Welcher Unternehmer möchte nicht von vornherein wissen, ob seine Investitionen tatsächlich nachhaltig sind und den EU-Vorgaben entsprechen?
Mit der EU-Taxonomie wurde ein Rahmen geschaffen. Dieser definiert klare Kriterien für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten. Das Ziel ist es, den Kapitalfluss in umweltfreundliche Projekte zu lenken. Die EU-Taxonomie versucht, Greenwashing zu verhindern und Transparenz zu schaffen.
Jedoch finden viele Unternehmen es herausfordernd, die neuen Anforderungen genau umzusetzen. Diese europäische Klassifizierung von Nachhaltigkeit ist seit dem 1. Januar 2022 obligatorisch für Portfoliomanager, Banken, Versicherungsgesellschaften und große Unternehmen.
Warum ist es für Unternehmen wichtig, sich tiefgehend mit der EU-Taxonomie auseinanderzusetzen? Überlegen Sie nicht nur, wie Ihre Unternehmensprozesse und -berichte angepasst werden müssen.
Denken Sie auch darüber nach, wie dies Ihre Investitionsentscheidungen und das Image in der nachhaltigen Finanzwelt beeinflusst. Die Kanzlei Herfurtner, mit Standorten in Frankfurt, Hamburg und München, bietet detaillierte Rechtsberatung an. Sie unterstützt Unternehmen dabei, die Compliance-Herausforderungen zu meistern und so die Klimaschutzziele langfristig zu fördern.
Ab dem Geschäftsjahr 2021 müssen große Unternehmen ihre taxonomiefähigen und nicht-taxonomiefähigen Aktivitäten offlegen. Sie unterliegen der sogenannten Delegierten Verordnung. Die EU-Taxonomie fördert Transparenz. Sie erleichtert Investoren die Entscheidungsfindung bezüglich nachhaltiger Investitionen.
Wichtigste Erkenntnisse
- Die EU-Taxonomie verpflichtet seit dem 1. Januar 2022 zahlreiche Unternehmen zur Offenlegung ihrer nachhaltigen Tätigkeiten.
- Die Taxonomie zielt darauf ab, Investitionen in umweltfreundliche Projekte zu fördern und Greenwashing zu verhindern.
- Unternehmen müssen aufgeführt werden, welche Aktivitäten taxonomiefähig und welche taxonomiekonform sind.
- Große Unternehmen, darunter Portfoliomanager und Banken, müssen die Kriterien der EU-Verordnung einhalten.
- Die Kanzlei Herfurtner unterstützt Unternehmen in Deutschland bei der Einhaltung der neuen Anforderungen.
Was ist die EU-Taxonomie und was bewirkt sie?
Das Klassifikationssystem der EU-Taxonomie kennzeichnet nachhaltige ökonomische Aktivitäten. Dies fördert Klarheit und lenkt Investitionen in umweltfreundliche Vorhaben. Ihr zentrales Anliegen besteht darin, finanzielle Mittel in nachhaltige Projekte zu leiten und die Praxis des Greenwashings zu unterbinden. Seit dem 1. Januar 2022 sind kapitalmarktorientierte Firmen und Akteure auf dem Finanzmarkt dazu verpflichtet, ihre Operationen nach den Vorgaben der EU-Taxonomie einzuschätzen und darüber zu berichten.
Definition der EU-Taxonomie
Als Teil der „Sustainable Finance Strategy“ der Europäischen Union steht die EU-Taxonomie-Verordnung gleichberechtigt neben der Offenlegungsverordnung und der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Sie spezifiziert, welche Investitionen und Geschäftstätigkeiten als ökologisch nachhaltig gelten. Es ist erforderlich, dass Betriebe drei ökologische Indikatoren definieren und darlegen: den relativen Anteil ihrer Einnahmen, Investitions- und Betriebsausgaben, die nach den Kriterien anzugeben sind.
Ziele der EU-Taxonomie
Ein primäres Ziel der EU-Taxonomie ist es, Kapital in nachhaltige Anlagen zu lenken. Diese Verordnung stärkt die Umweltambitionen der EU, beispielsweise die Minderung von Treibhausgasemissionen um mindestens 55 % bis 2030 gegenüber dem Stand von 1990. Die Vision einer klimaneutralen EU bis 2050 wird durch sie unterstützt. Sie bietet klar definierte Kriterien, um Greenwashing entgegenzuwirken und echte nachhaltige Geschäftsaktivitäten voranzutreiben.
Vorteile für Unternehmen und Investoren
Die EU-Taxonomie offeriert diverse Vorzüge für Betriebe und Kapitalgeber. Sie generiert Transparenz und sorgt für eine standardisierte Bewertung ökologisch nachhaltiger Unternehmungen. Durch die Definition einheitlicher Kriterien verhindert sie Marktzersplitterungen. Dies trägt zu einer effizienteren Lenkung des Kapitalflusses in umweltfreundliche Projekte bei. Insgesamt ermöglicht sie es Unternehmern und Investoren, zur Verwirklichung der Umweltziele beizutragen und zugleich wirtschaftliche Vorteile zu erzielen.
Umweltziele der EU-Taxonomie im Detail
Die EU-Taxonomie ist ein bedeutender Teil der europäischen Umweltpolitik, bekannt als der „Green Deal“, sowie der Strategie zum Klimaschutz. Sie strukturiert das Konzept der Nachhaltigkeit neu, indem sie es in sechs essenzielle Umweltziele gliedert. Hierdurch werden vorrangig der Klimaschutz, die Anpassung an den Klimawandel, die nachhaltige Nutzung und der Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, der Übergang zur Kreislaufwirtschaft, die Reduzierung von Umweltverschmutzung sowie der Schutz und die Wiederherstellung der Biodiversität fokussiert.
Klimaschutz und Klimawandelanpassung
Die Reduktion von Treibhausgasemissionen um 55% bis zum Jahr 2030 stellt ein zentrales Ziel innerhalb der EU-Taxonomie dar. Unternehmen sind dazu aufgefordert, ihre CO₂-Emissionen maßgeblich zu senken und Technologien zu fördern, die den Klimawandel abmildern. Zudem ist es erforderlich, Anpassungen in der Infrastruktur und in den Betriebsabläufen vorzunehmen, um die adversen Konsequenzen des Klimawandels zu begrenzen.
Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
Die Sicherstellung des ökologischen Gleichgewichts erfordert einen nachhaltigen Umgang mit Wasser- und Meeresressourcen. Die EU-Taxonomie appelliert an Unternehmen, den Verbrauch von Wasser zu optimieren und sich für den Schutz mariner Ökosysteme einzusetzen.
Maßnahmen zur Verringerung der Wasserverschmutzung und die Förderung der Wasserreinigungstechnologie stehen dabei im Vordergrund.
Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
Ein kritischer Bestandteil der EU-Taxonomie ist der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft. Unternehmen müssen in diesem Kontext ihre Praktiken hinsichtlich Wiederverwendung, Recycling und der Lebensdauerverlängerung von Produkten überdenken. Durch diese Neuorientierung lassen sich Abfallprodukte signifikant senken und Ressourcen effektiver einsetzen.
Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Ein Schlüsselelement der EU-Taxonomie bildet die Minimierung von Umweltverschmutzung. Hierbei sind Unternehmen angehalten, ihre Emissionen schädlicher Stoffe zu reduzieren und ihren ökologischen Fußabdruck zu verringern. Dies beinhaltet den Einsatz von Emissionskontrolltechnologien und die Umsetzung nachhaltiger Produktionsmethoden.
Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme
Das Überleben unseres Planeten ist eng mit dem Schutz und der Wiederherstellung der Biodiversität sowie der Ökosysteme verbunden. In diesem Zusammenhang ist es zwingend, dass Unternehmen Maßnahmen ergreifen, um Lebensräume zu bewahren und Projekte zur Wiederherstellung der Natur zu unterstützen.
Durch den Schutz der Ökosysteme sichern wir die Stabilität unseres globalen Umweltsystems.
Berichtspflichten und Compliance-Anforderungen
Die EU-Taxonomie legt klar fest, welche Berichtspflichten und Compliance-Anforderungen gelten. Ihr Ziel ist es, größere Transparenz um nachhaltige Aktivitäten von Unternehmen zu schaffen. Wir erläutern nun, welche Unternehmen betroffen sind. Zudem gehen wir auf die spezifischen Vorgaben und Fristen für die Berichterstattung ein.
Für welche Unternehmen gilt die Berichtspflicht?
Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern und einer kapitalmarktorientierten Ausrichtung, die keine Finanzinstitute sind, fallen unter diese Berichtspflicht. Im Rahmen ihrer nichtfinanziellen Berichterstattung müssen diese die Anteile ihrer Umsatzerlöse, Investitions- und Betriebsausgaben ausweisen. Diese müssen in Verbindung mit ökologisch nachhaltigen Aktivitäten stehen, so wie von der EU-Taxonomie festgelegt.
Des Weiteren erstreckt sich die Berichtspflicht auf große Banken, Portfoliomanager und Versicherungsgesellschaften. Sie sind ebenfalls zur Implementierung der EU-Taxonomie Vorgaben verpflichtet.
Anforderungen und Fristen zur Berichterstattung
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD) sind die Basis der Berichterstattungsanforderungen. Seit dem 1. Januar 2022 müssen kapitalmarktorientierte Großunternehmen ihre Fähigkeiten im Rahmen der Taxonomie offlegen. Ab 2023 ist auch die Prüfung und Berichterstattung der Taxonomiekonformität gefordert.
Ab 2025 wird die CSRD die Nachhaltigkeitsberichte für eine größere Anzahl von Unternehmen verpflichtend einfordern. Zu diesem Zeitpunkt beginnt die Pflicht zur detaillierten Offenlegung der taxonomiekonformen Geschäftsaktivitäten. Diese Unternehmen müssen deren Beiträge zu Umsatz, Investitionen und Betriebsausgaben präzise melden.
Es empfiehlt sich, frühzeitig interne Prozesse für die Identifikation und Bewertung taxonomiefähiger Aktivitäten zu etablieren. Während Kennzahlen zumeist im Rechnungswesen ermittelt werden, findet die Bestimmung taxonomiefähiger Aktivitäten oft in Nachhaltigkeitsabteilungen statt. Eine umfassende Offenlegung benötigt koordiniertes Agieren verschiedener Unternehmenssegmente, um den Compliance-Ansprüchen gerecht zu werden.
Zusätzlich zur Berichtspflicht ist es erforderlich, dass Unternehmen ihre Berichtsprozesse den Normen der CSR-Richtlinie und EU-Taxonomie anpassen. Nur so können sie rechtliche Vorgaben erfüllen und gleichzeitig das Vertrauen und die Transparenz gegenüber ihren Stakeholdern sicherstellen.
„Die EU-Taxonomie ist ein Element des EU-Aktionsplans ‚Sustainable Finance‘. Ihr Ziel ist die Lenkung von Kapitalströmen in ökologisch nachhaltige Projekte.“
EU-Taxonomie: Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Umsetzung
Für Unternehmen ist die Implementierung der EU-Taxonomie komplex und verlangt eine strukturierte Herangehensweise. Dieser Abschnitt bietet eine präzise Anleitung, durch die Firmen verstehen, wie sie ihre Aktivitäten hinsichtlich der Taxonomie bewerten und in ihre Geschäftsprozesse einfügen können.
Ermittlung taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten
Der erste Schritt für Unternehmen besteht darin, ihre Aktivitäten auf Taxonomiefähigkeit zu untersuchen. Sie müssen ihre Tätigkeiten mit den relevanten NACE-Codes abgleichen. Dieser Vergleich klärt, welche ihrer Aktivitäten den Anforderungen der EU-Taxonomiekonformität entsprechen.
Prüfung der Taxonomiekonformität
Nach der Identifikation folgt die Prüfung der Taxonomiekonformität. In diesem Prozess bewerten Unternehmen ihre Aktivitäten anhand technischer Kriterien, die von der EU-Taxonomie vorgegeben sind. Das Ziel dabei ist, Aktivitäten zu identifizieren, die nachhaltige Ziele verfolgen ohne dabei andere umweltbezogene Ziele negativ zu beeinflussen.
Integration in bestehende Unternehmensprozesse
Schließlich ist eine Einbindung der ermittelten Taxonomie-Anforderungen in die Unternehmensabläufe erforderlich. Dazu gehört möglicherweise die Modifikation der IT-Struktur, die Durchführung von Schulungen und das Einrichten von Kontrollmechanismen. Erfolgreiche Integrierung bedingt ebenso eine gezielte Kommunikation und Planung, mit dem Ziel, die Firmenstrategien mit den Nachhaltigkeitskriterien der EU in Einklang zu bringen.
Diese Anleitung soll Unternehmen einen soliden Grundstein bieten, um ihre Taxonomiefähigkeit und Taxonomiekonformität systematisch zu evaluieren und die Umsetzung EU-Taxonomie effizient zu bewältigen. Durch die klare Definition und Realisierung dieser Prozesse leisten wir einen Beitrag zu einem umweltfreundlicheren Wirtschaftssystem.
Herausforderungen und Lösungsansätze bei der Umsetzung
Die EU-Taxonomie präsentiert für Unternehmen umfangreiche Implementierungsherausforderungen. Der Sustainable Finance-Beirat der Bundesregierung unterstreicht die Wichtigkeit von Transparenz sowie Nachhaltigkeitsberichten. Er zeigt auf, dass die Initialeinführung der Taxonomie-Verordnung vielfältige Schwierigkeiten birgt.
Unter den Herausforderungen ragt rechtliche Uneindeutigkeit heraus, zusätzlich zu Widersprüchen in den Vorschriften. Die Daten für Taxonomie-konforme Berichte sind zudem oft unvollständig. Dabei kritisiert der SFB eine strukturelle Kurzsichtigkeit der Regulierung. Als Gegenmaßnahme wird der Aufbau des European Single Access Points (ESAP) empfohlen.
Für eine erfolgreiche Umsetzung der Taxonomie ist eine Integration von Informationen aus Geschäftsprozessen entscheidend. Ebenso gilt es, technische Standards laufend zu beachten. Die Schulung der Belegschaft zu neuen Anforderungen und eine nachhaltige Firmenpolitik sind essentiell.
Zugrunde liegende Lösungsstrategien umfassen die frühzeitige Investition in Know-how und Anpassung der Prozesse. Einsatz von Online-Toolkits wie dem EU Taxonomy Navigator unterstützt die Berichterstattung effektiv. Durch proaktive Anpassungen an diese Herausforderungen verbessern Unternehmen ihre Fähigkeit, die Taxonomie-Vorgaben zu erfüllen.
Vor allem betrifft die EU-Taxonomie große börsenorientierte Firmen, wird aber durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ab 2025 erweitert. Diese Ausweitung auf alle großen Kapitalgesellschaften signalisiert einen signifikanten Wandel der Nachhaltigkeitsberichterstattung, besonders in Deutschland und Europa.
Fazit
Die EU-Taxonomie nimmt eine Schlüsselposition in der Förderung einer nachhaltigen Finanzwirtschaft ein. Sie unterstützt die Erreichung der ambitionierten Umwelt- und Klimaziele der EU. Klare Definitionen für „nachhaltig“ zu etablieren und Investitionen in umweltfreundliche Projekte umzuleiten, sind ihre Hauptziele. Die Compliance mit regulatorischen Anforderungen und die Anpassung von Unternehmensprozessen repräsentieren dabei eine bedeutende Herausforderung.
Unternehmen müssen ihren Anteil an Umsatzerlösen aus nachhaltigen Aktivitäten klar offenlegen. Dies ist entscheidend, um nachhaltiges Wirtschaften zu fördern und Europas Ziel der Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen. Es bietet wirtschaftliche Vorteile und verbessert die Wahrnehmung von Nachhaltigkeitsbemühungen durch Investoren und Stakeholder signifikant.
Die Umsetzung der EU-Taxonomie Verordnung verlangt eine strategische Planung und die Integration in bestehende Geschäftsabläufe. Die Einhaltung regulatorischer Vorgaben und eine präzise Berichterstattung, wie durch die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) vorgegeben, gewinnen zunehmend an Bedeutung. Unternehmen erhalten durch die EU-Taxonomie die Möglichkeit, sich als nachhaltige Akteure zu positionieren und den Green Deal der EU aktiv zu unterstützen.
FAQ
Was ist die Definition der EU-Taxonomie?
Was sind die Hauptziele der EU-Taxonomie?
Wie profitieren Unternehmen und Investoren von der EU-Taxonomie?
Welche Umweltziele umfasst die EU-Taxonomie?
Ab wann gilt die Berichtspflicht für Unternehmen gemäß der EU-Taxonomie?
Welche Herausforderungen können bei der Umsetzung der EU-Taxonomie auftreten?
Wie können Unternehmen die Taxonomiekonformität ihrer Aktivitäten sicherstellen?
Welche Maßnahmen können Unternehmen ergreifen, um die Umsetzung der EU-Taxonomie zu erleichtern?
Welche Vorteile bietet die EU-Taxonomie für eine nachhaltige Finanzwirtschaft?
Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen bundesweit und im deutschsprachigen Ausland zur Verfügung.
Arthur Wilms | Rechtsanwalt | Associate
Philipp Franz | Rechtsanwalt | Associate
Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter
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