Die Anmietung von gewerblichen Räumen stellt für viele Unternehmen und Freiberufler eine wichtige Grundlage ihrer Geschäftstätigkeit dar. Doch was geschieht, wenn der Gewerbemietvertrag ausläuft und eine Erneuerung ansteht? In diesem Beitrag möchten wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Aspekte bei der Erneuerung von Gewerbemietverträgen geben. Wir erklären Ihnen, worauf Sie als Mieter achten sollten und wie Sie für Ihre Rechte einstehen können.

Inhaltsübersicht

Die Verlängerung des Gewerbemietvertrages

Grundsätzlich ist der Ablauf eines Gewerbemietvertrages eine rechtliche Situation, bei der sich Mieter und Vermieter damit auseinandersetzen müssen, ob und wie sie ihre rechtliche Beziehung fortsetzen möchten. Die Erneuerung eines Gewerbemietvertrages kann auf unterschiedliche Weise erfolgen. Hierbei sind folgende Möglichkeiten zu unterscheiden:

  • Vertragliche Verlängerungsklauseln
  • Stillschweigende Verlängerung
  • Abschluss eines neuen Vertrages

Im Folgenden gehen wir auf diese drei Möglichkeiten und ihre Besonderheiten ein.

Vertragliche Verlängerungsklauseln

Viele Gewerbemietverträge enthalten Vereinbarungen über eine automatische Verlängerung der Laufzeit, wenn keine Kündigung erfolgt. In der Regel wird hierbei eine Frist vereinbart, innerhalb derer der Vertrag von einer der Parteien gekündigt werden muss. Geschieht dies nicht, verlängert sich der Vertrag automatisch um die vereinbarte Dauer, z. B. um weitere fünf Jahre. Diese sogenannten Verlängerungsklauseln müssen den Anforderungen des § 550 BGB entsprechen, um wirksam zu sein. Achten Sie darauf, ob Ihr Gewerbemietvertrag solche Bestimmungen enthält und prüfen Sie, ob diese den gesetzlichen Anforderungen genügen.

Stillschweigende Verlängerung

Wird ein auslaufender Gewerbemietvertrag von den Parteien – ohne vertragliche Vereinbarung – fortgesetzt, so kommt es gemäß § 545 BGB zu einer stillschweigenden Verlängerung der Mietzeit. Hierbei ist zu beachten, dass sich der Vertrag im Falle einer stillschweigenden Verlängerung nicht um den ursprünglichen Zeitraum, sondern lediglich um die gesetzliche Kündigungsfrist verlängert. In der Regel beträgt diese bei Gewerbemietverträgen drei bis sechs Monate.

Abschluss eines neuen Vertrages

Soll der Gewerbemietvertrag mit geänderten Konditionen fortgesetzt werden, so ist der Abschluss eines neuen Mietvertrages erforderlich. Hierbei haben beide Parteien die Möglichkeit, ihre Interessen neu zu verhandeln und vertraglich festzulegen. Dabei ist es ratsam, die Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden und eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu erzielen.

Kündigungsschutz bei Gewerbemietverträgen

Anders als bei Wohnraummietverhältnissen, bei denen ein gesetzlicher Kündigungsschutz besteht, sind Gewerbemieter weitgehend schutzlos. Ein Kündigungsschutz kann nur individuell vereinbart werden. Hierbei sind mehrere Möglichkeiten denkbar:

  • Ausschluss des Kündigungsrechts für eine bestimmte Zeit
  • Vereinbarung einer festen Mietdauer ohne Kündigungsmöglichkeit
  • Vereinbarung von Verlängerungsoptionen für den Mieter

Da ein gesetzlicher Kündigungsschutz bei Gewerbemietverhältnissen nicht besteht, ist es umso wichtiger, auf entsprechende Vereinbarungen im Mietvertrag zu achten und sich bei Bedarf rechtzeitig um eine Verlängerung oder einen neuen Vertrag zu bemühen.

Mietanpassungen bei der Erneuerung des Mietvertrages

Im Zuge einer Vertragsverlängerung oder des Abschlusses eines neuen Gewerbemietvertrages kommt es häufig zu Verhandlungen über die Anpassung der Miete. Hierbei sind unterschiedliche Aspekte zu beachten:

Staffelmiete und Indexmiete

In vielen Gewerbemietverträgen sind Staffel- oder Indexmieten vereinbart. Diese legen bereits im Vorhinein eine automatische Mietanpassung fest und erleichtern somit die Vertragsverlängerung. Achten Sie darauf, ob sich solche Vereinbarungen in Ihrem Vertrag befinden und prüfen Sie, ob diese den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Mietanpassung auf Basis individueller Vereinbarungen

In Fällen, in denen keine automatische Mietanpassung im Mietvertrag festgelegt ist, können die Vertragsparteien im Rahmen der Vertragsverlängerungsverhandlungen eine Anpassung der Miete frei aushandeln. Hierbei ist es wichtig, die jeweiligen Interessenlagen sowie den aktuellen Markt zu berücksichtigen und eine faire Lösung für beide Seiten zu finden.

Mietanpassungen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften

Auch der Gesetzgeber bietet Möglichkeiten zur Anpassung der Miete. So kann beispielsweise aufgrund einer Modernisierung oder Instandsetzung des Mietobjekts die Miete gemäß §§ 555a ff. BGB angepasst werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Mietanpassung gemäß § 557 BGB bei öffentlich geförderten Wohnraum oder Sozialwohnungen. In diesen Fällen ist stets die genaue Beachtung der gesetzlichen Vorschriften erforderlich.

Sonstige wichtige Klauseln bei der Erneuerung des Gewerbemietvertrages

Bei der Erneuerung eines Gewerbemietvertrages sollten ebenfalls folgende Aspekte Beachtung finden:

  • Vertragspartner: Achten Sie darauf, ob sich seit dem Abschluss des ursprünglichen Vertrages Änderungen bei den Vertragsparteien ergeben haben, z. B. durch eine Umfirmierung, und passen Sie gegebenenfalls die Parteibezeichnungen im Vertrag an.
  • Nebenkosten: Prüfen Sie die Regelungen zur Nebenkostenabrechnung und passen Sie gegebenenfalls die Umlagevereinbarungen an die aktuellen Gegebenheiten an.
  • Schriftform: Achten Sie darauf, dass alle Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages schriftlich festgehalten werden, um Streitigkeiten und Unklarheiten zu vermeiden. Hierzu zählt insbesondere auch die Zustimmung des Vermieters zu baulichen Veränderungen oder der Einholung von Konkurrenzschutz.
  • Sicherheiten: Überprüfen Sie die Regelungen zur Mietsicherheit und passen Sie diese gegebenenfalls an die aktuelle Miet- und Marktsituation an. Dies kann beispielsweise die Anpassung einer bestehenden Bankbürgschaft oder Kaution betreffen.
  • Vertragsstrafe: Prüfen Sie, ob im ursprünglichen Vertrag Vertragsstrafen für bestimmte Vertragsverletzungen vereinbart wurden und ob diese noch angemessen sind. Hierbei kann es beispielsweise um die verspätete Rückgabe des Mietobjekts gehen.

Verhandlungstipps für eine erfolgreiche Vertragsverlängerung

Ein erfolgreicher Abschluss einer Vertragsverlängerung oder eines neuen Gewerbemietvertrages erfordert eine gute Vorbereitung und eine geschickte Verhandlung. Hier einige Tipps, die Ihnen dabei helfen können:

  • Rechtzeitige Vorbereitung: Beginnen Sie bereits einige Monate vor Ablauf des bestehenden Vertrages mit den Vorbereitungen für die Vertragsverlängerung oder den Abschluss eines neuen Mietvertrages. Dies verschafft Ihnen ausreichend Zeit für Verhandlungen und ggf. die Suche nach alternativen Räumlichkeiten.
  • Marktanalyse: Informieren Sie sich umfassend über die aktuelle Marktsituation und die üblichen Mietkonditionen für vergleichbare Gewerbeobjekte. Dies verschafft Ihnen eine bessere Verhandlungsposition gegenüber dem Vermieter.
  • Eigene Interessen definieren: Überlegen Sie sich im Vorfeld genau, welche Vertragsbedingungen für Sie wichtig sind und wo Sie Kompromisse eingehen können. Eine klare Zielvorstellung erleichtert die Verhandlungen.
  • Professionelle Unterstützung: Ziehen Sie bei Bedarf die Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwalts hinzu, der Sie bei den Verhandlungen unterstützen und Ihnen entsprechend rechtlichen Beistand leisten kann.
  • Kommunikation auf Augenhöhe: Treten Sie Ihrem Verhandlungspartner stets respektvoll und professionell gegenüber. Eine gute Kommunikation und eine gemeinsame Gesprächsbasis sind essenziell für eine erfolgreiche Vertragsverlängerung.

Häufig gestellte Fragen zum Thema der Erneuerung von Gewerbemietverträgen

1. Ist eine Verlängerung meines Gewerbemietvertrages rechtlich verbindlich?

Ja, sobald beide Vertragsparteien eine Verlängerung oder den Abschluss eines neuen Vertrages vereinbart haben, ist diese Vereinbarung bindend. Allerdings sollte die Verlängerung schriftlich festgehalten werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

2. Kann ich als Mieter eine Verlängerung meines Gewerbemietvertrages verlangen?

Ein gesetzlicher Anspruch auf Verlängerung des Gewerbemietvertrages besteht nicht. Sie können jedoch versuchen, mit Ihrem Vermieter eine individuelle Vereinbarung über eine Verlängerung zu treffen. Hierfür ist eine gute Verhandlungsstrategie und die Kenntnis der aktuellen Marktsituation hilfreich.

3. Was passiert, wenn mein Vermieter die Verlängerung des Gewerbemietvertrages ablehnt?

Wenn Ihr Vermieter die Verlängerung des Vertrages ablehnt und es keine vertraglichen Vereinbarungen gibt, die einen Anspruch auf Verlängerung begründen, sind Sie im Regelfall gezwungen, das Mietobjekt nach Ablauf des Vertrages zu räumen und sich nach alternativen Gewerberäumen umzusehen.

4. Was ist bei einer Untervermietung zu beachten?

Wenn Sie Teile Ihrer angemieteten Gewerberäume untervermieten möchten, ist zunächst zu prüfen, ob im bestehenden Mietvertrag eine Zustimmung des Vermieters für eine Untervermietung erforderlich ist. Bei der Ausarbeitung des Untermietvertrages sollten ebenfalls Rechtsanwälte hinzugezogen werden, um rechtliche Stolperfallen zu vermeiden.

5. Gibt es Besonderheiten bei der Kündigung eines Gewerbemietvertrages während der Verlängerung?

Die Kündigung eines Gewerbemietvertrages während der Verlängerung richtet sich in erster Linie nach den vertraglich vereinbarten Kündigungsregeln und -fristen. Beachten Sie jedoch, dass eine Kündigung innerhalb der vereinbarten Verlängerungsphase eventuell ausgeschlossen sein kann, insbesondere, wenn im Vertrag eine feste Laufzeit ohne Kündigungsmöglichkeit vereinbart wurde.

6. Wie ist ein stillschweigend verlängerter Vertrag rechtlich einzuordnen?

Ein stillschweigend verlängerter Vertrag gilt im Grunde als Fortsetzung des ursprünglichen Vertrages unter den gleichen Bedingungen. Die Verlängerung erfolgt jedoch lediglich um die gesetzlichen Kündigungsfristen, nicht um die ursprüngliche Vertragslaufzeit. Die in diesem Zeitraum geltenden Rechte und Pflichten der Vertragsparteien sind unverändert.

Abschließend möchten wir betonen, wie wichtig es ist, rechtzeitig und gründlich auf die Erneuerung eines Gewerbemietvertrages vorbereitet zu sein. Eine gute Vorbereitung und die Unterstützung durch Fachleute minimieren das Risiko unerwarteter Probleme und ermöglichen es Ihnen, einen für Ihre Bedürfnisse optimalen Vertrag abzuschließen. Sollten Sie Fragen oder Bedenken bezüglich Ihres Mietverhältnisses haben, scheuen Sie nicht, sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt zu wenden, um bestmöglichen Schutz und Beratung zu erhalten.

„Unsere Kanzlei setzt auf Künstliche Intelligenz, um Ihnen hochwertige Rechtsberatung zu deutlich reduzierten Kosten anzubieten.

Mandanten profitieren in Einzelfällen von Kosteneinsparungen bis zu 90% – ohne Abstriche bei Qualität und individueller Betreuung.

Vertrauen Sie auf eine zukunftsweisende Kombination aus Innovation und juristischer Exzellenz.“

Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Herfurtner Rechtsanwälte. Mehr Infos anzeigen.

Aktuelle Beiträge zum Mietrecht