Werden Sie bald 18 Jahre alt oder hat eines Ihrer Kinder kürzlich das Erwachsenenalter erreicht? Der Eintritt der Volljährigkeit bringt gewöhnlich viele Veränderungen in den Rechtsbeziehungen einer Person mit sich, sowohl in Bezug auf ihre elterliche Sorge und Verantwortung als auch in Bezug auf ihre Rechte und Pflichten im rechtlichen Sinne.

Als erfahrene Anwaltskanzlei möchten wir Ihnen eine umfassende Übersicht über die Rechtslage im Zusammenhang mit dem Eintritt der Volljährigkeit bereitstellen. In diesem Artikel erörtern wir die verschiedenen Aspekte des Eintritts der Volljährigkeit, einschließlich der elterlichen Rechte, der Rechte und Pflichten des Volljährigen, Vertragsrecht, Jugendschutz, Alkohol- und Verkehrsgesetze sowie häufig gestellte Fragen (FAQs) rund um die Thematik.

Inhalt

  • Eintritt der Volljährigkeit: Eine Einleitung
  • Elterliche Rechte und Pflichten
  • Rechte und Pflichten des Volljährigen
  • Vertragsrecht
  • Jugendschutzgesetz
  • Alkoholkonsum und Rauschmittel
  • Verkehrsrecht
  • Datenschutz und Persönlichkeitsrechte
  • Gliederung des Vermögens
  • Häufig gestellte Fragen (FAQs) zum Eintritt der Volljährigkeit
  • Fazit zum Eintritt der Volljährigkeit

Eintritt der Volljährigkeit: Eine Einleitung

Der Eintritt der Volljährigkeit ist ein bedeutender Meilenstein im Leben einer Person und bringt die Befugnis zur Ausübung von Rechten und die Übernahme von Pflichten mit sich, die zuvor möglicherweise durch gesetzliche Vorschriften oder aufgrund der elterlichen Fürsorge eingeschränkt waren. In Deutschland tritt die Volljährigkeit mit Vollendung des 18. Lebensjahrs ein.

Es ist wichtig, sich bewusst zu sein, dass mit dem Erreichen dieses Alters eine Vielzahl von Rechten und Pflichten eintritt. Ein Großteil der Gesetzgebung, die für Minderjährige gilt, fällt mit dem Eintritt der Volljährigkeit weg, aber gleichzeitig erhalten Volljährige eine Vielzahl neuer und gestärkter Rechte und Pflichten. Dieser Leitfaden soll Sie über die rechtlichen Aspekte des Eintritts der Volljährigkeit informieren und Ihnen bei der Klärung wichtiger Fragen in diesem Zusammenhang helfen.

Elterliche Rechte und Pflichten

Mit Eintritt der Volljährigkeit erlischt das Sorgerecht der Eltern für das betroffene Kind. In der Praxis bedeutet dies, dass die Eltern keine rechtliche Verantwortung mehr für das Verhalten oder Handeln des volljährigen Kindes haben und nicht mehr dazu verpflichtet sind, für dessen Unterhalt zu sorgen.

Es ist anzumerken, dass in bestimmten Fällen Kindesunterhalt auch nach Erreichen der Volljährigkeit weiterhin geschuldet sein kann, etwa wenn das volljährige Kind noch keine berufliche Ausbildung abgeschlossen hat oder aufgrund einer Behinderung auf Unterstützung angewiesen ist. In solchen Fällen kann die Unterhaltspflicht bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs oder sogar darüber hinaus bestehen.

Rechte und Pflichten des Volljährigen

Mit dem Erreichen der Volljährigkeit treten eine Vielzahl von Rechten und Pflichten für den Betroffenen ein. Hier eine Übersicht der wichtigsten Rechte und Pflichten:

  • Das Recht, Verträge abzuschließen und rechtswirksam zu handeln
  • Die Befugnis, ein Testament zu errichten und Erbschaften anzunehmen oder auszuschlagen
  • Die Fähigkeit, eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung zu erteilen
  • Das Recht, als Wähler an Bundes-, Landes- und Kommunalwahlen teilzunehmen und sich als Kandidat aufstellen zu lassen
  • Das Recht, in den Heirat oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft einzutreten
  • Die Pflicht zur Einhaltung von Gesetzen und Regelungen, die für Volljährige gelten, wie z. B. das Alkohol- und Tabakgesetz
  • Die Pflicht, bei Bedarf den Wehr- oder Zivildienst zu leisten

Vertragsrecht

Mit dem Eintritt der Volljährigkeit ist eine Person grundsätzlich uneingeschränkt geschäftsfähig. Das bedeutet, dass er oder sie eigenständig rechtswirksame Verträge abschließen kann. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs ist die Geschäftsfähigkeit eines Minderjährigen eingeschränkt, und eine rechtliche Bindung tritt erst dann ein, wenn der Vertrag lediglich einen rechtlichen Vorteil verschafft oder wenn der Minderjährige lediglich eine rechtliche Verpflichtung eingeht, die mit eigenen Mitteln erfüllt werden kann.

Nach dem Eintritt der Volljährigkeit sind alle Verträge, die von einer Person abgeschlossen werden, grundsätzlich rechtlich bindend. Dies betrifft sowohl Kauf- als auch Mietverträge, Kredite und sonstige Finanzierungsvereinbarungen, Arbeitsverträge und vieles mehr. Es ist daher wichtig, sich über die möglichen rechtlichen Konsequenzen im Klaren zu sein, bevor man vertragliche Verpflichtungen eingeht.

Jugendschutzgesetz

Das Jugendschutzgesetz dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor möglichen negativen Einflüssen aus der Umwelt oder Medien. Mit dem Eintritt der Volljährigkeit entfallen die meisten Schutzvorschriften des Jugendschutzgesetzes, da die betroffene Person nun als volljährig und damit für ihre Entscheidungen eigenverantwortlich angesehen wird.

Dies bedeutet unter anderem:

  • Keine zeitlichen Beschränkungen mehr für die Anwesenheit in Gaststätten, Diskotheken oder ähnlichen Einrichtungen
  • Uneingeschränkter Zugang zu allen Film- und Bühnenvorführungen sowie sonstigen Medieninhalten, sofern diese nicht durch eine Altersfreigabe ab 18 Jahren eingeschränkt sind
  • Erlaubnis zum Kauf und Konsum von Alkohol und Tabakprodukten

Alkoholkonsum und Rauschmittel

Nach dem Eintritt der Volljährigkeit darf eine Person in Deutschland grundsätzlich uneingeschränkt alkoholische Getränke erwerben und konsumieren. Die Regelungen zum Verkauf von Alkohol an Minderjährige, die im Jugendschutzgesetz normiert sind, greifen nicht mehr.

Gleiches gilt für den Erwerb und Konsum von Tabakprodukten. Eine Ausnahme bildet jedoch der Erwerb und Konsum von Rauschmitteln wie Cannabis, das in Deutschland grundsätzlich verboten ist, unabhängig vom erreichten Alter.

Es ist wichtig, trotz der erwachsenen Freiheiten bei Alkohol- und Tabakkonsum verantwortungsbewusst zu agieren und sich der jeweiligen rechtlichen und gesundheitlichen Konsequenzen bewusst zu sein.

Verkehrsrecht

Der Eintritt der Volljährigkeit wirkt sich auch auf das Verkehrsrecht aus. Volljährige Personen unterliegen im Straßenverkehr denselben Vorschriften wie andere erwachsene Verkehrsteilnehmer. Dies bedeutet unter anderem:

  • Führerscheinerwerb: Seit der Einführung des Führerscheins ab 17 Jahren können Jugendliche auch schon vor ihrem 18. Geburtstag einen Führerschein erwerben und unter der Begleitung von autorisierten Personen am Straßenverkehr teilnehmen. Mit 18 Jahren entfällt diese Begleitpflicht komplett.
  • Alkoholgrenzen im Straßenverkehr: Für junge Fahrer unter 21 Jahren oder jene, die ihren Führerschein weniger als zwei Jahre besitzen, gilt die Null-Promille-Grenze. Mit Erreichen der Volljährigkeit (und wenn die Probezeit abgeschlossen ist) steigt dieser Wert auf 0,5 Promille. Die Konsequenzen bei Alkoholverstößen können jedoch weiterreichend sein. Auch hier ist ein verantwortungsbewusstes Handeln unerlässlich.
  • Teilnahme am Mofa-Prüfbescheinigungsausbildungskurs: Mit der Volljährigkeit kann man auch die Ausbildung zur Erlangung der Mofa-Prüfbescheinigung absolvieren, die bereits ab 15 Jahren erlangt werden kann. Diese berechtigt zum Führen von Mofas mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h.
  • Fahrzeughalter: Mit der Volljährigkeit erwerben Sie die Möglichkeit, Halter von Kraftfahrzeugen zu sein. Als Fahrzeughalter übernehmen Sie auch die Verantwortung für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, wie beispielsweise der Kfz-Steuer und der ordnungsgemäßen Versicherung des Fahrzeugs.

Datenschutz und Persönlichkeitsrechte

Mit dem Eintritt der Volljährigkeit gelten auch die rechtlichen Regelungen zum Datenschutz und den Persönlichkeitsrechten uneingeschränkt für den Volljährigen. Dies bedeutet, dass er oder sie das Recht hat, Auskunft über die bei öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, die Löschung oder Sperrung von Daten zu verlangen, die nicht rechtmäßig verarbeitet werden, und die Richtigstellung von falschen Daten zu verlangen.

Darüber hinaus hat die volljährige Person das Recht, gegen die Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts (z. B. durch Verbreitung unbefugt aufgenommener Fotos oder herabsetzende Äußerungen) vorzugehen und ggf. Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Gliederung des Vermögens

Mit dem Eintritt der Volljährigkeit erlangt eine Person auch die uneingeschränkte Verfügungsmacht über ihr Vermögen. Dies betrifft sowohl den Besitz und den Erwerb von Vermögen als auch die Möglichkeit, Schenkungen und Schenkungsversprechen zu erteilen oder Rechte und Verpflichtungen, die zu ihrem persönlichen Vermögen gehören, zu übertragen.

Außerdem hat der Volljährige das Recht, über seine Schulden und Verbindlichkeiten zu verfügen und z. B. Stundungen, Ratenzahlungen oder sonstige Vereinbarungen über die Erfüllung seiner Verbindlichkeiten zu vereinbaren.

Häufig gestellte Fragen (FAQs) zum Eintritt der Volljährigkeit

Nachfolgend finden Sie Antworten auf einige häufig gestellte Fragen rund um das Thema Eintritt der Volljährigkeit:

Welche rechtlichen Veränderungen treten genau mit dem Eintritt der Volljährigkeit ein?

Die Hauptveränderungen, die mit dem Erreichen der Volljährigkeit einhergehen, sind der Verlust der elterlichen Sorge, die Zuerkennung der vollen Geschäftsfähigkeit, die Anwendbarkeit von Gesetzen und Regelungen, die nur für Erwachsene gelten, und der uneingeschränkte Zugang zu gewissen Rechten und Pflichten im täglichen Leben und im Umgang mit Behörden, Vertragspartnern, Arbeitgebern oder Banken.

Gibt es Situationen, in denen Eltern auch nach Eintritt der Volljährigkeit noch für ihre Kinder haften?

Grundsätzlich haften Eltern nach Eintritt der Volljährigkeit ihres Kindes nicht mehr für dessen Handlungen oder Entscheidungen. In bestimmten Fällen, z. B. bei noch nicht abgeschlossener Berufsausbildung oder Behinderung, können Eltern allerdings auch über das 18. Lebensjahr hinaus unterhaltspflichtig bleiben.

Wie verhält es sich mit dem Abschluss von Verträgen nach Eintritt der Volljährigkeit?

Mit dem Erreichen der Volljährigkeit erlangt eine Person vollständige Geschäftsfähigkeit und kann damit uneingeschränkt rechtswirksame Verträge abschließen. Es empfiehlt sich jedoch, bei der Eingehung von Verbindlichkeiten stets auch die damit verbundenen rechtlichen Verpflichtungen und Konsequenzen zu bedenken.

Fazit zum Eintritt der Volljährigkeit

Der Eintritt der Volljährigkeit ist ein bedeutendes Ereignis im Leben einer Person und bringt weitreichende Änderungen in ihren rechtlichen Beziehungen und Verpflichtungen mit sich. Als erfahrene Anwaltskanzlei stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Ihnen bei der Klärung von rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Eintritt der Volljährigkeit zu helfen oder Ihnen bei der Durchsetzung und Wahrnehmung Ihrer Rechte und Pflichten zur Seite zu stehen.

Kontaktieren Sie uns gerne für eine umfassende Beratung und individuelle Unterstützung rund um das Thema Eintritt der Volljährigkeit.

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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

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