Wolfgang und Sabine Herfurtner beraten Mandanten zur Einmessung bei Grundstücken und Bauvorhaben.

Wer ein Grundstück bebaut, eine Immobilie kauft, ein Bauvorhaben abschließt oder mit Nachbarn über Grenzverläufe streitet, stößt früher oder später auf den Begriff Einmessung. Was zunächst nach einem rein technischen Vermessungsvorgang klingt, kann erhebliche rechtliche Bedeutung haben. Denn die Einmessung betrifft nicht nur Pläne und Maße, sondern häufig Eigentumsgrenzen, Bauabstände, Grundstückswerte, Nachbarrechte, Bauvertragsfragen und spätere Verkaufs- oder Finanzierungsrisiken.

Gerade bei Neubauten, Anbauten, Garagen, Grenzbebauungen oder Grundstücksteilungen kann eine fehlende, verspätete oder fehlerhafte Einmessung zu Konflikten führen. Betroffene stellen sich dann Fragen wie: Wer muss die Einmessung veranlassen? Wer trägt die Kosten? Was passiert, wenn ein Gebäude anders steht als geplant? Kann ein Nachbar Ansprüche geltend machen? Und welche Rolle spielt die Einmessung beim Immobilienkauf?

Die rechtliche Bewertung hängt stark vom Einzelfall ab. Entscheidend sind unter anderem Bundesland, Vermessungsrecht, Baugenehmigung, Bauvertrag, Grundstücksgrenzen, Nachbarrechte und vorhandene Unterlagen. Eine sorgfältige Prüfung kann helfen, spätere Streitigkeiten zu vermeiden oder bestehende Konflikte sachlich einzuordnen.

Was bedeutet Einmessung?

Unter Einmessung versteht man die vermessungstechnische Erfassung eines Gebäudes, Grundstücks, Grenzverlaufs oder baulichen Zustands. Im Immobilien- und Baubereich geht es häufig um die Gebäudeeinmessung nach Errichtung eines Neubaus oder einer wesentlichen baulichen Veränderung.

Die Einmessung dient dazu, tatsächliche Verhältnisse amtlich oder fachlich nachvollziehbar zu dokumentieren. Sie kann Grundlage für Katasterunterlagen, Lagepläne, Grenzfeststellungen, Bauabnahmen, Grundstücksteilungen oder rechtliche Auseinandersetzungen sein.

Je nach Zusammenhang kann die Einmessung unterschiedliche Zwecke haben:

  • Nachweis der Lage eines Gebäudes,
  • Aktualisierung des Liegenschaftskatasters,
  • Prüfung von Grenzabständen,
  • Vorbereitung eines Grundstücksverkaufs,
  • Klärung von Nachbarstreitigkeiten,
  • Kontrolle der Bauausführung,
  • Dokumentation für Banken, Behörden oder Käufer,
  • Grundlage für spätere Rechtsansprüche.

Wichtig ist: Die Einmessung ersetzt nicht automatisch jede rechtliche Prüfung. Sie liefert technische und tatsächliche Grundlagen. Ob daraus Ansprüche, Pflichten oder Haftungsfolgen entstehen, muss rechtlich gesondert bewertet werden.

Warum ist die Einmessung rechtlich relevant?

Die Einmessung schafft Klarheit über tatsächliche Lageverhältnisse. Gerade bei Grundstücken und Gebäuden können wenige Zentimeter erhebliche Folgen haben. Ein Gebäude kann zu nah an der Grenze stehen, eine Garage kann teilweise auf Nachbargrund ragen, ein Zaun kann falsch gesetzt sein oder eine Zufahrt kann anders verlaufen als angenommen.

Rechtlich relevant wird die Einmessung insbesondere bei:

  • Grundstücksgrenzen,
  • Grenzüberbau,
  • Abstandsflächen,
  • Bauordnungsrecht,
  • Nachbarrecht,
  • Immobilienkauf,
  • Werkvertragsrecht,
  • Architekten- und Ingenieurhaftung,
  • Maklerangaben,
  • Finanzierung und Beleihung,
  • Grundbuch- und Katasterfragen.

Für Eigentümer, Käufer und Bauherren ist wichtig zu verstehen, dass Kataster, Grundbuch, Bauplan und tatsächlicher Zustand nicht immer deckungsgleich wahrgenommen werden. Die Einmessung kann Abweichungen sichtbar machen und damit rechtliche Fragen auslösen.

Einmessung beim Neubau

Bei Neubauten ist die Gebäudeeinmessung besonders wichtig. Nach Errichtung eines Gebäudes muss dieses regelmäßig vermessungstechnisch erfasst werden. Die Einzelheiten können je nach Bundesland unterschiedlich ausgestaltet sein.

Für Bauherren ist die Einmessung häufig eine öffentlich-rechtliche Pflicht. Sie dient dazu, das Liegenschaftskataster zu aktualisieren. Wird die Einmessung nicht rechtzeitig veranlasst, können behördliche Aufforderungen, zusätzliche Kosten oder Verzögerungen entstehen.

Typische Fragen von Bauherren sind:

  • Wann muss die Einmessung erfolgen?
  • Wer darf die Einmessung durchführen?
  • Muss ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur eingeschaltet werden?
  • Wer zahlt die Kosten?
  • Was passiert bei Abweichungen vom genehmigten Plan?
  • Kann eine falsche Lage des Gebäudes Ansprüche gegen Bauunternehmen oder Planer auslösen?

Die Einmessung ist daher nicht nur ein Verwaltungsakt. Sie kann auch Hinweise darauf liefern, ob das Bauvorhaben vertragsgemäß und genehmigungskonform umgesetzt wurde.

Einmessung und Grundstücksgrenzen

Viele Streitigkeiten entstehen, weil Grundstückseigentümer über den tatsächlichen Grenzverlauf unterschiedliche Vorstellungen haben. Alte Zäune, Hecken, Mauern oder Wege werden oft als Grenze verstanden, obwohl sie rechtlich nicht zwingend mit der Grundstücksgrenze übereinstimmen.

Eine Einmessung oder Grenzvermessung kann hier Klarheit schaffen. Sie kann aufzeigen, ob bauliche Anlagen auf dem eigenen Grundstück stehen oder teilweise in ein Nachbargrundstück hineinragen.

Konfliktträchtig sind insbesondere:

  • Zäune,
  • Mauern,
  • Garagen,
  • Carports,
  • Terrassen,
  • Gartenhäuser,
  • Zufahrten,
  • Stützmauern,
  • Leitungen,
  • Überdachungen,
  • Hecken und Einfriedungen.

Stellt sich heraus, dass eine bauliche Anlage über die Grenze ragt, können verschiedene rechtliche Fragen entstehen. Dazu gehören Beseitigung, Duldung, Nutzungsentschädigung, Grenzabmarkung, Verjährung und nachbarrechtliche Ausgleichsansprüche.

Einmessung und Grenzüberbau

Ein besonders sensibles Thema ist der Grenzüberbau. Ein Überbau liegt vor, wenn ein Gebäude oder Gebäudeteil über die Grundstücksgrenze hinaus auf das Nachbargrundstück ragt.

Nicht jeder Überbau führt automatisch zu denselben Rechtsfolgen. Zu prüfen ist insbesondere:

  • Wann wurde der Überbau errichtet?
  • War der Überbau vorsätzlich oder fahrlässig?
  • Hat der Nachbar widersprochen?
  • War der Grenzverlauf erkennbar?
  • Handelt es sich um ein Gebäude oder nur um eine sonstige Anlage?
  • Gibt es Vereinbarungen zwischen den Nachbarn?
  • Kommt eine Duldungspflicht in Betracht?
  • Bestehen Entschädigungsansprüche?

Die Einmessung ist in solchen Fällen häufig der Ausgangspunkt. Sie zeigt, ob und in welchem Umfang ein Überbau vorliegt. Die rechtliche Bewertung folgt jedoch erst anschließend.

Einmessung beim Immobilienkauf

Beim Immobilienkauf spielt die Einmessung oft eine unterschätzte Rolle. Käufer verlassen sich häufig auf Exposé, Lageplan, Katasterauszug, Grundbuch und Besichtigung. Doch diese Unterlagen beantworten nicht immer alle Fragen zur tatsächlichen Lage von Gebäuden, Grenzen und Nutzungen.

Besonders relevant wird die Einmessung, wenn nach dem Kauf festgestellt wird:

  • ein Gebäude steht anders als angenommen,
  • eine Garage ragt auf Nachbargrund,
  • die tatsächliche Grundstücksgröße weicht von Erwartungen ab,
  • ein Zaun steht nicht auf der Grenze,
  • ein Weg wird genutzt, ohne dass ein gesichertes Recht besteht,
  • ein Anbau ist nicht ordnungsgemäß dokumentiert,
  • Katasterdaten sind nicht aktuell,
  • Grenzsteine fehlen oder sind unklar.

In solchen Fällen stellt sich die Frage, ob Käufer Gewährleistungsrechte, Schadensersatzansprüche oder Anfechtungsrechte haben. Entscheidend sind der Kaufvertrag, Haftungsausschlüsse, Kenntnis des Verkäufers, Aufklärungspflichten und die Bedeutung der Abweichung.

Wer trägt die Kosten der Einmessung?

Die Kostenfrage hängt vom Anlass der Einmessung ab. Bei Neubauten trägt häufig der Bauherr die Kosten der Gebäudeeinmessung. Bei Grundstückskäufen, Grenzstreitigkeiten oder vertraglich vereinbarten Vermessungen kann die Kostenverteilung anders zu beurteilen sein.

Relevant sind insbesondere:

  • gesetzliche Pflichten,
  • vertragliche Vereinbarungen,
  • Bauvertrag,
  • Kaufvertrag,
  • Teilungserklärung,
  • Nachbarvereinbarungen,
  • behördliche Aufforderungen,
  • Verantwortlichkeit für Fehler oder Abweichungen.

Wenn eine Einmessung erforderlich wird, weil ein Bauunternehmen, Architekt oder Vermessungsbüro fehlerhaft gearbeitet hat, kann sich zusätzlich die Frage stellen, ob Kosten ersetzt verlangt werden können. Das setzt jedoch voraus, dass Pflichtverletzung, Schaden und Kausalität nachweisbar sind.

Einmessung und Bauvertrag

Im Bauvertragsrecht kann die Einmessung eine wichtige Rolle spielen. Sie kann zeigen, ob ein Bauwerk richtig positioniert wurde, ob Grenzabstände eingehalten wurden oder ob Abweichungen von der Planung vorliegen.

Für Bauherren kann dies besonders relevant sein, wenn:

  • das Gebäude zu nah an der Grenze steht,
  • Abstandsflächen nicht eingehalten werden,
  • die Garage falsch platziert wurde,
  • der Keller anders liegt als geplant,
  • Höhenlagen nicht stimmen,
  • Zufahrten oder Terrassen abweichen,
  • Nachbarn Einwendungen erheben,
  • die Behörde Nachbesserungen verlangt.

In solchen Fällen kommen Ansprüche gegen Bauunternehmen, Architekten, Fachplaner oder Vermesser in Betracht. Entscheidend ist, wer welche Leistung geschuldet hat und worin die Pflichtverletzung liegt.

Nicht jede Abweichung ist automatisch ein rechtlich relevanter Mangel. Maßgeblich sind Vertrag, Pläne, Baugenehmigung, technische Toleranzen, öffentlich-rechtliche Vorgaben und die Auswirkungen der Abweichung.

Einmessung und Architektenhaftung

Architekten und Planer müssen je nach Leistungsumfang dafür sorgen, dass Planung, Koordination und Ausführung den rechtlichen und technischen Anforderungen entsprechen. Fehler bei Grenzabständen, Lageplänen oder Höhen können erhebliche Folgen haben.

Eine Haftung kann etwa zu prüfen sein, wenn:

  • Planungsgrundlagen nicht geprüft wurden,
  • Grenzverläufe falsch angenommen wurden,
  • Vermessungsunterlagen nicht berücksichtigt wurden,
  • Abstandsflächen fehlerhaft berechnet wurden,
  • Bauunternehmen unzureichend koordiniert wurden,
  • behördliche Vorgaben übersehen wurden,
  • der Bauherr nicht auf Risiken hingewiesen wurde.

Ob ein Architekt haftet, hängt vom konkreten Vertrag und dem übernommenen Leistungsbild ab. Eine pauschale Verantwortlichkeit gibt es nicht.

Einmessung und Vermessungsfehler

Auch Vermessungsfehler können erhebliche rechtliche Folgen haben. Wenn eine Messung fehlerhaft ist und daraufhin falsch geplant oder gebaut wird, können Schäden entstehen.

Mögliche Folgen sind:

  • Nachbesserungskosten,
  • Umplanung,
  • Rückbau,
  • Wertminderung,
  • Verzögerung des Bauvorhabens,
  • Kosten weiterer Gutachten,
  • Streit mit Nachbarn,
  • behördliche Maßnahmen.

Für Ansprüche gegen Vermesser oder Vermessungsbüros ist entscheidend, welche Leistung beauftragt wurde, welcher Fehler vorliegt und ob der Schaden gerade auf diesem Fehler beruht. Auch hier sind Unterlagen, Messprotokolle, Pläne und Korrespondenz besonders wichtig.

Einmessung und Nachbarstreit

Nachbarstreitigkeiten beginnen häufig mit scheinbar kleinen Abweichungen. Ein Zaun steht leicht versetzt, eine Mauer ragt in den Nachbargarten, eine Hecke wurde entlang einer vermeintlichen Grenze gepflanzt oder ein Carport berührt den Grenzbereich.

Eine Einmessung kann den Streit versachlichen. Sie kann aber auch bestehende Konflikte verschärfen, wenn sie zeigt, dass eine langjährige Nutzung nicht mit den rechtlichen Grenzen übereinstimmt.

Vor rechtlichen Schritten sollte geprüft werden:

  • Welche Grenze ist amtlich maßgeblich?
  • Gibt es Grenzzeichen?
  • Wurden frühere Vereinbarungen getroffen?
  • Wie lange besteht der Zustand?
  • Wurde widersprochen?
  • Sind Ansprüche verjährt?
  • Gibt es öffentlich-rechtliche Vorgaben?
  • Ist eine einvernehmliche Regelung möglich?

Gerade im Nachbarrecht ist eine sachliche und gut dokumentierte Vorgehensweise wichtig. Ein vorschneller Rückbau- oder Beseitigungsstreit kann kostenintensiv werden.

Einmessung und öffentliches Baurecht

Die Einmessung kann auch öffentlich-rechtliche Fragen berühren. Wenn ein Gebäude anders errichtet wurde als genehmigt, können Bauaufsichtsbehörden einschreiten. Relevant können Abstandsflächen, Baugrenzen, Baulinien, Höhen, Nutzungsarten oder sonstige Vorgaben sein.

Mögliche Folgen sind:

  • Nachforderungen von Unterlagen,
  • Nutzungsuntersagungen,
  • Anpassungsverlangen,
  • Rückbauverfügungen,
  • Bußgelder,
  • Probleme bei späterer Genehmigung,
  • Schwierigkeiten beim Verkauf.

Ob solche Maßnahmen drohen, hängt von Art und Umfang der Abweichung ab. Nicht jede Messabweichung führt zu behördlichen Konsequenzen. Entscheidend ist, ob öffentlich-rechtliche Vorgaben verletzt wurden und ob eine Legalisierung möglich ist.

Welche Unterlagen sind wichtig?

Bei Streitigkeiten rund um die Einmessung ist die Dokumentation entscheidend. Betroffene sollten Unterlagen möglichst früh sichern.

Wichtig sind insbesondere:

  • Kaufvertrag,
  • Bauvertrag,
  • Architektenvertrag,
  • Vermessungsauftrag,
  • Lageplan,
  • Baugenehmigung,
  • Bauzeichnungen,
  • Katasterauszug,
  • Grundbuchauszug,
  • Grenzniederschriften,
  • Einmessungsunterlagen,
  • Fotos,
  • Schriftverkehr mit Nachbarn,
  • Schreiben der Behörde,
  • Rechnungen,
  • Gutachten,
  • Übergabeprotokolle,
  • Abnahmeprotokolle.

Je besser die Unterlagen sind, desto genauer lassen sich Verantwortlichkeiten und Handlungsmöglichkeiten prüfen.

Beweisprobleme bei Einmessungsfragen

Einmessungsstreitigkeiten sind häufig beweisintensiv. Es reicht nicht immer, dass ein Eigentümer eine Abweichung behauptet. Entscheidend ist, ob sie fachlich belastbar nachgewiesen werden kann.

Beweisfragen betreffen häufig:

  • tatsächlichen Grenzverlauf,
  • Zeitpunkt der Errichtung,
  • Kenntnis der Beteiligten,
  • Inhalt von Vereinbarungen,
  • Umfang der Abweichung,
  • technische Toleranzen,
  • Verantwortlichkeit einzelner Beteiligter,
  • Schadenhöhe,
  • Wertminderung.

Oft ist ein Sachverständigengutachten erforderlich. Deshalb sollten Betroffene nicht eigenmächtig bauliche Zustände verändern, bevor Beweise gesichert sind.

Typische Fehler bei Einmessung und Grenzfragen

Viele rechtliche Konflikte entstehen durch vermeidbare Fehler.

Häufige Fehler sind:

  • Einmessung zu spät veranlassen,
  • auf alte Zäune als Grenze vertrauen,
  • Grenzsteine entfernen oder versetzen,
  • ohne Prüfung nahe an der Grenze bauen,
  • mündliche Nachbarabsprachen nicht dokumentieren,
  • Messunterlagen nicht aufbewahren,
  • Kataster und tatsächliche Nutzung verwechseln,
  • Abstandsflächen nicht prüfen,
  • bei Immobilienkauf Lagepläne nicht hinterfragen,
  • bei Abweichungen vorschnell Rückbau verlangen.

Besonders riskant ist es, auf Grundlage ungesicherter Annahmen zu bauen oder zu kaufen. Eine spätere Korrektur kann deutlich teurer sein als eine frühzeitige Prüfung.

Fristen und Verjährung

Ansprüche im Zusammenhang mit Einmessung, Baufehlern, Kaufmängeln oder Nachbarrechten können verjähren. Welche Frist gilt, hängt vom Anspruch ab.

Unterschiedliche Fristen können relevant sein bei:

  • Mängelansprüchen aus Bauverträgen,
  • Ansprüchen gegen Architekten,
  • Ansprüchen gegen Vermesser,
  • kaufrechtlichen Gewährleistungsrechten,
  • nachbarrechtlichen Beseitigungsansprüchen,
  • öffentlich-rechtlichen Verfahren,
  • vertraglichen Ausschlussfristen.

Wichtig ist außerdem der Zeitpunkt, zu dem der Mangel oder die Abweichung erkannt wurde. In manchen Fällen beginnen Fristen bereits mit Abnahme oder Übergabe. In anderen Fällen kann Kenntnis eine Rolle spielen.

Pauschale Fristaussagen sind daher riskant. Wer Ansprüche prüfen oder abwehren möchte, sollte die zeitliche Komponente früh klären.

Kostenrisiken

Einmessungsfragen können erhebliche Kosten auslösen. Neben der eigentlichen Vermessung können Gutachterkosten, Anwaltskosten, Gerichtskosten, Rückbaukosten oder Wertminderungen hinzukommen.

Kostenrisiken entstehen insbesondere bei:

Vor einer Eskalation sollte geprüft werden, ob eine außergerichtliche Klärung, eine Grenzfeststellung, ein selbstständiges Beweisverfahren oder eine vertragliche Einigung sinnvoll ist.

Handlungsmöglichkeiten bei Streit über Einmessung

Wer eine Abweichung vermutet oder mit einem Einwand konfrontiert wird, sollte strukturiert vorgehen.

Sinnvolle Schritte sind:

  1. Unterlagen sichern
    Alle Pläne, Verträge, Vermessungsunterlagen und Fotos sollten gesammelt werden.
  2. Tatsächliche Lage klären
    Eine fachliche Vermessung kann notwendig sein, um belastbare Tatsachen zu erhalten.
  3. Rechtliche Grundlage prüfen
    Zu klären ist, ob es um Nachbarrecht, Kaufrecht, Bauvertragsrecht, öffentliches Baurecht oder Haftung von Planern geht.
  4. Fristen einordnen
    Mögliche Gewährleistungs-, Verjährungs- oder Verfahrensfristen sollten früh geprüft werden.
  5. Beweise sichern
    Vor Rückbau, Umbau oder Vergleich sollten Beweise dokumentiert werden.
  6. Verantwortliche identifizieren
    Je nach Fall kommen Verkäufer, Bauunternehmen, Architekten, Vermesser oder Nachbarn in Betracht.
  7. Einigungsmöglichkeiten prüfen
    Nicht jeder Grenzkonflikt muss vor Gericht enden. Vereinbarungen können wirtschaftlich sinnvoll sein, müssen aber rechtssicher formuliert werden.

Wann anwaltliche Prüfung sinnvoll ist

Eine anwaltliche Prüfung ist besonders sinnvoll, wenn:

  • eine Grenzabweichung festgestellt wurde,
  • ein Gebäude oder Bauteil über die Grenze ragt,
  • Nachbarn Beseitigung verlangen,
  • eine Behörde wegen Abweichungen tätig wird,
  • ein Immobilienkauf betroffen ist,
  • Mängelansprüche gegen Bauunternehmen geprüft werden sollen,
  • Architekten- oder Vermesserhaftung im Raum steht,
  • Fristen unklar sind,
  • Rückbaukosten drohen,
  • eine einvernehmliche Lösung rechtssicher gestaltet werden soll.

Gerade weil technische und rechtliche Fragen eng ineinandergreifen, ist eine koordinierte Prüfung wichtig. Die Einmessung liefert Tatsachen. Die rechtlichen Folgen ergeben sich erst aus Vertrag, Gesetz, Nachbarrecht und konkretem Sachverhalt.

Einmessung im Fazit

Die Einmessung ist weit mehr als eine technische Vermessung. Sie kann entscheidend sein für Eigentumsgrenzen, Bauabstände, Nachbarrechte, Immobilienkauf, Bauvertragsansprüche und Haftungsfragen.

Wer baut, kauft oder über Grenzverläufe streitet, sollte Einmessungsfragen nicht als bloße Formalität behandeln. Fehlende oder fehlerhafte Vermessungen können zu erheblichen Kosten, Beweisproblemen und rechtlichen Auseinandersetzungen führen.

Betroffene sollten Unterlagen sichern, tatsächliche Abweichungen fachlich klären und die rechtlichen Folgen sorgfältig prüfen lassen. Ob Ansprüche bestehen, wer haftet und welche Fristen gelten, hängt stets vom Einzelfall ab.

FAQ zur Einmessung

Was ist eine Einmessung?

Eine Einmessung ist die vermessungstechnische Erfassung eines Gebäudes, Grundstücks oder Grenzverlaufs. Sie dient unter anderem der Dokumentation, Katasterfortführung und Klärung rechtlicher Fragen.

Wer muss die Einmessung bezahlen?

Das hängt vom Anlass ab. Bei Neubauten trägt häufig der Bauherr die Kosten. In Streitfällen kann die Kostenfrage von Vertrag, Verantwortlichkeit und gesetzlichen Vorgaben abhängen.

Was passiert, wenn ein Gebäude falsch eingemessen wurde?

Dann sind die Ursachen und Folgen zu prüfen. Je nach Fall können Ansprüche gegen Vermesser, Architekten, Bauunternehmen oder andere Beteiligte in Betracht kommen.

Kann eine Einmessung einen Nachbarstreit lösen?

Sie kann den tatsächlichen Grenzverlauf klären und damit eine Grundlage für eine Lösung schaffen. Die rechtlichen Folgen müssen jedoch gesondert bewertet werden.

Wann sollte ein Anwalt eingeschaltet werden?

Eine anwaltliche Prüfung ist sinnvoll, wenn Grenzabweichungen, Überbau, behördliche Maßnahmen, Kaufmängel, Baufehler oder hohe Kostenrisiken im Raum stehen.

Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

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