Die Regelung des eigenen Nachlasses ist für viele Menschen eine bedeutende und oftmals schwierige Entscheidung. Sowohl der Erbvertrag als auch das Testament bieten Möglichkeiten, den Nachlass nach dem eigenen Willen zu gestalten. Doch welche der beiden Nachlassregelungen ist die richtige für Ihre individuellen Bedürfnisse und Vorstellungen?

In diesem umfassenden Blog-Beitrag werden wir die Unterschiede, rechtlichen Grundlagen, Vor- und Nachteile von Erbverträgen und Testamenten beleuchten, um Ihnen bei der Entscheidungsfindung zu helfen.

Inhaltsverzeichnis

  1. Grundlagen der Nachlassregelung
  2. Das Testament: Definition, Arten und Voraussetzungen
  3. Der Erbvertrag: Definition, Arten und Voraussetzungen
  4. Vor- und Nachteile von Testament und Erbvertrag
  5. Entscheidungshilfe: Wann ist welches Instrument sinnvoll?
  6. Aktuelle Gerichtsurteile und ihre Bedeutung
  7. FAQs
  8. Erbvertrag vs. Testament: Schlussworte

Grundlagen der Nachlassregelung

Die gesetzliche Erbfolge regelt die Verteilung des Nachlasses einer verstorbenen Person. Dabei werden die Erben nach Verwandtschaftsgrad und gesetzlichen Erbquoten bestimmt. Wer jedoch seinen Nachlass eigenständig regeln und bestimmte Personen oder Organisationen begünstigen möchte, hat die Möglichkeit, dies durch ein Testament oder einen Erbvertrag zu tun. Beide Instrumente ermöglichen es, von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen und individuelle Regelungen zu treffen.

Das Testament: Definition, Arten und Voraussetzungen

Ein Testament ist eine einseitige, jederzeit widerrufliche Verfügung, in der der Erblasser seine Erben, Vermächtnisnehmer, Testamentsvollstrecker oder andere Regelungen im Zusammenhang mit seinem Nachlass festlegt. Es gibt verschiedene Arten von Testamenten, die sich hinsichtlich der Form und den Anforderungen unterscheiden:

  • Das eigenhändige Testament: Hierbei handelt es sich um das klassische Testament, das vom Erblasser eigenhändig verfasst und unterschrieben wird. Es muss handschriftlich geschrieben und mit Ort, Datum und Unterschrift versehen sein.
  • Das notarielle Testament: Dieses Testament wird von einem Notar aufgesetzt und beurkundet. Der Erblasser erklärt dabei seinen letzten Willen mündlich vor dem Notar, der dies in einer Niederschrift festhält und beurkundet.
  • Das gemeinschaftliche Testament: Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner können ein gemeinschaftliches Testament errichten, in dem sie gemeinsam über ihren Nachlass verfügen. Dies kann sowohl eigenhändig als auch notariell geschehen.
  • Das olographische Testament: In besonderen, eilbedürftigen Situationen, wie zum Beispiel bei einer unmittelbar bevorstehenden Lebensgefahr, kann ein olographisches Testament errichtet werden. Dieses muss ebenfalls handschriftlich verfasst und unterschrieben sein, jedoch sind keine Zeugen erforderlich.

Der Erbvertrag: Definition, Arten und Voraussetzungen

Ein Erbvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Erblasser und einer oder mehreren Personen, in der Regelungen über den Nachlass getroffen werden. Im Gegensatz zum Testament handelt es sich hierbei um eine zweiseitige Verfügung, die sowohl Rechte als auch Pflichten für beide Vertragsparteien begründet. Der Erbvertrag ist grundsätzlich notariell zu beurkunden und bietet verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten:

  • Erbverträge können die Einsetzung eines oder mehrerer Erben, die Anordnung von Vermächtnissen, Auflagen oder Testamentsvollstreckungen beinhalten.
  • Im Erbvertrag können auch wechselseitige Verfügungen, wie zum Beispiel die gegenseitige Einsetzung von Ehegatten oder Lebenspartnern als Erben, getroffen werden.
  • Der Erbvertrag kann auch Regelungen über den Pflichtteil enthalten, indem Pflichtteilsberechtigte auf ihren Anspruch verzichten oder diesen gegen eine Abfindung abfinden lassen.

Wichtig ist, dass ein Erbvertrag – anders als ein Testament – grundsätzlich bindend ist und nur unter bestimmten Voraussetzungen geändert oder aufgehoben werden kann. Dazu gehört beispielsweise das Vorliegen eines wichtigen Grundes, wie eine schwerwiegende Verfehlung des Vertragspartners.

Vor- und Nachteile von Testament und Erbvertrag

Beide Nachlassregelungen haben Vor- und Nachteile, die bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden sollten:

Vorteile des Testaments:

  • Einfache und kostengünstige Errichtung, insbesondere bei eigenhändigen Testamenten
  • Hohe Flexibilität, da jederzeit änderbar oder widerrufbar
  • Geeignet für die Regelung von Nachlassangelegenheiten innerhalb der Familie oder für Alleinstehende

Nachteile des Testaments:

  • Formale Anforderungen müssen eingehalten werden, ansonsten droht Unwirksamkeit
  • Keine Absicherung gegen späteren Widerruf oder Änderungen durch den Erblasser
  • Keine bindenden Vereinbarungen mit Dritten (z. B. Pflichtteilsverzicht) möglich

Vorteile des Erbvertrags:

  • Bindende Regelungen, auch mit Dritten, möglich
  • Absicherung der Vertragspartner gegen späteren Widerruf oder Änderungen durch den Erblasser
  • Möglichkeit zur vertraglichen Regelung von Pflichtteilsansprüchen

Nachteile des Erbvertrags:

  • Notarielle Beurkundung erforderlich, daher höhere Kosten
  • Eingeschränkte Flexibilität, da Änderungen oder Aufhebungen nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich sind
  • Umfassende rechtliche Beratung empfehlenswert

Entscheidungshilfe: Wann ist welches Instrument sinnvoll?

Ob ein Testament oder ein Erbvertrag für Ihre individuellen Bedürfnisse und Vorstellungen geeignet ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Ist Ihnen Flexibilität wichtig und möchten Sie Ihre Verfügung jederzeit ändern oder widerrufen können? Dann ist das Testament die geeignetere Wahl.
  • Legen Sie Wert auf bindende Regelungen und Absicherung von Vertragspartnern? In diesem Fall kann ein Erbvertrag sinnvoll sein.
  • Möchten Sie umfassende Regelungen treffen, die über die Einsetzung von Erben oder die Anordnung von Vermächtnissen hinausgehen? Dann ist ein Erbvertrag zu empfehlen, da er mehr Gestaltungsspielraum bietet.
  • Wünschen Sie eine kostengünstige und einfache Errichtung einer Nachlassregelung? Dann ist ein eigenhändiges Testament die ideale Lösung.

Aktuelle Gerichtsurteile und ihre Bedeutung

Im Bereich der Nachlassregelungen gibt es immer wieder Gerichtsurteile, die für die Praxis relevant sind. Im Folgenden werden einige aktuelle Entscheidungen vorgestellt:

Bundesgerichtshof (BGH) zum Pflichtteilsverzicht im Erbvertrag:

Der BGH entschied in einem Urteil (Az. IV ZR 174/19), dass ein im Erbvertrag vereinbarter Pflichtteilsverzicht auch dann wirksam ist, wenn der Verzichtende keine Kenntnis von der Höhe des späteren Nachlasses hatte. Dies unterstreicht die Bedeutung von Erbverträgen als Instrument zur Regelung von Pflichtteilsansprüchen.

Oberlandesgericht (OLG) Hamm zu Testamentsanfechtungen:

Das OLG Hamm urteilte (Az. 10 U 64/17), dass eine Testamentsanfechtung wegen Irrtums nur dann erfolgreich sein kann, wenn der Erblasser bei Kenntnis der wahren Sachlage sein Testament anders gestaltet hätte. Dies zeigt, wie wichtig es ist, sich bei der Errichtung eines Testaments umfassend zu informieren und rechtlich beraten zu lassen, um spätere Anfechtungen zu vermeiden.

Bundesgerichtshof (BGH) zur Bindungswirkung von Erbverträgen:

Der BGH entschied in einem Urteil (Az. IV ZR 163/16), dass die Bindungswirkung eines Erbvertrags auch dann besteht, wenn der Vertragspartner nach dem Tod des Erblassers seine Pflichten aus dem Vertrag verletzt. Dies verdeutlicht die starke Bindungswirkung von Erbverträgen und die Notwendigkeit, sich über die Folgen im Klaren zu sein, bevor man einen solchen Vertrag abschließt.

FAQs

Wie kann ich mein Testament ändern oder widerrufen?

Ein Testament kann jederzeit geändert oder widerrufen werden, solange der Erblasser geschäftsfähig ist. Um ein Testament zu ändern, kann ein neues Testament verfasst werden, das die bisherigen Verfügungen aufhebt und neue Regelungen trifft. Um ein Testament zu widerrufen, kann eine ausdrückliche Widerrufserklärung verfasst oder das originale Testament vernichtet werden.

Kann ein Erbvertrag nachträglich geändert oder aufgehoben werden?

Eine Änderung oder Aufhebung eines Erbvertrags ist grundsätzlich nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, etwa wenn ein wichtiger Grund vorliegt oder alle Vertragsparteien zustimmen. In jedem Fall ist eine notarielle Beurkundung erforderlich.

Was passiert, wenn ich kein Testament oder Erbvertrag hinterlasse?

Wenn keine Verfügung von Todes wegen vorliegt, greift die gesetzliche Erbfolge. Dabei werden die Erben nach Verwandtschaftsgrad und gesetzlichen Erbquoten bestimmt. Dies kann jedoch dazu führen, dass der Nachlass nicht so verteilt wird, wie der Erblasser es gewünscht hätte.

Wie finde ich den richtigen Notar für mein Testament oder Erbvertrag?

Ein Notar ist eine neutrale und unabhängige Person, die gesetzlich bestellte Urkunden erstellt und beurkundet. Sie können sich an die Notarkammer Ihres Bundeslandes wenden, um einen Notar in Ihrer Nähe zu finden. Achten Sie dabei auf Erfahrung und Spezialisierung im Erbrecht.

Erbvertrag vs. Testament: Schlussworte

Die Entscheidung zwischen Testament und Erbvertrag hängt von den individuellen Bedürfnissen und Vorstellungen des Erblassers ab. Während das Testament Flexibilität und eine einfache Errichtung bietet, ermöglicht der Erbvertrag bindende Regelungen und umfassende Gestaltungsmöglichkeiten.

Beide Instrumente haben ihre Vor- und Nachteile, die bei der Entscheidungsfindung sorgfältig abgewogen werden sollten. Um sicherzustellen, dass Ihre Nachlassregelung Ihren Wünschen entspricht und rechtlich einwandfrei ist, empfehlen wir, sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt oder Notar beraten zu lassen.

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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

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