ESRS

Haben Sie sich gefragt, wie die neuen europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards Ihre Unternehmensstrategie verändern könnten?

Seit Januar 2023 ersetzt die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) die Non-Financial Reporting Directive (NFRD). Dies verpflichtet Unternehmen in der EU zu detaillierter und standardisierter Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) gelten hierbei als wesentliches Element. Enthalten sind themenspezifische und generelle Anforderungen, darunter ESRS 1 und ESRS 2, sowie Standards für Governance (G1), Umwelt (E1-E5) und Soziales (S1-S4).

Ein vorrangiges Ziel der Richtlinie ist, die Nachhaltigkeitsberichterstattung mit der finanziellen Berichterstattung gleichzustellen. Dies erfordert von Unternehmen nun, umfangreiche Daten zu sozialen, ökologischen und Governance-Themen offenzulegen. Die Richtlinie betrifft europäische und nicht-europäische Unternehmen mit Niederlassungen in der EU, falls sie bestimmte Bedingungen erfüllen.

Seit dem 31. Juli 2023 sind die ersten zwölf Standards der ESRS gültig, nachdem sie linguistisch angepasst wurden. Sie beinhalten allgemeine sowie spezifische Offenlegungsanforderungen. Diese sollen Unternehmen unterstützen, über ihre Nachhaltigkeitspraktiken und -erfolge umfassend zu berichten. Das erste Set der Standards soll dabei helfen, nachhaltige Geschäftspraktiken neu zu bewerten und offen zu legen.

Mit diesen signifikanten Veränderungen durch die CSRD steht nun die Frage im Raum: Sind Sie bereit, die neuen Herausforderungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung anzunehmen?

Wichtige Erkenntnisse

  • Die CSRD ersetzt die NFRD und erweitert die Berichtspflichten für Unternehmen.
  • ESRS umfasst 12 Berichtsstandards zu diversen Nachhaltigkeitsthemen.
  • Ab 2024 sind Unternehmen unter der NFRD zur Berichterstattung verpflichtet.
  • Die CSRD bezieht auch nicht-europäische Unternehmen mit bedeutsamer Präsenz in der EU ein.
  • Das Ziel der neuen Richtlinie ist es, ESG-Aspekte transparent und vergleichbar darzustellen.

Einführung in die European Sustainability Reporting Standards (ESRS)

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) markieren einen wesentlichen Fortschritt in der Nachhaltigkeitsberichterstattung innerhalb der Europäischen Union. Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat diese Standards entwickelt. Sie zielen darauf ab, eine kohärente und klare Berichtslegung zu fördern. Seit dem 5. Januar 2023, mit der Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), hat sich der Anwendungsbereich deutlich ausgeweitet.

Die ESRS decken eine Vielzahl von Themen in den Bereichen Environment, Social und Governance (ESG) ab. Sie umfassen 82 Offenlegungsanforderungen für eine detaillierte Berichterstattung. Mit diesen Standards ist nun erforderlich, dass Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsdaten in einem einheitlichen elektronischen Format vorlegen, analog zur ESEF-Regelung für die IFRS-Berichterstattung.

Die ESRS haben sofortige rechtliche Bindung nach ihrer Annahme durch die EU-Kommission. Die Zahl der berichterstattungspflichtigen Unternehmen in der EU ist von circa 11.000 auf etwa 49.000 angewachsen. In Deutschland ist die Anzahl der berichterstattungspflichtigen Unternehmen von 550 auf rund 13.200 gestiegen. Diese Zunahme unterstreicht die Wichtigkeit der Offenlegungsanforderungen für mehr Transparenz und Verantwortung in Unternehmensnachhaltigkeitspraktiken.

Die Einführung der neuen ESG-Kriterien erforderte eine Anpassung der Berichterstattungsschwellenwerte. Die Grenze für die Berichtspflicht aufgrund der Mitarbeiteranzahl wurde von 500 auf 250 reduziert. Diese Anpassung gewährleistet eine strenge Überprüfung und fördert die Offenlegung von Nachhaltigkeitspraktiken über verschiedene Branchen hinweg.

Die Europäische Kommission hat den Zeitrahmen zur Implementierung der ESRS bis spätestens zum 30. Juni 2024 festgelegt. Für kleinere und mittlere kapitalmarktorientierte Unternehmen besteht die Möglichkeit, die Berichtspflicht bis zum 1. Januar 2028 zu verschieben. Diese Flexibilität dient dazu, allen Unternehmen ausreichend Zeit zu geben, die Vorgaben angemessen zu erfüllen.

Die European Sustainability Reporting Standards dienen als eindeutige Richtlinie für die Erstellung von umfangreichen Nachhaltigkeitsberichten. Solche Berichte sind für die zukünftige Unternehmensführung und die Einhaltung von ESG-Kriterien unerlässlich.

Geltungsbereich und Kriterien der CSRD

Im November 2022 wurde die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) eingeführt. Sie erweitert umfangreich die Vorgaben zur nicht-finanziellen Berichterstattung. Nun fallen nicht nur Großunternehmen, sondern auch zahlreiche KMU unter diese Regelung.

CSRD-Geltungsbereich

Kriterien für die Berichtspflicht

Gemäß der CSRD, müssen an EU-regulierten Märkten notierte Unternehmen, ausgenommen Kleinstunternehmen, den neuen Berichtsstandards folgen. Zudem sind nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen betroffen, sofern sie spezifische Kriterien erfüllen, wie:

  • Bilanzsumme über 25 Mio. Euro
  • Nettoumsatzerlöse über 50 Mio. Euro
  • Zahl der Beschäftigten über 250

Rund 50.000 Unternehmen in der EU, darunter ca. 15.000 in Deutschland, sind von der CSRD betroffen. Sie müssen ihre Berichte gemäß den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erstellen. Zudem ist eine digitale Übermittlung der Berichte an den European Single Access Point (ESAP) notwendig.

Zeitrahmen

Die CSRD wird schrittweise eingeführt, gestaffelt nach Unternehmensgröße und Kapitalmarktorientierung. Großunternehmen, die unter die bisherige CSR-RUG fielen, beginnen ab dem Geschäftsjahr 2024 mit der Berichterstattung. Für weitere Unternehmen, inklusive vieler KMU, startet diese Verpflichtung in den Jahren 2026 und 2027.

Diese Einführung bildet sowohl eine Herausforderung als auch eine Chance. Unternehmen müssen nun ihre Fortschritte mittels Zielsetzungen und Kennzahlen steuern und transparent machen.

Die ESRS-Berichtsstandards im Detail

Am 28. November 2022 nahm der europäische Rat die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) an. Dies versinnbildlicht einen wesentlichen Fortschritt in der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Im Mittelpunkt stehen die ESRS, die in die Sektoren Governance, Umwelt und Soziales gegliedert sind. Sie definieren präzise, was Unternehmen offenlegen müssen.

Die ersten Entwürfe der ESRS erschienen im April 2022 und erhielten bis August 2022 öffentliches Feedback. Eine überarbeitete Fassung der ersten 12 Standards wurde im Juni 2023 publik gemacht, was Unternehmen Erleichterungen bietet. Zum 31. Juli 2023 publizierte die EU-Kommission die Standards, um Nachhaltigkeitsthemen von höchster Relevanz zu erfassen.

ESRS beinhalten vielseitige Standards, die ein ganzheitliches Reporting ermöglichen. Wichtige Aspekte beinhalten:

  • Governance: Konzentration auf Unternehmensführung und interne Überwachung.
  • Umwelt: Fokussiert auf Klimaschutz, Ressourcenmanagment und das Senken von Emissionen.
  • Soziales: Betrifft Arbeitsverhältnisse, Menschenrechte und soziale Fairness.

Die Wesentlichkeitsanalyse stellt eine herausfordernde Aufgabe bei der Implementierung der ESRS dar. Sie verlangt eine sorgsame Überprüfung, welche Informationen Stakeholdern wichtig sind. Allerdings besteht die Gefahr, dass durch sie essenzielle Daten unveröffentlicht bleiben. Experten unterstreichen die Notwendigkeit eines externen Audits für eine wirksame Analyse.

Um technische Anfragen zu adressieren, startete die EFRAG im November 2022 eine Q&A-Website zu den ESRS. Die EFRAG veröffentlichte am 30. Mai 2024 eine Sammlung von 68 Fragen und Antworten zur Unterstützung der Umsetzung der Berichte.

Die ESRS fördern mit ihren Offenlegungsanforderungen eine systematische und gründliche Präsentation relevanter Nachhaltigkeitsthemen. Sie werden ständig aktualisiert, um den Bedürfnissen der Unternehmenswelt Rechnung zu tragen.

Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse

Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse (DWA) ist ein essenzieller Bestandteil der Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß den European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Unternehmen, die der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) unterlegen, sind verpflichtet, diese Analyse zur Identifikation relevanter Nachhaltigkeitsthemen durchzuführen.

doppelte Wesentlichkeitsanalyse

In den ESRS sind die Anforderungen an die doppelte Wesentlichkeitsanalyse präzise artikuliert. Der Prozess durchläuft sechs Schritte, einschließlich der Vorbereitung und der Individualisierung der Longlist. Dazu gehören die Ermittlung und Bewertung von Auswirkungen sowie die Umsetzung in Berichtspflichten.

Outside-In-Perspektive

Die Outside-In-Perspektive untersucht die Risiken und Chancen, die sich aus externen Nachhaltigkeitsthemen für den Unternehmenserfolg ergeben. Externe Umweltfaktoren und ihre potenziellen Einflüsse auf das Unternehmen stehen im Fokus dieser Analyse. Eine jährliche Überprüfung der Bewertung ist empfohlen, um deren Relevanz zu gewährleisten.

Inside-Out-Perspektive

Im Gegensatz dazu konzentriert sich die Inside-Out-Perspektive auf die Auswirkungen, die ein Unternehmen auf Umwelt und Gesellschaft hat. Sie bewertet, inwiefern die Nachhaltigkeitsbemühungen des Unternehmens externe Stakeholder beeinflussen. Auch hier ist eine fortlaufende Aktualisierung der Analyse essenziell.

Der Prozess der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wird in drei Hauptphasen gegliedert: Identifikation von Impacts, Risks und Opportunities (IROs), Festlegung der Wesentlichkeitsgrenzen und quantitative sowie qualitative Bewertung der IROs. Eine Bewertung der Analyse erfolgt durch einen unabhängigen Prüfer unter dem Standard „limited assurance“.

Zur Erfüllung der Anforderungen an Transparenz und Nachvollziehbarkeit sollten Unternehmen Software-basierte Verfahren für die Datenerhebung, -analyse und Qualitätssicherung implementieren. Diese Herangehensweise fördert nicht nur die Leistungssteigerung des Unternehmens und die Integration der Stakeholder. Sie trägt ebenso zum Aufbau von Vertrauen bei Geschäftspartnern und Investoren bei.

Umsetzungsleitlinien und Hilfestellungen für Unternehmen

Zur Erleichterung der ESRS-Implementierung wurden am 30. Mai 2024 von EFRAG die ersten Umsetzungsleitlinien herausgegeben. Diese bieten Unternehmen konkrete Unterstützung in verschiedenen Segmenten an.

Die Implementierungsrichtlinie IG 1 zur Wesentlichkeit, auch bekannt als IG-Wesentlichkeitsanalyse, gibt ein Beispiel zur Bewertung der Wesentlichkeit für Unternehmen. Darin werden die Auswirkungen und finanzielle Relevanz anhand konkreter Beispiele verdeutlicht. Es ist essenziell, damit Firmen die zentralen Informationen zu nachhaltigkeitsbezogenen Effekten, Risiken und Chancen (ARCs) korrekt erfassen und melden.

Die zweite Richtlinie, IG 2, fokussiert sich auf Berichtspflichten entlang der Wertschöpfungskette. Sie umfasst Richtlinien und Maßnahmen sowie Kennzahlen und Ziele, die eine vollständige und exakte Berichterstattung ermöglichen.

Die dritte Richtlinie, IG 3, präsentiert Datenpunkte des ESRS-Ersten Satzes und bietet eine detaillierte Anleitung in Excel-Format. Diese Datenpunkte sind für die Berichterstattung unerlässlich und erfordern strenge Beachtung.

Zusätzlich erleichtert der VSME-Standard kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) die Berichterstattung. Er zielt darauf ab, die Berichterstattung zu vereinfachen, ohne die Qualitätsanforderungen der ESRS zu vernachlässigen.

Erwähnenswert ist, dass Großunternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern und kapitalmarktorientierte Organisationen zur CSR-Berichterstattung verpflichtet sind. Dies gilt ebenso für Firmen aus den Branchen Banken, Versicherungen und Investmentgesellschaften mit einem Umsatz über 40 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme über 20 Millionen Euro. Diese müssen ihre Nachhaltigkeitsinformationen im Geschäftsbericht präsentieren und digital taggen.

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) dehnt die Berichtspflicht signifikant aus. Es wird erwartet, dass in Deutschland bald etwa 14.600 Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet werden.

Durch die Leitlinien der EFRAG und zusätzlichen Standards wie dem VSME-Standard erhalten Unternehmen umsetzbare Hilfestellungen. Diese ermöglichen es, die Anforderungen der neuen Berichtsstandards effizient zu erfüllen.

Fazit

Die Implementierung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) stellt einen erheblichen Fortschritt in der Harmonisierung und Intensivierung von Nachhaltigkeitsberichten innerhalb Europas dar. Diese Vorschriften definieren Qualitätsmaßstäbe, um die Aussagekraft, Treue und Klarheit, sowie die Vergleichbarkeit und Überprüfbarkeit der Berichte zu gewährleisten.

Durch ESRS 1 & 2 werden essentielle Grundsätze der Nachhaltigkeitsberichterstattung festgelegt. Unternehmen sind nun verpflichtet, neben ihrem eigenen Bericht auch die ihrer Subunternehmen, sowie Daten bezüglich assoziierter Gesellschaften und Joint Ventures zu veröffentlichen. Diese umfassende Offenlegung verlangt eine akribische Bewertung der wesentlichen Effekte, Gefahren und Möglichkeiten auf aggregierter Ebene. Eine präzise Anwendung des Konzepts der doppelten Materialität wird erforderlich.

Die ESRS leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Vereinheitlichung der Berichtsformate, unterstützen Unternehmen bei der Definition ihrer Nachhaltigkeitsziele und fördern die transparente Darstellung von Fortschritten. Obgleich die Adaptierung dieser Standards erhebliche Initialkosten verursacht, verbessern sie die Transparenz und erleichtern dadurch die Akquisition nachhaltigen Kapitals. Eine optimierte CSR-Strategie ermöglicht eine effizientere Identifizierung von Risiken und Chancen im Nachhaltigkeitsbereich. Dadurch wird langfristig die Marktstellung und Konkurrenzfähigkeit gestärkt.

FAQ

Was bedeutet die Einführung der CSRD für Unternehmen in der EU?

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) bewirkt eine Ausweitung sowie eine Standardisierung der Nachhaltigkeitsberichte innerhalb der EU. Unternehmen werden verpflichtet, detailliert über ökologische, soziale und unternehmerische Governance-Themen Bericht zu erstatten. Diese Informationspflicht steht nun gleichwertig neben der finanziellen Berichterstattung.

Was sind die European Sustainability Reporting Standards (ESRS)?

Entwickelt von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG), repräsentieren die ESRS ein systematisches Regelwesen. Berührungspunkte mit Umwelt, sozialen Belangen und unternehmerischer Führung werden über 82 Offenlegungsanforderungen transparent gemacht. Dies garantiert eine homogene Berichterstattung auf europäischer Ebene.

Welche Kriterien bestimmen die Berichtspflicht unter der CSRD?

Ausgewählte Kriterien wie Bilanzsumme, Umsatz und Mitarbeiterzahl bestimmen die Berichtspflicht. Ursprünglich unter der NFRD berichtspflichtige Großunternehmen müssen ab dem Geschäftsjahr 2024 ab 2025 berichten. Kleinere und mittlere Unternehmen folgen zwischen 2026 und 2027, abhängig von ihrer Größe und Kapitalmarktorientierung.

Wie werden die ESRS-Berichtsstandards kategorisiert?

Die ESRS-Berichtsstandards decken ein breites Spektrum ab. Sie adressieren Governance, umweltbezogene Themen wie Klimaschutz und den Einsatz von Ressourcen, sowie soziale Aspekte einschließlich Arbeitsbedingungen und Menschenrechte. Die Klassifikation basiert auf einem Set von Anfangskriterien für relevante Nachhaltigkeitsaspekte.

Was ist die doppelte Wesentlichkeitsanalyse?

Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse ermittelt relevante Nachhaltigkeitsthemen für Unternehmen. Sie berücksichtigt die Outside-In-Perspektive mit Fokus auf Risiken und Chancen aus der Nachhaltigkeit für den Geschäftserfolg. Gleichzeitig beleuchtet die Inside-Out-Perspektive die Effekte des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft.

Welche Umsetzungsleitlinien gibt es für die ESRS?

EFRAG hat diverse Implementierungsrichtlinien herausgegeben. Darunter EFRAG IG 1 zur Wesentlichkeitsanalyse und EFRAG IG 2 zum Thema Wertschöpfungskette. EFRAG IG 3 fokussiert auf die ESRS-Datenpunkte. Zusätzliche Hilfestellungen wie IZU und der VSME-Standard unterstützen vor allem KMUs.

Welche Relevanz haben die ESRS für die Digitalisierung im Bildungsbereich?

ESRS und die dazugehörigen Berichtspflichten steigern Transparenz und Vergleichbarkeit in der Nachhaltigkeitsleistung. Dies betrifft auch Bildungseinrichtungen. Digitale Werkzeuge, einschließlich Feedbacksysteme für Schüler und Eltern, fördern die Verankerung und kontinuierliche Verbesserung nachhaltiger Praktiken.

Welche Rolle spielen Online-Umfragen für Schulen im Rahmen der ESRS?

Online-Umfragen liefern essenzielle Daten für eine verbesserte Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie ermöglichen eine strukturierte Sammlung und Analyse von Meinungen von Schülern und Eltern. Dadurch leisten sie einen Beitrag zur Entwicklungs- und Implementierungsphase nachhaltiger Initiativen.

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