
Europäische Genossenschaft – Seit nun fünfzehn Jahren gibt es die Europäische Genossenschaft. Sie ist auch als Societas Cooperativa Europaea oder unter der Abkürzung SCE bekannt. Die Europäische Genossenschaft, ist eine rechtsfähige Form des Zusammenschlusses, den viele Genossenschaften in Deutschland in Betracht ziehen sollten – abhängig von ihren Zielen.
Wir, die Rechtsanwaltskanzlei Herfurtner, geben Ihnen alle wesentlichen Informationen über die Gründung einer Europäischen Genossenschaft. Dabei gehen wir insbesondere auf die Unterschiede zur eingetragenen Genossenschaft sowie auf die Vorteile der Europäischen Genossenschaft ein.
Ebenso erklären wir, unter welchen Umständen eine eingetragene Genossenschaft in eine Europäische Genossenschaft umgewandelt werden kann.
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Inhaltsverzeichnis
- Merkmale der Europäischen Genossenschaft
- Gründung einer Europäischen Genossenschaft
- Details zur rechtlichen Struktur
- Vergleich: Europäische Genossenschaft und eG
- Umwandlung von eingetragener Genossenschaft in SCE
- Vorteile einer Europäischen Genossenschaft
Europäische Genossenschaft – Merkmale und Definition
Die Europäische Genossenschaft (SCE) ist eine Unternehmensstruktur, die es Unternehmen ermöglicht, zusammenzuarbeiten und gleichzeitig ihre individuelle Identität zu bewahren. Es handelt sich um eine Gesellschaft in Privatbesitz mit eigener Rechtspersönlichkeit.
Seit dem 18. August 2006 erlaubt die unmittelbar geltende Gesetzgebung die Gründung einer Europäischen Genossenschaft.
Derzeit ist die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von eingetragenen Genossenschaften in der Europäischen Union mit rechtlichen und administrativen Problemen behaftet. Durch die Europäische Genossenschaft wird die gemeinsame europäische Wirtschaftstätigkeit erheblich erleichtert.
Kleine und mittlere Unternehmen haben nun die Möglichkeit, sich an einer echten internationalen Zusammenarbeit zu beteiligen und dadurch bessere Wettbewerbsvorteile zu erzielen.
Gründung einer Societas Cooperativa Europaea
Die Gründung einer Europäischen Genossenschaft ist unter folgenden Umständen möglich:
- Mindestens fünf natürliche oder juristische Personen mit Wohnsitz in mindestens zwei Mitgliedsländern sind erforderlich, um eine neue Organisation zu gründen.
- Mindestens zwei bestehende Genossenschaften, die sich zu einer einzigen zusammenschließen (wenn die Genossenschaften in mindestens zwei verschiedenen Mitgliedstaaten ansässig sind)
- Eine bestehende Genossenschaft, die seit mindestens zwei Jahren in einem anderen EU-Land ansässig ist, kann umgewandelt werden.
- Sobald sie in dem Staat eingetragen ist, in dem sie ihren Sitz hat, besitzt sie Rechtspersönlichkeit. Dazu ist eine Eintragung in das Genossenschaftsregister in Deutschland erforderlich. Sie brauchen die Europäische Genossenschaft nicht aufzulösen und neu einzutragen, wenn Sie ihren Sitz von einem Land in ein anderes verlegen.
- Die Eintragung und Löschung der Europäischen Genossenschaft muss im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden.
- Es ist außerdem ein Mindestkapital von 30.000 Euro erforderlich.
SCE – Beispiele und Details zur rechtlichen Struktur
Die Europäische Genossenschaft wird von mindestens fünf natürlichen oder juristischen Personen gegründet und muss in mindestens zwei EU-Ländern eingetragen sein.
Außerdem ist eine Mehrstaatlichkeit erforderlich, wobei sich die Geschäftstätigkeit der Genossenschaft auf mindestens zwei Mitgliedstaaten erstrecken muss. Neben dem finanziellen Gewinn werden die Mitglieder aus verschiedenen anderen, wie zum Beispiel sozialen oder kulturellen, Gründen gefördert.
Die Satzung kann nicht gewinnorientierten Mitgliedern erlauben, lediglich Kapital zu spenden. Als absolutes Minimum müssen 30.000 Euro in Form eines Stammkapitals aufgebracht werden. Dieses kann auch in Form von Sachwerten geliefert werden. Die Verantwortung ist an die Aktien des Unternehmens gebunden, die sich im Besitz der Aktionäre befinden.
Bei der Entscheidungsfindung im Unternehmen gilt in der Generalversammlung der SCE die Regel „eine Person – eine Stimme“. Der Entscheidungsfindungsrahmen der SCE bietet zwei Möglichkeiten.
- Die dualistische Struktur des deutschen Genossenschaftsrechts ist eine Option, die gut geeignet ist.
- Eine weitere Möglichkeit ist das monistische System. Dieses gibt es auch in den meisten EU-Ländern, wo ein Vorstand oder ein oder mehrere Geschäftsführer für die Unternehmenspolitik verantwortlich sind.
Rechtsgrundlage Europäische Genossenschaft
Die SCE unterliegt dem Recht der Europäischen Union und dem nationalen Recht. Als Ausgangspunkt dient die SCE-Verordnung, die unmittelbar relevant ist. Wichtig ist auch die Kenntnis des deutschen Ausführungsgesetzes (SCEAG) und des SCE-Beteiligungsgesetzes (SCEBG).
Die SCE unterliegt auch dann dem deutschen Genossenschaftsgesetz, wenn eine bestimmte Region nicht oder nur teilweise unter die SCE-Verordnung fällt.
Die Jahresversammlung der Europäischen Genossenschaft
Ähnlich wie bei einer deutschen Genossenschaft gibt es auch bei der SCE eine Generalversammlung, die als oberstes Entscheidungsgremium fungiert.
Die Satzung der SCE sieht die Einrichtung einer Vertreterversammlung vor, aber anders als bei der eG, der eingetragenen Genossenschaft, müssen die Vertreter von Sektor- und Sektionsversammlungen gewählt werden.
Die genossenschaftlichen Ideale der SCE
Die SCE einer Genossenschaft ist wie die SE – Societas Europaea einer Aktiengesellschaft. Sie unterscheidet sich von der SE und anderen Unternehmen dadurch, dass ihr Hauptziel nicht darin besteht, Geld zu verdienen.
Die SCE hingegen ist von den Idealen der Zusammenarbeit geprägt:
- Der Grundsatz der Demokratie: „ein Mitglied = eine Stimme“
- Als Ergebnis des Handelns der SCE erhält jedes Mitglied einen seinem Engagement entsprechenden Nutzen
- Den Interessen der Mitglieder der Organisation zu dienen und sie zu unterstützen, seien sie wirtschaftlicher oder sozialer Natur
Europäische Genossenschaft und eingetragene Genossenschaft im Vergleich
Ein wesentlicher Unterschied zur eingetragenen Genossenschaft – kurz: eG – besteht darin, dass die SCE rechtlich mit einem Mindestkapital von 30.000 € ausgestattet sein muss.
Dies hat zur Folge, dass die Mitglieder eine andere rechtliche Verantwortung haben. Anders als bei der eG, bei der die Mitglieder im Falle des Ausscheidens oder der Insolvenz in der Regel zu Nachschüssen verpflichtet sind, sofern die Satzung nichts anderes vorsieht, haften die Mitglieder einer SCE in der Regel nur in Höhe ihrer Stammeinlage.
Diese jedoch kann in der Satzung in eine unbegrenzte Haftung umgewandelt werden.
Die SCE kann ihren Sitz in einen anderen Mitgliedstaat verlegen, während dies bei der eG nicht möglich ist. Hinsichtlich der Unternehmensstruktur können Sie sich bei der SCE entweder für das dualistische oder das monistische Modell entscheiden.
Im dualistischen System gibt es Leitungs- und Aufsichtsorgane. Dazu gehören der Vorstand und die Aufsichtsbehörde. Die Geschäfte der Genossenschaft werden vom Vorstand geführt. Nach außen hin sind seine Mitglieder das Gesicht des Unternehmens.
Das Leitungsorgan hingegen wird durch das Aufsichtsorgan kontrolliert. Die deutsche Genossenschaft hat sich für diese Methode entschieden.
Bei einer monistischen Struktur hingegen werden die Geschäfte der Genossenschaft von einem einzigen Leitungsorgan geführt. Der Verwaltungsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden, der als Aushängeschild der Genossenschaft fungiert.
Besteht das Leitungsorgan aus mehreren Personen, werden die Interessen der Genossenschaft nach außen gemeinsam vertreten. Die Generalversammlung ernennt die Mitglieder des Verwaltungsorgans.
Eingetragene Genossenschaft in Europäische Genossenschaft umwandeln
Wenn eine Genossenschaft nach dem Recht eines Mitgliedstaates gegründet wurde, ihren eingetragenen Sitz und ihre Hauptverwaltung in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum hat und seit mindestens zwei Jahren eine Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung in einem anderen Mitgliedstaat hat, kann sie in eine SCE umgewandelt werden.
Nach dem deutschen Umwandlungsrecht löst sich die Genossenschaft nach dem Formwechsel nicht auf und wird auch nicht zu einer völlig neuen juristischen Organisation.
Das Einzige, das sich ändert, ist die rechtliche Bezeichnung der Genossenschaft, die von einer eG in eine SCE umgewandelt wird.
Eine SCE kann nach demselben Verfahren wie eine Aktiengesellschaft gegründet werden.
Was für eine Europäische Genossenschaft spricht
Für die Gründung einer SCE kann es eine Vielzahl von Motiven geben. So kann eine Europäische Genossenschaft beispielsweise das Erreichen der paritätischen Mitbestimmung durch Einfrieren des Mitbestimmungsgrades vermeiden.
Darüber hinaus gibt es eine Reihe von zusätzlichen Faktoren, die ins Spiel kommen:
- Eine europäische Unternehmensidentität, die eine europäische Unternehmenskultur im Unternehmen fördern kann.
- Mehr ausländische Investoren, Handelspartner und staatliche Stellen für das Unternehmen gewinnen.
- Die Erschließung neuer Märkte, Expansion oder die Zusammenarbeit bei wichtigen europäischen Initiativen.
- Branding, das die europäische Struktur des Unternehmens repräsentiert und dadurch den Ruf des Unternehmens stärkt.
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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

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