Erbe verschenken – In diesem ausführlichen Blog-Beitrag erfahren Sie alles Wissenswerte zum Verschenken Ihres Erbteils. Als Erbe oder Erblasser sollten Sie sich mit den gesetzlichen Regelungen, rechtlichen Voraussetzungen und steuerlichen Implikationen vertraut machen, bevor Sie sich für die Schenkung eines Erbteils entscheiden. Erfahren Sie, welche Gründe es gibt, ein Erbe zu verschenken, wie Sie als Erbe vorgehen sollten, und welche Fallstricke und Alternativen es gibt. Außerdem erhalten Sie praktische Tipps und Fallbeispiele, die Ihnen die Relevanz und Komplexität des Themas näherbringen.

Inhaltsverzeichnis:

  • Gründe und Motive für die Schenkung eines Erbteils
  • Schenkung zu Lebzeiten des Erblassers
  • Ausschlagen des Erbteils statt Schenkung
  • Verfügungsmacht als Erbe
  • Kein Vorkaufsrecht bei Schenkung
  • Haftung für Nachlassverbindlichkeiten
  • Steuerliche Aspekte der Schenkung
  • Anwaltliche Beratung
  • Fallbeispiele zur Schenkung eines Erbteils
  • Tipps und Checkliste für die Schenkung eines Erbteils

Gründe und Motive für die Schenkung eines Erbteils

Es gibt vielfältige Gründe, die jemanden dazu bewegen können, seinen Erbteil zu verschenken. Neben emotionalen und persönlichen Motiven können auch finanzielle Faktoren eine Rolle spielen. In einigen Fällen mag es auf den ersten Blick vielleicht befremdlich erscheinen, einen potenziellen Vermögenszuwachs aus der Hand zu geben, doch für den betreffenden Erben könnte dies eine rationale Entscheidung sein. Zu den möglichen Gründen zählen etwa:

  • finanzielle Unabhängigkeit des Erben oder ein bereits bestehendes Vermögen
  • der Wunsch, einer anderen Person finanziell zu helfen oder deren Lebenssituation zu verbessern
  • Ethik und Moral: Ablehnung des Erblassers oder dessen Vermögensherkunft
  • Erbauseinandersetzungen und der Wunsch nach einem harmonischen Familienverhältnis
  • steuerliche Erwägungen, insbesondere bei Fälligkeit von Erbschaft- und Schenkungssteuern

Schenkung zu Lebzeiten des Erblassers

Eine Schenkung des Erbteils zu Lebzeiten des Erblassers ist rechtlich durchaus möglich. Dabei handelt es sich um ein Rechtsgeschäft zwischen Erbe und beschenkter Person, bei dem der zukünftige Erbteil als Gegenstand der Schenkung bestimmt ist. Eine solche Schenkung ist allerdings an bestimmte formelle Voraussetzungen gebunden, insbesondere muss sie notariell beurkundet werden. So soll gewährleistet werden, dass alle Beteiligten über die Konsequenzen dieser Schenkung informiert sind und etwaige rechtliche Risiken minimiert werden.

Ausschlagen des Erbteils statt Schenkung

Eine weitere Möglichkeit, auf das Erbe zu verzichten und anderen Personen einen finanziellen Vorteil zu verschaffen, ist die Ausschlagung des Erbteils. Dabei wird das Erbe form- und fristgerecht innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnisnahme ausgeschlagen, woraufhin die nächste Person in der gesetzlichen Erbfolge als Erbe nachrückt. Diese Möglichkeit besteht allerdings nur innerhalb des gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraums von sechs Wochen, und ist rechtlich und steuerlich von einer Schenkung zu unterscheiden.

Verfügungsmacht als Erbe

Um einen Erbteil verschenken zu können, muss man zunächst Erbe geworden sein und damit Verfügungsmacht über die Erbschaft erlangen. Als Miterbe in einer Erbengemeinschaft hat man alleinige Verfügungsmacht über seinen Anteil am Nachlass. Allerdings ist dies mit der Pflicht zur notariellen Beurkundung verbunden, um sicherzustellen, dass keine unerwünschten Nebenwirkungen für die weiteren Nachlassbeteiligten eintreten.

Kein Vorkaufsrecht bei Schenkung

Im Falle einer Schenkung innerhalb einer Erbengemeinschaft scheiden die schenkenden Erben aus dieser Gemeinschaft aus. Die verbleibenden Miterben haben jedoch kein gesetzliches Vorkaufsrecht an dem verschenkten Erbteil.

Haftung für Nachlassverbindlichkeiten

Trotz der Schenkung des Erbteils bleibt der formale Erbe für bestehende Nachlassverbindlichkeiten haftbar, etwa gegenüber Gläubigern oder dem Finanzamt. Der Beschenkte ist im Innenverhältnis beiden Parteien jedoch verpflichtet, den Erben von diesen Verbindlichkeiten freizustellen. Hieraus ergeben sich auch mögliche Haftungsrisiken bei einer unbedachten Schenkung, etwa wenn der Beschenkte selbst zahlungsunfähig wird.

Steuerliche Aspekte der Schenkung

Bei einer Schenkung eines Erbteils sind sowohl Erbschafts- als auch Schenkungssteuer zu beachten. Je nach Verwandtschaftsgrad gelten unterschiedliche Freibeträge und Steuersätze. Beispielsweise können Ehepartner und eingetragene Lebenspartner gemeinsam einen Freibetrag von 500.000 Euro in Anspruch nehmen. Bei Überschreitung dieser Freibeträge können erhebliche steuerliche Nachteile entstehen, insbesondere wenn es sich bei der Schenkung um große Vermögenswerte wie Immobilien handelt. Um diese Belastungen zu vermeiden oder zumindest abzumildern, empfiehlt es sich, über alternative Möglichkeiten wie etwa die Einräumung von Wohnrechten oder Pflegeleistungen nachzudenken.

Anwaltliche Beratung

Bevor Sie sich für die Schenkung Ihres Erbteils entscheiden, sollten Sie in jedem Fall anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht kann Ihnen dabei helfen, den Nachlass und die Abwicklung so zu gestalten, dass Sie als Erbe keine oder möglichst wenige Nachteile in Kauf nehmen müssen. Durch eine individuelle und auf Ihre persönlichen Bedürfnisse angepasste Strategie können Sie sich und Ihre Familie vor unnötigen Konflikten und finanziellen Belastungen schützen.

Fallbeispiele zur Schenkung eines Erbteils

1. Fall: Herr B erbt von seinem Vater ein Einfamilienhaus im Wert von 300.000 Euro und möchte es seiner Schwester schenken, die jahrelang die Eltern gepflegt hat. In diesem Fall ist die Schenkung als Zugewinnausgleich anzusehen, der die Schenkungsteuer vermindert oder sogar ganz entfallen lässt.

2. Fall: Frau C erbt von ihrer Tante mehrere Aktiendepots im Wert von 500.000 Euro und möchte diese an ihren Cousin verschenken. Herr C ist bereits dem personenbezogenen Vermögen verpflichtet, die Aktien mit einem persönlichen Schenkungssteuer-Freibetrag von 20.000 Euro zu bewerten. Die darüber hinausgehenden Beträge sind schenkungssteuerpflichtig.

Tipps und Checkliste für die Schenkung eines Erbteils

Wenn Sie daran denken, Ihren Erbteil zu verschenken, beachten Sie folgende Schritte und Hinweise:

  • Informieren Sie sich ausführlich über die rechtlichen und steuerlichen Konsequenzen einer Schenkung, insbesondere im Hinblick auf Freibeträge, Haftung, Vorkaufsrechte und mögliche Gegenleistungen.
  • Sprechen Sie mit den anderen Erben, ob sie Einspruch erheben könnten.
  • Prüfen Sie Alternativen zur Schenkung, etwa Ausschlagung oder Umgehung des Erbteils.
  • Ziehen Sie bei Unklarheiten oder Komplikationen anwaltliche Beratung hinzu, um mögliche Probleme frühzeitig zu erkennen und gemeinsam Lösungen zu finden.
  • Berechnen Sie die möglicherweise anfallenden Steuern und prüfen Sie, ob es steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten gibt.
  • Beachten Sie formelle Voraussetzungen wie Notariatspflicht und Fristen bei der Schenkung und Ausschlagung des Erbteils.
  • Informieren Sie sich über Ihre Haftung für etwaige Nachlassverbindlichkeiten und mögliche Freistellungsansprüche gegenüber der beschenkten Person.
  • Entwickeln Sie eine individuelle Strategie, die Ihren persönlichen Zielen und Bedürfnissen entspricht.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Schenkung eines Erbteils sowohl rechtlich wie auch steuerlich eine komplexe Angelegenheit darstellt. Eine sorgfältige Abwägung von Vorteilen und Nachteilen sowie entsprechende Planung und Anpassung an individuelle Bedürfnisse sind entscheidend, um mögliche Haftungsrisiken, Steuernachteile und familiäre Streitigkeiten zu minimieren oder zu vermeiden.

Informieren Sie sich gründlich über die rechtlichen Rahmenbedingungen, gegebenenfalls Fristen, die möglichen steuerlichen Belastungen sowie alternative Optionen und ziehen Sie bei der Entscheidungsfindung und Umsetzung eines solchen Vorhabens unbedingt die Expertise eines erfahrenen Anwalts im Erbrecht hinzu. Eine qualifizierte Beratung ist unerlässlich, um Ihre Vorstellungen und Wünsche im Einklang mit dem geltenden Recht umzusetzen und die besten Lösungen für Ihre individuelle Situation zu finden.

Schenkungen stellen in manchen Fällen eine sinnvolle Möglichkeit dar, Vermögenswerte schon zu Lebzeiten an nahestehende Personen weiterzugeben oder im Erbfall andere Erben zu unterstützen. Dennoch sollten Sie sich der Risiken und Kosten bewusst sein und diese nicht unterschätzen.

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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

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