Erbverzichtserklärung – Wann sich das lohnt und wie man sie erfolgreich umsetzt, ist eine Frage, die vielen Erben und potenziellen verzichtenden Kopfzerbrechen bereitet. In diesem Blogbeitrag werden wir eine umfassende, gründliche und praxisnahe Aufklärung über die Erbverzichtserklärung und ihre Konsequenzen bieten. Dabei werden wir auf die gesetzlichen Grundlagen, die verschiedenen Gründe für eine Erbverzichtserklärung, die möglichen Vorteile, aber auch die Kosten und Fallstricke eingehen. Anhand von FAQs, Fallbeispielen und Checklisten geben wir Ihnen wertvolle Einblicke in die Praxis und unterstützen Sie dabei, zu entscheiden, ob eine Erbverzichtserklärung für Ihre Situation sinnvoll ist.

Inhaltsverzeichnis:

  • Rechtliche Grundlagen der Erbverzichtserklärung
  • Gründe für eine Erbverzichtserklärung
  • Vorteile einer Erbverzichtserklärung
  • Kosten einer Erbverzichtserklärung
  • Erbverzichtserklärung und Pflichtteil
  • Fallstricke und Risiken
  • FAQs zur Erbverzichtserklärung
  • Fallbeispiele: Erbverzichtserklärung im Alltag
  • Checkliste: So gehen Sie richtig vor

Rechtliche Grundlagen der Erbverzichtserklärung

Die gesetzlichen Regelungen zur Erbverzichtserklärung finden sich in den §§ 2346, 2347 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Eine Erbverzichtserklärung ist ein Vertrag zwischen dem künftigen Erblasser und seinem künftigen Erben, durch den sich der Erbe zum Verzicht auf seinen gesetzlichen Erbanspruch verpflichtet. Ein solcher Verzicht kann auch auf Teile des Erbes beschränkt werden. Voraussetzung für die Gültigkeit einer Erbverzichtserklärung ist, dass sie notariell beurkundet wird (§ 2348 BGB).

Gründe für eine Erbverzichtserklärung

Die Gründe für eine Erbverzichtserklärung können vielfältig sein. Typische Situationen sind:

  • Der Erblasser möchte durch den Verzicht eines oder mehrerer Erben die Vermögensverteilung innerhalb der Familie planen und steuern.
  • Der Verzichtende benötigt bereits zu Lebzeiten des Erblassers finanzielle Unterstützung oder eine anderweitige Leistung, für die er im Gegenzug auf sein Erbe verzichtet.
  • Der Verzichtende möchte seinen eigenen Nachkommen bzw. Ehe- oder Lebenspartner bevorzugen.
  • Der Verzichtende möchte Streitigkeiten unter den Erben vermeiden oder bereits entstandene Konflikte beilegen.

Vorteile einer Erbverzichtserklärung

Ein Verzicht auf das Erbe kann je nach Situation für den Verzichtenden und den Erblasser verschiedene Vorteile bieten, wie zum Beispiel:

  • Planungssicherheit und Erleichterung der Vermögensaufteilung durch den Erblasser.
  • Erhalt von Vermögenswerten oder finanziellen Zuwendungen bereits zu Lebzeiten durch den Verzichtenden.
  • Ersparnis von Erbschaftssteuer, wenn der Verzichtende durch die Leistung des Erblassers weniger Steuern zahlen muss, als wenn er das Erbe angetreten hätte.
  • Vermeidung von Streitigkeiten unter den Erben und Sicherstellung der gewünschten Vermögensverteilung.
  • Entlastung des Verzichtenden von Schulden, welche Bestandteil des Erbes sein könnten.

Kosten einer Erbverzichtserklärung

Die Kosten einer Erbverzichtserklärung setzen sich zusammen aus den Notargebühren für die Beurkundung und den Kosten für die rechtliche Beratung durch einen Anwalt. Die Notargebühren orientieren sich am Geschäftswert, der sich nach dem zu erwartenden Wert des Erbes bemisst. Eine pauschale Aussage über die Höhe der Notargebühren ist daher nicht möglich. Die Anwaltskosten sind in der Regel Verhandlungssache und richten sich nach dem Aufwand und der Komplexität des Falles. Es kann sinnvoll sein, vor der Mandatierung mit dem Anwalt die Kostenfrage klar und transparent zu klären.

Erbverzichtserklärung und Pflichtteil

Die gesetzlichen Regelungen zum Pflichtteil finden sich in den §§ 2303 – 2310 BGB. Der Pflichtteil ist der Mindestanteil des Erbes, der einem nahen Verwandten (Abkömmling, Elternteil und Ehegatte) zusteht, wenn er durch ein Testament oder eine Erbverzichtserklärung ganz oder teilweise von der Erbfolge ausgeschlossen wurde. Wichtig ist zu beachten, dass der Verzicht auf das Erbe durch die Erbverzichtserklärung grundsätzlich auch den Verzicht auf den Pflichtteil beinhaltet.

Ausnahmen hiervon sind aber möglich, wenn in der Erbverzichtserklärung ausdrücklich vereinbart wurde, dass der Verzichtende seinen Pflichtteil weiterhin geltend machen kann oder wenn der Verzichtende zur Zeit der Beurkundung der Erbverzichtserklärung nicht über den Verlust des Pflichtteils belehrt wurde.

Fallstricke und Risiken

Die Erbverzichtserklärung sollte gut durchdacht und sorgfältig geprüft werden, da sie weitreichende und endgültige Folgen hat. Dabei sollten folgende Aspekte besonders beachtet werden:

  • Eine Erbverzichtserklärung ist grundsätzlich unwiderruflich und darf nicht unter einer Bedingung oder Befristung stehen (§ 2347 Abs. 2 BGB).
  • Eine Erbverzichtserklärung, die nicht notariell beurkundet wurde, ist unwirksam (§ 2348 BGB).
  • Ein Verzicht auf das Erbe führt auch zum Verlust der Stellung als gesetzlicher Vertreter eines minderjährigen Kindes, das ebenfalls zur Erbfolge berufen ist (§ 2349 BGB).
  • Die finanziellen und steuerlichen Folgen der Erbverzichtserklärung sollten berücksichtigt werden, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.

FAQs zur Erbverzichtserklärung

Nachfolgend die häufigsten Fragen für Sie auf einen Blick.

Wie kann ich eine Erbverzichtserklärung erklären?

Um eine Erbverzichtserklärung zu erklären, müssen Sie einen Vertrag mit dem künftigen Erblasser abschließen, der notariell beurkundet wird. Der Vertrag muss den Verzicht auf das gesetzliche Erbrecht ausweisen.

Wann ist eine Erbverzichtserklärung sinnvoll?

Eine Erbverzichtserklärung kann sinnvoll sein, wenn Sie bereits zu Lebzeiten des Erblassers finanzielle Unterstützung oder anderweitige Leistungen benötigen, wenn Sie Streitigkeiten unter den Erben vermeiden oder bereits entstandene Konflikte beilegen möchten oder wenn Sie Ihre eigenen Nachkommen, Ehe- oder Lebenspartner bevorzugen möchten.

Kann ich auf meinen Pflichtteil verzichten?

Der Verzicht auf das Erbe durch die Erbverzichtserklärung umfasst grundsätzlich auch den Verzicht auf den Pflichtteil. Ausnahmen hiervon sind jedoch möglich, wenn in der Erbverzichtserklärung ausdrücklich vereinbart wurde, dass der Verzichtende seinen Pflichtteil weiterhin geltend machen kann oder wenn der Verzichtende zur Zeit der Beurkundung der Erbverzichtserklärung nicht über den Verlust des Pflichtteils belehrt wurde.

Wie hoch sind die Kosten einer Erbverzichtserklärung?

Die Kosten einer Erbverzichtserklärung setzen sich zusammen aus den Notargebühren für die Beurkundung und den Kosten für die rechtliche Beratung durch einen Anwalt. Die Notargebühren orientieren sich am Geschäftswert, der sich nach dem zu erwartenden Wert des Erbes bemisst. Eine pauschale Aussage über die Höhe der Notargebühren ist daher nicht möglich. Die Anwaltskosten sind in der Regel Verhandlungssache und richten sich nach dem Aufwand und der Komplexität des Falles.

Fallbeispiele: Erbverzichtserklärung im Alltag

Lesen Sie hier zwei Fallbeispiele zum Thema.

Fallbeispiel 1: Erbverzicht aus familiärem Frieden

Um Streitigkeiten innerhalb der Familie zu vermeiden, entschließt sich der einzige Sohn eines wohlhabenden Unternehmers, auf sein Erbe zu verzichten. Er möchte, dass das Vermögen stattdessen an seine drei Kinder verteilt wird. In diesem Fall ermöglicht die Erbverzichtserklärung, dass die Vermögensverteilung nach dem Tod des Unternehmers geordnet und ohne Konflikte abläuft.

Fallbeispiel 2: Erbverzicht gegen Abfindung

Eine Tochter von Erblasser A benötigt dringend finanzielle Hilfe, um ihr eigenes Leben aufzubauen. Ihr Vater bietet ihr an, ihr zu Lebzeiten eine erhebliche Summe Geldes zukommen zu lassen. Im Gegenzug soll sie auf ihr Erbe verzichten. Die Tochter willigt ein und schließt einen notariell beurkundeten Vertrag zur Erbverzichtserklärung ab. Aufgrund des Verzichts kann sie sofort ihren Bedarf decken, während sie dennoch später einen Anspruch auf ihren Pflichtteil hätte, wenn der Vater zum Zeitpunkt der Beurkundung der Erbverzichtserklärung nicht darauf hingewiesen hätte.

Checkliste: So gehen Sie richtig vor

  • Besprechen und klären Sie die Gründe für einen Erbverzicht und prüfen Sie, ob dies die richtige Lösung für Ihre Situation ist.
  • Konsultieren Sie einen erfahrenen Anwalt für Erbrecht, um Ihre Optionen und die möglichen Konsequenzen Ihrer Entscheidung zu besprechen.
  • Lassen Sie die Erbverzichtserklärung notariell beurkunden, um sicherzustellen, dass der Vertrag gültig ist.
  • Beachten Sie die steuerlichen Aspekte und möglichen Kosten im Zusammenhang mit der Erbverzichtserklärung.
  • Klären Sie im Vorfeld den Umgang mit dem Pflichtteil und lassen Sie sich entsprechend belehren.
  • Informieren Sie Ihre Familie über Ihre Entscheidung, um gemeinsam mögliche Fragen und Einwände zu diskutieren.

Fazit: Erbverzichtserklärung als kluge Entscheidung?

Eine Erbverzichtserklärung kann in bestimmten Situationen eine kluge und vorteilhafte Entscheidung sein, sei es zur Vermögensplanung und Aufteilung innerhalb der Familie, zur Vorab-Abfindung oder zur Vermeidung von Konflikten. Aber auch die damit verbundenen Risiken und Kosten sollten sorgfältig abgewogen werden, um langfristig betrachtet die richtige Entscheidung zu treffen.

Die ausschlaggebenden Faktoren für eine erfolgreiche Erbverzichtserklärung sind eine fachkundige rechtliche Beratung, die genaue Prüfung der persönlichen und familiären Situation sowie die Beachtung der gesetzlichen Grundlagen und Vorschriften. Wichtig ist, sich über die Konsequenzen im Klaren zu sein und offen und transparent mit den beteiligten Familienmitgliedern zu kommunizieren.

Letztendlich hängt die Antwort auf die Frage, ob sich eine Erbverzichtserklärung lohnt, von Ihrer individuellen Situation und den Zielen ab, die Sie damit verfolgen. In vielen Fällen kann dieser Schritt jedoch zu einer geordneten Vermögensaufteilung, finanziellen Sicherheit und einem familiären Frieden beitragen.

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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

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