Einstellungszusage – Die rechtliche Bindung und ihre Auswirkungen spielen eine entscheidende Rolle im Arbeitsrecht und betreffen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Mit diesem Beitrag möchten wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die unterschiedlichen Aspekte einer Einstellungszusage und deren rechtliche Bedeutung geben. Dabei werden wir uns auf Fälle aus der Praxis, aktuelle Rechtsprechung sowie wichtige gesetzliche Regelungen stützen, um Ihnen einen tiefgreifenden Einblick in das Thema zu ermöglichen.

Die Einstellungszusage ist ein wichtiger Bestandteil des Bewerbungsprozesses und wird oft als Vorstufe oder Voraussetzung für den Abschluss eines Arbeitsvertrages angesehen. Sie bedeutet in der Regel, dass der Arbeitgeber einem Bewerber die Absicht signalisiert, ihn in Zukunft zu beschäftigen. Aber ist eine Einstellungszusage rechtlich bindend? Welche rechtlichen Auswirkungen hat sie auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer? Diese und weitere Fragen werden wir in diesem Blog-Beitrag ausführlich behandeln.

Inhaltsverzeichnis

  • Was versteht man unter einer Einstellungszusage?
  • Die rechtliche Bindung einer Einstellungszusage
  • Form und Inhalt der Einstellungszusage
  • Widerruf einer Einstellungszusage
  • Ansprüche des Arbeitnehmers bei einer rechtswidrigen Kündigung der Einstellungszusage
  • Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers
  • Mögliche Ausnahmen und besondere Fälle bei Einstellungszusagen
  • Praxistipps zur Einstellungszusage: Sorgfalt und Transparenz

Was versteht man unter einer Einstellungszusage?

Eine Einstellungszusage ist die verbindliche Zusage des Arbeitgebers gegenüber einem Bewerber, ihn in näherer Zukunft in einem Arbeitsverhältnis zu beschäftigen. Diese Zusage wird in der Regel während des Bewerbungsprozesses oder im Anschluss an ein erfolgreiches Vorstellungsgespräch erteilt.

Die Einstellungszusage betrifft nicht nur die Zusage hinsichtlich der Aufnahme einer Beschäftigung, sondern kann auch im Rahmen von Beförderungen, Versetzungen oder Umgruppierungen im bestehenden Arbeitsverhältnis eine Rolle spielen. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass nicht jedes positive Signal des Arbeitgebers bereits als verbindliche Zusage gewertet werden kann und es auf den konkreten Einzelfall ankommt.

Die rechtliche Bindung einer Einstellungszusage

Eine Einstellungszusage kann grundsätzlich rechtlich bindend sein, wenn sie als verbindliche Willenserklärung des Arbeitgebers aufgefasst wird. In diesem Fall entsteht ein rechtlich verbindliches Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Bewerber. Allerdings sind nicht alle Einstellungszusagen automatisch rechtlich bindend, da es auf die genauen Umstände des Einzelfalls ankommt.

Maßgeblich ist hier die Auslegung der Willenserklärung des Arbeitgebers. Diese kann sowohl ausdrücklich als auch konkludent erfolgen. Eine ausdrückliche Einstellungszusage liegt vor, wenn der Arbeitgeber dem Bewerber unmissverständlich mitteilt, dass er ihn einstellen möchte. Eine konkludente Einstellungszusage entsteht, wenn das Verhalten des Arbeitgebers aufgrund der Umstände so deutlich ist, dass es nur als Zusage verstanden werden kann.

Die rechtliche Bindung einer Einstellungszusage kann ebenfalls entstehen, wenn der Arbeitsvertrag selbst keine Regelungen hierzu enthält. In solchen Fällen kann die Einstellungszusage als Nebenabrede zum Arbeitsvertrag angesehen werden, die dann ebenfalls rechtlichen Bestand hat. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, ob der Arbeitgeber seiner Erklärung einen rechtsgeschäftlichen Charakter beimisst und ob der Bewerber diese Erklärung unter normalen Umständen so verstehen durfte.

Form und Inhalt der Einstellungszusage

  • In vielen Fällen erfolgt die Einstellungszusage schriftlich, per E-Mail oder als formloses Schreiben. In einigen Fällen kann sie auch mündlich oder sogar telefonisch erteilt werden. Grundsätzlich gelten für eine rechtlich bindende Einstellungszusage keine besonderen Formerfordernisse, es sei denn, das Gesetz oder eine individuelle Vereinbarung schreiben eine bestimmte Form vor.
  • Die Einstellungszusage kann einerseits befristet sein, also eine bestimmte Dauer oder einen konkreten Einsatz für ein Projekt umfassen. Andererseits kann sie auch unbefristet sein, was bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit geschlossen wird.
  • Im Rahmen der Einstellungszusage sollten wichtige Vertragsinhalte wie die Arbeitszeit, das Gehalt, der Arbeitsort und der Umfang der Tätigkeit festgelegt werden.
  • Eine Einstellungszusage sollte in jedem Fall inhaltlich präzise und eindeutig formuliert sein, damit keine Missverständnisse entstehen und die Zusage als rechtlich verbindlich angesehen werden kann.

Widerruf einer Einstellungszusage

Der Widerruf einer Einstellungszusage ist grundsätzlich möglich, jedoch müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit der Widerruf wirksam wird. In der Regel kann der Widerruf beispielsweise wirksam sein, wenn:

  • die Einstellungszusage unter Bedingungen erteilt wurde und diese Bedingungen nicht eintreten,
  • der Arbeitgeber bei der Erteilung der Einstellungszusage von falschen oder unvollständigen Informationen ausgegangen ist,
  • dem Bewerber ein Recht auf Widerruf eingeräumt wurde, z.B. durch eine ausdrückliche Vereinbarung im Arbeitsvertrag oder in der Einstellungszusage selbst,
  • der Arbeitgeber aufgrund einer dringenden betrieblichen Notlage, die bei der Erteilung der Einstellungszusage noch nicht absehbar war, gezwungen ist, die Einstellung abzusagen (z.B. bei einer plötzlichen Insolvenz).

Ein berechtigter Widerruf einer Einstellungszusage führt dazu, dass kein Arbeitsverhältnis entstanden ist und somit auch keine weiteren arbeitsrechtlichen Folgen eintreten. Allerdings kann es im Einzelfall zu Schadensersatzansprüchen des Bewerbers führen, wenn dieser durch den Widerruf der Einstellungszusage einen Schaden erlitten hat.

Ansprüche des Arbeitnehmers bei einer rechtswidrigen Kündigung der Einstellungszusage

Wird eine Einstellungszusage rechtswidrig gekündigt, können dem Bewerber verschiedene Ansprüche gegen den Arbeitgeber zustehen. Das können unter anderem folgende Ansprüche sein:

  • Arbeitsaufnahme: Der Bewerber kann zunächst auf Arbeitsaufnahme klagen, also darauf, dass er tatsächlich eine Beschäftigung erhält. In vielen Fällen wird diese Klage jedoch nur dann Erfolg haben, wenn die Einstellungszusage ausdrücklich rechtlich verbindlich war und glaubhaft ist.
  • Schadensersatz: Der Bewerber kann ferner Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn er infolge der Kündigung der Einstellungszusage einen Schaden erlitten hat. Dazu zählen beispielsweise entstandene Kosten für die Arbeitsplatzsuche, die Fortbildung oder den Umzug. Die Höhe des Schadensersatzes ist abhängig von den konkreten Umständen des Einzelfalls.

Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers

Wie bereits erwähnt, können dem Bewerber bei einer rechtswidrigen Kündigung der Einstellungszusage Schadensersatzansprüche zustehen. Diese können sowohl materieller als auch immaterieller Natur sein und umfassen beispielsweise entgangene Lohnzahlungen, Umzugskosten, Fortbildungskosten, entgangene Urlaubsansprüche, Reisekosten oder auch eine angemessene Entschädigung für Demütigungen oder Persönlichkeitsrechtsverletzungen.

Der Bewerber hat die Pflicht, seinen Schaden so gering wie möglich zu halten und dementsprechend alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Der Schadensersatz wird in der Regel auf die Dauer der vertraglichen Probezeit oder auf eine angemessene Überlegungsfrist für den Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages begrenzt.

Um Schadensersatzansprüche erfolgreich geltend zu machen, sollten betroffene Bewerber stets alle schadensrelevanten Umstände detailliert dokumentieren, um eine lückenlose Darstellung der eigenen Position und des entstandenen Schadens gewährleisten zu können.

Mögliche Ausnahmen und besondere Fälle bei Einstellungszusagen

Es gibt einige spezielle Situationen und Ausnahmefälle, in denen eine Einstellungszusage besondere arbeitsrechtliche Fragen aufwirft oder aufgrund der besonderen Umstände keine rechtliche Bindung entsteht:

  • Probezeit: Eine Einstellungszusage kann unter dem Vorbehalt einer Probezeit erteilt werden, in der das Arbeitsverhältnis jederzeit gelöst werden kann. In einem solchen Fall kann der Arbeitnehmer keine Ansprüche bei einer Kündigung während der Probezeit geltend machen, wenn die Kündigung rechtmäßig erfolgt ist.
  • Absolventen und Ausbildungsverträge: Eine Einstellungszusage kann bereits während eines Studiums oder einer Ausbildung erfolgen. Hierbei gelten grundsätzlich die gleichen Grundsätze wie bei jeder anderen Einstellungszusage, jedoch sollte die Zusage inhaltlich auf den Zeitpunkt der Aufnahme der Beschäftigung im Anschluss an das Studium oder die Ausbildung abgestimmt sein.
  • Wegfall des Arbeitsplatzes: Falls der vorgesehene Arbeitsplatz aufgrund betrieblicher Umstände entfällt, wird eine ursprünglich verbindliche Einstellungszusage in der Regel hinfällig. In diesem Fall entstehen dem Bewerber keine Ansprüche aus der Einstellungszusage, es sei denn, der Arbeitgeber hat den Wegfall des Arbeitsplatzes verschuldet.
  • Fälle höherer Gewalt: Bei Fällen höherer Gewalt, wie etwa Naturkatastrophen oder Pandemien, kann die Verbindlichkeit einer Einstellungszusage entfallen oder zeitlich verschoben werden, wenn die Arbeitsaufnahme aufgrund der höheren Gewalt unmöglich oder unzumutbar ist.

Praxistipps zur Einstellungszusage: Sorgfalt und Transparenz

Um mögliche Rechtsstreitigkeiten und Schadensersatzforderungen zu vermeiden, sollten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer bei der Erteilung und Entgegennahme von Einstellungszusagen besondere Sorgfalt walten lassen. Hier einige Praxistipps, die in diesem Zusammenhang beachtet werden sollten:

  1. Klare Kommunikation: Stellen Sie als Arbeitgeber sicher, dass Ihre Kommunikation eindeutig und verständlich ist, um Missverständnisse zu vermeiden. Bestätigen Sie wichtige Informationen schriftlich, damit im Streitfall Beweise vorliegen.
  2. Transparenz: Achten Sie als Arbeitgeber darauf, dass alle wesentlichen Arbeitsbedingungen transparent und klar definiert sind. Dies schafft eine solide Grundlage für ein vertrauensvolles Arbeitsverhältnis.
  3. Empfangsbestätigung: Bestätigen Sie als Arbeitnehmer den Erhalt der Einstellungszusage schriftlich, um im Streitfall beweisen zu können, dass Sie sie erhalten haben.
  4. Dokumentation: Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sollten sämtliche Korrespondenz, Vereinbarungen und sonstige Unterlagen im Zusammenhang mit der Einstellungszusage sorgfältig aufbewahren. Dies erleichtert bei Streitigkeiten die Beweisführung.
  5. Rechtsrat einholen: Bei Unsicherheiten oder Fragen bezüglich der Gültigkeit oder Verbindlichkeit einer Einstellungszusage empfiehlt es sich, rechtlichen Rat einzuholen. So können von vornherein mögliche Streitigkeiten vermieden oder eine anwaltliche Vertretung im Falle einer Auseinandersetzung sichergestellt werden.

Fazit: Einstellungszusagen und ihre rechtlichen Auswirkungen

Zusammenfassend zeigt sich, dass Einstellungszusagen im Arbeitsrecht eine wichtige Rolle spielen und sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer erhebliche rechtliche Auswirkungen haben können. Eine Einstellungszusage kann unter bestimmten Umständen zu einer rechtlichen Bindung führen und in der Folge ein Arbeitsverhältnis begründen bzw. Fortführungs- oder Schadensersatzansprüche auslösen.

Um mögliche Probleme und rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden, sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Umgang mit Einstellungszusagen die in diesem Beitrag dargelegten rechtlichen Grundlagen beachten und die empfohlenen Praxistipps anwenden. Dazu zählen unter anderem eine klare Kommunikation, Transparenz, Dokumentation und gegebenenfalls die frühzeitige Inanspruchnahme von anwaltlicher Beratung bei Unsicherheiten.

Ein sorgfältiger Umgang mit Einstellungszusagen trägt dazu bei, eine vertrauensvolle und rechtssichere Basis für Arbeitsverhältnisse zu schaffen und potenzielle Streitigkeiten und Schadensersatzforderungen möglichst zu verhindern.

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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

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