Einwilligungsvorbehalt – Das rechtliche Instrument, auf das man sich verlassen kann, um die Kontrolle über Entscheidungen in schwierigen persönlichen oder familiären Situationen zu bewahren. Dieser Blog-Beitrag beleuchtet das Thema Einwilligungsvorbehalt ausführlich und bietet einen tiefen Einblick in seine gesetzlichen und praktischen Aspekte.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist der Einwilligungsvorbehalt und warum ist er wichtig?
  2. Rechtliche Grundlagen des Einwilligungsvorbehalts
  3. Typische Fallkonstellationen: Anwendungsbereiche des Einwilligungsvorbehalts
  4. Schritte zur Beantragung eines Einwilligungsvorbehalts
  5. Die Rolle des Betreuers in der Einwilligungsvorbehaltsverfahren
  6. Anwaltschaftliche Vertretung bei Einwilligungsvorbehalt-Angelegenheiten
  7. FAQ: Antworten auf häufige Fragen zum Einwilligungsvorbehalt
  8. Praxisbeispiele: Das Einwilligungsvorbehaltsverfahren in der Realität
  9. Checkliste: Was Sie für ein erfolgreiches Einwilligungsvorbehaltsverfahren benötigen
  10. Abschließende Gedanken zum Einwilligungsvorbehalt

Was ist der Einwilligungsvorbehalt und warum ist er wichtig?

Der Einwilligungsvorbehalt ist eine rechtliche Regelung, die einer betreuenden Person (Betreuer) im Rahmen einer rechtlichen Betreuung die Möglichkeit gibt, bestimmte Entscheidungen für eine volljährige Person (Betreute) zu treffen, die aufgrund von Krankheit, körperlichen oder geistigen Behinderungen nicht in der Lage ist, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Warum ist diese Regelung wichtig?

Weil sie nicht nur dem Schutz der betreuten Person dient, sondern auch dem Schutz ihrer nahestehenden Personen, wie Familienmitglieder oder Freunde, die sonst Gefahr laufen könnten, in rechtliche Schwierigkeiten zu geraten, wenn sie Entscheidungen ohne ausreichende Befugnis treffen.

Rechtliche Grundlagen des Einwilligungsvorbehalts

Der Einwilligungsvorbehalt ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1903 BGB) geregelt. Nach dieser Vorschrift kann das Betreuungsgericht den Betreuer zu bestimmten Rechtsgeschäften ermächtigen, die normalerweise der betreuten Person vorbehalten wären. Hierbei geht es um Entscheidungen, die erhebliche rechtliche oder wirtschaftliche Auswirkungen haben können, wie z.B. der Verkauf von Immobilien, die Aufnahme von Darlehen oder die Kündigung eines Mietvertrages.

Nur in diesen ausdrücklich vom Gesetz vorgesehenen Fällen kann der Einwilligungsvorbehalt greifen und dem Betreuer die entsprechenden Kompetenzen verleihen.

  • § 1903 BGB als gesetzliche Grundlage
  • Ernennung durch Betreuungsbehörde oder Betreuungsgericht
  • Erfordernis einer individuellen gerichtlichen Entscheidung

Typische Fallkonstellationen: Anwendungsbereiche des Einwilligungsvorbehalts

Ein Einwilligungsvorbehalt kann in einer Vielzahl von Situationen und Anwendungsbereichen erforderlich sein. Im Folgenden finden Sie einige Beispiele für die typischen Fallkonstellationen, bei denen den betreuten Personen eine rechtliche Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt angeboten wird:

  • Ältere Menschen mit Demenz oder Alzheimer
  • Volljährige Personen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer intellektuellen Behinderung nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbstständig zu regeln
  • Ehegatten oder Lebenspartner, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung bei finanziellen Entscheidungen vertreten werden müssen
  • Ehemalige Geschäftsleute oder Unternehmer, die aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr in der Lage sind, ihre Geschäftsbelange selbst zu führen

Schritte zur Beantragung eines Einwilligungsvorbehalts

Die Beantragung eines Einwilligungsvorbehalts folgt im Wesentlichen diesen Schritten:

  1. Antragstellung bei der zuständigen Betreuungsbehörde oder dem Betreuungsgericht
  2. Einholung von Gutachten (ärztliche und/oder psychologische) zur Feststellung der Erforderlichkeit der Betreuung und des Einwilligungsvorbehalts
  3. Benennung eines geeigneten Betreuers (oftmals ein Familienmitglied oder ein bevollmächtigter Anwalt)
  4. Gerichtliche Entscheidung über die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts
  5. Erteilung einer Betreuungsurkunde mit entsprechendem Einwilligungsvorbehalt an den Betreuer

Die Rolle des Betreuers in der Einwilligungsvorbehaltsverfahren

Der Betreuer ist diejenige Person, der im Rahmen eines Einwilligungsvorbehalts die Kompetenzen zur Vertretung der betreuten Person übertragen werden. In Abhängigkeit von der Anordnung des Gerichts kann dem Betreuer eine allgemeine Vertretungsmacht oder nur eine beschränkte Vertretungsmacht für bestimmte Rechtsgeschäfte erteilt werden. Der Betreuer hat dabei folgende Aufgaben und Pflichten:

  • Bestmögliche Vertretung der Interessen der betreuten Person
  • Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Anweisungen des Gerichts
  • Regelmäßige Berichterstattung gegenüber der Betreuungsbehörde oder dem Betreuungsgericht über die getroffenen Entscheidungen und Maßnahmen
  • Beachtung des Wohls und der Würde der betreuten Person

Anwaltschaftliche Vertretung bei Einwilligungsvorbehalt-Angelegenheiten

Da der Einwilligungsvorbehalt ein komplexes rechtliches Instrument ist, kann es sinnvoll sein, die Unterstützung und Beratung eines erfahrenen Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen. Ein Anwalt kann sowohl die betreute Person als auch den Betreuer in folgenden Angelegenheiten unterstützen und vertreten:

  1. Beratung über die rechtlichen Voraussetzungen und Folgen eines Einwilligungsvorbehalts
  2. Prüfung der Erforderlichkeit eines Einwilligungsvorbehalts
  3. Beantragung der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts beim zuständigen Betreuungsgericht
  4. Unterstützung bei der Auswahl und Bestellung eines geeigneten Betreuers
  5. Vertretung in gerichtlichen Verfahren zur Durchsetzung oder Anfechtung von Entscheidungen des Betreuers

FAQ: Antworten auf häufige Fragen zum Einwilligungsvorbehalt

  1. Können auch minderjährige Kinder von einem Einwilligungsvorbehalt betroffen sein? Nein, der Einwilligungsvorbehalt kommt nur bei volljährigen Personen zur Anwendung.
  2. Wie lange dauert ein Einwilligungsvorbehaltsverfahren im Durchschnitt? Die Dauer eines solchen Verfahrens hängt von vielen Faktoren ab, wie beispielsweise der Komplexität des Falles, der Auslastung des Gerichts oder der Verfügbarkeit von Gutachten. Im Durchschnitt kann ein Verfahren jedoch mehrere Monate in Anspruch nehmen.
  3. Kann der Betreuer ohne Einwilligung der betreuten Person eine Heilbehandlung durchführen lassen? Grundsätzlich gilt der sogenannte „natürliche Willen“ der betreuten Person. Das bedeutet, dass der Betreuer eine Heilbehandlung nicht gegen den Willen der betreuten Person durchführen lassen kann. Ausnahmen können in Notfällen oder bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung bestehen.

Praxisbeispiele: Das Einwilligungsvorbehaltsverfahren in der Realität

Nachfolgend zwei anonymisierte Mandantengeschichten, die verdeutlichen, wie der Einwilligungsvorbehalt in der Praxis zum Einsatz kommt:

Fall A: Herr M. möchte für seine demenzkranke Mutter, Frau M., einen Einwilligungsvorbehalt beantragen, um sie in finanziellen Angelegenheiten vertreten zu können. Mit anwaltlicher Unterstützung wird ein entsprechender Antrag beim Betreuungsgericht gestellt, ein ärztliches Gutachten ausgewertet und schließlich ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet. Herr M. kann nun als gesetzlicher Betreuer handeln und im Namen seiner Mutter ihre Bankgeschäfte erledigen.

Fall B: Die alleinstehende Frau S. erleidet einen schweren Schlaganfall und ist seitdem bettlägerig. Sie ist nicht mehr in der Lage, ihre Angelegenheiten selbstständig zu regeln. Eine entfernt lebende Nichte bemüht sich, die Angelegenheiten von Frau S. zu ordnen, und erhält dabei auf Anraten unseres Teams rechtliche Unterstützung. Der Prozess zur Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts wird eingeleitet, sodass die Nichte als Betreuerin in den entscheidenden Bereichen für Frau S. handeln kann.

Checkliste: Was Sie für ein erfolgreiches Einwilligungsvorbehaltsverfahren benötigen

  1. Ein fundiertes Verständnis der rechtlichen Voraussetzungen und Folgen eines Einwilligungsvorbehalts
  2. Eine sorgfältige Prüfung der Erforderlichkeit eines Einwilligungsvorbehalts in Ihrem konkreten Fall
  3. Eine geeignete Person als Betreuer, die bereit und in der Lage ist, die betreute Person bestmöglich zu vertreten
  4. Antragstellung beim zuständigen Betreuungsgericht
  5. Vollständige und aussagekräftige ärztliche oder psychologische Gutachten
  6. Möglicherweise Unterstützung und Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt

Abschließende Gedanken zum Einwilligungsvorbehalt

Der Einwilligungsvorbehalt ist ein wichtiges und wirkungsvolles rechtliches Instrument, das es ermöglicht, die Entscheidungsmacht in schwierigen Lebenssituationen zu erhalten und den Schutz sowohl der betreuten Person als auch ihrer Angehörigen zu gewährleisten.

Eine sorgfältige Abwägung der Erforderlichkeit eines Einwilligungsvorbehalts und die enge Zusammenarbeit mit einem kompetenten Rechtsanwalt sind entscheidende Faktoren für ein erfolgreiches Verfahren. Unsere Kanzlei ist stolz darauf, Mandanten auf diesem Gebiet vertreten und unterstützen zu können und ihnen dabei zu helfen, die bestmögliche Lösung für ihre individuellen Situationen zu finden.

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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

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