Exness – Der Broker gibt sich auf seiner Internetpräsenz https://www.exnesstechnologies.com/ als Finanzdienstleister aus, der im Online Trading tätig sei. Entsprechend könne man als Kapitalanleger in Forex, Kryptowährungen, Metalle, Energien, Aktien und Indizes investieren.
Sie haben bei Exness investiert und möchten Ihr Kapital zurück? Die Anwaltskanzlei Herfurtner hilft Ihnen bei Hindernissen.
Exness – anwaltliche Einschätzung
Derzeitig gibt es eine außerordentlich hohe Anzahl an Online-Handelsplattformen wie u.a. Exness. Damit war es noch nie so einfach aber auch risikoreich wie jetzt, in den unvorhersehbaren Finanzmärkten zu investieren.
Gerade weil es unzählige Chancen gibt, kann die Wahl eines Finanzdienstleisters zeitaufwendig und frustrierend sein. Im Besonderen dann, wenn diese Ihren persönlichen Investitionswünschen gerecht werden soll.
Sie haben bereits bei Exness angelegt? Dann sind die folgenden Punkte für Sie als Kapitalanleger wichtig.
- Eine ideale Adresse für Kapitalanleger, die sich über Wertpapiere, Futures, Binäre Optionen und Kryptogelder informieren wollen, ist eine Internetseite wie diese.
- Staatlich regulierte Online-Broker, seriöse Portale, Kosten und Provisionen, Angebots-Optionen und Kunden-Feedbacks sind nur einige der Punkte, die Sie bei Ihrer endgültigen Entscheidung einplanen müssen.
- Im Bereich Online Trading kann man eine Vielzahl von Auftragsarten wählen.
Die folgenden Hinweise sind allgemeine Vorschläge für Anleger – unabhängig von der Plattform in die Sie anlegen.
Gefahrenpotenzial beim Online Trading – auch bei Exness?
So wie die Börse und sonstige Finanzmärkte speziellen Gefährdungen ausgesetzt sind, so ist auch der Online-Handel anfällig.
Sie als Kapitalanleger sollten dementsprechend Exness angesichts folgender Aspekte überprüfen:
- Zu geringe Sachkenntnis über das Produkt
- Gefahren, welche mit entsprechendem Angebot verbunden sind, beispielsweise mögliche Verluste
- Dienstleister, die nicht vertrauenswürdig sind
- Die Risiken und Gefahren der Online-Sicherheit
- Bedrohungen, welche sich aus nachlässigem oder unqualifiziertem Handel herausbilden
Verringern sie das Risiko, indem Sie bei der Wahl eines Handelsdienstes auf eine nachgewiesene Erfolgsbilanz acht geben. In diesem Kontext ist es darüber hinaus wichtig, dass Ihnen eine verlässliche Geldverwaltung zugesichert wird. Nur so können Sie sich in der Internet-Handelsarena bequem bewegen.
Geldanleger, die ein geschicktes Händchen haben, können sehr wohl davon leben, und ihre Gewinne sind potenziell überdurchschittlich.
Falls sie die geeignete Vorgehensweise haben. Eines sollte jedem bewusst sein, der mit dem Trading anfängt: Die Gefahr, beim Handel an der Aktienbörse mehr Geld einzubüßen, als auf das Bankkonto des Brokers Exness eingezahlt wurde, besteht immer.
Übt Exness Kontaktaufnahme per Fax aus?
Haben Sie bereits schon einmal Investitionsvorschläge per E-Mail von einem Anbieter wie Exness bekommen, die Ihnen nicht bekannt sind? Bekommen Sie Faxnachrichten von der Aktienbörse, die Sie nicht erbeten haben? Oder haben Sie einen vermeintlichen „Geheimtipp“ entgegengenommen?
Geldanleger sollten sich vor vergleichbaren Vorschlägen in Acht nehmen, denn sie werden meist von skrupellosen Gruppierung bzw. Brokern verbreitet, die mit dem Verkauf von Wertpapiere aus einer ausgeschmückten Erfolgsgeschichte Gewinn schlagen möchten.
Es sind auch Fälle bekannt geworden, in denen Verbraucherinnen und Käufer von einer vermeintlichen Börsenaufsichtsbehörde konsultiert werden.
Es wird fälschlicherweise behauptet, dass die angeschriebenen Menschen Geschädigte eines Betrugs geworden seien und dass die entsprechenden Daten von der angeblichen Bundesanwaltschaft in Karlsruhe an die Börsenaufsicht weitergegeben worden seien. Von den angeschriebenen Personen wird das Ausfüllen eines Internet-Formulars gefordert.
Es handelt sich in diesem Zusammenhang um einen eindeutigen Betrugsversuch. Wir empfehlen, auf keinen Fall, mit so einer Person in Austausch zu treten oder sensible Angaben, wie zum Beispiel Benutzernamen, Passwörter, Kreditkartennummern oder andere identifizierende Informationen wie beispielsweise Ihre Accountdaten bei Exness, zu verraten.
Die nicht unerhebliche Gefahr durch unerlaubte Orders
Die Vergabe von Aufträgen für Wertpapiertransaktionen ohne die Zustimmung des Kontoinhabers kann im Einzelfall zu einem sprunghaften Anstieg des Kurses bestimmter Aktien führen.
Vor allen Dingen betrifft dies Open-Market-Geschäfte mit illiquiden ausländischen Aktien (Freiverkehr). Bleiben Sie deswegen skeptisch, wenn Sie unter Berufung auf scheinbar gewinn bringende Geschäfte oder Gewinnankündigungen angewiesen werden, persönliche Daten über die Kapitalanlage bei Exness ganz ohne Ihr Einverständnis zu verraten.
Ihre IBAN, SWIFT-Code und sonstige Bankleitzahlen sollten Sie nie an einen anderen übermitteln, der Ihnen nicht bekannt ist. Ebenso wenig sollten Sie Ihre Konto- oder Depotnummern und Passwörter offenbaren.
Überreichen Sie keine Depotunterlagen oder Wertpapierabrechnungen von Exness an jemanden, den Sie nicht kennen. Auch Anrufer, die sich als Anlageberater, Makler oder Angestellter einer Finanzaufsicht darstellen, sind unberechenbar.
Ausschüttung wird an Vorraussetzungen geknüpft?
Kunden werden immer wieder von einem „Online Broker“ oder einem Call-Center-Mitarbeiter umworben, in dem Moment in dem sie sich auf der vermeintlichen Handelsplattform einen Account eingerichtet haben. Absicht ist es, den Investoren dazu zu ermutigen, seine dauerhaften Investments zu erhöhen, um den Gewinn zu auf ein Maximum bringen. Dies ist auch ein zunächst legitimes Ziel des Online Brokers Exness.
Unmittelbar nachdem der Investor sein Geld transferiert hat, werden wahrscheinlich erste Gewinnentwicklungen auf seinem Benutzerkonto dargestellt. Dies soll den Kapitalanleger dazu motivieren, stetig in das Finanzprodukt zu investieren.
Die Betreiber der Handelsplattform jedoch können unter Einsatz von Betrugssoftware falsche Kontobewegungen und Einnahmen simulieren, sogar ohne dass der Kunde hiervon etwas wahrnimmt.
Gehen Sie sicher, dass die Konten auch bei Exness authentifiziert werden können.
In Wahrheit findet auf diversen Online Trading Plattformen gar kein Trading statt. Stattdessen wird das gezahlte Geld von den betrügerischen Online Brokern auf Bankkonten außerhalb Deutschlands transfertiert. Das wird von den Kunden vorerst nicht erkannt.
Die „Online Broker“ schieben die Auszahlung auf die lange Bank der ausgewiesenen Geldgewinne, dadurch, dass sie von den Investoren die Begleichung von angeblich fälligen Steuern und Bearbeitungskosten einfordern. Diese Manipulationen dienen nur dem Ziel, die Einnahmen zu steigern.
Ab einem gewissen Zeitpunkt reißt die Kommunikation vollkommen ab. Das gezahlte Geld ist aufgebraucht. Ab diesem Zeitpunkt bleibt nur noch der Weg zum Rechtsanwalt, um notwendige Maßnahmen einzuleiten.
Behalten Sie zusätzliche Kosten beim Online Trading im Blick
Erkundigen Sie sich vor einer Investition bei Exness, wie viel von Ihrer Investitionssumme zur Deckung von Kosten, Gebühren und Provisionen aufgewendet wird. Dies ist ein guter Zeitpunkt, um die von den Anbietern zur Verfügung gestellten Infos umfassend zu begutachten!
Kapitalanleger müssen über alle einberechneten Gebühren und deren Auswirkung auf die Gewinnmarge von Finanzdienstleistern aufgeklärt werden. Außerdem müssen die Kosten separat dargestellt werden.
Wenn Sie eine Darstellung der einzelnen Kosten verlangen, sind die Wertpapierdienstleister in der Verpflichtung, Ihnen diese Auskünfte zu geben.
Ein Dienstleister wie Exness ist aus nachvollziehbaren Gründen im Normalfall an möglichst vielen Transaktionen interessiert. Oftmals sind die Kosten so enorm, dass es schwierig ist, einen Gewinn zu erreichen. Die Gebühren können das investierte Vermögen in kurzer Zeit sogar verschlingen.
Berücksichtigen Sie daher unbedingt die Kosten! Die Provisionsgebühren des Online Brokers müssen öffentlich abrufbar sein. Die Klarheit der Kostenstruktur ist ebenfalls in den offiziellen Bestimmungen und Regulierungen festgelegt.
Bei einem vorliegenden Vergehen kann dem Anbieter die Lizenz entzogen werden.
Rückzahlung von Exness nicht erfolgt? Unverzüglich Anwaltskanzlei zu Rate ziehen
Um bewerten zu können, ob Sie einen Rückzahlungsanspruch gegen den Dienstleister Exness haben, bedarf es ausnahmslos der Begutachtung Ihres Falles im Einzelnen. Diese nehmen die Anwälte der Kanzlei Herfurtner im Zusammenhang einer kostenfreien ersten Beratung für Sie vor.
Ausgangspunkt dieser Analyse ist stets der von Ihnen geschilderte Sachverhalt. Obendrein können meistens Gemeinsamkeiten zu ähnlich gelagerten Fällen verzeichnet werden. Sie ziehen also einen Nutzen aus den umfassenden Erfahrungen unserer Rechtsanwälte.
Nach der vollständigen Begutachtung aller Dokumente und der juristischen Einordnung, richtet sich die Vorgehensweise erst einmal gegen den Dienstleister Exness selbst, sollten gewisse Pflichtverletzungen überprüfbar sein. Um jene Pflichtverletzungen beweisen zu können, müssen die Vertragsdokumente, die E-Mail-Korrespondenz und eventuell auch noch weitere Papiere ausgewertet werden.
Außerdem sind lizenzierte Online-Trading-Dienstleister gleichermaßen dazu verpflichtet, Telefonaufzeichnungen zu den Konversationen mit den Investoren anzufertigen und abzuspeichern. Die Aufforderung zur Herausgabe dieser Aufzeichnungen und die nachfolgende Auswertung ist ebenso ein ratsamer und erforderlicher Schritt bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Mittels dieser Beweismaterialien können Ansprüche der Kunden sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Verfahren zivilrechtlich durchsetzt werden.
Auch die Finanzinstitute und Kryptobörsen, die auf Empfängerseite stehen, sind dabei in den Blickpunkt zu nehmen. Da es sich oftmals um Geldsummen in in beträchtlicher Höhe handelt, kommt immer wieder die Frage auf, ob die Unternehmen ihren Informationspflichten und den Verpflichtungen gemäß dem Geldwäschegesetz nachgegangen sind. Eine grundsätzliche Äußerung lässt sich hierbei nicht treffen, vielmehr ist der Falle des Einzelnen zu prüfen.
Dasselbe gilt für den Begünstigten auf Empfängerseite, der in vielen Fällen nicht identisch mit dem Anbieter selbst ist. Unter bestimmten Kriterien ist auch dieser in Anspruch zu nehmen, sofern Pflichtverletzungen nachweisbar sein sollten.
Nach der Ausschöpfung zivilrechtlicher Optionen, verbleibt das Vorgehen auf strafrechtlicher Ebene, soweit sich der Verdacht einer illegalen Handlung erhärtet. Dabei bedarf es der Kontaktaufnahme mit Strafverfolgungsbehörden im In- und Ausland und die Koordinierung zusätzlicher Vorkehrungen.
Viele Bundeländer haben zwischenzeitlich spezielle Einheiten für die Themengebiete Betrugsfälle im Zusammenhang mit Online und Krypto-Trading ins Leben gerufen. Mit selbigen stehen die Rechtsanwälte der Kanzlei Herfurtner fortwährend in Kontakt.
Nicht zuletzt können auch Web Hoster dienliche Informationen zu zu dem Inhaber der Website bieten. Mit den, häufig außerhalb der EU ansässigen Web Hostern, Verbindung herzustellen, stellt sich für den Laien allerdings als ausgesprochen schwierig dar.
Des Weiteren sind Finanzaufsichtsbehörden im In- und Ausland sinnvolle Informationsquellen für zu Schaden gekommene Kapitalanleger.
Zusätzlich zu der Beschwerde gegen den entsprechenden Online Trading Anbieter, die weitere potentielle Verbraucher vor Investments bewahren soll, können über die Finanzaufsichten als Informationsquelle gegebenenfalls noch zusätzliche Hinweise erlangt werden.
Diese Hinweise gestatten in vielen Fällen eine Zusammenführung von Ermittlungsarbeiten in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter
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