Wie können Unternehmen sicherstellen, dass ihre Lieferketten nicht zur globalen Entwaldung beitragen und gleichzeitig den gesetzlichen Anforderungen entsprechen?
Unternehmen sind heute mit der Herausforderung konfrontiert, wettbewerbsfähig zu bleiben und ökologische Verantwortung zu tragen. Die Entwicklung einer nachhaltigen Wertschöpfungskette, die Umweltschutz in den Vordergrund stellt, ist essenziell. Die EU-Deforestation Regulation (EUDR) erfordert von Unternehmen präzise Informationen zur Herkunft ihrer Rohstoffe. Zudem müssen sie sich an Vorgaben zur nachhaltigen Beschaffung halten.
Seit dem 29. Juni 2023 ist die Verordnung in Kraft. Ab Dezember desselben Jahres müssen Unternehmen die Herkunft ihrer Rohstoffe detailliert nachweisen. Dies gilt für alle Unternehmensgrößen, von großen bis zu kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und Kleinstunternehmen. Die EUDR verlangt eine umfassende Risikobewertung, die Herkunftsländer und die Komplexität der Lieferketten einbezieht.
Neue Anforderungen fördern transparentere Lieferketten und fordern die Einführung von Risikominderungsstrategien. Regelmäßige Kontrollen sind erforderlich. Für Unternehmen mit globalen Lieferketten ist dies besonders anspruchsvoll. Sie müssen die geolokalisierte Rückverfolgbarkeit ihrer Rohstofflieferungen sicherstellen und jährliche Compliance-Berichte vorlegen.
Bei Nichteinhaltung dieser Anforderungen stehen Unternehmen empfindliche Sanktionen bevor. Zu diesen zählen hohe Geldstrafen und Beschlagnahmungen.
Wichtige Erkenntnisse
- Die EUDR verpflichtet Unternehmen zur detaillierten Offenlegung der Rohstoffherkunft.
- Umfassende Risikobewertungen unter Berücksichtigung von Herkunftsländern und Lieferkettenkomplexität sind erforderlich.
- Jährliche Überprüfungen und Strategien zur Risikominderung müssen implementiert werden.
- KMU und Kleinstunternehmen haben längere Fristen zur Umsetzung der neuen Anforderungen.
- Die Nichteinhaltung der EUDR kann zu hohen Geldstrafen und Beschlagnahmungen führen.
Die Bedeutung entwaldungsfreier Lieferketten
Entwaldungsfreie Lieferketten erkennen Experten zunehmend als essentielles Werkzeug im Klimaschutz und zur Bewahrung der Artenvielfalt an. Mit unserer Unterstützung für solche Ketten fördern wir weltweit den Schutz der Wälder und leisten einen Beitrag zu nachhaltigen Beschaffungspraktiken. Unternehmen können dadurch ihre Umweltauswirkungen reduzieren und zuverlässige, ethische Produktionsmethoden gewährleisten.
Umweltschutz in der Lieferkette
Die Einbeziehung entwaldungsfreier Grundsätze bedeutet, dass landwirtschaftliche Erzeugnisse nicht von neu gerodeten Flächen stammen. Deutschland bekräftigt sein Engagement für den Waldschutz durch die Unterzeichnung der Amsterdam-Erklärung und die Beteiligung am europäischen Green Deal. Diese Politiken unterstreichen die Bedeutung des Waldschutzes in unserem nationalen wie auch europäischen Handeln.
Klimaschutz durch nachhaltige Beschaffung
Nachhaltige Beschaffungsstrategien sind fundamentale Bausteine für die Realisierung CO2-neutraler Lieferketten. Der European Green Deal und EU-Regularien für entwaldungsfreie Produkte verlangen von Unternehmen, ausschließlich solche Produkte zu vermarkten, die nach strengen Waldschutzbestimmungen gefertigt wurden. Die daraus resultierenden Bemühungen stabilisieren nicht nur den globalen Kohlenstoffkreislauf, sondern sichern auch die Existenz unersetzbarer Ökosysteme.
Waldzerstörung vermeiden
Entwaldungsfreie Lieferketten spielen eine zentrale Rolle darin, Waldvernichtung zu unterbinden. Gemäß der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen haben wir zwischen 1990 und 2020 weltweit 420 Millionen Hektar Wald verloren. Dieser Verlust übertrifft die Gesamtfläche der Europäischen Union und verdeutlicht das enorme Ausmaß dieser Problematik. Unternehmen, die sich für ökologisch nachhaltige Lieferketten entscheiden, sind daher entscheidend im Kampf gegen die weitere Zerstörung von Wäldern.
Rechtskonformität und aktuelle gesetzliche Anforderungen
Die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen ist für Unternehmen, die ihre Lieferketten entwaldungsfrei gestalten wollen, von zentraler Bedeutung. Die europäische Verordnung zur Bekämpfung der Entwaldung (EUDR) ist eine Kernregelung in diesem Bereich. Sie verpflichtet Unternehmen, spezifische Anforderungen zu erfüllen, um ihre Lieferketten nachhaltig und legal zu gestalten. Zu den erforderlichen Informationen zählen die Herkunft und Menge von Rohmaterialien sowie deren Anbauorte.
Die EU-Deforestation Regulation (EUDR)
Die EUDR bezweckt die Regulation industrieller und landwirtschaftlicher Entwicklungspraktiken. Ihr Ziel ist es, sicherzustellen, dass Rohstoffe und Produkte, die in die EU importiert werden, nicht zur Entwaldung beitragen. Große Unternehmen sind angehalten, die Vorschriften der EUDR bis zum 30. Dezember 2024 umzusetzen. Kleinst- und Kleinunternehmen erhalten hierfür eine Frist bis zum 30. Juni 2025.
Dies trägt zur Minderung von Umweltschäden bei und hilft, die CO2-Emissionen, die durch den EU-Konsum verursacht werden, um mindestens 32 Millionen metrische Tonnen jährlich zu reduzieren.
Berichtspflichten und Sanktionen
Unternehmen sind zur Durchführung jährlicher Risikobewertungen verpflichtet und müssen Maßnahmen zur Risikominderung dokumentieren. Bei Nichteinhaltung der Vorschriften drohen signifikante Sanktionen. Diese können Geldstrafen umfassen oder die öffentliche Bekanntmachung der Verstöße auf der Webseite der EU-Kommission beinhalten. Die „Naming and Shaming“-Strategie soll Unternehmen zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen motivieren.
Unternehmen sind außerdem verpflichtet, transparent über ihre Bemühungen in Bezug auf die Einhaltung der Sorgfaltspflichten zu berichten. Des Weiteren müssen sie eine Anlaufstelle für Beschwerden etablieren.
Deutschland hat das Lieferkettengesetz am 11. Juni 2021 eingeführt, welches vergleichbare Sorgfaltspflichten beinhaltet. Zum 1. Januar 2023 betrifft dieses Gesetz rund 600 große Unternehmen mit mehr als 3.000 Angestellten. Ab dem 1. Januar 2024 müssen sich ungefähr 3.000 Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden nach diesen Regelungen richten.
Unternehmen sind zur vollständigen Erfassung, Bewertung und Dokumentation von Veränderungen in ihrem Wertschöpfungsnetz erforderlich. Ein umfassender Blick auf die gesamte Lieferkette und nachhaltige Lieferanten ist unerlässlich.
Durch die Befolgung der EUDR und anderer rechtlicher Vorschriften können Unternehmen nicht nur Reputationsschäden vermeiden. Sie können ebenfalls langfristige Kosten einsparen, indem sie Risiken in der Lieferkette minimieren und nachhaltige Lieferanten unterstützen.
Strategien zur Risikobewertung und -minderung
Die Implementierung von Risikobewertungen ist für die Einhaltung der EU-Entwaldungsverordnung notwendig. Ein großer Teil der globalen Entwaldung ist auf landwirtschaftliche Rodungen zurückzuführen. Dies unterstreicht die Wichtigkeit der Aufmerksamkeit für Herkunftsländer und Lieferkettenkomplexität.
Risikobewertungen entlang der Lieferkette
Zur Identifikation von Schwachpunkten sind Risikobewertungsüberprüfungen erforderlich. Sie stärken das Compliance Management. Unternehmen müssen detaillierte Informationen über ihre Lieferanten erheben. Gegebenenfalls ist eine erweiterte Dokumentation notwendig.
Es ist von entscheidender Bedeutung, die Risikoebenen zu differenzieren. Gegenwärtig haben alle Länder ein normales Risikoniveau. Besonders bei Rindern, Kakao, Kaffee und Holz ist gründliche Bewertung vonnöten.
Maßnahmen zur Risikominderung
Nach der Risikobewertung der Lieferkette sind gezielte Minderungsaktionen erforderlich. Möglich sind interne Reviews und das Einholen zusätzlicher Daten. Die Unterstützung von lokalen Produzenten ist ebenso wichtig.
Ein effektives Compliance Management ist notwendig. Es hilft, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und nachhaltige Lieferketten zu sichern.
Jährliche Überprüfungen und Anpassungen
Regelmäßige Überprüfungen, vorzugsweise jedes Jahr, sind essenziell für wirksames Compliance Management. Unternehmen müssen ihre Verfahren kontinuierlich überarbeiten. Dies garantiert die Erfüllung der Anforderungen der EUDR.
Die BLE überprüft die Einhaltung der Vorschriften. Das BMEL unterstützt die Unternehmen bei der Verordnungsumsetzung durch die Organisation von Stakeholderforen.
Die Rolle von Geolokalisierung und Transparenz
Geolokalisierung und Transparenz sind unverzichtbar in der heutigen Lieferkette. Sie ermöglichen Unternehmen, die Herkunft ihrer Rohstoffe präzise zurückzuverfolgen. Dies trägt dazu bei, entwaldungsfreie Produktion sicherzustellen. Durch die Nutzung von Geolokalisierungsdaten in GIS-Formaten wie KML, SHP und GeoJSON, ist die Dokumentation des Ursprungs von Produkten möglich. Um den Anforderungen der Verordnung (EU) 2023/1115 gerecht zu werden, die ab dem 30. Dezember 2024 Gültigkeit erlangt, sind diese Daten essentiell. Sie dienen dem Nachweis einer transparenten Lieferkette.
Geolokalisierung der Anbaugebiete
Die Bestimmung exakter Koordinaten für Anbaugebiete ist im Sorgfaltspflichtprozess von größter Bedeutung. Für Flächen über 4 Hektar sind präzise Polygonkoordinaten erforderlich. Im Kontext der Rinderhaltung genügt ein einzelner Koordinatenpunkt. Plattformen wie Optchain konvertieren Geolokalisierungsdaten in das benötigte GeoJSON-Format. Unternehmen müssen ihre Geolokalisierungsdaten stets aktuell halten und überwachen, um den Vorschriften zu entsprechen.
Transparente Lieferketten
Transparente Lieferketten sind für die neuen Regelungen zentral. Firmen müssen umfangreiche Informationen über die Herkunft ihrer Rohmaterialien, einschließlich Geolokalisierungsdaten, bereitstellen. Das stärkt das Vertrauen von Konsumenten und Geschäftspartnern und bietet rechtliche Sicherheit. Ab dem 30. Dezember 2024 ist zudem eine Sorgfaltserklärung erforderlich. Diese muss detaillierte Geolokalisierungsdaten der Anbaugebiete umfassen. Für KMUs existieren allerdings Erleichterungen bei den Sorgfaltspflichten, was kleineren Betrieben die Einhaltung der Bestimmungen erleichtert.
Entwaldungsfreie Lieferketten: Herausforderungen und Chancen
Die EUDR, in Kraft seit dem 29. Juni 2023, verlangt von Firmen, entwaldungsfreie Erzeugnisse zu importieren. Produkte wie Kaffee, Kakao und Palmöl müssen diesen Kriterien entsprechen, um in die EU gelangen zu dürfen. Unternehmen, die über Klein- und Kleinstbetriebe hinausgehen, müssen ab dem 30. Dezember 2024 konform sein. Für Kleinunternehmen verlängert sich diese Frist bis zum 30. Juni 2025.
Unterstützung für Kleinbauern
Die Erfüllung der EUDR-Bedingungen erfordert die aktive Unterstützung von Kleinbauern. Ihnen werden Zugänge zu wichtigen Ressourcen und rechtlichen Beistand zur Verfügung gestellt, um nachhaltige Produktion zu gewährleisten. Im EUDR-Artikel 30, Absatz 2, wird die Bedeutung der Einbindung verschiedener Akteure hervorgehoben. Nationale Initiativen in Deutschland setzen sich für eine nachhaltigere Kakaound Palmölproduktion ein.
Ressourcenmangel und Compliance
Die Sicherstellung der Einhaltung der EUDR durch entwaldungsfreie und legale Agrarproduktion stellt Unternehmen vor Herausforderungen. Die EU-Kommission führt ein Benchmarking-System für Länder basierend auf Risikoniveaus durch. Ziel ist es, die betroffenen Länder über Richtlinien zu informieren und sie bei der Implementierung zu unterstützen. Kleinbauern stehen hierbei vor dem Problem mangelnder Ressourcen und benötigen gezielte Förderungsmaßnahmen.
Wettbewerbsfähigkeit in regulierten Märkten
Durch entwaldungsfreie Lieferketten können Unternehmen ihre Marktposition verbessern. Initiativen wie die Amsterdamer Erklärung zielen darauf ab, die Netto-Entwaldung bis 2020 zu beenden. Maßnahmen zur Förderung der Nachhaltigkeit sind wesentlich für die Umweltschonung und Marktpositionierung. Europäische Firmen verstärken durch EUDR-Konformität ihre Führungsrolle im weltweiten Vergleich.
Fazit
Die EU-Deforestation Regulation stellt einen Wendepunkt in der Bekämpfung der Entwaldung durch Lieferketten dar. Sie kombiniert rechtliche Anforderungen mit der Notwendigkeit unternehmerischer Ethik. Durch das Auferlegen von Sorgfaltspflichten und der Androhung signifikanter Strafen bei Missachtung zielt sie darauf ab, den Klimaschutz und den Erhalt der Wälder zu verbessern. Es ist ein anspruchsvoller, aber entscheidender Schritt zur Nachhaltigkeit.
Zwischen 1990 und 2020 hat die Welt etwa 10% ihrer Wälder eingebüßt. Dies entspricht rund 420 Millionen Hektar – eine alarmierende Zahl. Pro Jahr verschwinden weitere 10 Millionen Hektar Waldfläche. Die schiere Größe des Verlustes, vergleichbar mit der Größe Österreichs, unterstreicht die Dringlichkeit der EU-Verordnung. Angesichts ihres Inkrafttretens am 29. Juni 2023 und der vollständigen Geltung ab dem 30. Dezember 2024, stellt sie klare Bedingungen für den Handel bestimmter Produkte.
Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sehen sich herausgefordert, die neuen Vorgaben bis 2025 zu erfüllen. Diese Herausforderung birgt jedoch auch eine Chance: Durch die Anpassung ihrer Prozesse stärken sie ihre Marktposition. Die Befolgung fördert darüber hinaus nachhaltige Praktiken. Solche Maßnahmen dienen nicht nur dem Umweltschutz, sondern auch dem Schutz der Wälder und tragen zur Sicherstellung fairer und nachhaltiger Lieferketten bei.
Unsere Anstrengungen, Entwaldung zu verhindern und für nachhaltige Lieferketten zu sorgen, kommen letztlich der Umwelt und der Gesellschaft zugute. Jeder Akteur trägt eine entscheidende Rolle bei der Sicherung einer zukunftsorientierten, gerechten Welt. Die Vermeidung von Entwaldung und die Förderung der Nachhaltigkeit sind gemeinsame Ziele, die wir verfolgen müssen.
FAQ
Was sind entwaldungsfreie Lieferketten?
Welche Rolle spielt die EU-Deforestation Regulation (EUDR) für Unternehmen?
Was sind die wichtigsten Anforderungen der EUDR?
Wie können Unternehmen ihre Lieferketten nachhaltiger gestalten?
Welche Herausforderungen gibt es bei der Umsetzung entwaldungsfreier Lieferketten?
Welche Rolle spielt die Geolokalisierung in der Lieferkette?
Wie können Unternehmen Kleinbauern bei der Umsetzung der EUDR-Anforderungen unterstützen?
Warum sind entwaldungsfreie Lieferketten wichtig für den Klimaschutz?
Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen bundesweit und im deutschsprachigen Ausland zur Verfügung.
Arthur Wilms | Rechtsanwalt | Associate
Philipp Franz | Rechtsanwalt | Associate
Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter
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