In diesem umfassenden Blog-Beitrag erfahren Sie alles, was Sie über die Erbteilung wissen müssen. Als erfahrene Anwaltskanzlei erläutern wir die rechtlichen Grundlagen, geben Ihnen hilfreiche Beispiele und informieren Sie über aktuelle Gerichtsurteile. Wir beantworten zudem häufig gestellte Fragen (FAQs), um Ihnen bei der erfolgreichen Erbteilung unter den Erben zu helfen.

Grundlagen der Erbteilung

Die Erbteilung ist ein wichtiger Schritt im Erbrecht und bezieht sich auf die Aufteilung des Nachlasses des Verstorbenen unter den Erben. Dies kann sowohl Vermögenswerte als auch Schulden umfassen. Im Folgenden stellen wir die wichtigsten rechtlichen Grundlagen vor, die bei der Erbteilung eine Rolle spielen.

Gesetzliche Erbfolge

Wenn der Erblasser kein Testament hinterlassen hat, gilt die gesetzliche Erbfolge. Die gesetzliche Erbfolge legt die Reihenfolge der Erben fest, die in verschiedenen Ordnungen unterteilt sind:

  • 1. Ordnung: Abkömmlinge des Erblassers (Kinder, Enkel, Urenkel usw.)
  • 2. Ordnung: Eltern und deren Abkömmlinge (Geschwister, Nichten, Neffen usw.)
  • 3. Ordnung: Großeltern und deren Abkömmlinge (Onkel, Tanten, Cousins usw.)
  • 4. Ordnung: Urgroßeltern und deren Abkömmlinge

Innerhalb der jeweiligen Ordnung wird das Erbe nach Stämmen aufgeteilt. Das bedeutet, dass die Nachkommen eines bereits verstorbenen Erben dessen Erbanteil erhalten.

Testamentarische Erbfolge

Der Erblasser kann durch ein Testament oder einen Erbvertrag die gesetzliche Erbfolge abändern. In diesem Fall bestimmt der Erblasser selbst, wer sein Erbe antreten soll und wie das Erbe aufgeteilt wird. Dabei kann er einzelne Personen, mehrere Personen oder juristische Personen wie Stiftungen oder Vereine als Erben einsetzen.

Pflichtteil

Der Pflichtteil stellt den Mindestanteil am Erbe dar, der bestimmten nahen Angehörigen zusteht, auch wenn der Erblasser sie in seinem Testament übergangen hat. Zu den pflichtteilsberechtigten Personen zählen:

  • Ehegatten und eingetragene Lebenspartner
  • Abkömmlinge des Erblassers
  • Eltern des Erblassers, sofern keine Abkömmlinge vorhanden sind

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Pflichtteilsberechtigte haben jedoch keinen Anspruch auf einzelne Nachlassgegenstände, sondern lediglich auf einen Geldbetrag in Höhe ihres Pflichtteils.

Ablauf der Erbteilung

Die Erbteilung beginnt nach dem Tod des Erblassers und ist ein mehrstufiger Prozess. Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über die einzelnen Schritte der Erbteilung:

Ermittlung der Erben

Zunächst müssen die Erben ermittelt werden. Dies geschieht entweder durch die gesetzliche Erbfolge oder anhand des Testaments bzw. Erbvertrags des Erblassers. Sollte es Unklarheiten geben, kann ein Erbschein beim Nachlassgericht beantragt werden, der die Erbenstellung bestätigt.

Nachlassverwaltung und -abwicklung

Nach der Ermittlung der Erben geht es an die Verwaltung und Abwicklung des Nachlasses. Hierzu zählen unter anderem:

  • Erstellung eines Nachlassverzeichnisses
  • Bezahlung von Nachlassverbindlichkeiten
  • Verkauf von Nachlassgegenständen, sofern notwendig
  • Ausgleichung von Zugewinnausgleichsansprüchen des überlebenden Ehegatten

Während dieser Phase ist es wichtig, dass alle Erben kooperieren und gemeinsam Entscheidungen treffen.

Erbauseinandersetzung

Die Erbauseinandersetzung ist der letzte Schritt der Erbteilung, bei dem das Erbe unter den Erben aufgeteilt wird. Dabei wird jeder Erbe entsprechend seinem Erbteil am Nachlass beteiligt. Die Verteilung der Nachlassgegenstände kann einvernehmlich oder, wenn nötig, durch einen gerichtlichen Vergleich erfolgen.

Die Bedeutung des § 2059 BGB

Wie der Name schon sagt, ist die Haftung vor Teilung Nachlass § 2059 in der Regel eine rechtliche Verpflichtung, die auf den Erben lastet. Nach deutschem Erbrecht hat ein Erbe grundsätzlich das Recht, die Erfüllung der Nachlassverbindlichkeiten vom Nachlasswert abzuziehen, bevor die übrige Erbschaft geteilt wird. Dies ist in § 2059 BGB festgelegt, der besagt, dass der Erbe, der eine Verbindlichkeit des Erblassers erfüllt, von den Miterben einen Ausgleich aus dem Nachlass verlangen kann.

Checkliste: Schritte zur Erfüllung von Verbindlichkeiten vor einer Nachlassteilung

  • Identifizieren Sie die gesamten Verbindlichkeiten des Erblassers, einschließlich aller Schulden und Verpflichtungen.
  • Berechnen Sie den Wert des Nachlasses, nach Möglichkeit unter Hinzuziehung eines professionellen Vermögensverwalters oder Gutachters.
  • Erfassen Sie alle Verbindlichkeiten, die gegen den Nachlasswert aufgerechnet werden können.
  • Erstellen Sie eine Liste aller Erben und berechnen Sie ihren jeweiligen Anteil am Nachlass.
  • Ziehen Sie die Verbindlichkeiten vom Nachlass ab und teilen Sie den Rest nach dem im Testament festgelegten oder gesetzlichen Erbverhältnis auf.

Praxisbeispiel

Stellen wir uns einen Fall vor, in dem Herr Schmidt verstorben ist und einen Nachlass von 1 Million Euro hinterlassen hat. Herr Schmidt hinterlässt zwei Söhne, Peter und Paul. Nach § 2059 BGB sind Peter und Paul verpflichtet, vor der Teilung des Nachlasses alle Verbindlichkeiten von Herrn Schmidt zu begleichen. Stellen sie fest, dass ihr Vater Schulden in Höhe von 200.000 Euro hat, so sind sie verpflichtet, diese zuerst aus dem Nachlass zu begleichen. Die verbleibenden 800.000 Euro werden dann entsprechend den Bestimmungen in Herrn Schmidts Testament oder, falls kein Testament vorliegt, nach gesetzlichem Erbrecht aufgeteilt.

Was passiert, wenn die Verbindlichkeiten des Erblassers den Nachlasswert übersteigen?

Nun stellt sich die Frage, was passiert, wenn die Verbindlichkeiten des Erblassers so hoch sind, dass sie den Nachlasswert übersteigen? In einem solchen Fall greift die Regelung des § 1990 BGB, wonach der Erbe nur nach Maßgabe der Erbschaft haftet. Das heißt, die Erben müssen nicht mehr aus ihrem eigenen Vermögen für die Schulden aufkommen, als der Wert des Erbes beträgt. Ein weiteres Vorgehen kann dann die Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahrens sein. Hierüber sollte man sich jedoch rechtzeitig bei einem Rechtsanwalt informieren, da strafrechtliche Konsequenzen drohen können, wenn ein solches Verfahren nicht rechtzeitig eröffnet wird.

Aktuelle Gerichtsurteile zur Erbteilung

Um Ihnen einen Einblick in die Praxis der Erbteilung zu geben, präsentieren wir einige aktuelle Gerichtsurteile, die wichtige Aspekte des Erbrechts betreffen:

Urteil zum Pflichtteilsergänzungsanspruch

Bundesgerichtshof, Urteil vom 27. September 2022, Az. IV ZR 163/21

In diesem Urteil entschied der Bundesgerichtshof, dass der Pflichtteilsergänzungsanspruch auch dann entsteht, wenn der Erblasser vor seinem Tod Schenkungen unter der Bedingung gemacht hat, dass der Beschenkte den Pflichtteilergänzungsanspruch ausgleicht.

Urteil zur Anfechtung eines Testaments

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 14. Februar 2023, Az. 10 U 62/22

In diesem Fall entschied das Oberlandesgericht Hamm, dass ein Testament angefochten werden kann, wenn der Erblasser bei der Errichtung des Testaments an einer psychischen Störung litt, die seine freie Willensbildung beeinträchtigte. Die Anfechtung kann jedoch nur innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen.

Urteil zur Haftung der Erben für Nachlassverbindlichkeiten

Bundesgerichtshof, Urteil vom 15. Juni 2022, Az. IV ZR 129/21

Der Bundesgerichtshof stellte in diesem Urteil klar, dass die Erben grundsätzlich für die Nachlassverbindlichkeiten haften. Die Haftung kann jedoch auf den Nachlass beschränkt werden, wenn die Erben eine sogenannte Nachlassinsolvenz beantragen.

Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Erbteilung

Im Folgenden beantworten wir einige der am häufigsten gestellten Fragen zur Erbteilung:

Was passiert, wenn ein Erbe seinen Erbteil ausschlägt?

Wenn ein Erbe seinen Erbteil ausschlägt, tritt an seine Stelle derjenige, der bei einer gesetzlichen Erbfolge berufen worden wäre. Bei einer testamentarischen Erbfolge kommt es darauf an, ob der Erblasser in seinem Testament eine Ersatzerbfolge vorgesehen hat.

Wie kann man einen Erbteil verkaufen?

Ein Erbe kann seinen Erbteil an eine andere Person oder an einen Miterben verkaufen. Hierfür ist ein notariell beurkundeter Vertrag erforderlich. Der Verkauf eines Erbteils kann jedoch steuerliche Folgen haben, weshalb eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater empfehlenswert ist.

Wie lange dauert die Erbteilung?

Die Dauer der Erbteilung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Größe und Komplexität des Nachlasses, der Anzahl der Erben und der Einigkeit unter den Erben. In einfachen Fällen kann die Erbteilung innerhalb weniger Monate abgeschlossen sein, während sie in komplizierten Fällen mehrere Jahre in Anspruch nehmen kann.

Welche Kosten entstehen bei der Erbteilung?

Bei der Erbteilung können unterschiedliche Kosten entstehen, wie zum Beispiel:

  • Notarkosten für die Beurkundung von Verträgen und Erklärungen
  • Gerichtskosten für die Beantragung eines Erbscheins oder die Durchführung einer Nachlassinsolvenz
  • Anwaltskosten für die Beratung und Vertretung der Erben
  • Gutachterkosten für die Bewertung von Nachlassgegenständen
  • Steuerberaterkosten für die Abwicklung von steuerlichen Angelegenheiten

Die genauen Kosten hängen von den individuellen Umständen ab und können variieren. Es ist ratsam, frühzeitig eine Kostenschätzung einzuholen, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Wie kann man Streitigkeiten bei der Erbteilung vermeiden?

Um Streitigkeiten bei der Erbteilung zu vermeiden, sollten die Erben offen und transparent miteinander kommunizieren und versuchen, gemeinsame Lösungen zu finden. Eine frühzeitige rechtliche Beratung und die Einbindung eines neutralen Vermittlers oder Mediators können ebenfalls hilfreich sein, um Streitigkeiten zu vermeiden oder beizulegen.

Der Verlust eines geliebten Menschen ist für alle Beteiligten eine emotionale Herausforderung. In dieser schwierigen Zeit können sich aus einer Erbschaft leider oft unerwartete Konflikte ergeben.

Strategien zur Konfliktvermeidung

Um bei der Erbteilung Streitigkeiten zu vermeiden, gibt es verschiedene Strategien, die sowohl Erblasser als auch Erben verfolgen können:

  • Klare Regelungen: Ein detailliertes Testament oder ein Erbvertrag, der die Verteilung des Nachlasses genau regelt, kann potenzielle Konflikte vermeiden. Je klarer die Regelungen sind, desto weniger Spielraum gibt es für Interpretationen und Streitigkeiten.
  • Kommunikation: Offene Gespräche zwischen Erblasser und Erben über die Erbfolge und die Erwartungen an die Erbauseinandersetzung können helfen, Missverständnisse auszuräumen und Streitpunkte im Vorfeld zu klären.
  • Vorausschauende Planung: Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit der Erbteilung ermöglicht eine sorgfältige Planung und Einbindung von Experten, um den Übergang des Vermögens möglichst reibungslos zu gestalten.
  • Vermögensaufteilung: Durch eine rechtzeitige Aufteilung von Vermögenswerten, z. B. durch Schenkungen oder die Gründung von Familienstiftungen, kann der Umfang des Nachlasses reduziert und die Erbauseinandersetzung vereinfacht werden.

Mediation im Erbrecht

Wenn trotz aller Vorsichtsmaßnahmen Konflikte im Rahmen der Erbteilung entstehen, kann eine Mediation helfen, diese außergerichtlich und einvernehmlich beizulegen. Mediation ist ein strukturierter, freiwilliger Prozess, bei dem ein neutraler Mediator die Kommunikation zwischen den Konfliktparteien unterstützt und ihnen hilft, eine für alle akzeptable Lösung zu finden. Die Vorteile der Mediation im Erbrecht sind:

  • Zeit- und Kostenersparnis: Mediation ist meist schneller und kostengünstiger als ein gerichtliches Verfahren.
  • Vertraulichkeit: Der Mediationsprozess ist vertraulich, während gerichtliche Verfahren öffentlich sind.
  • Erhaltung von Beziehungen: Durch den konstruktiven Dialog in der Mediation können familiäre Beziehungen erhalten und sogar gestärkt werden, während ein Gerichtsverfahren oft zu weiterer Entfremdung führt.
  • Autonomie: Die Parteien entwickeln selbst eine Lösung, anstatt dass ein Richter eine Entscheidung trifft, die möglicherweise für eine oder beide Seiten unbefriedigend ist.

Erbteilung ohne Streit: Das ist zu beachten

Eine harmonische Erbauseinandersetzung ist möglich, wenn sowohl der Erblasser als auch die Erben rechtzeitig und sorgfältig planen, offen kommunizieren und gegebenenfalls professionelle Unterstützung, etwa durch einen Anwalt, Mediator oder Testamentsvollstrecker, in Anspruch nehmen. Die Kenntnis der gesetzlichen Regelungen, aktueller Gerichtsurteile und bewährter Strategien zur Konfliktvermeidung kann dabei helfen, Streitigkeiten zu verhindern und eine faire Verteilung des Nachlasses sicherzustellen.

Als erfahrene Anwaltskanzlei im Erbrecht beraten und begleiten wir unsere Mandanten bei allen Fragestellungen rund um die Erbteilung und Erbauseinandersetzung. Wenn Sie Unterstützung bei der Planung Ihres Erbes oder bei der Bewältigung eines Erbfalls benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Erbteilung: Alle Fakten

Die Erbteilung ist ein komplexer Prozess, bei dem verschiedene rechtliche Aspekte zu beachten sind. Als erfahrene Anwaltskanzlei stehen wir Ihnen bei allen Fragen rund um die Erbteilung zur Seite und unterstützen Sie bei der erfolgreichen Aufteilung des Erbes unter den Erben. Ob gesetzliche Erbfolge, testamentarische Erbfolge oder Pflichtteil – wir helfen Ihnen, Ihre Rechte und Pflichten als Erbe zu verstehen und durchzusetzen. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, um eine individuelle Beratung zu erhalten.

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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

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