Das Recht auf Entschädigung ist ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Rechtssystems. Es bietet den Betroffenen die Möglichkeit, bei Verletzungen oder Beeinträchtigungen durch Dritte Schadensersatz oder Ausgleichszahlungen zu erhalten, um ihre Verluste zu kompensieren. In diesem ausführlichen Blog-Beitrag erhalten Sie einen umfassenden Einblick in das Thema Entschädigung, einschließlich der gesetzlichen Grundlagen, der verschiedenen Arten von Schadenersatzansprüchen, aktueller Gerichtsentscheidungen sowie häufig gestellter Fragen.
Gesetzliche Grundlagen des Entschädigungsrechts
Die gesetzlichen Regelungen zum Entschädigungsrecht finden sich in verschiedenen Gesetzeswerken, wobei das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die zentrale Basis darstellt. Darüber hinaus gibt es spezialgesetzliche Regelungen, die ergänzend zum BGB angewendet werden und individuelle Schutzrechte gewähren.
1Schadensersatz im BGB
Der zentrale Ausgangspunkt des Entschädigungsrechts im BGB ist der Schadensersatz. Die gesetzlichen Bestimmungen finden sich in den folgenden Paragraphen:
- § 249 BGB
- § 280 BGB
- § 823 BGB – Schadensersatz bei unerlaubter Handlung
- § 831 BGB – Schadensersatz bei Fehlverhalten eines Verrichtungsgehilfen
Die Entschädigung kann je nach Sachlage in der Regel in Form von Naturalrestitution (Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands) oder Geldersatz erfolgen. Wichtig ist dabei zu beachten, dass das Entschädigungsrecht nach BGB nicht nur auf das Eintreten von Schäden, sondern auch auf Nutzungen und die damit verbundenen Vorteile abstellt.
Leistungsstörungsrecht (§ 280 BGB)
Im Rahmen des Leistungsstörungsrechts wird eine Entschädigung fällig, wenn ein Schuldner seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht oder nicht in der vereinbarten Weise erfüllt. Hierbei ist zwischen verschiedenen Typen von Störungen zu unterscheiden:
-
- Schlechtleistung durch ein mangelhaftes Werk
- Unmöglichkeit, die Leistung in der vereinbarten Weise zu erbringen
- Verzug mit der Leistung selbst
Unerlaubte Handlungen (§ 823 BGB und Folgende)
Unerlaubte Handlungen begründen ebenfalls einen Anspruch auf Schadensersatz. Eine unerlaubte Handlung liegt vor, wenn jemand vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder sonstige Rechte eines anderen widerrechtlich verletzt. Hierzu zählen zum Beispiel:
-
- Körperverletzung
- Sachbeschädigung
- Verletzung des Persönlichkeitsrechts
Spezialgesetzliche Entschädigungsansprüche
Neben dem BGB gibt es zahlreiche weitere Gesetze, die eigene Entschädigungsansprüche normieren. Dazu zählen unter anderem:
- das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
- das Straßenverkehrsgesetz (StVG) für Haftungs- und Schadensersatzansprüche im Verkehrsrecht
- das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) bei fehlerhaften Produkten
Diese spezialgesetzlichen Regelungen gewähren Entschädigungen für bestimmte Schadensfälle, die nicht bereits durch das BGB abgedeckt sind.
Arten von Schadensersatzansprüchen
Je nach Sachlage und Art des Schadens können verschiedene Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. In der Praxis spielen insbesondere folgende Anspruchsgrundlagen eine Rolle:
Sachschaden
Der Sachschaden umfasst die Beschädigung, Zerstörung oder den Untergang einer Sache. Hierbei ist grundsätzlich der Schaden in der Höhe zu ersetzen, der zur Wiederherstellung der Sache notwendig ist (Naturalersatz). Ist dies nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll, wird der Geldbetrag ersetzt, der dem Wert der Sache entspricht (Geldersatz).
Personenschaden
Personenschäden sind Verletzungen an Körper oder Gesundheit einer Person. Sie können neben den allgemeinen Schadensersatzansprüchen zum Beispiel auch den Ausgleich von Vermögensschäden, Schmerzensgeld oder Rentenansprüchen nach sich ziehen.
Vermögensschaden
Ein Vermögensschaden liegt vor, wenn durch die Schädigungshandlung ein finanzieller Verlust entsteht, der weder in Zusammenhang mit den Sachschäden noch mit den Personenschäden steht. Hierzu zählen etwa entgangene Gewinne, Mietzinsausfälle oder Kursverluste.
Schmerzensgeld
Schmerzensgeld ist ein Ausgleichsanspruch für immaterielle Schäden, zum Beispiel bei einem Schaden im Bereich der Persönlichkeitsrechte oder bei körperlichen Schmerzen aufgrund einer Verletzung im Haftungsfall. Schmerzensgeld ist nicht nur im Bereich unerlaubter Handlungen (§ 823 BGB) relevant, sondern auch bei vertraglichen Schadenspositionen (§ 253 BGB).
Aktuelle Gerichtsurteile zum Entschädigungsrecht
Folgend finden Sie eine Übersicht aktueller Gerichtsurteile, die im Entschädigungsrecht von besonderer Relevanz sind:
Das „Schlüsselloch“-Urteil des BGH
In dem vom Bundesgerichtshof (BGH) entschiedenen Fall (Az.: VI ZR 378/17) ging es um die Frage, ob eine Mieterin Schadenersatz für eine nicht verschlossene Wohnungstür verlangen kann. Die Vermieterin hatte die Wohnungstür nach einer Zwangsräumung nicht ordnungsgemäß verschlossen. Die Mieterin verlangte Schadensersatz für entwendete Gegenstände. Der BGH entschied zugunsten der Mieterin und stellte fest, dass die Vermieterin aufgrund des Versäumnisses zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet sei.
Aktuelles BGH-Urteil zum Diesel-Abgasskandal
Der BGH hat im Mai 2020 (Az.: VI ZR 252/19) die Rechte von Käufern manipulierter Dieselfahrzeuge gestärkt und einen Grundsatzentscheid im Diesel-Abgasskandal gefällt. Demnach stehen den Käufern Schadensersatzansprüche zu, wenn das Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgerüstet ist. Die Betroffenen können die Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung verlangen.
FAQ zum Recht auf Entschädigung
Welche Voraussetzungen müssen für einen Schadensersatzanspruch erfüllt sein?
Für einen Schadensersatzanspruch müssen im Allgemeinen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Ein Schaden ist entstanden.
- Der Schaden wurde schuldhaft verursacht (Vorsatz oder Fahrlässigkeit).
- Es besteht ein rechtlicher Zusammenhang zwischen der Pflichtverletzung und dem Schaden (Kausalität).
- Der entstandene Schaden ist rechtswidrig, d. h. das geschädigte Rechtsgut steht unter rechtlichem Schutz.
Wann verjähren Schadensersatzansprüche?
Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen richtet sich nach den allgemeinen Verjährungsregelungen des BGB. In der Regel beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre ab Kenntnis des Anspruchsberechtigten von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schädigers (§ 195 BGB).
Es gibt jedoch auch speziellere Verjährungsvorschriften, z. B. im Produkthaftungsrecht oder im Baurecht.
Kann man einen Schadensersatzanspruch vertraglich ausschließen?
Grundsätzlich ist es möglich, einzelne Schadensersatzansprüche vertraglich auszuschließen, jedoch nur unter bestimmten Bedingungen. Die Wirksamkeit eines Haftungsausschlusses bemisst sich nach den gesetzlichen Regelungen (vgl. § 305ff. BGB). Schadensersatzansprüche wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit können allerdings nicht vertraglich ausgeschlossen werden.
Was ist der Unterschied zwischen Schadensersatz und Schmerzensgeld?
Schadensersatz dient der Kompensation von materiellen Schäden, während Schmerzensgeld als Ausgleich für immaterielle Schäden (z. B. körperliche Schmerzen oder Persönlichkeitsrechtsverletzungen) gezahlt wird. Beide zielen darauf ab, den Geschädigten sozusagen wieder in die Lage zu versetzen, in der er ohne den Schadensfall gewesen wäre.
Wissen ist Macht – Kenntnis über das Recht auf Entschädigung ist unerlässlich
Das Recht auf Entschädigung ist ein komplexes Thema und in verschiedenen Gesetzeswerken und Rechtsprechungen geregelt. Die Kenntnis der gesetzlichen Grundlagen und Rechtsprechung, die verschiedenen Schadensersatzansprüche und die Voraussetzungen für deren Durchsetzung sind unerlässlich, um im Fall der Fälle angemessen entschädigt zu werden. Bei Fragen oder Unklarheiten sollte daher immer anwaltlicher Rat, am besten von einem spezialisierten Rechtsanwalt, eingeholt werden.
Auch aktuelle Gerichtsurteile sollten im Blick behalten werden, um über die neuesten Entwicklungen im Entschädigungsrecht informiert zu bleiben und möglicherweise neue Anspruchsgrundlagen erkennen zu können. Abschließend lässt sich festhalten, dass das Recht auf Entschädigung in Deutschland ein wichtiger Baustein des Rechtssystems ist und den Geschädigten eine angemessene Kompensation sicherstellen soll.
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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter
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