EFZG Entgeltfortzahlungsgesetz: Rechte bei Lohnfortzahlung auf einem Kanzleischreibtisch mit Gesetzbuch und Unterlagen.

EFZG Entgeltfortzahlungsgesetz: Rechte bei Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Wer aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig wird, macht sich häufig nicht nur Sorgen um die eigene Gesundheit, sondern auch um die finanzielle Absicherung. Viele Arbeitnehmer gehen selbstverständlich davon aus, dass der Arbeitgeber den Lohn während der Krankheit weiterzahlt. Tatsächlich regelt das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Gleichzeitig bestehen zahlreiche Ausnahmen, Fristen und Besonderheiten, die im Einzelfall über den Anspruch entscheiden können.

Dieser Beitrag erläutert verständlich, welche Rechte Arbeitnehmer nach dem EFZG (Entgeltfortzahlungsgesetz) haben, wann der Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht, welche Pflichten Arbeitnehmer erfüllen müssen und welche typischen Streitpunkte zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auftreten können.

Was ist das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)?

Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) regelt insbesondere den Anspruch von Arbeitnehmern auf Fortzahlung ihres Arbeitsentgelts, wenn sie wegen einer Krankheit arbeitsunfähig sind.

Ziel des Gesetzes ist es, Arbeitnehmer vor einem unmittelbaren Verdienstausfall zu schützen, wenn sie ihre Arbeitsleistung krankheitsbedingt vorübergehend nicht erbringen können.

Neben der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall enthält das Gesetz unter anderem Regelungen zur Vergütung an gesetzlichen Feiertagen.

Wer hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung?

Grundsätzlich haben Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind.

Hierzu gehören insbesondere:

  • ein wirksames Arbeitsverhältnis,
  • Arbeitsunfähigkeit infolge einer Krankheit,
  • kein eigenes Verschulden an der Erkrankung,
  • mindestens vierwöchige ununterbrochene Beschäftigung beim Arbeitgeber.

Diese sogenannte Wartezeit ist in § 3 EFZG geregelt. Erst nach Ablauf dieser vier Wochen entsteht grundsätzlich der Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit

Der Anspruch setzt voraus, dass der Arbeitnehmer aufgrund einer Krankheit tatsächlich arbeitsunfähig ist.

Arbeitsunfähigkeit bedeutet nicht automatisch Bettlägerigkeit. Entscheidend ist vielmehr, dass die vertraglich geschuldete Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht oder nur unter erheblicher Verschlechterung des Gesundheitszustands ausgeübt werden kann.

Typische Beispiele sind:

  • Infektionskrankheiten,
  • Bandscheibenvorfälle,
  • psychische Erkrankungen,
  • Operationen,
  • Verletzungen nach einem Unfall.

Kein eigenes Verschulden

Ein Anspruch besteht grundsätzlich nur dann, wenn der Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeit nicht selbst schuldhaft herbeigeführt hat.

Ein bloß fahrlässiges Verhalten genügt regelmäßig nicht.

Problematisch können beispielsweise sein:

  • Fahrten unter erheblichem Alkoholeinfluss,
  • vorsätzliche Selbstverletzungen,
  • besonders leichtfertiges Verhalten mit erheblichem Eigenverschulden.

Ob tatsächlich ein anspruchsschädliches Verschulden vorliegt, hängt stets von den Umständen des Einzelfalls ab.

Vierwöchige Wartezeit

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsteht grundsätzlich erst nach vierwöchigem ununterbrochenem Bestehen des Arbeitsverhältnisses.

Erkrankt ein Arbeitnehmer bereits innerhalb dieser Wartezeit, besteht häufig kein Anspruch gegen den Arbeitgeber. Unter Umständen kommen jedoch Ansprüche gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse auf Krankengeld oder andere sozialrechtliche Leistungen in Betracht.

Wie lange wird das Gehalt weitergezahlt?

Der Arbeitgeber muss das Arbeitsentgelt grundsätzlich bis zu sechs Wochen für dieselbe Erkrankung weiterzahlen.

Die Höhe entspricht dem regelmäßigen Arbeitsentgelt, das ohne die Arbeitsunfähigkeit erzielt worden wäre.

Hierzu zählen regelmäßig:

  • Grundvergütung,
  • regelmäßige Zuschläge,
  • leistungsabhängige Vergütungsbestandteile, soweit diese ohne Krankheit angefallen wären.

Nicht jede Sonderzahlung fällt automatisch unter die Entgeltfortzahlung. Ob beispielsweise Boni oder Prämien einzubeziehen sind, richtet sich nach ihrer rechtlichen Ausgestaltung.

Was passiert nach Ablauf der sechs Wochen?

Ist die Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen andauernd und besteht weiterhin Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Erkrankung, endet grundsätzlich die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Entgeltfortzahlung.

Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer erhalten anschließend in der Regel Krankengeld von ihrer Krankenkasse.

Dieses fällt regelmäßig geringer aus als das bisherige Nettoeinkommen.

Wann beginnt ein neuer Sechs-Wochen-Anspruch?

Nicht jede erneute Erkrankung führt automatisch zu einem neuen Anspruch auf sechs Wochen Entgeltfortzahlung.

Entscheidend ist insbesondere, ob:

  • eine neue, andere Erkrankung vorliegt,
  • oder dieselbe Grunderkrankung fortbesteht.

Ein neuer Anspruch kann beispielsweise entstehen, wenn:

  • zwischenzeitlich vollständige Arbeitsfähigkeit bestanden hat oder
  • die gesetzlichen Voraussetzungen für einen erneuten Anspruch erfüllt sind.

Gerade bei mehreren aufeinanderfolgenden Erkrankungen entstehen häufig komplexe rechtliche Fragen, die im Einzelfall sorgfältig geprüft werden müssen.

Welche Pflichten haben Arbeitnehmer?

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht nur, wenn Arbeitnehmer ihren gesetzlichen Mitwirkungspflichten nachkommen.

Unverzügliche Krankmeldung

Die Arbeitsunfähigkeit muss dem Arbeitgeber unverzüglich mitgeteilt werden.

Dies sollte möglichst bereits vor Arbeitsbeginn erfolgen, sobald absehbar ist, dass die Arbeit nicht aufgenommen werden kann.

Ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Arbeitnehmer müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Nachweise über ihre Arbeitsunfähigkeit erbringen.

Der Arbeitgeber kann in bestimmten Fällen bereits ab dem ersten Krankheitstag die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen.

Für gesetzlich Versicherte erfolgt die Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsdaten inzwischen regelmäßig elektronisch (eAU). Dennoch bleibt der Arbeitnehmer verpflichtet, die Erkrankung rechtzeitig mitzuteilen.

Darf der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung verweigern?

Ja. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Arbeitgeber die Zahlung verweigern oder bereits gezahlte Beträge zurückfordern.

Typische Streitfälle sind:

  • Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit,
  • fehlende oder verspätete Krankmeldung,
  • fehlende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung,
  • Verdacht eines selbstverschuldeten Unfalls,
  • Missbrauch einer Krankschreibung.

Allerdings trägt der Arbeitgeber häufig die Darlegungs- und Beweislast für Umstände, die gegen den gesetzlichen Anspruch sprechen.

Typische Fehler von Arbeitnehmern

In der anwaltlichen Praxis treten immer wieder ähnliche Fehler auf:

  • verspätete Krankmeldung,
  • verspätete Vorlage ärztlicher Nachweise,
  • Annahme, jede Erkrankung führe automatisch zu neuen sechs Wochen Lohnfortzahlung,
  • Unterschätzung der Bedeutung medizinischer Unterlagen,
  • vorschnelle Akzeptanz einer Ablehnung durch den Arbeitgeber.

Gerade bei wiederkehrenden Erkrankungen oder längeren Ausfallzeiten empfiehlt sich eine sorgfältige rechtliche Prüfung.

Beweisfragen spielen häufig eine entscheidende Rolle

In Streitigkeiten über die Entgeltfortzahlung kommt es häufig auf die Beweisführung an.

Von Bedeutung können insbesondere sein:

  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen,
  • ärztliche Dokumentationen,
  • Krankheitsverläufe,
  • frühere Arbeitsunfähigkeitszeiten,
  • Aussagen von Zeugen.

Ob der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert werden kann, hängt stets von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.

Welche Fristen sollten beachtet werden?

Neben den Meldepflichten können arbeitsvertragliche oder tarifvertragliche Ausschlussfristen eine erhebliche Rolle spielen.

Wer Zahlungsansprüche erst verspätet geltend macht, riskiert unter Umständen deren Verlust.

Auch deshalb empfiehlt sich bei Meinungsverschiedenheiten eine frühzeitige rechtliche Prüfung.

Kostenrisiken bei gerichtlichen Auseinandersetzungen

Lässt sich der Streit über die Entgeltfortzahlung außergerichtlich nicht lösen, kann eine Klage vor dem Arbeitsgericht erforderlich werden.

Zu beachten ist insbesondere, dass in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht grundsätzlich jede Partei ihre Anwaltskosten selbst trägt – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Gerichtskosten fallen häufig erst an, wenn keine gütliche Einigung erzielt wird.

Welche Kosten im Einzelfall entstehen, hängt unter anderem vom Streitwert und dem konkreten Verfahren ab.

Wann ist eine anwaltliche Prüfung sinnvoll?

Eine rechtliche Prüfung kann insbesondere angezeigt sein, wenn:

  • der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung ablehnt,
  • Zweifel an der Berechnung bestehen,
  • mehrere Erkrankungen zeitlich aufeinander folgen,
  • Krankengeld und Entgeltfortzahlung ineinandergreifen,
  • Ausschlussfristen drohen,
  • eine Kündigung während längerer Krankheit ausgesprochen wurde.

Gerade bei komplexen Krankheitsverläufen oder wiederkehrenden Arbeitsunfähigkeiten hängt die rechtliche Bewertung häufig von zahlreichen Einzelheiten ab.

Fazit

Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) schützt Arbeitnehmer vor einem unmittelbaren Einkommensverlust während einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht jedoch nicht uneingeschränkt. Voraussetzungen wie die vierwöchige Wartezeit, fehlendes Eigenverschulden sowie die Einhaltung von Anzeige- und Nachweispflichten sind von zentraler Bedeutung.

Kommt es zu Meinungsverschiedenheiten über die Dauer der Entgeltfortzahlung, wiederholte Erkrankungen oder die Berechnung des Anspruchs, sollte der Sachverhalt sorgfältig rechtlich geprüft werden. Gerade arbeitsrechtliche Besonderheiten und individuelle Vertragsregelungen können die Rechtslage erheblich beeinflussen.

FAQ

Wie lange zahlt der Arbeitgeber das Gehalt bei Krankheit?

Grundsätzlich bis zu sechs Wochen je Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Erkrankung, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes erfüllt sind.

Muss ich bereits am ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen?

Das hängt von den Vorgaben des Arbeitgebers ab. Dieser kann die Vorlage bereits ab dem ersten Krankheitstag verlangen. Unabhängig davon muss die Erkrankung unverzüglich gemeldet werden.

Besteht der Anspruch auch während der Probezeit?

Ja, allerdings grundsätzlich erst nach vierwöchigem ununterbrochenem Bestehen des Arbeitsverhältnisses.

Erhalte ich bei jeder neuen Erkrankung erneut sechs Wochen Lohnfortzahlung?

Nicht automatisch. Entscheidend ist unter anderem, ob es sich um eine neue Erkrankung oder um eine Fortsetzung derselben Krankheit handelt.

Was kann ich tun, wenn der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung verweigert?

Zunächst sollte geprüft werden, aus welchem Grund die Zahlung verweigert wird. Je nach Sachverhalt können außergerichtliche Schritte oder eine Klage vor dem Arbeitsgericht in Betracht kommen.