EPBD Gebäuderichtlinie Ziele

Was impliziert die neu überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) für unsere bauliche Zukunft und den Energiekonsum? Verabschiedet am 8. Mai 2024, formuliert der aktuelle Richtlinientext der EU verschärfte Vorgaben für die Energieeffizienz von Gebäuden.

Zu den Kernelementen zählt die Reduzierung des Primärenergieverbrauchs bis 2035 um 20-22%. Ebenfalls vorgesehen ist die vorrangige Errichtung von Neubauten, die keine Emissionen verursachen. Solche Anstrengungen nehmen in der heutigen Zeit eine entscheidende Rolle ein.

Die gegenwärtigen Daten verdeutlichen, dass Gebäude etwa 40 % des Energiebedarfs in der EU ausmachen. Sie sind für 36 % der CO2-Ausstoßes verantwortlich. Diese Zahlen unterstreichen dringenden Handlungsbedarf. Ohne eine tiefgreifende Anpassung der EPBD blieben notwendige Reduzierungen der Emissionen im Wohn- und Dienstleistungsbereich unerreichbar.

Die Baubranche erwirtschaftet nahezu 9 % des europäischen BIPs und schafft direkt 18 Millionen Arbeitsstellen. Ihre weitreichende Bedeutung offenbart sich hiermit. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) generieren über 70 % der Wertschöpfung im Bausektor der EU.

Eine Belebung des Renovierungsmarktes verspricht für sie enorme Chancen. Investitionen in die Energieeffizienz begünstigen nicht nur den Energiekonsum und die Reduktion von CO2-Emissionen. Sie haben ebenfalls das Potenzial, die Wirtschaft voranzutreiben und nachhaltige Bauweisen zu unterstützen.

Einführung in die neue EU-Gebäuderichtlinie (EPBD)

Am 8. Mai 2024 wurde die überarbeitete Fassung der EU-Gebäuderichtlinie offiziell bekannt gegeben. Sie tritt zwanzig Tage später, am 28. Mai 2024, in Kraft. Die Mitgliedstaaten der EU müssen diese bis Ende Mai 2026 in nationales Recht überführen. Diese Richtlinie ist entscheidend im Kampf gegen den Klimawandel, da sie konkrete Ziele für die Reduzierung der CO2-Emissionen und die Steigerung der Energieeffizienz festlegt.

Kurze Erklärung der EPBD

Die EPBD (Energieeffizienzrichtlinie für Gebäude) der Europäischen Union verfolgt das Ziel, die Energieeffizienz in Gebäuden deutlich zu erhöhen. Sie legt Maßnahmen fest, um den Verbrauch von Primärenergie zu senken und erneuerbare Energiequellen stärker zu nutzen. Bis 2040 ist das Ziel, vollständig auf fossile Brennstoffe zu verzichten. Ab dem Jahr 2030 müssen alle Neubauten den „Zero-Emission-Gebäude“-Standard erfüllen. Für öffentliche Gebäude gilt diese Anforderung bereits ab 2028. Diese Vorschriften sind essenziell, um die CO2-Emissionen zu reduzieren und effektiv zum Klimaschutz beizutragen.

Warum ist die Neufassung wichtig?

Die neue Fassung der EU-Gebäuderichtlinie hat eine herausragende Bedeutung. Sie verlangt von den Mitgliedsländern, den Primärenergieverbrauch bis 2030 um 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent zu senken. Für Nichtwohngebäude sind bis 2030 Mindestsanierungsstandards für die energetisch schlechtesten 16 Prozent und bis 2033 für die ineffizientesten 26 Prozent festgelegt. Derartige Initiativen sind unerlässlich, um im globalen Klimaschutz signifikante Fortschritte zu erzielen und CO2-Emissionen substantiell zu verringern.

Wesentliche Änderungen der EPBD Gebäuderichtlinie Ziele

Die revidierte Richtlinie (EU) 2024/1275 zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) trat am 28. Mai 2024 in Kraft. Sie bildet einen entscheidenden Fortschritt hinsichtlich der Nachhaltigkeit im Bauwesen und der Energieeinsparung in der EU. Die Zielsetzung ist die Förderung nachhaltigerer Baupraktiken. Somit stellt die Richtlinie einen Meilenstein in der EU-Gesetzgebung dar.

Energieeffizienz

Reduktion des Primärenergieverbrauchs

Ein Hauptanliegen der EPBD ist die drastische Senkung des Primärenergiebedarfs. Bis zum Jahr 2030 soll die Energieeffizienz in Nichtwohngebäuden auf unter 16 % reduziert werden. Bis 2033 ist eine weitere Senkung auf 26 % vorgesehen. Um diese Vorgaben zu erfüllen, werden weitreichende Renovierungen und Aktualisierungen bestehender Gebäude erforderlich sein.

Null-Emissions-Gebäude im Neubau

Ab dem 1. Januar 2030 müssen alle neu errichteten Gebäude als Null-Emissions-Gebäude klassifiziert werden. Für öffentliche Neubauten tritt diese Regelung noch früher in Kraft, nämlich ab dem 1. Januar 2028. Diese Bestimmungen zielen darauf ab, die Energieeffizienz zu verbessern und den Verbrauch fossiler Energieträger deutlich zu verringern.

Sanierungsverpflichtungen und Renovierungspass

Die Einführung des Renovierungspass markiert eine wesentliche Innovation der EPBD. Dieses Instrument soll Gebäudeeigentümern präzise Anweisungen geben, wie ihre Immobilien emissionsfrei gestaltet werden können. Zudem sind Nichtwohngebäude mit mehr als 500 m² Gesamtnutzfläche bis zum 31. Dezember 2027 verpflichtet, Solarenergieanlagen zu installieren. Die Einhaltung dieser Vorschriften könnte den Primärenergieverbrauch um bis zu 60 % senken.

Auswirkungen auf Energieeffizienz und Nachhaltigkeit

Die Novellierung der EPBD-Richtlinie durch die EU verspricht bedeutsame Fortschritte im Bereich Energieeffizienz und Nachhaltigkeit im Bauwesen. Mit diesen Änderungen intendiert man, den Standard für energieeffiziente Gebäude zu heben. Zugleich wird die Anwendung ökologischer Bauweisen sowie der Einsatz erneuerbarer Energiequellen gefördert.

Energieeffiziente Gebäude

Steigerung der Energieeffizienz

Ziel der EU-Gebäuderichtlinie ist es, die Energieeffizienz bestehender Bauten signifikant zu erhöhen. Die Vorgaben sehen eine Verringerung des durchschnittlichen Primärenergieverbrauchs um 16% bis 2030 vor, angestrebt wird eine Reduktion um 20-22% bis 2035. Mindestens 55% der Energieeinsparungen in Wohngebäuden sollen durch die Sanierung der ineffizientesten Immobilien erlangt werden. Diese Initiativen sollen energieeffiziente Bauten fördern und den Energiekonsum reduzieren.

Förderung erneuerbarer Energien

Neubauten sowie renovierte Gebäude müssen laut EPBD-Richtlinie zukünftig größtenteils ihren Energiebedarf über Solarenergie decken. Bis Ende 2026 ist die Ausstattung neuer Nichtwohngebäude und öffentlicher Bauten mit Solaranlagen obligatorisch. Die Frist für neue Wohngebäude endet am 31. Dezember 2029. Zudem verbietet die Richtlinie ab dem 1. Januar 2025 Subventionen für neu installierte, fossile Heizkessel. Solche Schritte unterstützen den Wechsel zu erneuerbaren Energien.

Nachhaltige Baupraktiken

Die EPBD-Richtlinie fördert nachhaltige Bautechniken maßgeblich. Ökologisches Bauen wird durch die Bewertung des Treibhauspotenzials über den Lebenszyklus und den Einsatz von erneuerbaren Energietechnologien unterstützt. Bis zum 29. Mai 2026 müssen alle EU-Mitgliedstaaten ein System für Renovierungspässe implementieren. Diese Pässe dienen der Reduzierung des Energiebedarfs und der Umweltauswirkungen von Gebäuden. Ferner beinhaltet die Richtlinie Anreize für nachhaltige Mobilität, wie Installationen von Ladestationen für E-Autos und Fahrradstellplätzen. Diese Initiativen leisten gemeinsam einen Beitrag zu einem zukunftsfähigen und nachhaltigen Bausektor.

Umsetzung der neuen Vorgaben in Deutschland

Die Implementierung der revidierten europäischen Gebäuderegelung in Deutschland wird durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die Energieeinsparverordnung (EnEV) ab dem 28. Mai 2024 realisiert. Deutsche Gesetzgebung muss innerhalb von zwei Jahren die heimischen Vorschriften anpassen. Ziel ist es, den EU-Anforderungen bezüglich Energieeffizienz und Einsatz erneuerbarer Energien gerecht zu werden. Besonders betroffen sind etwa 3 Millionen Gebäude, die bis spätestens 2033 saniert werden müssen.

Ein geplanter Renovierungspass für Gebäude soll Eigentümern Zugang zu wichtigen Informationen und Einsparpotentialen bei Sanierungen eröffnen. Zudem wird die Förderung fossiler Heiztechnologien bis 2027 eingestellt. Ab 2030 ist nur noch die Zulassung von emissionsfreien Neubauten vorgesehen, öffentliche Gebäude müssen sogar schon ab 2027 emissionsfrei sein. Diese Regelungen verdeutlichen den Stellenwert der neuen Bestimmungen.

Ein zentrales Element der EU-Gebäuderichtlinie ist die Forderung nach klimafreundlichen Neubauten von Beginn an. Die deutsche Gesetzgebung sichert dies durch kontinuierliche Aktualisierung bestehender Regelwerke. Im Bauwesen ist es notwendig, die EU-Vorgaben innerhalb der nächsten zwei Jahre umzusetzen.

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Gebäudeenergiegesetz (GEG) spielen eine Schlüsselrolle. Sie definieren rechtliche Rahmenbedingungen für energetische Sanierungen und den Einsatz erneuerbarer Energiequellen. Bis 2030 soll der Primärenergieverbrauch bei Wohngebäuden um durchschnittlich 16 Prozent, bis 2035 um 20 bis 22 Prozent sinken. Bei Nichtwohngebäuden ist geplant, 16 Prozent der ineffizientesten Gebäude bis 2030 und 26 Prozent bis 2033 zu sanieren.

Die Frist zur Umsetzung der EPBD 2024 endet gemäß nationaler Gesetzgebung bis Ende Mai 2026. In dieser Phase werden Anpassungen vorgenommen, um die Energieeffizienz zu verbessern. Ziel ist es, die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Gebäudeenergiegesetz (GEG) anzupassen. Damit soll bis 2050 ein emissionsfreier Gebäudebestand erreicht werden.

Fazit

Die Überarbeitung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) definiert die zukünftige Marschrichtung für den Bausektor. Sie legt mit ambitionierten Zielen und Standards fest, wie die EU ihren Primärenergieverbrauch bis 2030 um 16 % und bis 2035 um weitere 20-22 % senken möchte. Diese Initiative ist kritisch, weil der Gebäudesektor in der EU für etwa 40 % des Energieverbrauchs und 36 % der CO2-Emissionen steht. Insbesondere die Aufwertung der energieineffizientesten Gebäude verspricht erhebliche Verbesserungen.

Bis 2030 müssen mindestens 16 % der Nichtwohngebäude saniert sein. Bis 2033 soll diese Quote auf 26 % steigen.

Nationen wie Deutschland stehen vor der Herausforderung, die EU-Ziele in ihr nationales Recht zu überführen. Dabei müssen sie passende Strategien für die Umsetzung finden. Die vorgesehenen Maßnahmen eröffnen nicht nur Wege für Innovation und Wachstum, sondern unterstützen auch die Nutzung erneuerbarer Energien. Besonders der schrittweise Verzicht auf fossile Brennstoffe bis 2040 sticht hervor, sowie die Anforderung an emissionsfreie Neubauten ab 2030.

Die EPBD gestattet den Mitgliedsstaaten eine nationale Flexibilität bei der Implementierung. Dadurch kann jede Nation Strategien entwerfen, die ihren spezifischen Situationen und Herausforderungen entsprechen. Zusätzlich adressiert die Richtlinie das Thema Energiearmut und zielt darauf ab, finanzielle Lasten für Haushalte mit geringem Einkommen zu verringern. Ab 2030 ist zudem die Installation von Solaranlagen auf öffentlichen Gebäuden geplant. Insgesamt bildet die Neufassung der EPBD somit das Fundament für eine nachhaltige, energieeffiziente Zukunft des europäischen Bausektors.

FAQ

Was ist die neue EPBD-Richtlinie?

Die EPBD (Energy Performance of Buildings Directive) fordert eine gesteigerte Energieeffizienz von Gebäuden. Die Revision für 2024 sieht vor, durch strengere Regularien den Primärenergieverbrauch zu mindern. Zudem sollen Maßnahmen getroffen werden, die dem Klimaschutz zugutekommen.

Warum ist die Neufassung der EPBD so wichtig?

Die aktualisierte EPBD ist ein Schlüsselelement, um Europas Ambitionen hinsichtlich der Senkung von Treibhausgasemissionen zu realisieren. Sie leistet einen essentiellen Beitrag zur Nachhaltigkeit im Baumarkt. Erneuerbare Energieträger werden verstärkt eingebunden und es entstehen Anreize für die Errichtung von Gebäuden mit null Emissionen.

Welche Ziele werden durch die neue EPBD-Richtlinie festgelegt?

Gemäß der EPBD sollen bis 2035 der Primärenergieverbrauch um 20-22% gesenkt werden. Ab 2030 wird erwartet, dass Neubauten keine Emissionen mehr verursachen. Ebenfalls vorgesehen ist, dass energetische Sanierungsmaßnahmen verstärkt in älteren, nicht zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden zum Einsatz kommen.

Was ist ein Null-Emissions-Gebäude?

Ein Gebäude, das im Laufe seines Lebenszyklus mehr erneuerbare Energie erzeugt oder speichert als es verbraucht, wird als Null-Emissions-Gebäude definiert. Solche Bauten sind fundamental für die Ziele der EPBD.

Was sind die Sanierungsverpflichtungen und der Renovierungspass?

Sanierungsverpflichtungen adressieren die energetische Modernisierung von bestehenden Nichtwohngebäuden. Bis 2030 und 2033 sollen die energieineffizientesten Gebäude renoviert werden. Der Renovierungspass dient dabei als Wegweiser für Eigentümer, um emissionsfrei zu werden.

Welche Auswirkungen hat die EPBD auf die Energieeffizienz?

Die Richtlinie treibt den Einsatz modernster Technologien und nachhaltiger Materialien an. Dadurch soll die Energieeffizienz von Gebäuden deutlich gesteigert werden. Als Folge erwartet man eine beträchtliche Reduktion des Energiekonsums und der damit verbundenen CO2-Emissionen.

Wie unterstützt die EPBD die Nutzung erneuerbarer Energien?

Ab 2027 schreibt die EPBD vor, dass auf öffentlichen Gebäuden Solaranlagen zu installieren sind. Sie begünstigt außerdem die Integration von Systemen für erneuerbare Energien in neue und bestehende Bauvorhaben.

Was bedeutet die EPBD für nachhaltige Baupraktiken?

Die Richtlinie verlangt eine Analyse des Lebenszyklus-Treibhauspotenzials von Bauwerken. Sie fördert Bauverfahren und Materialien, die weniger CO2-Ausstoß verursachen. Dies trägt aktiv zu umweltfreundlicheren Bauprozessen bei.

Wie wird die EPBD in Deutschland umgesetzt?

Deutschlands Antwort auf die EPBD manifestiert sich im Gebäudeenergiegesetz (GEG) und der Energieeinsparverordnung (EnEV). Um den EU-Richtlinien zu entsprechen, sind Anpassungen dieser Gesetze unerlässlich. Nur so kann eine Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien gesichert werden.

Was sind die nächsten Schritte für die Mitgliedsstaaten der EU?

Bis Mai 2026 müssen die EU-Mitgliedsstaaten die Vorgaben der EPBD in nationales Recht übertragen. Dies verlangt eine Überarbeitung der jeweiligen nationalen Gesetze. Darüber hinaus sind Strategien zu entwickeln, die eine effektive Implementierung der EPBD-Richtlinie ermöglichen.

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