Ehrenamtlicher Richter Entschädigung – Ein wichtiges Thema für viele ehrenamtlich tätige Richter, die sich im Rechtssystem engagieren und dabei einen wertvollen Beitrag für die Gemeinschaft leisten. Wenn auch Sie zu dieser Gruppe gehören oder sich für eine solche Tätigkeit interessieren, ist es essenziell, sich über die verschiedenen Aspekte der Entschädigung zu informieren. In diesem umfangreichen Blogbeitrag erfahren Sie alles Wissenswerte rund um die Vergütung, Rechte und Pflichten des Ehrenamtes sowie Tipps und Tricks für die Geltendmachung Ihrer Ansprüche.
Inhaltsverzeichnis:
- Einführung: Ehrenamtlicher Richter – Rechte und Pflichten
- Welche Arten von Ehrenämtern werden im Justizbereich angeboten?
- Die Entschädigung des Ehrenamts: Grundlagen und Voraussetzungen
- Entgelte, Aufwandsentschädigungen und Zeitentschädigungen
- Wie werden Fahrtkosten und Reisekosten abgerechnet?
- Entschädigungen für Verdienstausfall: Was steht Ihnen zu?
- Steuerliche Behandlung der Entschädigungen
- Tätigkeiten im öffentlichen Dienst und Rentenversicherung
- FAQs und Fallbeispiele für verschiedene Entschädigungsfälle
- Checkliste: Ihr Weg zur angemessenen Entschädigung
Einführung: Ehrenamtlicher Richter – Rechte und Pflichten
Als ehrenamtlicher Richter haben Sie eine bedeutende Rolle innerhalb des deutschen Rechtssystems inne. Sie wirken bei Entscheidungen in Gerichtsverfahren ebenso mit wie die Berufsrichter und tragen damit zu einer gerechten und ausgewogenen Rechtsprechung bei.
Die Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter ist unentgeltlich gemäß § 41 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), jedoch steht Ihnen eine angemessene Entschädigung für Ihren persönlichen Aufwand und eventuellen Verdienstausfall zu. Die genauen Regelungen hierzu erfahren Sie im Laufe dieses Artikels.
Welche Arten von Ehrenämtern werden im Justizbereich angeboten?
Ehrenamtliche Richter können in verschiedenen Bereichen des Justizwesens eingesetzt werden. Hierzu zählen beispielsweise:
- Schiedspersonen
- Schöffen im Strafverfahren
- Handelsrichter
- Arbeitsrichter
- Sozialrichter
- Verwaltungsrichter
Die jeweiligen Tätigkeiten und Zuständigkeiten variieren je nach Gerichtsbarkeit und Fachgebiet.
Die Entschädigung des Ehrenamts: Grundlagen und Voraussetzungen
Grundsätzlich haben ehrenamtliche Richter gemäß § 15 des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Dabei kann es sich um eine Entschädigung für Zeitversäumnis, Aufwendungen oder Verdienstausfall handeln. Die Höhe der Entschädigung bemisst sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls und kann entsprechend variieren.
Die Voraussetzungen für einen Entschädigungsanspruch ergeben sich aus dem Umfang der ehrenamtlichen Tätigkeit, der Dauer der Zusammenarbeit und, in einigen Fällen, besonderen Aufwendungen und finanziellen Belastungen.
Entgelte, Aufwandsentschädigungen und Zeitentschädigungen
Die verschiedenen Formen der Entlohnung im Ehrenamt setzen sich aus unterschiedlichen Bausteinen zusammen, die verschiedene Aspekte der Tätigkeit abbilden:
- Entgelt kann gezahlt werden für besondere Leistungen im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit, z. B. für Gutachten oder besondere Verhandlungen.
- Aufwandsentschädigungen decken den allgemeinen finanziellen Aufwand ab, der durch die ehrenamtliche Tätigkeit entsteht.
- Zeitentschädigungen stellen sicher, dass der ehrenamtliche Richter für die aufgewendete Zeit angemessen entschädigt wird. Die Höhe der Zeitentschädigung richtet sich nach dem Umfang und der Dauer der Mitwirkung in den Verfahren und ist gesetzlich festgelegt.
Wie werden Fahrtkosten und Reisekosten abgerechnet?
Fahrtkosten und Reisekosten, die im Zusammenhang mit der ehrenamtlichen Tätigkeit entstehen, werden grundsätzlich gemäß § 5 JVEG erstattet. Dies umfasst beispielsweise Kosten für öffentliche Verkehrsmittel, Taxis oder PKW. Entscheidend ist dabei, dass die aufgewendeten Kosten angemessen und verhältnismäßig sind.
Daneben können in bestimmten Fällen auch Übernachtungskosten und Verpflegungspauschalen erstattet werden, sofern sie in direktem Zusammenhang mit der ehrenamtlichen Tätigkeit stehen und ihre Höhe angemessen ist.
Entschädigungen für Verdienstausfall: Was steht Ihnen zu?
Wenn Sie durch Ihre Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter einen Verdienstausfall erleiden, stehen Ihnen gemäß § 16 JVEG grundsätzlich Entschädigungsansprüche zu. Hierbei ist zu beachten, dass der Verdienstausfall konkret beziffert und nachgewiesen werden muss. Relevante Unterlagen hierzu sind beispielsweise Gehaltsabrechnungen oder Arbeitsverträge.
Es ist wichtig zu wissen, dass die Entschädigung für Verdienstausfall grundsätzlich auf die Zeit beschränkt ist, in der die ehrenamtliche Tätigkeit ausgeübt wurde, mit einer maximalen Entschädigungsdauer von zwei Monaten pro Jahr.
Steuerliche Behandlung der Entschädigungen
Die steuerliche Behandlung von Entschädigungen für ehrenamtliche Richter ist ein komplexes Thema. Grundsätzlich sind Entschädigungen für Verdienstausfall und Aufwandsentschädigungen gemäß § 3 Nr. 12 EStG steuerfrei, sofern sie den nach § 16 JVEG festgesetzten Höchstbeträgen entsprechen. Zeitentschädigungen und Fahrtkostenerstattungen sind hingegen steuerpflichtig.
Entschädigungen, die im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen oder Tagungen gewährt werden, können ebenfalls steuerfrei sein, sofern sie im unmittelbaren Zusammenhang mit der ehrenamtlichen Tätigkeit stehen.
Tätigkeiten im öffentlichen Dienst und Rentenversicherung
Ehrenamtliche Richter, die im öffentlichen Dienst tätig sind, können in der Regel ihre Tätigkeit auch während ihrer Arbeitszeit ausüben, sofern es keine wesentlichen Beeinträchtigungen ihrer Haupttätigkeit verursacht. In diesen Fällen besteht üblicherweise kein Anspruch auf Entschädigung für Verdienstausfall.
Die ehrenamtliche Tätigkeit als Richter führt auch zu Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung, sofern eine bestimmte Mindesttätigkeitsdauer von 14 Stunden im Monat erreicht wird. Weitere Informationen hierzu finden Sie bei der Deutschen Rentenversicherung Bund.
FAQs und Fallbeispiele für verschiedene Entschädigungsfälle
Nachfolgend finden Sie einige häufig gestellte Fragen und Antworten sowie anonymisierte Fallbeispiele aus der Praxis, die verschiedene Entschädigungsfälle verdeutlichen:
- F: Gibt es eine genaue Regelung zur Höhe der Zeitentschädigungen?
- A: Die Höhe der Zeitentschädigungen ist in der Justizvergütungs- und -entschädigungsordnung (JVEO) genau festgelegt. Je nach Art der Tätigkeit und Dauer der Mitwirkung in den Verfahren kann die Höhe der Zeitentschädigung variieren.
- F: Wie mache ich meine Entschädigungsansprüche geltend?
- A: Für die Geltendmachung Ihrer Entschädigungsansprüche müssen Sie in der Regel einen Antrag bei der zuständigen Stelle (z. B. dem Gericht) stellen. Zum Nachweis der tatsächlichen Aufwendungen und ggf. des Verdienstausfalls sind entsprechende Belege und Unterlagen beizufügen.
- F: Kann ich neben meiner Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter auch anderweitig ehrenamtlich tätig sein und dafür entschädigt werden?
- A: Grundsätzlich steht es Ihnen frei, auch in anderen Bereichen ehrenamtlich tätig zu sein. Jedoch sollten Sie beachten, dass eventuell unterschiedliche Gesetze und Regelungen für die Entschädigung von ehrenamtlichen Tätigkeiten gelten können.
- Fallbeispiel: Ein ehrenamtlicher Richter, der als Schöffe im Strafverfahren tätig ist, hat in einem Monat an mehreren Hauptverhandlungstagen teilgenommen. In diesem Zeitraum hat er seinen regulären Beruf nur eingeschränkt ausüben können und dadurch einen Verdienstausfall erlitten. Zudem wurden Fahrtkosten für die Anreise zum Gericht und eine Übernachtung notwendig. Der ehrenamtliche Richter hat in diesem Fall Anspruch auf Entschädigung für Verdienstausfall, Fahrtkosten und Übernachtung, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind und die Kosten angemessen waren.
- Fallbeispiel: Ein ehrenamtlicher Sozialrichter, der im öffentlichen Dienst angestellt ist, wird für mehrere Sitzungen zur Teilnahme als Beisitzer im Sozialgericht herangezogen. Da es keine wesentlichen Beeinträchtigungen seiner Haupttätigkeit verursacht, kann er die ehrenamtliche Richtertätigkeit während der Arbeitszeit ausüben. In diesem Fall hat er keinen Anspruch auf Entschädigung für Verdienstausfall, jedoch stehen ihm die übrigen Entschädigungsansprüche, wie z. B. für Fahrtkosten, zu.
Checkliste: Ihr Weg zur angemessenen Entschädigung
Mithilfe dieser Checkliste können Sie Schritt für Schritt überprüfen, welche Entschädigungen Ihnen als ehrenamtlicher Richter zustehen und wie Sie diese geltend machen können:
- Vergewissern Sie sich, dass Sie die notwendigen Voraussetzungen für einen Entschädigungsanspruch erfüllen, z. B. die Mindestanzahl der Tätigkeitsstunden oder die Dauer der ehrenamtlichen Tätigkeit.
- Informieren Sie sich über die genauen Regelungen zur Entschädigung in Ihrem Tätigkeitsbereich und welche Formen der Entschädigung für Sie infrage kommen.
- Halten Sie mögliche Belege und Unterlagen bereit, die für die Geltendmachung der Entschädigung erforderlich sind, z. B. Arbeitsverträge, Gehaltsabrechnungen, Rechnungen für Fahrtkosten oder Übernachtungen.
- Stellen Sie bei der zuständigen Stelle (z. B. dem Gericht) einen Antrag auf Entschädigung und fügen Sie die benötigten Nachweise und Dokumente bei.
- Überprüfen Sie die Berechnung und Höhe der gewährten Entschädigung kritisch und wenden Sie sich bei Fragen oder Unklarheiten an die zuständige Stelle oder einen Rechtsanwalt.
- Informieren Sie sich über die steuerliche Behandlung Ihrer Entschädigungsansprüche und berücksichtigen Sie diese bei Ihrer persönlichen Steuererklärung.
- Achten Sie auf eventuelle Fristen für die Geltendmachung der Entschädigung und halten Sie diese ein.
Fazit: Ehrenamtlicher Richter Entschädigung – Wertschätzung für Ihren Einsatz
Abschließend lässt sich festhalten, dass die Thematik der Entschädigung für ehrenamtliche Richter von großer Bedeutung ist, um das Engagement und den wertvollen Beitrag dieser Personen im Rechtssystem angemessen zu honorieren. Der Gesetzgeber hat hierfür klare Regelungen geschaffen, um den verschiedenen Aufwendungen und eventuellen Verdienstausfällen gerecht zu werden.
Es ist daher von zentraler Bedeutung, dass Sie sich als ehrenamtlicher Richter mit den einschlägigen Regelungen vertraut machen und Ihre Entschädigungsansprüche aktiv geltend machen. Dabei können die Informationen aus diesem Blogbeitrag sowie die Checkliste Ihnen bei der Orientierung und Geltendmachung Ihrer Ansprüche eine wertvolle Hilfestellung bieten.
Letztlich liegt es in der Verantwortung jedes Einzelnen, sein Engagement im Ehrenamt optimal mit den persönlichen und beruflichen Belangen in Einklang zu bringen und dabei auch die notwendige Wertschätzung und Anerkennung durch die Entschädigung sicherzustellen.
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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

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