Nach einem Todesfall ist oft rasch zu klären, wer rechtlich Erbe geworden ist und wer im Rechtsverkehr über den Nachlass verfügen darf. Genau hier setzt die Erbenfeststellung an: Sie schafft Klarheit im Erbenrecht, bevor wichtige Entscheidungen über Konten, Verträge oder Immobilien getroffen werden.
§ 1922 Abs. 1 BGB ordnet an, dass mit dem Tod das Vermögen als Ganzes auf den oder die Erben übergeht. Diese Gesamtrechtsnachfolge umfasst nicht nur Vermögenswerte, sondern ebenso die bestehenden Verbindlichkeiten.
Für den Erbschaftsanspruch ist daher entscheidend, wer die Erbenstellung tatsächlich innehat. Nur so lässt sich abschließend regeln, wer zur Verfügung über das Vermögen berechtigt ist.
In der Praxis genügt es selten, allein durch den Tod automatisch Erbe zu sein. Banken, Grundbuchamt und Versicherer verlangen regelmäßig einen belastbaren Nachweis der Erbenstellung. Auch eine Erbenermittlung kann notwendig werden, wenn Angehörige unbekannt sind oder Unterlagen fehlen.
Besonders häufig ergeben sich Konstellationen mit Alleinerben oder mehreren Beteiligten in einer Erbengemeinschaft. Dort steigt das Konfliktpotenzial erheblich, da Zustimmungspflichten und unterschiedliche Interessen den Umgang mit dem Nachlass erschweren. Die Erbenfeststellung bildet hier die rechtliche Grundlage, um sicher handeln zu können.
Hinzu kommt die Haftungsfrage: Als Erbe können auch Schulden und Erbfallschulden relevant werden. Dazu zählen etwa Beerdigungskosten, Erbschaftsteuer sowie Pflichtteils- und Vermächtnisansprüche. Ist die Erbschaft wirtschaftlich nachteilig, sollte eine rechtzeitige Ausschlagung in Betracht gezogen werden.
Wichtigste Erkenntnisse
- Die Erbenfeststellung klärt, wer rechtlich über den Nachlass verfügen darf.
- Nach § 1922 Abs. 1 BGB geht der Nachlass als Ganzes auf den oder die Erben über.
- Zum Erbe gehören auch Verbindlichkeiten; das betrifft den Erbschaftsanspruch in voller Breite.
- In vielen Fällen ist ein Nachweis der Erbenstellung gegenüber Banken und Behörden erforderlich.
- Bei unklaren Familienverhältnissen kann eine Erbenermittlung notwendig werden.
- Bei mehreren Erben entstehen häufig Abstimmungs- und Streitfragen in der Erbengemeinschaft.
Was ist die Erbenfeststellung?

Wenn ein Nachlass zu regeln ist, braucht es zuerst Klarheit: Wer ist rechtlich Erbe, und zu welcher Quote? Genau hier setzt die Erbenfeststellung an. Sie ordnet die Gesamtrechtsnachfolge sauber zu. So schafft sie eine belastbare Grundlage für alle weiteren Schritte im Nachlass.
Definition der Erbenfeststellung
Die Erbenfeststellung beschreibt die rechtlich gesicherte Klärung, wer aufgrund Testament, Erbvertrag oder gesetzlicher Erbfolge Erbe geworden ist. Dazu gehört auch die genaue Bestimmung der Erbquote. So lässt sich ein Erbschaftsanspruch nachvollziehbar einordnen und gegenüber Beteiligten abgrenzen.
Es ist wichtig, die Erbenfeststellung vom Erbschein zu unterscheiden. Der Erbschein begründet das Erbrecht nicht, sondern dient als amtliches Zeugnis im Rechtsverkehr. Banken, Grundbuchamt oder Geschäftspartner verlangen ihn häufig, weil er als Legitimationsnachweis gilt. Bei Streitigkeiten oder Zweifeln könnte eine Erbfeststellungsklage vor Gericht erforderlich werden.
Bedeutung für Erben und Nachlassverwalter
In der Praxis entscheidet die feststehende Erbenstellung über den Zugriff auf Nachlasskonten und die Berichtigung von Immobilien im Grundbuch. Auch Eintragungen im Handelsregister hängen von der Erbenfeststellung ab. Fehlt diese klare Zuordnung, verzögert sich die Abwicklung oft, da Dritte eine eindeutige Legitimation erwarten.
Für Nachlassverwalter und Testamentsvollstrecker ist die eindeutige Zuordnung besonders bedeutend. Sie mindert das Risiko von Fehlverfügungen und reduziert Haftungsfragen. Zugleich steigt der Handlungsdruck, wenn ein Erbschein im Umlauf ist, denn Dritte dürfen sich grundsätzlich auf dessen Richtigkeit verlassen.
Der rechtliche Rahmen der Erbenfeststellung

Für die Erbenfeststellung zählt nicht nur, wer Erbe ist, sondern auch, wie dies rechtssicher nachgewiesen wird. Im Erbenrecht greifen materielles Gesetz und Verfahrensregeln ineinander.
Wer die Systematik kennt, kann Risiken im Nachlass früh erkennen und unnötige Verzögerungen vermeiden.
Gesetze und Vorschriften in Deutschland
Ausgangspunkt ist BGB § 1922: Mit dem Erbfall gehen Vermögen und Schulden als Ganzes auf die Erben über. In der Praxis muss dieser Übergang oft erst belegt werden, etwa gegenüber Banken, Versicherungen oder dem Grundbuchamt.
Das Erbscheinverfahren läuft vor dem Nachlassgericht und folgt festen Verfahrensschritten. Je nach Fall entscheiden dort Richter oder Rechtspfleger; die Zuständigkeit ist im RPflG § 11 verankert.
Kommt es zu einer Entscheidung, die Sie für falsch halten, ist eine Beschwerde möglich. Die einfache Beschwerde richtet sich nach FamFG § 58 und ist in der Regel binnen eines Monats einzulegen.
Danach prüft das Oberlandesgericht als Beschwerdegericht den Vorgang. Eine weitere Instanz ist nur ausnahmsweise eröffnet und setzt eine ausdrückliche Zulassung voraus.
Stellt sich später heraus, dass ein Erbschein unzutreffend ist, kann seine Einziehung beantragt werden. Maßgeblich ist BGB § 2361, häufig ausgelöst durch neue Urkunden oder bislang unbekannte Tatsachen.
Gegen Entscheidungen im Erbscheinverfahren wird erwartet, dass zunächst die fachgerichtlichen Rechtsmittel ausgeschöpft werden; das zeigt auch der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23.11.2016, 1 BvR 2555/16.
Notarielle Beurkundung und ihre Relevanz
Den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins können Sie direkt beim Nachlassgericht stellen oder über ein Notariat einreichen. Dabei sind Form und Inhalt wichtig, weil eidesstattliche Versicherungen und Erklärungen sauber dokumentiert werden müssen.
Das Beurkundungsgesetz setzt hierfür klare Standards. Ein notarielles Testament erleichtert den Nachweis im Rechtsverkehr oft spürbar.
Gerade bei Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen kann die Akzeptanz bei Grundbuchamt und Registerstellen höher sein als bei einem privatschriftlichen Testament. Das ersetzt den Erbschein jedoch nicht automatisch, weil die Anforderungen je nach Sachlage variieren.
Auch die Kosten sollten früh mitgedacht werden. Die Gebühren für notarielle Vorgänge und gerichtliche Verfahren orientieren sich am GNotKG und am Geschäftswert des Nachlasses.
Eine gut vorbereitete notarielle Abwicklung kann Abläufe straffen, ohne den Prüfungsmaßstab des Nachlassgerichts zu senken.
Ablauf der Erbenfeststellung
Nach einem Todesfall stellt sich häufig die Frage, wer rechtswirksam handeln darf. Die Erbenstellung entsteht automatisch, doch im Rechtsverkehr ist meist ein klarer Nachweis erforderlich. Deshalb beginnt oft die Erbenermittlung, vor allem wenn Unterlagen fehlen oder mehrere Erblinien infrage kommen.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
Der erste Schritt ist die Prüfung, ob eine letztwillige Verfügung vorliegt und bereits eröffnet wurde. Ist dies unklar, wird die Erbenermittlung notwendig, um die gesetzliche Erbfolge belastbar zu klären. Damit entsteht Struktur, bevor Vermögen bewegt oder Verträge beendet werden.
Erbringen Bank, Grundbuchamt oder Geschäftspartner den Nachweis, führt der Weg häufig zum Erbschein. Dieser wird beim zuständigen Nachlassgericht beantragt, oft über ein Notariat, wenn die Erklärung beurkundet werden soll. Das Nachlassgericht entscheidet zunächst selbst, wobei Einwände ein streitiges Verfahren auslösen können.
Gegen Entscheidungen ist die Beschwerde innerhalb eines Monats möglich, mit anschließender Prüfung durch das Oberlandesgericht. Nach Erteilung des Erbscheins kann der ausgewiesene Erbe üblicherweise über den Nachlass verfügen. Zeigt sich später eine Unrichtigkeit, kann eine Einziehung gemäß § 2361 BGB erfolgen.
Wichtige Dokumente und Nachweise
Für die Erbenermittlung sind vor allem Belege zur Erbfolge entscheidend: eröffnetes Testament, Erbvertrag sowie Personenstandsurkunden. Bei gesetzlicher Erbfolge zählen diese vor allem: Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden sowie Nachweise zur Verwandtschaft. Umso vollständiger die Unterlagen, desto weniger Rückfragen entstehen beim Nachlassgericht.
Im Alltag genügt gegenüber Banken oft ein eröffnetes handschriftliches Testament, sofern keine Zweifel bestehen. Beim Grundbuchamt oder Handelsregister hingegen sind meist ein notarielles Testament oder ein Erbschein gefordert. Ergänzend kann eine Vollmacht über den Tod hinaus oder auf den Todesfall die Handlungsfähigkeit sichern und den Bedarf an Erbenermittlung oder Erbschein reduzieren.
Die Rolle des Anwalts bei der Erbenfeststellung
Bei der Erbenfeststellung bietet anwaltliche Begleitung eindeutige Zuständigkeiten und verlässliche Ergebnisse. Sie erhalten eine juristische Einordnung, welche Schritte erforderlich sind. Ein besonderes Augenmerk gilt typischen Fehlerquellen. Dies ist vor allem relevant, wenn wichtige Dokumente fehlen oder mehrere Personen Ansprüche erheben.
Rechtsberatung und Unterstützung
Der Anwalt prüft, ob die Erbenstellung gesetzlich begründet oder durch ein Testament bestimmt wird. Er bewertet die Erbquoten und identifiziert Konfliktlinien, beispielsweise innerhalb einer Erbengemeinschaft. So lässt sich die Recherche eines Erbenermittlers in eine belastbare Beweiskette einfügen.
Zur Beratung gehört auch die Haftungsfrage für Nachlassverbindlichkeiten. Erbende tragen mögliches Risiko durch Erbfallschulden wie Vermächtnisse, Pflichtteilsansprüche, Beerdigungskosten oder Steuerforderungen. Damit wird ein späterer Streit um den Erbschaftsanspruch frühzeitig minimiert.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Legitimation im Rechtsverkehr. Der Anwalt klärt, wann ein Erbschein vorgeschrieben ist oder ob Testament, Vollmacht beziehungsweise notarielle Urkunde ausreichend sind. Hierbei erfolgt stets eine Kosten-Nutzen-Analyse, da die Erbscheinskosten vom Nachlasswert abhängen.
Vertretung im Erbfall
Im Erbscheinverfahren vor dem Nachlassgericht vertritt der Anwalt die Interessen der Erben und strukturiert die Argumentation. Bei Beschwerden begleitet er den Prozess bis zum Oberlandesgericht. Ziel ist eine fundierte Entscheidung, die den Erbschaftsanspruch nachvollziehbar darstellt.
Neue Erkenntnisse können eine Korrektur falscher Erbscheine ermöglichen, beispielsweise mittels Einziehung nach § 2361 BGB. Dies gilt bei neu aufgefundenen Testamenten oder falsch zugeordneten Vermächtnissen. Auch Resultate der Erbenermittlung können hier wesentlich sein.
Bleibt das Verfahren ohne Einigung, kann eine gerichtliche Erbenfeststellungsklage erhoben werden. Dabei wird die Erbenstellung inklusive Beweislage erneut umfassend geprüft. Bei abweichendem Ergebnis ist der fehlerhafte Erbschein unverzüglich einzuziehen und neu auszustellen.
Häufige Fragen zur Erbenfeststellung
Viele Unsicherheiten entstehen, weil Erbenrecht im Alltag selten eine Rolle spielt. Umso wichtiger ist ein klarer Blick auf die gesetzliche Lage und die Abläufe beim Nachlassgericht. So können Entscheidungen rechtzeitig und mit passenden Nachweisen getroffen werden.
Was passiert, wenn es keinen Erbvertrag gibt?
Liegt kein Erbvertrag und kein Testament vor, greift die gesetzliche Erbfolge nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Gesetzliche Erben sind vor allem Ehegatten, Kinder und weitere Verwandte. Die Rangfolge richtet sich nach Verwandtschaftsgraden und Ordnungen.
Die Erbenstellung entsteht automatisch mit dem Erbfall, ohne Antrag oder Mitwirkung. Wer nicht Erbe werden möchte, muss die Erbschaft fristgerecht ausschlagen. In der Zwischenzeit sind Handlungen zu vermeiden, die als Annahme gewertet werden könnten, wie die endgültige Verteilung von Nachlassgegenständen.
- Praktischer Hinweis: Für die erste Orientierung helfen Nachweise zu Verwandtschaft und Personenstand, damit die gesetzliche Erbfolge sauber geprüft werden kann.
- Bei komplexen Familienkonstellationen lohnt sich eine strukturierte Dokumentation, etwa über einen strukturierten Nachlassplan, um Lücken bei Urkunden und Daten zu vermeiden.
Wie wird der Erbschein beantragt?
Das Erbscheinverfahren dient dazu, die Erbenstellung im Rechtsverkehr nachzuweisen. Das ist wichtig zum Beispiel gegenüber Banken für ein Nachlasskonto oder bei der Grundbuchberichtigung. Der Antrag kann beim Nachlassgericht gestellt werden; häufig wird er auch über ein Notariat vorbereitet und beurkundet.
Typisch sind Angaben zur Person des Erblassers, zu den möglichen Erben sowie zu vorhandenen Verfügungen von Todes wegen. Das Nachlassgericht prüft die Unterlagen, kann eidesstattliche Versicherungen verlangen und klärt offene Punkte, bevor der Erbschein erteilt wird.
- Unterlagen sammeln (Personenstandsurkunden, Sterbeurkunde, ggf. Familienbuchauszüge).
- Antrag einreichen oder notariell aufnehmen lassen; Inhalt und Erbquoten müssen nachvollziehbar sein.
- Entscheidung abwarten; bei Streit kann das Verfahren wirtschaftlich bedeutend werden, mit Beschwerde als Rechtsmittel und in der Regel dem Oberlandesgericht als letzter Instanz.
Im Erbscheinverfahren zählt nicht Schnelligkeit, sondern Nachvollziehbarkeit: Jede Angabe zur Erbfolge muss mit Urkunden oder stimmigen Erklärungen belegt werden.
Probleme und Streitigkeiten bei der Erbenfeststellung
Konflikte entstehen häufig dort, wo Unterlagen fehlen oder Aussagen widersprüchlich sind. Schon ein unklar formulierter Passus im Testament kann verschiedene Erwartungen bei den Beteiligten hervorrufen. Deshalb empfiehlt sich eine frühe Einordnung, um spätere Blockaden im Nachlass zu vermeiden.
Umgang mit unklaren Erbfolgen
Typische Streitpunkte beziehen sich auf die gesetzliche Erbfolge, die Wirksamkeit eines Testaments und konkurrierende Ansprüche. Die Erbenermittlung wird dann oft komplex, wenn Verwandtschaftsgrade, frühere Ehen oder Auslandsbezüge eingehend geprüft werden müssen.
Das Erbscheinverfahren kann in der Praxis heftig umstritten sein. Der erteilte Erbschein macht ausgewiesene Erben handlungsfähig, und Dritte dürfen sich regelmäßig darauf verlassen. Besonders in der Erbengemeinschaft verschärfen sich Spannungen, weil Entscheidungen über Konten, Immobilien oder deren Verwertung nur gemeinsam getroffen werden können.
Wer Informationen zu typischen Konfliktlinien sucht, findet einen Überblick bei Streit in der Erbengemeinschaft bei Immobilie. Dort wird oft sichtbar, wie stark unterschiedliche Interessen den Ablauf der Erbenfeststellung verzögern können.
Mediation und gerichtliche Auseinandersetzungen
Wenn Fronten verhärten, kann Mediation helfen, da sie Raum für praktikable Lösungen schafft, ohne dass Parteien zwingend „gewinnen“ müssen. Dies ist besonders sinnvoll, wenn die Erbengemeinschaft langfristig zusammenarbeiten muss, beispielsweise bei Vermietung oder Verkauf einer Immobilie.
Reicht Mediation nicht aus, folgt die gerichtliche Klärung im Erbscheinverfahren, einschließlich Beschwerdewegen bis zum Oberlandesgericht. Neue Tatsachen können dazu führen, dass ein Erbschein nach § 2361 BGB eingezogen und neu erteilt wird.
Parallel bleibt die Erbfeststellungsklage als zivilprozessuale Option möglich; sie wird nicht allein wegen eines abgeschlossenen Erbscheinverfahrens abgewiesen.
- Das Zivilgericht prüft das Erbrecht erneut und kann Erkenntnisse oder Gutachten aus dem Erbscheinverfahren berücksichtigen.
- In engen Fällen ist eine abweichende Bewertung möglich, wenn die Beweislage diese trägt.
- Bei Erfolg der Erbfeststellungsklage muss ein anderslautender Erbschein unverzüglich eingezogen und neu ausgestellt werden.
Kosten der Erbenfeststellung
Bei der Erbenfeststellung entstehen unterschiedliche Kosten im Erbrecht, abhängig vom Nachlass, der Dokumentenlage sowie vom Konfliktpotenzial. Entscheidend ist, ob nur Klarheit zur Erbfolge gesucht wird oder zusätzlich Anträge bei Gericht und Verhandlungen mit Beteiligten erforderlich sind.
Für eine verlässliche Planung sollten frühzeitig realistische Schritte geklärt werden: die Prüfung von Testamenten, ein Erbscheinverfahren oder sogar ein Zivilprozess. Solche Einordnung trägt dazu bei, Aufwand und Risiko besser zu erfassen.
Transparente Preisgestaltung für rechtliche Dienstleistungen
Die anwaltliche Abrechnung orientiert sich häufig am Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. In der Praxis sind zudem klare Modelle üblich, zum Beispiel eine Erstberatung zum Festpreis oder eine Vergütung nach Zeitaufwand.
Veröffentlichte Kanzleiangaben zeigen, dass Stundensätze teilweise ab 380 Euro zuzüglich Umsatzsteuer beginnen. Vor Mandatserteilung sollte schriftlich geklärt sein, welche Tätigkeiten umfasst und welche ausgeschlossen sind.
- Leistungsumfang: Prüfung der Erbfolge, Korrespondenz mit Miterben, Entwurf von Erklärungen
- Verfahrensweg: außergerichtliche Klärung oder Antrag bei Gericht
- Kostenkontrolle: Zwischenabrechnungen und klare Abstimmung vor jedem weiteren Schritt
Mögliche zusätzliche Kosten und Gebühren
Erbschein-Kosten sind häufig ein wesentlicher Treiber, da ihre Höhe nach dem Wert des Nachlasses bemessen wird. Vor Antragstellung gilt es zu prüfen, ob ein eröffnetes Testament, eine notarielle Urkunde oder eine Vollmacht ausreichend legitimieren.
Notar- und Gerichtskosten gemäß GNotKG können zusätzlich anfallen, etwa bei Beglaubigungen, Beurkundungen oder gerichtlichen Verfahren. Ebenso kann die Bewertung von Immobilien oder Unternehmensanteilen notwendig werden, um weitere Auslagen zu decken.
- Kosten der Nachlassabwicklung, zum Beispiel zur Sicherung, Räumung oder Verwaltung
- Bewertung von Gegenständen des Nachlasses zur Teilung oder zum Verkauf
- Wirtschaftliche Belastungen durch Erbfallschulden, etwa Pflichtteil, Vermächtnis, Erbschaftsteuer oder Beerdigungskosten
Tipps für eine reibungslose Erbenfeststellung
Eine zügige Erbenfeststellung gelingt meist dann, wenn Unterlagen, Zuständigkeiten und Fristen frühzeitig geklärt werden. Oft wird zusätzlich eine Erbenermittlung notwendig, wenn Angehörige fehlen oder die Familienlinie komplex ist.
Vorbereitung und Dokumentation
Sammeln Sie alle Dokumente, die die Erbfolge belegen, etwa Testament, Erbvertrag, Nachweise zur gesetzlichen Erbfolge und Vollmachten auf den Todesfall. Auch Vermächtnisse sollten schriftlich hinsichtlich Inhalt und Umfang festgehalten werden, um spätere Nachfragen zu vermeiden.
Prüfen Sie sorgfältig, ob ein Erbschein wirklich erforderlich ist. Banken akzeptieren teilweise ein eröffnetes privatschriftliches Testament, doch Grundbuchamt und Register verlangen oft strengere Nachweise.
Behalten Sie die wirtschaftliche Lage des Nachlasses stets im Blick. Schulden gehen ebenfalls auf die Erben über, weshalb eine zeitnahe Bestandsaufnahme essentiell ist. Bei negativer Bilanz kann eine Ausschlagung des Erbes in Erwägung gezogen werden.
Zur Klärung unklarer Berechtigungen unterstützt ein Erbenermittler die Anspruchsgrundlagen und dokumentiert die Erbenermittlung systematisch und rechtssicher.
Kommunikation mit den Erben
Innerhalb einer Erbengemeinschaft erleichtert klare Abstimmung die Zusammenarbeit: feste Ansprechpartner, einheitliche Informationswege und kurze Protokolle über Beschlüsse sorgen für effiziente Abläufe. So können Verzögerungen bei Wertermittlung, Nachlassverzeichnis und Auskehrungen weitestgehend vermieden werden.
Strittige Fragen bezüglich Testamentsauslegung, Erbquoten oder Forderungen Dritter aus Pflichtteil und Vermächtnis sollten frühzeitig offen thematisiert werden. Eine Anordnung zur Testamentsvollstreckung kann die Nachlassverwaltung bündeln und eine strukturierte Verteilung gewährleisten.
Dies trägt dazu bei, Konflikte unter Miterben zu minimieren und einen geordneten Übergang des Nachlasses zu gewährleisten.
Kontaktieren Sie uns bei Fragen zu diesem Thema
Wenn bei einem Nachlass Fragen offenbleiben, ist eine klare Einordnung essenziell. Die Erbenfeststellung betrifft oft Fristen, Zuständigkeiten und belastbare Nachweise. Schon kleine Lücken in den Unterlagen können Verzögerungen bewirken.
Erfahrung in Erbschaftsfragen zeigt sich in typischen Mandatslagen. Beratung erfolgt für Erben, Vermächtnisnehmer, Pflichtteilsberechtigte und Testamentsvollstrecker. Auch Konflikte und Nachlassabwicklungen gehören zum Spektrum.
Je nach Sachlage kann ein Erbschein sinnvoll sein oder andere Vorgehensweisen, wie ein Antrag auf Einziehung oder eine Erbfeststellungsklage, erforderlich werden.
Eine rechtssichere Strategie berücksichtigt stets Erfolgsaussichten und Verfahrensrisiken. Dabei sind Grenzen aus Entscheidungen der Oberlandesgerichte zu beachten. Eine Verfassungsbeschwerde stellt in diesen Konstellationen regelmäßig keinen geeigneten Weg dar.
Unsere Expertise in Erbschaftsfragen
Rechtsanwalt Dr. Georg Weißenfels unterstützt Mandanten in München bei Erbenfeststellung und Erbscheinfragen. Mandatsanfragen sind telefonisch unter 089-20 500 85191, per E-Mail an weissenfels@conjus.de oder mittels Kontaktformular möglich.
Auf Wunsch erfolgt eine Beratung vor Ort, etwa bei eingeschränkter Mobilität.
Terminvereinbarung und Erstberatung
Die Kanzlei befindet sich in der Theresienstraße 1, 80333 München. Vor dem Termin wird das Honorar transparent geklärt, wahlweise als Festpreis-Erstberatung oder nach RVG.
Bei zeitbasierter Abrechnung können Stundensätze ab 380 Euro zzgl. USt anfallen.
FAQ
Was bedeutet Erbenfeststellung im rechtlichen Sinn?
Warum ist die Erbenfeststellung im Rechtsverkehr so wichtig?
Wird man Erbe automatisch oder erst nach einem Nachweis?
Was ist der Unterschied zwischen Erbenfeststellung und Erbschein?
Welche Rolle spielt § 1922 Abs. 1 BGB bei der Erbenfeststellung?
Was ist der Unterschied zwischen Alleinerbe und Erbengemeinschaft?
Welche Bedeutung hat die Erbenfeststellung für Nachlassverwalter und Testamentsvollstreckung?
Können Erben auch für Schulden haften?
Welche Gesetze und Verfahren sind für die Erbenfeststellung besonders relevant?
Was bedeutet Drittschutz beim Erbschein?
Wie lässt sich ein unrichtiger Erbschein korrigieren oder einziehen?
Ist eine Verfassungsbeschwerde im Erbscheinverfahren sinnvoll?
Muss der Erbschein immer über ein Notariat beantragt werden?
Welche Vorteile hat ein notarielles Testament bei der Erbenfeststellung?
Wie läuft die Erbenfeststellung Schritt für Schritt typischerweise ab?
Welche Dokumente werden für den Nachweis der Erbfolge benötigt?
Können Vollmachten den Erbschein ersetzen?
Was passiert, wenn es keinen Erbvertrag oder kein Testament gibt?
Wie wird der Erbschein beantragt und wozu wird er benötigt?
Was sind typische Ursachen für unklare Erbfolgen und konkurrierende Erbschaftsansprüche?
Wann ist eine Erbenermittlung sinnvoll und wer führt sie durch?
Kann eine Erbenfeststellungsklage das Erbscheinverfahren „überholen“?
Welche Rolle spielen Mediation und außergerichtliche Einigungen?
Welche Kosten können bei Erbenfeststellung und Erbschein entstehen?
Wie wird anwaltliche Unterstützung typischerweise abgerechnet?
Welche Unterlagen sollten frühzeitig gesammelt werden?
Wie lässt sich Streit in der Erbengemeinschaft reduzieren?
Wobei unterstützt anwaltliche Beratung im Erbenrecht konkret?
Wer ist Ansprechpartner für eine Erstberatung und wie ist die Kontaktaufnahme möglich?
Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter
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