Betrachten wir unsere Verantwortung für die korrekte Entsorgung von Einwegkunststoffen. Das Einwegkunststofffondsgesetz, welches am ersten Januar 2024 in Kraft tritt, wirft diese wichtige Frage auf.
Das Gesetz fordert, dass Hersteller finanziell für die Entsorgung von Einwegkunststoffen aufkommen. Es verlangt, dass diverse Produktarten wie Lebensmittelbehälter und Feuchttücher ab dem Jahr 2024 registriert werden. Für Tabakfilter wird eine Gebühr von 8,972 Euro pro Kilogramm fällig. Diese Abgaben unterstützen Kommunen bei der Kunststoffabfallbeseitigung. Die Administration der Abgaben erfolgt über die DIVID-Plattform des Umweltbundesamtes.
Es erwarten uns neue Pflichten rund um die Terminregistrierung und die exakte Kalkulation der Abgaben. Als Hersteller oder Verkäufer ist es essenziell, sämtliche Kunststoffprodukte korrekt zu registrieren und die vorgesehenen Abgaben zu entrichten. Dies dient der Vermeidung möglicher Bußgelder.
Wichtige Erkenntnisse
- Das Gesetz tritt am 01.01.2024 in Kraft und verpflichtet Hersteller zur Registerführung und Zahlung von Abgaben.
- Die DIVID-Plattform wird für die Abwicklung der Zahlungen und Registrierungen verwendet.
- Betroffene Produkte umfassen u.a. Lebensmittelbehälter, Tüten, Getränkebehälter, Feuchttücher, Luftballons und Tabakprodukte.
- Abgaben richten sich nach dem Gewicht der in Verkehr gebrachten Einwegkunststoffprodukte.
- Hersteller, die ihre Pflichten nicht erfüllen, drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro.
Ziele und Bedeutung des Einwegkunststofffondsgesetzes
Am 11. Mai 2023 erfuhr das Einwegkunststofffondsgesetz durch Artikel 3 eine Änderung und trat daraufhin am 16. Mai 2023 in Kraft. Dieses Gesetz entstand aus der EU-Richtlinie 2019/904. Sein Hauptziel ist die Verringerung der Umweltauswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte. Es spielt eine entscheidende Rolle in unseren Anstrengungen um Nachhaltigkeit und Kunststoffvermeidung.
Reduktion von Umweltverschmutzung
Das Umweltschutzgesetz verfolgt primär die Reduktion von Umweltverschmutzung. Durch Einführung der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für ausgewählte Einwegkunststoffprodukte fordert es Hersteller zur Zahlung einer Abgabe auf. Diese Gelder speisen den Einwegkunststofffonds. Sie decken Verwaltung, Sammlung, Reinigung und Sensibilisierungskosten. Unser Ziel ist es, damit die Meeresumwelt und menschliche Gesundheit zu schützen.
Verantwortung der Hersteller
Das Gesetz nimmt Hersteller und Vertreiber von Einwegkunststoffen in Deutschland in die Verantwortung. Ab dem 01.01.2024 müssen sie Beiträge an einen gemeinsamen Fonds leisten. Diese Einzahlungen basieren ab dem Jahr 2025 auf den 2024 in Umlauf gebrachten Produkten. Solche Regelungen sollen die Nachhaltigkeit fördern und eine gerechte Kostenteilung für Umweltbelastungen gewährleisten. Die finanzielle Beteiligung der Produzenten setzt zudem Anreize für die Entwicklung umweltfreundlicher Alternativen.
Wer muss die Abgabe zahlen?
Gemäß dem Einwegkunststofffondsgesetz sind Hersteller, Importeure und Befüller von Einwegkunststoffprodukten zur Zahlung verpflichtet. Diese Regelung betrifft Produzenten und Importeure, die solche Produkte in Deutschland gewerbsmäßig bereitstellen. Die entsprechenden Definitionen sind im Paragraph 3, Nummer 3 des Gesetzes festgelegt.
Die Herstellerhaftung hebt die Verantwortung dieser Unternehmen hervor. Sie sind für die Kosten der Entsorgung von Kunststoffen anteilig verantwortlich. Selbst Hersteller im Ausland, die Produkte direkt an Endkunden in Deutschland verkaufen, unterliegen dieser Abgabepflicht.
Beginnend mit dem 1. Januar 2025, wird die Abgabe in den Einwegkunststofffonds eingezahlt. Dies geschieht in Übereinstimmung mit den EU-Richtlinien zur Reduktion von Einwegkunststoffen. Die Einnahmen unterstützen vorrangig Kommunen bei der Reinigung und Entsorgung dieser Abfälle.
Die Höhe der Abgaben bemisst sich am Gewicht der vermarkteten Produkte.
- Lebensmittelbehälter: 0,177€ pro Kilogramm
- Tüten und Folienverpackungen: 0,876€ pro Kilogramm
- Nicht bepfandete Getränkebehälter: 0,181€ pro Kilogramm
- Bepfandete Getränkebehälter: 0,001€ pro Kilogramm
- Getränkebecher (z.B. Coffee-to-Go-Becher): 1,236€ pro Kilogramm
- Leichte Kunststofftragetaschen: 3,801€ pro Kilogramm
- Feuchttücher: 0,061€ pro Kilogramm
- Luftballons: 4,340€ pro Kilogramm
- Tabakprodukte mit Filtern und Filter für Tabakprodukte: 8,972€ pro Kilogramm
Die erste Abgabezahlung ist im Jahr 2025 vorgesehen. Mengenmeldungen sind jährlich bis zum 15. Mai fällig. Sie müssen von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer verifiziert werden, außer bei pfandpflichtigen Verpackungen und Mengen unter 100 Kilogramm pro Jahr.
Zur Registrierung und Mengenmeldung müssen sich Hersteller auf der DIVID-Plattform des Umweltbundesamtes anmelden. Ab dem 1. April 2024 ist die Durchführung dieser Meldungen möglich. Dieses System erleichtert die Einhaltung der Herstellerhaftung und der EU-Richtlinien.
Betroffene Produkte und Abgabesätze
Das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) trat mit Beginn des Jahres 2024 in Kraft. Es umfasst eine breite Palette von Produktkategorien, darunter Lebensmittelbehälter, Getränkebehälter sowie Getränkebecher. Auch leichter Kunststofftragetaschen, Feuchttücher, Luftballons und verschiedene Tabakprodukte fallen unter dieses Gesetz. Hersteller solcher Erzeugnisse sind verpflichtet, sich zu registrieren und entsprechende Abgaben zu entrichten. Die Abgaben werden durch den Umweltbundesamt verwalteten Einwegkunststofffonds erhoben.
Kategorien von Einwegkunststoffprodukten
Zu den spezifischen Kategorien von Einwegkunststoffen zählen die folgenden:
- Lebensmittelbehälter
- Getränkebehälter
- Getränkebecher
- Leichte Kunststofftragetaschen
- Feuchttücher
- Luftballons
- Tabakprodukte, inklusive Filtern
Diese Produktkategorien sind signifikant für den durch Einwegkunststoff verursachten Abfall verantwortlich. Folglich stehen sie im Fokus der Bemühungen zur Minderung der Umweltbelastung.
Berechnung der Abgaben
Die Abgaben für Einwegkunststoffprodukte bemessen sich nach ihrer Menge und Art. Hierbei ist die Abfallwirtschaft von entscheidender Bedeutung. Die Berechnungsgrundlage bildet das Gewicht der verkauften Produkte. Die Höhe der Abgaben variiert je nach Produkttyp. Diese Sätze werden regelmäßig angepasst. Die erste solche Überprüfung findet am 01.01.2026 statt, danach mindestens alle drei Jahre.
Online-Händler müssen zudem garantieren, dass die angebotenen Produkte vom Hersteller beim Umweltbundesamt korrekt angemeldet wurden. Dadurch sollen Gesetzesverstöße vermieden werden.
Die Rolle des Umweltbundesamtes
Das Umweltbundesamt nimmt eine entscheidende Position im Management des Einwegkunststofffonds ein. Mit Inkrafttreten des Einwegkunststofffondsgesetzes am 1. Januar 2024 sind dem Amt neue Pflichten übertragen worden. Es leistet einen Beitrag zur Förderung eines effizienten Entsorgungsmanagements. Das Gesetz wurde am 15. Mai 2023 im Bundesgesetzblatt publiziert.
Zu den Kernverantwortlichkeiten zählt das Festlegen von Abgabesätzen für spezifische Einwegkunststoffprodukte, unter anderem für To-Go-Behältnisse und Folien. Das Umweltbundesamt zeichnet sich weiterhin verantwortlich für das Generieren von Abgabebescheiden für Produzenten sowie für Auszahlungen an qualifizierte öffentliche Einrichtungen. Diese Schritte sorgen für die stringente Anwendung der Vorgaben laut der EU-Einwegkunststoffrichtlinie.
Ein markantes innovatives Element stellt die Plattform DIVID dar, entwickelt durch das Umweltbundesamt. Sie erlaubt die digitale Erfassung sämtlicher Registrierungen und Transaktionen. Die Plattform unterstützt dabei die Administration von circa 56.000 abgabepflichtigen Akteuren. Ferner werden jährlich etwa 6.400 Berechtigte, einschließlich Kommunen und andere öffentlich-rechtliche Körperschaften, aus dem Fond mit Mitteln versorgt.
Abschließend ist hervorzuheben, dass das Umweltbundesamt eine tragende Rolle in der Implementierung und Verwaltung des Einwegkunststofffondsgesetzes innehat. Mit der digitalen Plattform DIVID sichert es ein fortschrittliches und wirksames Entsorgungsmanagement.
Fazit
Seit Mai 2023 ist das Einwegkunststofffondsgesetz in Kraft. Es stellt einen Wendepunkt in der Reduktion der Umweltbelastung durch Einwegkunststoffe dar. Die implementierten Umweltauflagen zwingen die Produzenten, nachhaltige Alternativen zu erforschen und einzusetzen. Ab dem nächsten Jahr, genauer gesagt ab dem 1. Januar 2024, werden Abgaben für Einwegkunststoffprodukte erhoben und eine Registrierung bei der zuständigen Umweltbehörde ist vorgeschrieben.
Im Zuge dieser Regelungen ist das Umweltbundesamt für den Fonds verantwortlich. Ab 2025 wird der Prozess von Meldungen, Zahlungen und Auszahlungen eingeführt. Experten schätzen, dass die Einnahmen jährlich bis zu 450 Millionen Euro erreichen könnten. Die daraus resultierende Effizienz im Management der Umweltauflagen ermöglicht kommunalen Einrichtungen, finanzielle Förderungen anzufordern. Dies geschieht anhand eines definierten Punktesystems.
Das Gesetz beabsichtigt, die negativen umweltbedingten Folgen von Einwegplastik bedeutend zu verringern und Nachhaltigkeit voranzutreiben. Zudem setzen strenge Sanktionen bei Nichteinhaltung, einschließlich erheblicher Bußgelder, ein klares Signal. Das Einwegkunststofffondsgesetz unterstreicht nachdrücklich die essentielle Rolle der Nachhaltigkeit. Es ruft zu einem bewussteren Einsatz von Plastikprodukten auf.
FAQ
Wer ist verpflichtet, die Abgabe nach dem Einwegkunststofffondsgesetz zu zahlen?
Welche Produkte fallen unter das Einwegkunststofffondsgesetz?
Ab wann müssen die Abgaben entrichtet werden?
Wie werden die Abgabesätze berechnet?
Welche Rolle spielt das Umweltbundesamt im Einwegkunststofffonds?
Welche Ziele verfolgt das Einwegkunststofffondsgesetz?
Wo und wie erfolgt die Registrierung und Zahlungsabwicklung?
Was passiert bei Verstößen gegen das Einwegkunststofffondsgesetz?
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