In diesem umfassenden Blog-Artikel werfen wir einen detaillierten Blick auf die rechtlichen Grundlagen zur Erlangung der EORI-Nummer, dem zentralen Aspekt der europäischen Zollgesetzgebung bei internationalen Handelstätigkeiten. Hier finden Sie eine tiefgehende Analyse der Bedeutung einer EORI-Nummer, die Schritte zur Beantragung und Verwendung der EORI-Nummer sowie die Auswirkungen auf sämtliche beteiligten Parteien im grenzüberschreitenden Handel innerhalb und außerhalb der EU.
Inhalt
- Was ist die EORI-Nummer?
- Wer braucht eine EORI-Nummer?
- Beantragen der Nummer
- Verwendung der Nummer: Praktische Fälle
- Konsequenzen bei Fehlen oder fehlerhafter Nutzung
- FAQ zum Thema
- Fazit
Was ist die EORI-Nummer?
Die EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification) wurde im Jahr 2009 eingeführt und dient als Identifikationsnummer europäischer Wirtschaftsbeteiligter in Bezug auf Zollfragen. Die EORI-Nummer ist eine zentrale Voraussetzung für die Kommunikation und den Informationsaustausch mit den Zollbehörden innerhalb der Europäischen Union.
Bei jeder grenzüberschreitenden Handelsaktivität, wie Ein- oder Ausfuhr von Waren, müssen sich Unternehmen und Einzelpersonen, die Wirtschaftsbeteiligte sind, bei den Zollbehörden registrieren. Die EORI-Nummer erleichtert den Zollbehörden die Verwaltung, Kontrolle und Überwachung von grenzüberschreitenden Handelstätigkeiten. Die Verwendung der EORI-Nummer ist zwingend bei Zollanmeldungen und -verfahren sowie bei Kommunikation mit Zollbehörden erforderlich.
Wer braucht eine EORI-Nummer?
Grundsätzlich benötigt jeder in der EU ansässige Wirtschaftsbeteiligte, der grenzüberschreitenden Warenverkehr betreibt, eine eigene EORI-Nummer. Wirtschaftsbeteiligte sind sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen, die im rechtlichen oder tatsächlichen Sinne Waren einführen oder ausführen oder Dienstleistungen erbringen. Die nachfolgende Liste bietet eine Übersicht über mögliche Wirtschaftsbeteiligte und Handelstätigkeiten, bei denen eine EORI-Nummer erforderlich ist:
- Hersteller und Exporteure von Waren
- Importeure und Großhändler
- Zwischenhändler und Vertreter
- Warenlagerhalter und Lagerverwalter
- Zollagenten und Spediteure
- Luft- und Seefrachtunternehmen
- Kuriere und Paketdienste
- Privatpersonen, die Waren für gewerbliche Zwecke einführen oder ausführen
Ein in der EU ansässiger Wirtschaftsbeteiligter benötigt nur eine einzige EORI-Nummer, und diese gilt für alle Zollgeschäfte innerhalb der gesamten EU. Die EORI-Nummer ist an das jeweilige Land gebunden, in dem der Wirtschaftsbeteiligte seinen Wohnsitz oder Sitz hat. Wirtschaftsbeteiligte aus Nicht-EU-Ländern können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls eine Nummer erlangen, dies variiert jedoch je nach EU-Mitgliedstaat.
Beantragen der Nummer
Die EORI-Nummer wird in Deutschland vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergeben. Der Antrag ist über das Online-Portal des BZSt möglich oder alternativ kann ein schriftliches Antragsformular eingereicht werden. Folgende Informationen und Dokumente sind für die Beantragung erforderlich:
- Vollständige Firmenbezeichnung bzw. Name und Anschrift des Antragstellers
- Steuernummer und/oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IDNr.)
- Rechtsform des Unternehmens (GmbH, UG, Einzelunternehmer etc.)
- Handelsregistereintrag, falls vorhanden
- Name, Anschrift und Telefonnummer des gesetzlichen Vertreters
- Name und Telefonnummer der zuständigen Ansprechperson für Rückfragen
- Vollmacht bei Antragstellung durch einen Bevollmächtigten
Nach Eingabe der korrekten Angaben wird die EORI-Nummer eigenständig erstellt und dem Wirtschaftsbeteiligten per Bescheid mitgeteilt. Die Bearbeitungszeit kann mehrere Tage bis Wochen in Anspruch nehmen.
Verwendung der Nummer: Praktische Fälle
Die EORI-Nummer ist in verschiedenen praktischen Fällen erforderlich, wie zum Beispiel:
- Einreichung einer Zollanmeldung für die Einfuhr oder Ausfuhr von Waren
- Anmeldung zur passiven oder aktiven Veredelung
- Anmeldung zur Zollbefreiung
- Kontakt zur Zollbehörde im Rahmen von zollrechtlichen Verfahren
- Zahlung von Einfuhrumsatzsteuer und Zöllen
- Beantragung von vereinfachten Zollverfahren
Konsequenzen bei Fehlen oder fehlerhafter Nutzung
Bei Fehlen oder Nichtnutzung der erforderlichen Nummer können Waren im Zollverfahren hängen bleiben und Zölle oder Steuern nicht ordnungsgemäß abgeführt werden. Ebenso drohen im Fall von Verstößen gegen die zollrechtliche Verpflichtungen zur korrekten Nutzung Sanktionen wie:
- Verzögerungen im Zollverfahren
- Warenbeschlagnahmung
- Ungültigkeit von Zollanmeldungen
- Nachzahlungen von Zöllen und Steuern
- Ordnungswidrigkeiten oder Strafverfahren
- Ausschluss von vereinfachten Zollverfahren
Es ist daher äußerst wichtig, dass Wirtschaftsbeteiligte die Bedeutung kennen und diese korrekt im Rahmen ihrer Handelstätigkeiten nutzen. Bei Unsicherheiten oder Fragen sollte rechtliche Beratung eingeholt und notwendige Schritte unternommen werden, um möglichen Schwierigkeiten und Sanktionen vorzubeugen.
FAQ zum Thema
Im Folgenden finden Sie Antworten auf einige der häufigsten Fragen rund um das Thema:
Gibt es einen Unterschied zwischen der EORI-Nummer und der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IDNr.)?
Ja, es handelt sich um unterschiedliche Nummern, die für verschiedene rechtliche Zwecke verwendet werden. Die EORI-Nummer ist speziell für Zoll- und Handelszwecke wichtig, während die USt-IDNr. in erster Linie für umsatzsteuerliche Zwecke innerhalb der EU verwendet wird. In einigen Fällen kann jedoch die USt-IDNr. als Teil der EORI-Nummer enthalten sein.
Wie lange dauert es, eine EORI-Nummer zu erhalten?
Die Dauer für die Erteilung variiert je nach Arbeitsaufwand der zuständigen Behörde. In der Regel sollte die EORI-Nummer jedoch innerhalb weniger Tage bis Wochen oder auch schneller erteilt werden, insbesondere wenn der Antrag online eingereicht wird.
Was passiert, wenn sich der Firmenname oder die Rechtsform ändert? Muss eine neue EORI-Nummer beantragt werden?
Grundsätzlich ist der Inhaber verpflichtet, Änderungen der angegebenen Daten an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden. Im Fall einer Änderung des Firmennamens oder der Rechtsform ist es notwendig, die EORI-Nummer erneut zu beantragen, da sich die Identität des Wirtschaftsbeteiligten dadurch geändert hat.
Brauchen Einzelhändler oder E-Commerce-Unternehmen, die keine eigene Produktion haben, auch eine EORI-Nummer?
Ja, auch Einzelhändler und E-Commerce-Unternehmen benötigen sie, wenn sie Waren aus einem Nicht-EU-Land in die EU einführen oder umgekehrt ausführen, da sie in diesen Fällen als Wirtschaftsbeteiligte im Sinne des Zollrechts agieren.
Können auch Privatpersonen oder Vereine eine EORI-Nummer beantragen?
Im Grunde genommen können auch Privatpersonen oder Vereine sie beantragen, wenn sie Waren für gewerbliche Zwecke einführen oder ausführen oder an bestimmten zollrechtlichen Verfahren teilnehmen müssen.
Fazit
Dieser umfassende Blog-Artikel hat die wesentlichen Aspekte der EORI-Nummer im Hinblick auf internationale Handelstätigkeiten beleuchtet. Sie ist ein unverzichtbares Instrument zur Identifikation von Wirtschaftsbeteiligten und zur Kommunikation mit den Zollbehörden innerhalb der Europäischen Union.
Das Wissen um die Bedeutung und Verwendung ist für Unternehmen und Einzelpersonen, die in den internationalen Warenverkehr involviert sind, von entscheidender Bedeutung. Die korrekte Anwendung der Nummer kann negative Konsequenzen und Sanktionen durch Verstöße gegen die einschlägigen Zollvorschriften verhindern.
Im Zweifel sollte der Rat eines erfahrenen Rechtsanwalts oder Zollexperten in Anspruch genommen werden, um sicherzustellen, dass sämtliche rechtlichen Anforderungen eingehalten werden und keine unerwarteten Probleme oder Hindernisse den eigenen Handelsaktivitäten im Wege stehen.
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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter
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