgaben.
- Unverzügliche Krankmeldung: Die Mitteilung an den Arbeitgeber soll ohne Verzögerung erfolgen, gemäß den im Betrieb üblichen Wegen. Angaben zur voraussichtlichen Dauer und Erreichbarkeit sind sinnvoll für Rückfragen.
- Nachweis: Der Nachweis erfolgt in der Regel durch ärztliche Feststellung, häufig über das eAU-Verfahren. Betriebliche Vorgaben können den Prozess organisieren, dürfen die gesetzlichen Regeln jedoch nicht außer Kraft setzen.
- Kein Verschulden: Grundsätzlich setzt Entgeltfortzahlung eine unverschuldete Erkrankung voraus. Streit entsteht oft, wenn grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vermutet wird. Der Sachverhalt ist im Einzelfall zu prüfen.
Dauer der Lohnfortzahlung
Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist je Erkrankungsfall zeitlich begrenzt; meist beträgt die Obergrenze sechs Wochen. Tritt die Krankheit später erneut auf, entscheidet die Einordnung, ob es sich um eine neue Erkrankung oder eine Fortsetzung handelt.
Diese Abgrenzung kann für die Entgeltfortzahlung entscheidend sein. Nach Ablauf der Fortzahlung folgt häufig das Krankengeld der Krankenkasse. Dieses liegt meist unter dem bisherigen Netto, weshalb die finanzielle Umstellung spürbar sein kann.
Für die Berechnung zählt grundsätzlich das regelmäßige Arbeitsentgelt. In der Praxis werden Zuschläge oder variable Bestandteile jedoch unterschiedlich diskutiert.
Besondere Regelungen bei Mutterschaft
Bei Mutterschaft greifen in Deutschland eigene Schutz- und Leistungsregeln. Eine Schwangerschaft ist nicht automatisch eine Arbeitsunfähigkeit. Dennoch kann das Thema Entgeltfortzahlung relevant werden, wenn zusätzlich eine ärztlich bescheinigte Erkrankung vorliegt.
Ein Blick auf das Arbeitsrecht Entgeltfortzahlung trennt die klassische Krankmeldung von Mutterschutzfristen sowie Beschäftigungsverboten. Diese Differenzierung verhindert Missverständnisse beim Entgelt und bei Nachweisen im Betrieb.
Mutterschutz und Lohnfortzahlung
Im Mutterschutz stehen meist Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss im Vordergrund. Dieses System unterscheidet sich von der Entgeltfortzahlung bei Krankheit nach den Regelungen des EFZG. Entscheidend ist, ob eine Arbeitsunfähigkeit ärztlich bescheinigt oder ein Beschäftigungsverbot verfügt wurde.
Typischerweise erfolgt im Unternehmen eine klare Dokumentation. Häufig werden folgende Unterlagen abgefragt:
- ärztliche Bescheinigung zur Arbeitsunfähigkeit oder zum Beschäftigungsverbot
- voraussichtlicher Entbindungstermin für die Mutterschutzfristen
- Abstimmung zur Lohnabrechnung, damit Zuschüsse korrekt laufen
Tritt Streit über die Einordnung auf, ist eine Prüfung der Abrechnungsgrundlage ratsam. Die Zahlungsart und Zuständigkeiten unterscheiden sich in diesen Fällen. Bei Unsicherheiten kann eine Orientierung zu arbeitsrechtlichen Ansprüchen helfen.
Rechte von Arbeitnehmerinnen während der Schwangerschaft
Arbeitgeber sind verpflichtet, Mutter und Kind zu schützen und dürfen niemanden wegen der Schwangerschaft benachteiligen. Hierzu gehören Anpassungen am Arbeitsplatz, etwa bei Gefährdungen durch schwere Lasten oder bestimmte Stoffe.
Solche Maßnahmen dienen der Prävention und verhindern Konflikte bezüglich Einsatzmöglichkeiten. Wichtig in der Praxis ist, dass Meldungen und Nachweise rechtzeitig erfolgen. So lassen sich Rückfragen zu Entgelt, Einsatz und Fehlzeiten besser klären.
Berührt eine Erkrankung die Schwangerschaft, kann das Arbeitsrecht Entgeltfortzahlung erneut relevant sein. Die Regelungen nach EFZG zur Entgeltfortzahlung bei Krankheit laufen hierbei als eigener Strang neben dem Mutterschutz.
Eine sachliche Klärung gelingt meist am besten, wenn ärztliche Angaben, Arbeitsplatzprüfung und Lohnabrechnung zeitnah zusammengeführt werden.
Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfällen
Ein Arbeitsunfall wirft oft zwei zentrale Fragen auf: Wie wird der Hergang bewertet? Und wer zahlt wann im Falle der Arbeitsunfähigkeit? Für Sie ist von Bedeutung, dass die krankheitsbedingte Entgeltfortzahlung im Betrieb häufig zunächst weiterläuft.
Dies geschieht auch dann, wenn die gesetzliche Unfallversicherung parallel prüft. Die präzise Einordnung des Unfallhergangs kann über den Anspruch auf Entgeltfortzahlung und weitere Leistungen entscheiden.
Was tun bei einem Arbeitsunfall?
Nach einem Vorfall ist es essenziell, den Unfall unverzüglich im Betrieb zu melden und den Ablauf möglichst konkret zu dokumentieren. Hierbei sollten Zeitpunkt, Ort, beteiligte Arbeitsmittel sowie sichtbare Verletzungen festgehalten werden. Eine frühzeitige ärztliche Abklärung ist unerlässlich, um die Arbeitsunfähigkeit und damit die Entgeltfortzahlung später nachvollziehbar zu belegen.
- Unfallhergang schriftlich dokumentieren und Unterlagen geordnet aufbewahren
- Zeugenangaben sichern, soweit verfügbar
- Ärztliche Bescheinigungen lückenlos einreichen
- Bei einem Wegeunfall: Strecke, Uhrzeit und Abweichungen korrekt angeben
Insbesondere beim Wegeunfall kommt es auf stimmige Angaben und zeitnahe Meldungen an. Unklare oder wechselnde Darstellungen führen oft zu Rückfragen, die den weiteren Ablauf verzögern können.
Eingruppierung in die Lohnfortzahlung
Auch nach einem Arbeitsunfall greift zu Beginn häufig die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Die krankheitsbedingte Entgeltfortzahlung richtet sich nach den allgemeinen Regeln, während die Unfallversicherung parallel prüft, ob ein versicherter Unfall vorliegt. In dieser Übergangsphase ist eine klare Aktenlage sehr hilfreich, um Zuständigkeiten sauber zu klären.
Typische Streitpunkte entstehen, wenn die Unfallursache unklar ist oder private Umstände vermutet werden. Auch die Dauer der Arbeitsunfähigkeit und folglich der Entgeltfortzahlung kann bei unterschiedlichen ärztlichen Einschätzungen umstritten sein. Bei Kürzungen oder Zweifeln an Leistungen empfiehlt sich eine sachliche Prüfung der Begründungen, damit der Anspruch auf Entgeltfortzahlung nicht an formalen Mängeln scheitert.
Besondere Umstände und Lohnfortzahlung
In der Praxis entstehen Unsicherheiten, wenn Gründe für eine Abwesenheit nicht klar als Arbeitsunfähigkeit eingestuft werden können. Für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist diese Abgrenzung zentral. Sie bestimmt, ob die Voraussetzungen zur Entgeltfortzahlung erfüllt sind. Wer frühzeitig strukturiert vorgeht, vermeidet Missverständnisse und unnötige Konflikte.
Pflege von Angehörigen
Die Pflege eines Angehörigen stellt nicht automatisch eine Erkrankung der beschäftigten Person dar. Häufig besteht damit keine Entgeltfortzahlung, auch wenn die Situation dringend ist. Entscheidend ist, ob ärztlich eine Arbeitsunfähigkeit festgestellt wurde oder eine andere Freistellungsform Anwendung findet.
Typischerweise sind kurzfristige Lösungen erforderlich, die arbeitsorganisatorisch tragfähig bleiben. Dazu zählen abgestimmte Freistellungen, flexible Arbeitszeitmodelle oder der Abbau von Zeitguthaben. Wichtig ist, dass die Vereinbarungen dokumentiert und mit dem Arbeitgeber eindeutig geklärt werden.
- Frühzeitig informieren, sobald die Abwesenheit absehbar ist, damit Vertretungen geplant werden können.
- Nachweise nur soweit erforderlich vorlegen; Inhalt und Umfang sollten dem Anlass entsprechen.
- Alternativen prüfen: Urlaub, Überstundenabbau oder unbezahlte Freistellung, wenn keine Arbeitsunfähigkeit vorliegt.
Besonders bei längeren Pflegephasen empfiehlt sich eine klare Trennung zwischen Pflegezeit und Krankheit. So bleibt nachvollziehbar, wann die Voraussetzungen zur Entgeltfortzahlung zutreffen und wann andere Lösungen zu greifen haben.
Psychische Erkrankungen
Psychische Erkrankungen werden arbeitsrechtlich grundsätzlich wie körperliche Erkrankungen behandelt. Liegt eine ärztlich bestätigte Arbeitsunfähigkeit vor, kann Entgeltfortzahlung erfolgen. Maßgeblich ist die Arbeitsunfähigkeit, nicht die Art der Erkrankung.
Datenschutz ist hier besonders sensibel. Der Arbeitgeber erhält in der Regel nur die Information über die Arbeitsunfähigkeit, nicht aber die Diagnose. Diese Vertraulichkeit schützt Betroffene und minimiert unnötige innerbetriebliche Diskussionen.
Treten dennoch Zweifel oder Druck zur Erreichbarkeit auf, sollte die Kommunikation sachlich bleiben. Sinnvoll sind klare Absprachen zu Kontaktwegen, Übergaben und Vertretung, um die Genesung nicht zu gefährden. Außerdem kann Arbeitsleistung trotz Arbeitsunfähigkeit rechtliche und praktische Risiken heraufbeschwören, was für die Lohnfortzahlung relevant ist.
Rechte der Arbeitnehmer bei Lohnfortzahlung
Wenn Krankheit ausfällt, entsteht schnell Klärungsbedarf: Wer informiert wen, welche Nachweise sind nötig, und wie läuft die Abrechnung weiter? Im Arbeitsrecht Entgeltfortzahlung hilft es, die eigenen Rechte und die üblichen Abläufe zu kennen. Die Regelungen EFZG geben dabei den Rahmen vor, damit Erwartungen und Pflichten beider Seiten klar bleiben.
Informationspflicht des Arbeitgebers
Arbeitgeber sollten verständlich erläutern, wie Krankmeldungen im Betrieb zu erfolgen haben. Dazu gehören Meldewege, Fristen, Zuständige Ansprechpartner und der Hinweis, welche Unterlagen für den Anspruch Entgeltfortzahlung benötigt werden. Für Beschäftigte ist es hilfreich, diese Angaben schriftlich zu erhalten, etwa über Richtlinien, Intranet oder E-Mail.
Wird die Entgeltfortzahlung gekürzt, unterbrochen oder abgelehnt, ist eine nachvollziehbare Begründung wichtig. Nach den Regelungen EFZG spielen häufig Fragen zur Arbeitsunfähigkeit, rechtzeitigen Anzeige oder wiederholten Erkrankungen eine Rolle. Eine sachliche, dokumentierte Kommunikation reduziert Missverständnisse und schützt beide Seiten bei späteren Nachweisen.
- Meldung der Arbeitsunfähigkeit über den vorgegebenen Kanal
- Nachweis gemäß betrieblicher Vorgabe und gesetzlicher Lage
- Klärung der Entgeltabrechnung bei Fehlzeiten über die zuständige Stelle
Rechte auf Teilzeit während der Krankheit
Eine ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit bedeutet grundsätzlich, dass die geschuldete Arbeitsleistung nicht erbracht werden soll. „Trotz AU arbeiten“ kann gesundheitliche Risiken bergen und zu Streit führen, etwa wenn die Belastung die Genesung verzögert. Sinnvoller sind abgestimmte Modelle, die medizinisch begleitet werden.
In der Praxis kommt häufig eine stufenweise Wiedereingliederung in Betracht, wenn Ärztin oder Arzt dies empfiehlt. Arbeitgeber muss zustimmen. Dabei wird die Arbeitszeit schrittweise erhöht, ohne den Druck eines sofortigen Vollstarts. Der Anspruch Entgeltfortzahlung bleibt ein eigenes Thema und sollte sauber von Fragen der Wiedereingliederung getrennt besprochen werden.
- Ärztliche Einschätzung einholen und dokumentieren
- Abstimmung mit Arbeitgeber, ggf. Betriebsrat und Rehabilitationsträger
- Konkreten Plan zu Zeiten, Aufgaben und Dauer festhalten
- Regelmäßige Überprüfung und Anpassung bei Bedarf
Einhaltung und Durchsetzung des EFZG
Damit Ansprüche nicht ins Leere laufen, hilft ein klarer Ablauf. Das EFZG Entgeltfortzahlungsgesetz setzt auf Mitwirkung: Meldung, Nachweis und saubere Abstimmung mit dem Betrieb. Gerade bei Arbeitsunfähigkeit Entgeltfortzahlung entscheidet oft nicht der Streit, sondern die Sorgfalt im Prozess.
Ob die Voraussetzungen Entgeltfortzahlung erfüllt sind, lässt sich meist früh prüfen: Bestand des Arbeitsverhältnisses, Beginn der Erkrankung und kein eigenes Verschulden im rechtlichen Sinn.
Wer diese Punkte im Blick behält, kann Rückfragen schneller einordnen und unnötige Verzögerungen vermeiden.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung
- Arbeitsunfähigkeit feststellen und interne Meldewege prüfen: Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Hinweis im Intranet geben oft vor, wen Sie zuerst informieren.
- Den Arbeitgeber unverzüglich informieren und die voraussichtliche Dauer nennen; das erleichtert Planung und verringert Konflikte rund um Arbeitsunfähigkeit Entgeltfortzahlung.
- Ärztliche Feststellung einholen und klären, ab wann ein Nachweis verlangt wird. In vielen Fällen wird die eAU vom Arbeitgeber abgerufen; dennoch sollten Sie prüfen, ob die Übermittlung im Ablauf tatsächlich funktioniert hat.
- Entgeltabrechnung kontrollieren: Die Fortzahlung sollte nachvollziehbar ausgewiesen sein. Bei Abweichungen ist eine zeitnahe Nachfrage sachlich und oft ausreichend.
- Unterlagen geordnet aufbewahren: E-Mails, Gesprächsnotizen, Bescheinigungen und Abrechnungen sind bei späteren Rückfragen zum EFZG Entgeltfortzahlungsgesetz relevant.
Fristen und Formalitäten
Fristen sind in der Praxis der häufigste Stolperstein. Verspätete Meldungen oder fehlende Nachweise können zu Nachteilen bis hin zu Auseinandersetzungen über die Zahlung führen, obwohl die Voraussetzungen grundsätzlich vorliegen.
Bei Folge-AU und Verlängerungen gilt: Änderungen sollten ohne Zeitverlust mitgeteilt werden, damit die Lohnabrechnung korrekt bleibt.
Ebenso wichtig ist die klare Information zur Rückkehr an den Arbeitsplatz, damit der Betrieb disponieren kann und die Arbeitsunfähigkeit Entgeltfortzahlung sauber beendet wird.
Kommt es dennoch zu Problemen, ist eine interne Klärung meist der erste Schritt: Personalabteilung, direkte Führungskraft oder Lohnbuchhaltung können Abweichungen oft erklären.
Bleiben Zweifel, bietet sich eine rechtliche Prüfung der Unterlagen an, um die Anforderungen aus dem EFZG Entgeltfortzahlungsgesetz anhand der konkreten Fakten einzuordnen.
Fehler und Fallstricke im EFZG
Im Alltag scheitern Ansprüche oft nicht am Gesetz, sondern an kleinen Versäumnissen. Wer die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sichern will, muss typische Stolpersteine kennen.
Wichtig ist es, Abläufe im Betrieb ernst zu nehmen. So lässt sich der Anspruch Entgeltfortzahlung meist ohne unnötige Reibung klären.
Häufige Missverständnisse
Ein verbreiteter Irrtum ist, jede Erkrankung löse automatisch eine krankheitsbedingte Entgeltfortzahlung aus. Maßgeblich ist die ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit sowie die Einhaltung von Melde- und Nachweispflichten.
Verspätete Krankmeldungen oder fehlende Bescheinigungen führen in der Praxis schnell zu Streit. Oft werden auch Entgeltfortzahlung und Krankengeld verwechselt.
Die Lohnfortzahlung zahlt zunächst der Arbeitgeber; später wird die Krankenkasse zuständig. Wer diese Trennung ignoriert, setzt Fristen und Erwartungen falsch.
Auch bei wiederholten Ausfällen gibt es Missverständnisse. Entscheidend ist, ob eine neue Erkrankung vorliegt oder eine Fortsetzung, denn das beeinflusst den Zahlungszeitraum.
Eine Diagnose müssen Beschäftigte meist nicht offenlegen; der Datenschutz gilt auch im Arbeitsverhältnis.
- Meldekette im Betrieb wird oft übersehen, etwa bei Schichtarbeit oder mehreren Vorgesetzten.
- Fristen werden falsch berechnet, weil Wochenenden oder interne Vorgaben nicht berücksichtigt werden.
- Schriftliche Dokumentation fehlt, obwohl sie den Anspruch auf Entgeltfortzahlung stützen kann.
Ratschläge zur Vermeidung von Problemen
Sinnvoll ist eine klare, sachliche Kommunikation: Krankheit unverzüglich melden, Nachweise vollständig einreichen und Rückfragen präzise beantworten. Das schützt die Entgeltfortzahlung, ohne unnötige Details preiszugeben.
Wer unsicher ist, hält die wichtigsten Schritte kurz schriftlich fest. Entgeltabrechnungen sollten zeitnah geprüft werden, damit Abweichungen früh auffallen.
Bei Unklarheiten hilft es, schriftlich um Erläuterung zu bitten und die eigenen Unterlagen zu ordnen. Bleibt der Punkt offen oder drohen finanzielle Nachteile, ist eine rechtliche Einordnung oft der nächste Schritt.
Kontaktieren Sie uns bei Fragen zu diesem Thema
Beim EFZG Entgeltfortzahlungsgesetz wirken viele Sachverhalte klar. Komplikationen treten jedoch auf, wenn Abrechnungen abweichen oder Zahlungen ausbleiben. Eine rechtliche Einordnung schafft Klarheit bei Ablehnung, Kürzung oder verspäteter Zahlung der Entgeltfortzahlung.
Auseinandersetzungen über Arbeitsunfähigkeit, Fristen oder Meldewege können sich im Arbeitsalltag rasch verschärfen.
Unterstützung und rechtliche Beratung
Eine individuelle Prüfung ist besonders ratsam bei wiederholten oder sich überschneidenden Erkrankungen, beispielsweise mit Arbeitsunfall oder Mutterschutz. In solchen Fällen umfasst die Lösung oft mehr als nur die EFZG-Regelungen.
Im Bereich Arbeitsrecht Entgeltfortzahlung sind Details aus Vertrag, Tarifvertrag und zeitlicher Abfolge entscheidend. Diese bestimmen maßgeblich die Durchsetzung von Ansprüchen.
Arbeitsvertragliche und tarifliche Vorgaben, Nachweise wie Meldungen oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sowie Entgeltabrechnungen werden eingehend geprüft. Ebenso wichtig sind die zeitliche Einordnung der Arbeitsunfähigkeit und die Kommunikation mit dem Arbeitgeber.
Hieraus lassen sich die nächsten Schritte ableiten, um berechtigte Ansprüche strukturiert und erfolgversprechend durchzusetzen.
Kontaktinformationen und Services
Kontaktieren Sie uns bei Fragen zu diesem Thema. Für eine zügige Ersteinschätzung halten Sie bitte Arbeitsvertrag, relevante Entgeltabrechnungen, Korrespondenz sowie Nachweise zur Arbeitsunfähigkeit bereit.
Diese Unterlagen werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Ihnen werden Handlungsoptionen, Risiken und Erfolgsaussichten transparent und nachvollziehbar erläutert – ohne pauschale Zusagen.
FAQ
Was regelt das EFZG (Entgeltfortzahlungsgesetz) im Kern?
Was bedeutet „Entgeltfortzahlung bei Krankheit“ konkret?
Wer hat grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach dem EFZG?
Welche Voraussetzungen gelten für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?
Bedeutet jede Erkrankung automatisch Arbeitsunfähigkeit mit Entgeltfortzahlung?
Wann und wie muss die Krankmeldung erfolgen?
Wann ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nötig und wie funktioniert die eAU?
Muss die Diagnose dem Arbeitgeber mitgeteilt werden?
Wie lange wird Entgeltfortzahlung bei Krankheit gezahlt?
Was passiert nach dem Ende der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber?
Wie wird die Entgeltfortzahlung berechnet, und was ist mit Zuschlägen oder variabler Vergütung?
Kann der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung verweigern, wenn ein „Verschulden“ behauptet wird?
Welche Besonderheiten gelten bei Schwangerschaft, Mutterschutz und Beschäftigungsverboten?
Welche Rolle spielt das EFZG bei einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall?
Was sollte nach einem Arbeitsunfall sofort getan werden, um Ansprüche nicht zu gefährden?
Besteht Entgeltfortzahlung, wenn Angehörige gepflegt werden müssen?
Werden psychische Erkrankungen arbeitsrechtlich anders behandelt als körperliche Erkrankungen?
Welche Informationspflichten hat der Arbeitgeber bei der Entgeltfortzahlung?
Darf man während einer Arbeitsunfähigkeit in Teilzeit arbeiten oder „trotz AU“ arbeiten?
Welche Schritte helfen, Entgeltfortzahlung korrekt geltend zu machen?
Welche Fristen und Formalitäten sind besonders wichtig?
Welche typischen Fehler führen beim EFZG zu Streit über Lohnansprüche?
Was sollten Betroffene tun, wenn die Entgeltfortzahlung gekürzt oder abgelehnt wird?
In welchen Konstellationen ist eine rechtliche Einordnung besonders sinnvoll?
Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter
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