Erbverzicht anfechten: Erbrechtliche Fragestellungen können sowohl emotional belastend als auch rechtlich komplex sein, insbesondere wenn es um den Verzicht auf ein Erbe geht. Bei einem Erbverzicht handelt es sich um eine rechtsgeschäftliche Erklärung, in welcher eine Person (der Erbverzichtende) auf sein gesetzlich oder testamentarisch zustehendes Erbrecht verzichtet und damit die Vermögenswerte des Erblassers an andere Erben verlagert.

In vielen Fällen gehen solche Erbverzichte einher mit weitreichenden Konsequenzen, die nicht nur den Verzichtenden betreffen, sondern auch andere Familienmitglieder oder Beteiligte. In diesem Blog-Beitrag widmen wir uns dem Thema „Erbverzicht anfechten“ und erläutern, unter welchen Voraussetzungen und wie ein Anfechten des Erbverzichts möglich ist. Dabei geben wir Ihnen einen umfassenden Einblick in die zugrunde liegenden rechtlichen Grundlagen und veranschaulichen die Thematik anhand von anonymisierten Mandantengeschichten und Fallstudien.

Inhaltsverzeichnis:

– Die rechtlichen Grundlagen des Erbverzichts
– Gründe für die Anfechtung des Erbverzichts
– Anfechtungsgründe im Detail: Irrtum, Täuschung und Drohung
Anfechtungsfristen und -verfahren
– Tipps zur Vermeidung schwerwiegender Fehler bei einem Erbverzicht
– Anonymisierte Mandantengeschichten zur Veranschaulichung von Anfechtungsgründen
– Checkliste: Worauf Sie bei der Anfechtung eines Erbverzichts achten sollten

Die rechtlichen Grundlagen des Erbverzichts

Im deutschen Erbrecht ist der Erbverzicht in § 2346 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt. Um wirksam zu sein, muss ein Erbverzicht notariell beurkundet und dem Erblasser, also jener Person, deren Vermögen später vererbt wird, mitgeteilt werden. Dabei können sowohl Gesetzeserben als auch Erben, die aufgrund eines Testaments Erbansprüche haben, einen Erbverzicht erklären. Jedoch ist ein solcher Verzicht grundsätzlich nur für die zukünftigen Vermögenswerte des Erblassers möglich.

Der Erbverzicht hat Folgen sowohl für den Verzichtenden als auch für seine erbberechtigten Abkömmlinge. Bei Letzteren führt der Erbverzicht des Elternteils dazu, dass sie an dessen Stelle treten und somit ihre gesetzlichen Erbansprüche geltend machen können.

Gründe für die Anfechtung des Erbverzichts

Ein wirksam abgeschlossener Erbverzicht ist prinzipiell unumkehrbar. Allerdings kann es Situationen geben, in denen der Erklärende seinen Erbverzicht anfechten möchte. Dies kann folgende Gründe haben:

  • Fehlerhafter Erbverzicht aufgrund eines Irrtums
  • Täuschung oder Drohung durch den Erblasser oder Dritte
  • Entwicklung unvorhergesehener Umstände seit dem Abschluss des Erbverzichts

Im Folgenden werden die einzelnen Anfechtungsgründe im Detail beleuchtet.

Anfechtungsgründe im Detail: Irrtum, Täuschung und Drohung

Ein Irrtum kann Anlass zur Anfechtung eines Erbverzichts geben, wenn der Verzichtende bei Vertragsschluss über wesentliche Umstände im Unklaren war, die zum Abschluss des Verzichts geführt haben. Dabei kann es sich um einen Erklärungsirrtum handeln, bei dem der Erklärende sich z.B. über den Inhalt seiner Erklärung geirrt hat, oder um einen wesentlichen Motivirrtum, der die Grundlage für die Entscheidung zum Erbverzicht bildet.

Eine Täuschung liegt vor, wenn der Verzichtende durch absichtlich falsche Angaben oder arglistiges Verschweigen seitens des Erblassers oder eines anderen Beteiligten dazu bewogen wird, den Erbverzicht zu erklären. Eine Drohung als Anfechtungsgrund ist gegeben, wenn der Verzichtende unter widerrechtlichem Druck oder unter Androhung eines empfindlichen Übels zur Abgabe des Erbverzichts gezwungen wird.

Anfechtungsfristen und -verfahren

Die Frist zur Anfechtung des Erbverzichts beträgt gemäß § 2347 BGB sechs Wochen. Diese Frist beginnt, sobald der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat. Sollte die Anfechtung erfolgreich sein, entsteht die Rechtsfolge, dass der Erbverzicht als von Anfang an nichtig angesehen wird. Eine Anfechtung des Erbverzichts muss jedoch rechtzeitig und in der dafür vorgesehenen Form erfolgen. Dabei sollte auf die Unterstützung eines erfahrenen Rechtsanwalts zurückgegriffen werden, um mögliche Fehlerquellen auszuschließen.

Tipps zur Vermeidung schwerwiegender Fehler bei einem Erbverzicht

Um späteren Ärger und möglicherweise einen Anfechtungsprozess zu vermeiden, sollte der Erklärende bereits bei Abschluss eines Erbverzichts einige Aspekte beachten:

  • Informieren Sie sich eingehend über alle relevanten Umstände und mögliche Stolpersteine im Zusammenhang mit dem Erbverzicht.
  • Sorgen Sie dafür, dass Sie den Erbverzicht aus freiem Willen und ohne Druck abschließen.
  • Beauftragen Sie einen sachkundigen Anwalt, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.
  • Bedenken Sie unbedingt auch die möglichen erbrechtlichen Konsequenzen für Ihre Abkömmlinge.

Die genaue Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen und eine umsichtige Vorgehensweise können das Risiko eines späteren Anfechtungsverfahrens signifikant reduzieren.

Anonymisierte Mandantengeschichten zur Veranschaulichung von Anfechtungsgründen

Um die Komplexität und die rechtlichen Fallstricke im Zusammenhang mit der Anfechtung von Erbverzichten zu verdeutlichen, finden Sie hier einige anonymisierte Mandantengeschichten aus unserer Praxis:

Beispiel 1: Erklärungsirrtum bei einem Erbverzicht

In einem Fall kam ein älterer Herr in unsere Kanzlei, der vor einigen Jahren einen Erbverzicht zugunsten seiner beiden Geschwister erklärt hatte. Er war zur damaligen Zeit davon ausgegangen, dass er nur auf das Pflichtteil verzichtete und somit weiterhin erbrechtlich privilegiert bliebe, falls seine Eltern ihn doch testamentarisch als Erben einsetzen würden. Nach dem Tod seines Vaters erfuhr er jedoch, dass er aufgrund des abgeschlossenen Erbverzichts komplett enterbt wurde. Bei einer eingehenden Prüfung des Sachverhalts stellte sich heraus, dass es sich hierbei um einen Erklärungsirrtum handelte, was in der Konsequenz dazu führte, dass der Mandant erfolgreich den Erbverzicht anfechten konnte.

Beispiel 2: Täuschung durch das Verschweigen von Umständen

In einem weiteren Fall wurde eine junge Frau von ihrem Onkel getäuscht, indem dieser ihr gegenüber verschwieg, dass sie in einem geänderten Testament ihrer Großmutter als Haupterbin eingesetzt worden war. Unter diesen falschen Voraussetzungen unterschrieb die Frau einen Erbverzicht zugunsten des Onkels und erhielt dafür lediglich eine vergleichsweise geringe Abfindung. Später erfuhr sie von einem entfernten Verwandten von der tatsächlichen Erbeinsetzung im Testament und wandte sich an unsere Kanzlei. Durch die Anfechtung des Erbverzichts konnte die Mandantin letztlich ihr rechtmäßiges Erbe antreten.

Checkliste: Worauf Sie bei der Anfechtung eines Erbverzichts achten sollten

Die Anfechtung eines Erbverzichts kann in einigen Fällen erforderlich sein, um schwerwiegende finanzielle und familiäre Nachteile abzuwenden. Beachten Sie die folgenden Punkte, um die Chancen einer erfolgreichen Anfechtung zu erhöhen:

  • Prüfen Sie zunächst, ob ein Anfechtungsgrund (Irrtum, Täuschung oder Drohung) vorliegt.
  • Machen Sie sich bewusst, dass Anfechtungen in der Regel mit Fristen verbunden sind und daher zeitnah erfolgen müssen.
  • Wenden Sie sich frühzeitig an einen fachkundigen Anwalt, um alle Ihre rechtlichen Optionen zu eruieren und den optimalen Ansatz für Ihr Anliegen zu wählen.
  • Bereiten Sie sämtliche relevanten Unterlagen und Informationen gewissenhaft vor und stellen Sie diese dem beauftragten Anwalt zur Verfügung, um ein klares Bild von Ihrer spezifischen Situation zu erhalten.
  • Gehen Sie auch auf eventuelle Auswirkungen, die sich für weitere betroffene Personen (z.B. Abkömmlinge) ergeben können, ein und bedenken Sie diese im Rahmen des Anfechtungsverfahrens.

Die Anfechtung eines Erbverzichts ist eine komplexe und emotionale Angelegenheit, die spezifische Kenntnisse im Erbrecht erfordert. Wir hoffen, dass Ihnen unsere Ausführungen einen ersten Überblick über die Thematik verschaffen konnten. Bei konkreten Fragen oder Problemen ist es jedoch dringend ratsam, individuellen anwaltlichen Rat einzuholen.

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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

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