Stand: 21.11.2025
Einleitung
Für viele Anleger:innen klingt das Versprechen, über Online-Plattformen schnell und einfach von Finanzmärkten oder Kryptowährungen zu profitieren, verlockend. Genau an dieser Stelle tritt der Anbieter „Elysian Midco Limited“ mit der Website go-elsim.com auf. Nach bisherigen Erkenntnissen gibt es Hinweise darauf, dass hinter dem Angebot nicht alle Angaben eindeutig belegbar sind – weshalb eine erhöhte Vorsicht geboten ist. Im folgenden Beitrag wird das Angebot umfassend aufbereitet: Fakten- und Indizienlage werden sauber getrennt, Bewertungen werden mit „mutmaßlich“ gekennzeichnet, um keine Vorverurteilung vorzunehmen.
Steckbrief: Anbieterüberblick
- Name: Elysian Midco Limited
- Website: go-elsim.com (teilweise auch in Sprachversionen wie deutsch vorhanden) (go-elsim.com)
- Unternehmensregister: UK, Companies House, Firmennummer 13796274. (identeco.co.uk)
- Sitz (laut Register): 2nd Floor, 107 Cheapside, London EC2V 6DN, England, Vereinigtes Königreich. (identeco.co.uk)
- Gründungsdatum: 13.12.2021. (identeco.co.uk)
- Registerstatus: Aktiv („Active“) laut Companies House. (identeco.co.uk)
- Firmenzweck laut Register: z. B. SIC 64205 – Aktivitäten von Finanzdienstleistungsholdinggesellschaften. (identeco.co.uk)
- Angebliches Angebot auf Website: Handel mit Krypto, Forex, Aktien, Indizes, Kontotypen „Bronze/Silver/Gold/…“ etc. (go-elsim.com)
- Werbeversprechen auf Website: Regulierung durch Financial Conduct Authority (FCA), Cyprus Securities and Exchange Commission (CySEC) und Australian Securities and Investments Commission (ASIC) – laut Website-Angaben. (go-elsim.com)
- Erfahrungsberichte & Warnhinweise im Netz: Zahlreiche Websites führen das Angebot unter „mutmaßlich betrügerisch“ auf. (hoellbach.de)
Geschäftsmodell und Versprechen
Zielgruppe & Angebot
Laut eigener Website richtet sich Elysian Midco Limited an Anleger:innen und Firmen („Institutionelle Investoren“), die über die Plattform Handel mit digitalen Währungen (z. B. Bitcoin, Ethereum) sowie CFDs auf Aktien, Indizes, Forex betreiben möchten. (go-elsim.com) Auf der deutschen Sprachversion werden Kontotypen genannt mit Mindesteinzahlungen: z. B. Bronze € 10.000, Silver € 25.000, Gold € 50.000, Platinum € 150.000, Diamond € 300.000, VIP € 500.000. (go-elsim.com)
Rendite- und Bonusclaims
Auf der Website wird suggeriert, dass durch die Plattform bzw. deren Technologie ein „Marktvorsprung“ erzielt werden könne („innovative Technologien“, „erstklassige Finanzdienstleistungen“) und Zugang zu liquiden Märkten geboten werde. (go-elsim.com) Auch wird erwähnt, dass der Handel „ohne Ihr Kapital zu riskieren“ möglich sei – zumindest laut Website-Text („Handeln … ohne Ihr Kapital zu riskieren“) – ein Hinweis darauf, dass Risiken heruntergespielt werden. (go-elsim.com)
Vertriebskanäle & Ansprache
Nach bisherigen verfügbaren Erfahrungsberichten werden potenzielle Kund:innen offenbar über Kaltakquise oder Social-Media-Werbung angesprochen – etwa über Messenger-Dienste oder Chats, wie typische Muster zeigen. (Anwalt) Die Website selbst ist werblich gestaltet und nutzt Kontokategorien und vermeintliche „Exklusivität“ (z. B. VIP-Konto) zur Ansprache.
Gebühren-, AGB- und Strukturhinweise
Auf den öffentlich zugänglichen Seiten sind keine vollständigen AGB oder transparente Gebührenstruktur einsehbar – zumindest nicht in deutscher Sprache mit rechtsverbindlicher Wirkung. Es wird von „KYC-Verifizierung“ gesprochen (Know Your Customer) und der Einzahlung erster Beträge als Voraussetzung. (go-elsim.com)
Typische Warnsignale (Red Flags)
Bei Online-Trading-Anbietern zeigen sich häufig bestimmte Merkmale, die auf ein hohes Risiko bzw. potenziell betrügerisches Geschäftsmodell hinweisen. Im Fall von Elysian Midco Limited bzw. go-elsim.com lassen sich nach bisherigen Erkenntnissen mehrere solcher Hinweise finden:
- Unrealistische Rendite- bzw. Sicherheitsversprechen: Auf der Website wird suggeriert, Kapital könne „ohne Risiko“ eingesetzt werden oder „Marktvorsprung“ erzielt werden. Solche Aussagen sind bei regulierten Angeboten typischerweise nicht erlaubt bzw. seriös nicht belegbar.
- Druck zur schnellen Einzahlung / hohe Mindestbeträge: Kontokategorien mit hoher Einstiegssumme (z. B. €10.000 und mehr) können eine Hürde darstellen und zugleich Druck beim Interessenten erzeugen.
- Intransparenz bei Regulierung und Lizenzlage: Trotz Website-Angaben zur Regulierung (FCA, CySEC, ASIC) konnte keine belastbare Lizenznachweis gefunden werden.
- Herausgabe von Gebühren vor Auszahlung („Freischaltgebühr“, Steuer, Provision“) oder Aufforderung zu weiteren Einzahlung bei Auszahlungsaussetzung: In Erfahrungsberichten berichten Anleger:innen, dass, sobald eine Auszahlung beantragt wurde, neue Forderungen auftauchten oder Auszahlungen blockiert wurden. (Anwalt)
- Aggressive Upsells und „Recovery-Scam“-Gefahr: Es besteht laut Berichten die Tendenz, dass erst kleinere Auszahlungen erfolgen, um Vertrauen zu erzeugen, anschließend aber kein Zugang mehr besteht oder neue Einzahlungen gefordert werden, um „freizuschalten“. (CryptoTracing)
- Nutzung von Fernwartung oder Software wie AnyDesk/TeamViewer: Zwar im konkreten Fall nicht öffentlich ausdrücklich bestätigt, jedoch sind solche Methoden bei ähnlichen Konstrukten typischerweise verbreitet. Somit sollte besondere Vorsicht gelten, wenn solche Zugriffe angeboten bzw. verlangt werden.
- Keine nachprüfbare Verbindung zwischen eingetragener Gesellschaft und Betreiber der Plattform: Zwar ist Elysian Midco Limited im Register geführt, aber keine belastbare Verknüpfung zwischen dieser Gesellschaft und der Handelsplattform go-elsim.com nachgewiesen. (Anwalt)
Achtung / Praxis-Tipp: Erhält man über die Plattform oder via Chat eine Bitte um zusätzliche Einzahlung unter Hinweis auf „Freischaltung“ oder „Steuer“, gilt höchste Vorsicht – in der Regel ist eine Auszahlung dann kaum noch möglich.
Regulierung und Lizenzlage
Überprüfung der Regulierungsbehörden
- In Großbritannien müssen Anbieter von Finanzdienstleistungen für Verbrauchende grundsätzlich bei der FCA registriert oder autorisiert sein. (FCA)
- Eine Recherche im Register der FCA ergab keinen Nachweis dafür, dass Elysian Midco Limited oder go-elsim.com dort autorisiert sind, Finanzdienstleistungen anzubieten. (Stand Recherchedatum)
- Auf der Website des Anbieters wird jedoch angegeben, man sei „vollständig reguliert durch FCA, CySEC und ASIC“. (go-elsim.com) Diese Angabe widerspricht der öffentlich nachprüfbaren Datenlage.
- Es wurden keine öffentlichen Hinweise gefunden, dass eine Lizenz der CySEC oder der ASIC vorliegt, zumindest nicht unter dem Namen Elysian Midco Limited im öffentlich zugänglichen Register dieser Behörden.
- In Deutschland bzw. der EU wäre bei Erbringung von Anlage- oder Finanzdienstleistungen zudem eine entsprechende Konzession bzw. Registrierung erforderlich – eine solche ist nach bisherigen Recherchen nicht ersichtlich.
Bewertung der Lizenzlage
Nach den derzeit vorliegenden Erkenntnissen ist keine Regulierung bzw. Lizenz ersichtlich, die das Angebot von Elysian Midco Limited (go-elsim.com) als Finanzdienstleister glaubwürdig autorisiert. Damit fehlt Anleger:innen im Fall von Verlusten typischerweise der Schutz durch z. B. Einlagensicherung oder Ombudsmann-Verfahren.
Behördliche Warnhinweise
Zum Zeitpunkt der Recherche wurden keine offiziellen Warnmitteilungen einer spezifischen Aufsichtsbehörde im deutsch-sprachigen Raum unter dem Namen „Elysian Midco Limited“ veröffentlicht, die direkt in den Registern der jeweiligen Behörde gelistet sind (Stand: 21.11.2025). Allerdings existieren mehrere Warnhinweise von Kanzleien bzw. Verbraucherportalen, die auf mögliche betrügerische Vorgehensweisen hinweisen. Beispielsweise:
- Rechtsanwaltskanzlei Ritschel & Keller spricht eine „klare Warnung“ zu dem Anbieter Elysian Midco Limited aus. (Ritschel & Keller Rechtsanwälte)
- Artikel berichtet, dass die Plattform „FX-LN über fx-ln.com und go-elsim.com (Elysian Midco Limited)“ mutmaßlich ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen anbiete. (Anwalt24)
Da offizielle behördliche Warnlisten (z. B. der FCA) nicht explizit genannt wurden, bleibt festzuhalten: Es liegen Hinweise auf problematisches Vorgehen vor, jedoch keine öffentlich veröffentlichte, formelle Warnung unter dem exakten Namen bei einer Aufsichtsbehörde (nach derzeitiger Recherche).
Erfahrungsberichte und Nutzerfeedback
Aus den zugänglichen Quellen ergeben sich folgende typische Muster von Nutzererfahrungen bzw. Berichten:
- Auf der Plattform Trustpilot finden sich Bewertungen zu „go-elsim.com / Elysian Limited“ mit sehr geringem Umfang und ambivalentem Feedback (z. B. nur 3 Bewertungen, durchschnittlich „Akzeptabel“) – kaum belastbare Erfahrungsdaten. (Trustpilot)
- In Fachartikeln berichten Rechtsanwält:innen von Fällen, in denen Anleger:innen zunächst kleinere Auszahlungen erhalten hätten, um Vertrauen aufzubauen, danach aber keine weiteren Auszahlungen möglich gewesen seien oder zusätzliche „Freischaltgebühren“ verlangt worden seien. (Anwalt)
- In einem Beispiel führte eine angebliche Auszahlungsanfrage dazu, dass das Konto gesperrt wurde und kein Zugang mehr bestand. (CryptoTracing)
Diese Erfahrungsberichte sind indizierend, nicht nachweislich bewiesen, da anonymisiert und überwiegend von Betroffenen veröffentlicht; dennoch zeigen sie ein Muster, das mit anderen bekannten Trading-Scams übereinstimmt.
Rechtliche Optionen für Betroffene
Wenn Anleger:innen bei einem Anbieter wie Elysian Midco Limited/ go-elsim.com tätig geworden sind und nun Schwierigkeiten mit Auszahlungen oder Kontaktaufnahme haben, könnten folgende rechtliche Schritte erwogen werden:
- Geltendmachung von Ansprüchen: Je nach Vertragslage kann geprüft werden, ob ein Vertrag über Finanzdienstleistungen zustande gekommen ist und ob Ansprüche auf Rückzahlung bestehen.
- Chargeback bei Kreditkarte: Wurde mit Kreditkarte eingezahlt, besteht unter Umständen die Möglichkeit, über die Bank einen Rückruf („Chargeback“) zu bewirken. Wichtig: genaue Belege / Transaktionen sichern.
- SEPA-Rückruf bei Überweisung: Bei einer SEPA-Überweisung kann frühzeitig versucht werden, eine Rückruf/RückholInitiative bei der Bank einzuleiten. Allerdings ist dies nur bedingt erfolgreich, abhängig vom Bearbeitungsstand.
- Krypto-Transfers: Tracing und Freeze-Requests: Wurden Kryptowährungen eingesetzt, können Blockchain-Analysen helfen, wohin Gelder geflossen sind. Unter Umständen kann bei der Empfänger-Plattform eine Sperre („Freeze Request“) beantragt werden – häufig jedoch mit begrenztem Erfolg.
- Kooperation mit Zahlungs-/Dienstleistern: Wenn Zahlungen über spezifische Zahlungsdienstleister (z. B. E-Wallets, Zahlungsportale) liefen, kann geprüft werden, ob diese Anbieter haftbar sind oder Rückforderungen unterstützen.
- Rechtsanwaltliche Beratung: Eine anwaltliche Ersteinschätzung kann helfen, die Erfolgsaussichten und Kosten einer Durchsetzung zu prüfen – insbesondere im internationalen Umfeld und bei Offshore-Strukturen.
Sofort-Checkliste bei Verdacht
Wenn Sie Verdacht haben, Opfer eines betrügerischen Trading-Angebots zu sein (z. B. bei go-elsim.com / Elysian Midco Limited), empfiehlt sich folgendes Vorgehen:
- Sofort Einzahlung stoppen, keine weiteren Gelder überweisen.
- Konto nicht schließen, sondern alle Dokumente sichern:
- Kontoauszüge, Zahlungsbelege (Überweisungen, Kryptowährungstransfers)
- Screenshots von Chatverläufen, E-Mails mit Plattform- bzw. Beraterkontakt
- Screenshots vom Kundenbereich der Plattform (Profitanzeigen, Auszahlungsanforderungen)
- Kommunikation mit „Beratern“, Handelsprotokolle etc.
- Prüfen Sie, welche Zahlungen geleistet wurden (Kreditkarte, Überweisung, Kryptowährung) – dies beeinflusst Rückholmöglichkeiten.
- Kontaktieren Sie Ihre Bank oder Ihren Zahlungsdienstleister, informieren Sie über den Verdacht auf betrügerisches Angebot.
- Dokumentieren Sie, ab wann Sie versucht haben, eine Auszahlung zu beantragen – ggf. mit Datum und Betrag.
- Falls Kryptowährung beteiligt war: notieren Sie die Wallet-Adressen, Transaktionshashes.
- Erwägen Sie die anwaltliche Beratung eines spezialisierten Rechtsanwalts im Bereich Kapitalanlage-/Betrugsrecht.
- Nicht unter Druck setzen lassen für weitere Einzahlungen – oft folgt Nachschuss-Forderung mit Aussicht auf Auszahlung, die dann ausbleibt.
- Informieren Sie ggf. die zuständige Aufsichtsbehörde (z. B. in Deutschland: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – BaFin) und erstatten Anzeige, wenn ein Betrugsverdacht besteht.
- Sichern Sie Backups Ihrer Belege (lokal speichern, auch Papierausdruck) – elektronische Plattformen können plötzlich offline gehen.
FAQ – Häufige Fragen und Antworten
1. Woran erkenne ich unseriöse Online-Broker oder Trading-Anbieter?
Typische Merkmale sind: sehr hohe Renditeversprechen, Mindesteinzahlung mit hohen Summen, Intransparenz bei der Lizenzierung, Druck auf schnelle Einzahlung, zusätzlich geforderte Gebühren vor Auszahlung, keine klare Adresse / Kontaktmöglichkeit, angebliche Regulierung ohne Nachweis.
2. Was kann ich tun, wenn eine Auszahlung verzögert oder verweigert wird?
Zuerst sämtliche Unterlagen sichern (siehe Checkliste). Kontakt mit der Plattform dokumentieren. Bei Einzahlung per Kreditkarte oder SEPA eine Rückruf/Chargeback-Möglichkeit prüfen. Bei Kryptowährung: Adresse/Hash sichern, ggf. Blockkette nachverfolgen. Rechtsberatung einholen.
3. Kann ich Kryptowährung-Transfers rückgängig machen?
Grundsätzlich sind Kryptowährungstransfers nicht umkehrbar wie etwa Überweisungen. Eine Rückholung ist nur durch Kooperation der empfangenden Plattform, durch gerichtliche Verfügung oder technische Sperre möglich – in der Praxis oft schwierig.
4. Was bedeutet „keine Lizenz ersichtlich“ für mich als Anleger:in?
Fehlt eine offizielle Lizenz, besteht kein Schutz etwa durch Einlagensicherung oder Ombudsverfahren. Bei Problemen haben Sie weniger Rückgriffsmöglichkeiten gegenüber einer regulierten Firma.
5. Ist ein Unternehmen im Firmenregister automatisch ein seriöser Finanzdienstleister?
Nein. Eine Eintragung z. B. als „Limited“ / „GmbH“ sagt nichts über Finanzmarktlizenz oder Aufsichtszuständigkeit aus. Sie müssen prüfen, ob eine Genehmigung einer zuständigen Finanzaufsichtsbehörde vorliegt.
6. Welche Rolle spielt die Werbung mit Regulierung (z. B. FCA, CySEC) bei solchen Plattformen?
Solche Hinweise können täuschend verwendet werden („Reguliert durch …“) ohne dass eine tatsächliche Lizenz existiert. Daher ist es wichtig, selbst im offiziellen Register der Behörde nachzusehen und nicht allein der Aussage auf der Website zu vertrauen.
7. Muss ich sofort Anzeige erstatten, wenn ich betroffen bin?
Ja – je früher Sie reagieren (bei Betrugsverdacht, Auszahlungsverweigerung), desto besser sind die Chancen, Spuren zu sichern, Transaktionen zu stoppen oder Rückrufe zu initiieren. Ihre Bank oder ein Anwalt kann Sie hierzu beraten.
8. Wie kann ich mich präventiv vor solchen Angeboten schützen?
Informieren Sie sich vorab über den Anbieter: Lizenzstatus prüfen, Registernachweise einholen, Gesamtkonzept verstehen. Seien Sie skeptisch bei Versprechen hoher Gewinne ohne Risiko. Prüfen Sie unabhängige Erfahrungsberichte. Investieren Sie nur, wenn Sie den Anbieter und das Risiko verstehen.
Fazit: Vorsicht ist geboten
Die Analyse des Anbieters Elysian Midco Limited (Website go-elsim.com) ergibt eine Reihe von Fakten: Die Firma ist im UK-Register eingetragen – das allein macht sie aber nicht automatisch zu einem regulierten Finanzdienstleister. Auf der anderen Seite liegen Indizien vor, die auf problematische Merkmale hinweisen – insbesondere fehlende nachprüfbare Lizenz, hohe Mindesteinzahlungen, Erfahrungsberichte über Auszahlungsprobleme. Eine Bewertung im Sinne einer endgültigen Straf- oder Zivilrechtsfeststellung ist hier nicht möglich – wir sprechen von mutmaßlichen Risiken. Für Anleger:innen heißt das: Wer mit dem Anbieter in Kontakt steht oder bereits investiert hat, sollte sofort aktiv werden, Gelder nicht weiter einzahlen, alle Belege sichern und prüfen lassen, welche Rückholmöglichkeiten bestehen. Unsere Kanzlei steht betroffenen Anleger:innen für eine erste Einschätzung gerne zur Verfügung.
Hinweis: Die nachfolgenden Ausführungen beruhen auf öffentlich zugänglichen Informationen zum Zeitpunkt des oben genannten Stands. Es handelt sich nicht um eine abschließende Bewertung und keine Rechtsberatung. Hinweise auf Unregelmäßigkeiten bedeuten keine Feststellung eines straf- oder zivilrechtlich gesicherten Sachverhalts.
Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter
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