Erblasser: Jeder von uns hinterlässt eines Tages Erben – entweder direkt benannt durch ein Testament oder nach der gesetzlich festgelegten Erbfolge. Doch wer genau ist diese Person, die als Erblasser bezeichnet wird, und welche Rolle spielt sie im Erbrecht?
In diesem Blog-Beitrag werfen wir einen genaueren Blick auf das Phänomen des Erblassers, dessen Befugnisse und Einschränkungen im Erbrecht sowie die rechtlichen Grundlagen und Aspekte, die Sie als potenzieller Erblasser beachten sollten.
Darüber hinaus finden Sie hier Praxisbeispiele, Fallstudien und individuelle Lösungsansätze von Experten aus unserer Kanzlei.
Erläuterung des Begriffs „Erblasser“
Unter dem Begriff „Erblasser“ versteht man die Person, deren Vermögen nach ihrem Tod aufgrund eines Testaments oder der gesetzlichen Erbfolge auf eine oder mehrere Personen übergeht.
Der Erblasser ist somit die zentrale Figur im Erbrecht und hat die Macht, über seinen Nachlass zu verfügen und dessen spätere Verteilung zu beeinflussen.
Grundsätzlich besitzt jeder, der Eigentum oder Vermögenswerte hinterlässt, die potenzielle Rolle eines Erblassers, sodass jeder von uns früher oder später als Erblasser in Erscheinung treten wird.
Im deutschen Erbrecht ist der Erblasser im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert und wird dort in den §§ 1922 ff. BGB näher erläutert.
Das Testament als Vermächtnis des Erblassers
Für einen Erblasser ist das Testament ein äußerst wichtiges Instrument, um seinen Nachlass nach seinen individuellen Wünschen und Vorstellungen zu gestalten.
Durch das persönlich verfasste Schriftstück (ein sogenanntes „eigenhändiges“ Testament) kann der Erblasser bestimmen, wer nach seinem Tod welchen Teil seines Vermögens erhält.
Dabei sind jedoch bestimmte Formvorschriften zu beachten: So muss das Testament komplett handschriftlich verfasst, mit Vor- und Nachnamen unterschrieben und mit Datum und Ort versehen sein. Andernfalls droht die Unwirksamkeit des Testaments.
Die gesetzliche Erbfolge als „Fallback“-Lösung
Sollte ein Erblasser kein Testament hinterlassen, wird sein Vermögen gemäß der gesetzlichen Erbfolge verteilt. Hierbei wird unterschieden zwischen der Parentelordnung, die sich an den Blutsverwandten orientiert, und der Ehegatten- und Lebenspartnererbrecht.
Während die Parentelordnung das Vermögen grundsätzlich an die nächsten Verwandten verteilt (wobei Kinder des Erblassers Vorrang haben), steht der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner ebenfalls in der gesetzlichen Erbfolge, allerdings nachrangig.
Diese Regelungen können jedoch u. U. vom Erblasser durch ein Testament außer Kraft gesetzt werden.
Die Möglichkeit des Erbvertrags
Ein weniger bekanntes, aber durchaus interessantes Instrument für einen Erblasser ist der Erbvertrag. Hierbei handelt es sich um eine vertragliche Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Personen, in der bestimmte Verfügungen bezüglich des Erbes oder des Pflichtteils getroffen werden.
Der Erbvertrag bietet einige Vorteile gegenüber einem Testament, wie zum Beispiel die Bindungswirkung für die Vertragsparteien und die Möglichkeit, mehrere Erben und Vermögenswerte zu beteiligen. Allerdings muss ein Erbvertrag notariell beurkundet werden.
FAQs: Häufig gestellte Fragen zum Erblasser und seinen Handlungsoptionen
- Wie kann ich als Erblasser Einfluss auf meinen Nachlass nehmen?
Als Erblasser haben Sie die Möglichkeit, durch ein Testament oder einen Erbvertrag Festlegungen zur Verteilung Ihres Vermögens nach Ihrem Tod zu treffen. Dadurch können Sie eine individuelle Regelung schaffen, die sich an Ihren persönlichen Wünschen und Bedürfnissen orientiert. - Was geschieht, wenn ich nichts unternehme und kein Testament verfasse?
In diesem Fall greift die gesetzliche Erbfolge. Die Verteilung Ihres Vermögens richtet sich dabei nach festgelegten Grundsätzen, die in erster Linie Ihre leiblichen Verwandten und Ehegatten/Lebenspartner berücksichtigen. - Welche Besonderheiten sollte ich als Erblasser im Blick haben?
Je nach individueller Situation können unterschiedliche Aspekte für Sie als Erblasser relevant sein, z. B. Schenkungen zu Lebzeiten, die Einsetzung von Testamentsvollstreckern oder die Berücksichtigung von Pflichtteilsansprüchen naher Verwandter.
Fallstudie: Erblasser plant seinen Nachlass optimal
Herr Müller ist verheiratet und hat zwei erwachsene Kinder aus erster Ehe. Um seine Frau und Kinder nach seinem Tod finanziell abzusichern und Streitigkeiten zu vermeiden, entscheidet er sich, seine Vermögenswerte in einem Testament zu regeln.
Dabei legt er großen Wert darauf, dass alle materiellen Bedürfnisse seiner Familie befriedigt werden und dass keiner der Beteiligten sich benachteiligt fühlt. So setzt er nach einer detaillierten Beratung mit unserem Expertenteam bestimmte Teilungsquoten für seine Erben fest und schließt zugleich eine Vermögensminderung durch Pflichtteilsansprüche aus.
Um die Umsetzung seiner Verfügung auch nach seinem Tod sicherzustellen, benennt er zudem einen Testamentsvollstrecker, der die Verteilung des Vermögens überwacht und gegebenenfalls regelt.
Somit ist Herr Müller als Erblasser bestens darauf vorbereitet, seinen Nachlass in die Hände seiner Liebsten zu legen und ihnen ein finanziell abgesichertes Leben zu ermöglichen.
Checkliste: Wichtige Tipps für Erblasser
- Prüfen Sie Ihre persönliche Situation und überlegen Sie, ob ein Testament oder ein Erbvertrag für Sie die richtige Lösung ist.
- Berücksichtigen Sie Pflichtteilsansprüche und setzen Sie sich mit der gesetzlichen Erbfolge auseinander.
- Legen Sie die erbrechtlichen Regelungen im Testament oder Erbvertrag präzise und eindeutig fest.
- Achten Sie auf die Formvorschriften für Testamente und Erbverträge – bei Verstößen droht Unwirksamkeit.
- Beraten Sie sich frühzeitig professionell mit einem erfahrenen Anwalt oder Notar, um alle individuellen Besonderheiten ausreichend zu berücksichtigen.
Als Erblasser haben Sie die große Verantwortung, Ihren Nachlass und das Vermächtnis, das Sie hinterlassen, optimal zu gestalten. Wir hoffen, dass dieser Blog-Beitrag dabei hilft, die rechtlichen Grundlagen und Aspekte des Themas besser zu verstehen und Sie auf Ihrem Weg durch das komplexe Erbrecht unterstützt.
Unsere erfahrenen Anwälte stehen Ihnen jederzeit für eine individuelle Beratung zur Verfügung, um Ihren Nachlass optimal zu gestalten und Konflikte innerhalb der Erbengemeinschaft zu vermeiden.
Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen bundesweit und im deutschsprachigen Ausland zur Verfügung.
Philipp Franz | Rechtsanwalt | Associate
Arthur Wilms | Rechtsanwalt | Associate
Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter
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