Eingetragene Genossenschaft – Für kleine und mittlere Unternehmen bietet die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft eine rechtliche Struktur zur Organisation ihrer Unternehmungen und einen Rahmen zur Förderung von Gründungsteams. Bekannt ist die eingetragene Genossenschaft auch unter der Abkürzung eG.
Eingetragene Genossenschaft Gründung: Die Mitglieder der Genossenschaft können rechtmäßig eine private Gesellschaft gründen, um unter dem Namen der Genossenschaft gemeinsame Geschäfte zu tätigen. Der Vorstand, die Generalversammlung und der Aufsichtsrat bilden die Organe der Genossenschaft.
Inhaltsverzeichnis
- Eingetragene Genossenschaft Definition
- Gründung einer eingetragenen Genossenschaft
- Mitgliedschaft Handwerkskammer
- Stammkapital – wer stellt es bereit?
- Verantwortlichkeiten und Haftung
- Förderungsmöglichkeiten
- Steuerpflichten einer eG
- Jahresabschlüsse & Prüfungspflicht
- Vorteile einer eingetragenen Genossenschaft
- Nachteile einer eG
- Was ist ein Genossenschaftsvertrag?
- Rechtliche Grundlagen zum Genossenschaftsvertrag
- Vorteile eines Genossenschaftsvertrags für Unternehmen
Definition: Das ist eine eingetragene Genossenschaft
Mindestens drei Mitglieder einer eingetragenen Genossenschaft müssen die Satzung unterzeichnen (Änderung des Genossenschaftsgesetzes von 2006).
Allerdings hat sie, solange sie nicht im Genossenschaftsregister eingetragen ist, noch keine Rechtspersönlichkeit. Das GenG ist das Genossenschaftsgesetz, das dies regelt (vom 16.10.2006, BGBl. I 2230).
Als nicht rechtsfähige Körperschaft ist die eingetragene Genossenschaft dadurch gekennzeichnet, dass sie durch genossenschaftliche wirtschaftliche Betätigung die Interessen ihrer Mitglieder oder deren soziale oder gesellschaftliche Belange fördern will.
Nach dem Genossenschaftsgesetz erlangt sie als eG volle Rechtsfähigkeit und hat eigene Rechte und Pflichten.
Eine Vorgenossenschaft oder eine nicht eingetragene Genossenschaft ist eine Genossenschaft, die noch nicht in das Genossenschaftsregister eingetragen ist.
Eintragung und Gründung einer eingetragenen Genossenschaft
Damit eine Genossenschaft eingetragen werden kann, muss die Satzung verfasst werden. Die Mängel Ihres Unternehmensplans können in Zusammenarbeit mit dem genossenschaftlichen Prüfungsverband ausgebessert werden.
In der Satzung wird festgelegt:
- wie und wann die Generalversammlung abgehalten wird,
- wie viele Genossenschaftsanteile jedes Mitglied einzahlen muss und
- ob Sacheinlagen (z. B. Maschinen) zulässig sind.
Ein Notar ist nicht vorgeschrieben, aber die Gebietsgenossenschaft prüft, ob die Standards der Gründung ausreichend sind. Die eG muss in das Genossenschaftsregister des Amtsgerichts eingetragen sein. Auch eine Mitgliedschaft im genossenschaftlichen Prüfungsverband ist ein Muss.
Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in der Handwerkskammer
Hier stellen wir Ihnen eine Übersicht über alle Informationen zu Dokumenten zur Verfügung, die Sie bei der Handwerkskammer, zur Gründung einer eingetragenen Genossenschaft, einreichen müssen.
- Die Vereinbarung zwischen Ihnen und dem handwerklich-technischen Leiter.
- Eine Kopie der Gewerbeanmeldung.
- Die Bescheinigung des Betriebsleiters.
- Bei neu gegründeten juristischen Personen die notariell beglaubigte Gründungsurkunde.
- Einreichung eines Antrags auf Eintragung in die Handwerksrolle.
- Der Befähigungsnachweis des technischen Leiters muss als beglaubigte Abschrift oder beglaubigte Kopie vorgelegt werden.
- Ist der Geschäftsführer auch gleichzeitig der Betriebsleiter, muss dies aus dem Vertrag des Geschäftsführers muss hervorgehen.
- Den Nachweis, dass der Arbeitgeber die Krankenversicherung des Betriebsleiters bei der Versicherungsgesellschaft angemeldet hat.
Stammkapital – wer stellt es bereit?
Das Kapital der Genossenschaft wird von ihren Mitgliedern selbst aufgebracht. Erst mit der Eintragung der Genossenschaft in das Genossenschaftsregister beim zuständigen Amtsgericht wird die Genossenschaft zu einer juristischen Person im Sinne des Gesetzes.
Es ist das Vermögen der Genossenschaft, für das gehaftet wird, nicht das private Vermögen der einzelnen Mitglieder. In der Satzung können auch zusätzliche Zahlungen verlangt werden.
Dies sind die häufigsten Formen von Genossenschaften:
- Kreditgenossenschaften
- Einkaufsgenossenschaften
- Verkaufsgenossenschaften
- Produktionsgenossenschaften
- Konsumgenossenschaften
- Wassergenossenschaften
- Nutzungsgenossenschaften
- Wohnungsgenossenschaften
Gründungsmitglieder und minimale finanzielle Anforderungen
Mindestens drei Gründungsmitglieder sind erforderlich, um eine formell eingetragene Genossenschaft zu werden. Es wird kein bestimmter Geldbetrag im Voraus verlangt. Genossenschaften sollten allerdings prüfen, ob ihr Eigenkapital ausreicht.
Zusammensetzung einer eG – die wichtigsten Organe
Die Organe der eingetragenen Genossenschaft sind:
- der Vorstand, der die Geschäfte überwacht sowie die Vertretung und Leitung der Genossenschaft übernimmt und
- der Aufsichtsrat, der die Aufsicht über den Vorstand ausübt – u. a. Feststellung des Jahresabschlusses.
Geschäftsführung: Bei Genossenschaften mit weniger als 20 Mitgliedern genügt ein Vorstandsmitglied, um das Unternehmen zu führen. Ein Aufsichtsrat ist nicht erforderlich.
Gewinnverteilung
Unabhängig davon, ob eine Genossenschaft im Geschäftsjahr Verlust oder Gewinn macht, muss dieser auf die Geschäftsanteile der einzelnen Mitglieder aufgeteilt werden. Das Geschäftsguthaben der Genossenschaft setzt sich zusammen aus den Einzahlungen, die die einzelnen Mitglieder erbracht haben.
Verantwortlichkeiten und Haftung
Eine Nachschusspflicht besteht für die Mitglieder der eG nicht, wenn in der Satzung ausdrücklich festgelegt ist, dass sie dazu nicht verpflichtet sind. Die Haftung eines jeden Mitglieds ist daher auf die Höhe seines Genossenschaftsanteils beschränkt.
Auch im Falle eines Konkurses wird das Vermögen der Genossenschaft zur Befriedigung der Gläubiger herangezogen.
Alternativ können die Mitglieder bis zu einem bestimmten Betrag Eigenkapital investieren, wenn dieses nicht ausreicht. Im Falle eines Konkurses muss dies in der Satzung festgelegt werden. Alternativ können sich die Gesellschafter auch dafür entscheiden, überhaupt kein Eigenkapital einzubringen.
Öffentliche Förderungsmöglichkeiten
Sofern eine Genossenschaft als Körperschaft besteuert wird, kann sie Darlehen der KfW Bankengruppe erhalten, wenn sie die Bedingungen des jeweiligen Förderprogramms erfüllt.
Einen Überblick über alle Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union bietet die Förderdatenbank des Bundes, der Länder und der EU.
Steuerpflichten einer eingetragenen Genossenschaft
Die Genossenschaft schuldet Gewerbe- und Körperschaftssteuern. Beide werden durch den Wunsch, Geld zu verdienen, getrieben. Darüber hinaus verlangt das Finanzamt die Zahlung von Umsatzsteuer.
Wenn die Genossenschaft Angestellte hat, werden auch Lohnsteuern fällig. Mitglieder einer Genossenschaft können eine steuerfreie Rendite erhalten, wenn die Genossenschaft einen Gewinn erzielt.
Jahresabschlüsse und regelmäßige Prüfungen
Die Mitgliedschaft in einem Prüfungsverband und regelmäßige Prüfungen sind für alle Genossenschaften obligatorisch. Für kleine Genossenschaften mit einem Vermögen oder Umsatz von weniger als 1,5 Millionen Euro ist eine jährliche Prüfung nicht erforderlich.
Kleine Genossenschaften werden alle zwei Jahre geprüft, während große Genossenschaften jährlich geprüft werden, um eine ordnungsgemäße Verwaltung und wirtschaftliche Verhältnisse sicherzustellen.
Große Genossenschaften erhalten nach erfolgreicher Prüfung einen Bestätigungsvermerk, der ein wichtiger Faktor für das Rating einer Bank ist. Die Jahresabschlüsse einer Aktiengesellschaft sind mit ähnlichen Kosten und Verfahren verbunden.
Neben der Prüfung und Beaufsichtigung übernimmt der zuständige Verband diese zusätzlichen Aufgaben. Regelmäßige Prüfungen durch eine Genossenschaftsgruppe verringern dagegen die Gefahr eines Konkurses.
Warum eine Genossenschaft vorteilhaft ist
Um gemeinsame Ziele zu verfolgen, ohne ihre persönliche Autonomie aufzugeben, schließen sich Privatpersonen und Unternehmen zu Genossenschaften zusammen. Aufgaben, die für ein einzelnes Unternehmen unmöglich wären, können von einer Genossenschaft erfüllt werden.
Dabei können unterschiedliche Ziele, darunter wirtschaftliche, soziale und kulturelle, verfolgt werden.
In einer eingetragenen Genossenschaft sind drei Unternehmen oder Tausende von Arbeitnehmern zusammengeschlossen.
Genossenschaften gibt es in einer Vielzahl von Branchen, darunter im verarbeitenden Gewerbe, im Einzelhandel, im Gesundheitswesen und im Energiesektor. Die rechtliche Struktur ist anpassungsfähig und überschaubar.
Eingetragene Genossenschaft – Weitere Vorteile
In diesem Abschnitt listen wir Ihnen alle wesentlichen Vorteile der eingetragenen Genossenschaft auf. Diese Auflistung soll Ihnen dabei helfen, zu entscheiden, ob die Rechtsform eG für Sie und Ihre Zwecke geeignet ist.
- Mitglieder einer Genossenschaft haben bei ihrem Ausscheiden Anspruch auf Rückerstattung des Betriebsvermögens. Die Übernahme von Geschäftsanteilen durch Dritte ist nicht erforderlich.
- Die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft ist vielseitig, überschaubar und nach mehr als 160 Jahren bewährt. Für den Beitritt oder Austritt gibt es keine Bürokratie, keinen Notar und keine Unternehmensbewertungen.
- Es ist einzig und allein die Aufgabe der eingetragenen Genossenschaft (eG), die Interessen ihrer Mitglieder zu fördern. Für die Gründung eines neuen Unternehmens sind nicht mehr als drei natürliche oder juristische Personen erforderlich.
- Als Mitglied eines genossenschaftlichen Prüfungsverbandes wird die Genossenschaft im Interesse ihrer Mitglieder regelmäßig einer wirtschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Prüfung unterzogen. Nach dem Genossenschaftsgesetz können die Mitglieder sicher sein, dass ihre Genossenschaft rentabel arbeitet.
- Nach der Satzung der Genossenschaft haften die Mitglieder allein für ihre Kapitalbeteiligung und etwaige weitere Beiträge, die sie geleistet haben, wenn sie ausdrücklich ausgeschlossen wurden.
- Die gewerbliche Tätigkeit der Genossenschaft kann auf die Erreichung wirtschaftlicher, kultureller oder sozialer Ziele ausgerichtet sein.
- Sie wird wie jedes andere Unternehmen als Körperschaft besteuert. Die Regelung zur Rückvergütung hingegen bietet ein zusätzliches, überzeugendes Instrument zur Steueroptimierung.
- Ein Aufsichtsrat ist bei kleinen Genossenschaften mit weniger als 20 Mitgliedern nicht erforderlich.
- Genossenschaften sind demokratische Rechts- und Gesellschaftsformen. Unabhängig davon, wie viel Geld ein Mitglied hat, haben alle die gleiche Anzahl von Stimmen. Für strukturelle Änderungen ist nur eine Dreiviertelmehrheit erforderlich. Dadurch verfügt die Genossenschaft über ein hohes Maß an Stabilität. Aufgrund dieses Schutzes für Unternehmer sind aggressive Übernahmen ausgeschlossen.
Eingetragene Genossenschaft – die Nachteile
Als eingetragene Genossenschaft gibt es auch einige Nachteile, wie z. B. die Rechenschaftspflicht für Sonderbeiträge in der Satzung und die Pflicht zur Bereitstellung, zum Kauf und zur Nutzung von Produkten und Dienstleistungen.
Sie fragen sich, ob die eingetragene Genossenschaft für Sie geeignet ist? Kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich umfassend beraten. Auch zu anderen Gesellschaftsformen bieten wir umfassende Rechtsberatung an. Nehmen Sie Kontakt zu unseren Rechtsanwälten der Kanzlei Herfurtner auf.
Was ist ein Genossenschaftsvertrag?
Ein Genossenschaftsvertrag ist die rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit der Mitglieder einer Genossenschaft. Er schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen, die für das Unternehmen und dessen Mitglieder gelten, z. B. hinsichtlich der Organisation, Rechte und Pflichten der Mitglieder, Geschäftsführung, Finanzierung und dem Umgang mit Gewinnen und Verlusten.
Anders als bei anderen Gesellschaftsformen wie der GmbH oder der Aktiengesellschaft steht bei einer Genossenschaft weniger der unternehmerische Erfolg und die Gewinnerzielung, als vielmehr die Förderung der Mitglieder im Vordergrund. Daher gibt es einige Besonderheiten, die es bei der Erstellung eines Genossenschaftsvertrags zu beachten gilt.
Rechtliche Grundlagen zum Genossenschaftsvertrag
Um die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Genossenschaft anhand eines Genossenschaftsvertrags zu erfüllen, müssen bestimmte rechtliche Grundlagen berücksichtigt werden.
Deutsches Genossenschaftsgesetz (GenG)
Das Deutsche Genossenschaftsgesetz bildet die gesetzliche Grundlage für die Errichtung und den Betrieb von Genossenschaften in Deutschland. Es enthält detaillierte Regelungen zur Mitgliedschaft, den Organen der Genossenschaft, ihrer Haftung und den Anforderungen an die Satzung.
Eintragung und Anerkennung als eG (eingetragene Genossenschaft)
Damit eine Genossenschaft rechtliche Anerkennung findet und rechtsgültig im Handelsregister eingetragen werden kann, muss sie den Anforderungen des GenG gerecht werden und einen entsprechenden Genossenschaftsvertrag vorlegen. Die Eintragung als eG ist somit Voraussetzung für die Wirksamkeit des Genossenschaftsvertrags und die Rechtsfähigkeit der Genossenschaft.
Vorteile eines Genossenschaftsvertrags für Unternehmen
Ein Genossenschaftsvertrag bringt für Unternehmen eine Reihe von Vorteilen mit sich. Hierzu zählen unter anderem:
Förderung wirtschaftlicher Zusammenarbeit und Solidarität
Ein wichtiger Vorteil von Genossenschaften ist die Förderung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit und Solidarität unter den Mitgliedern. Genossenschaftsverträge legen die Rahmenbedingungen dafür fest und ermöglichen es den Mitgliedern, gemeinsam ihre wirtschaftlichen Ziele zu verfolgen und sich gegenseitig zu unterstützen.
Flexibilität und Anpassungsfähigkeit
Genossenschaftsverträge sind anpassungsfähig und bieten den Mitgliedern die Möglichkeit, ihre Genossenschaft stets an veränderte Marktbedingungen, technologische Entwicklungen oder regulatorische Anforderungen anzupassen.
Geringere Haftungsrisiken
Ein Genossenschaftsvertrag bietet den Mitgliedern ein begrenztes Haftungsrisiko. Im Gegensatz zu anderen Rechtsformen haften die Mitglieder einer Genossenschaft grundsätzlich nur in Höhe ihrer Geschäftsanteile. Dies kann gerade für kleinere Unternehmen von Vorteil sein, da sie bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten nicht mit ihrem gesamten Vermögen haften müssen.
Förderung von Innovation und wirtschaftlichem Wachstum
Durch den genossenschaftlichen Ansatz können Unternehmen gemeinsam ihre Ressourcen bündeln und so innovative Technologien oder Geschäftsmodelle entwickeln und umsetzen. Diese enge Zusammenarbeit kann sich positiv auf das wirtschaftliche Wachstum und die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen auswirken.
Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen bundesweit und im deutschsprachigen Ausland zur Verfügung.
Arthur Wilms | Rechtsanwalt | Associate
Philipp Franz | Rechtsanwalt | Associate
Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter
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