Falschberatung durch Banken - Sparkassen und Berater

Falschberatung – Wissen Sie, dass es rechtliche Konsequenzen haben kann, wenn Sie von einem Experten falsch beraten werden? Wurde Ihnen jemals ein Ratschlag gegeben, der sich später als falsch herausstellte? Tatsächlich kommt die Falschberatung häufiger vor, als man denkt, und die verantwortlichen Parteien können dafür haftbar gemacht werden.

In diesem Beitrag werden wir die Haftung und die Rechtsmittel im Zusammenhang mit Falschberatungen im Überblick behandeln, sodass Sie wissen, wie Sie vorgehen müssen, wenn Ihnen so etwas passiert.

Schadensersatz bei Falschberatung: Voraussetzungen und notwendige Nachweise

Bevor Sie Ihre Ansprüche geltend machen, sollten Sie sicherstellen, dass die Voraussetzungen für den Schadensersatz bei Falschberatung in Ihrem Fall erfüllt sind. Grundsätzlich müssen Sie für den Schadensersatzanspruch folgende Elemente nachweisen:

  • Pflichtverletzung: Sie müssen darlegen, dass der/die Verantwortliche Ihnen gegenüber eine Beratungspflicht hatte und diese Pflicht verletzt wurde. In der Regel ergibt sich die Beratungspflicht aus einem Vertragsverhältnis, wie zum Beispiel einem Anwalts- oder Beratungsvertrag.

  • Falschberatung: Es muss festgestellt werden, dass die von dem/der Verantwortlichen erteilte Ratschläge falsch waren, also nicht den rechtlichen Anforderungen oder den anerkannten Stand der Fachkenntnisse entsprechen. Hierbei können auch Unterlassungen oder unzureichende Hinweise eine Rolle spielen.

  • Verschulden: Sie müssen nachweisen, dass der/die Berater/in – in der Regel durch Fahrlässigkeit oder Vorsatz – die falsche Beratung schuldhaft verursacht hat. Entscheidend ist hier, dass der/die Berater/in den Fehler hätte erkennen und vermeiden können, wenn er/sie sich an die üblichen Sorgfaltsstandards gehalten hätte.

  • Kausalität: Für die erfolgreiche Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs müssen Sie eine Kausalität, also einen ursächlichen Zusammenhang, zwischen der Pflichtverletzung und dem entstandenen Schaden nachweisen. Es muss klar sein, dass der Schaden auf die fehlerhafte Beratung zurückzuführen ist und ohne die Falschberatung nicht entstanden wäre.

  • Schaden: Schließlich müssen Sie darlegen, dass durch die Falschberatung ein tatsächlicher Schaden entstanden ist. Dabei kann es sich um materielle Schäden, wie zum Beispiel finanzielle Verluste, oder um immaterielle Schäden, wie zum Beispiel Schmerzensgeld, handeln.

Wenn Sie alle diese Voraussetzungen erfüllen und die notwendigen Beweise erbringen können, haben Sie die Grundlage, um Schadensersatz bei Falschberatung erfolgreich geltend zu machen und sich das zu holen, was Ihnen zusteht.

So holen Sie sich, was Ihnen zusteht!

Wenn Sie alle Voraussetzungen für den Schadensersatz bei Falschberatung erfüllt haben und wissen möchten, wie Sie Ihre Ansprüche geltend machen können, sollten Sie folgende Schritte und praktische Tipps beachten, um Ihr Recht auf angemessene Entschädigung wahrzunehmen:

1. Sammeln Sie Beweise: Dokumentieren Sie alle relevanten Fakten, Unterlagen und Zeugenaussagen, die die Falschberatung und den dadurch entstandenen Schaden belegen können. Je detaillierter und umfangreicher Ihre Beweise sind, desto größer sind Ihre Chancen, den Schadensersatzanspruch durchzusetzen.

2. Konsultieren Sie einen weiteren Anwalt: Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten, der Ihre Situation objektiv beurteilen kann und Ihnen hilft, die Erfolgsaussichten Ihrer Schadensersatzforderungen einzuschätzen.

3. Nehmen Sie Fristen ernst: Beachten Sie die oben genannten Verjährungsfristen und sorgen Sie dafür, dass Sie rechtzeitig die notwendigen Schritte einleiten, um Ihre Ansprüche nicht verstreichen zu lassen.

4. Seien Sie kooperativ und proaktiv: Beantworten Sie alle Fragen Ihres Anwalts oder Ihrer Anwältin, suchen Sie aktiv nach weiteren Beweisen und unterstützen Sie dadurch die erfolgreiche Geltendmachung Ihrer Schadensersatzansprüche.

5. Verhandeln Sie außergerichtliche Einigungen: Nicht jeder Schadensersatzanspruch muss zwangsläufig vor Gericht enden. Prüfen Sie die Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung mit dem Verantwortlichen der Falschberatung, um Kosten, Zeit und Ressourcen zu sparen. Unter Umständen kann auch die Einschaltung einer neutralen Vermittlungsstelle oder eines Schlichters hilfreich sein.

6. Setzen Sie Ihre Rechte durch: Wenn sich keine Einigung erzielt lässt, sollten Sie entschlossen und konsequent fortfahren und Ihren Anspruch vor Gericht durchsetzen, um eine angemessene Entschädigung für den erlittenen Schaden zu erhalten.

Durch das Befolgen dieser Schritte und Tipps erhöhen Sie Ihre Erfolgschancen bei der Geltendmachung von Schadensersatz bei Falschberatung und stellen sicher, dass Sie die Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht.

Die Kunst des Nachweises: Sorgfaltsverletzung, Kausalität und Schaden

Für einen Anspruch auf Beratungsfehler Schadensersatz muss der Betroffene in der Regel drei Hauptfaktoren nachweisen: eine Verletzung der Sorgfaltspflichten der beratenden Person, einen kausalen Zusammenhang zwischen dieser Verletzung und dem entstandenen Schaden, sowie die Höhe des Schadens selbst. Dabei gilt es, einige Herausforderungen zu meistern:

Sorgfaltsverletzung: Der Betroffene muss zeigen, dass die beratende Person ihre Sorgfaltspflichten in unzureichender oder fehlerhafter Weise erfüllt hat. Dabei orientiert sich die erforderliche Sorgfalt des Beraters grundsätzlich am so genannten „fiktiven ordentlichen Berater“, das heißt, es wird geprüft, ob ein anderer Berater in der gleichen Situation die erforderliche Sorgfalt rechtzeitig und vollständig erfüllt hätte.

Kausaler Zusammenhang: Zwischen der unzureichenden Beratung und dem entstandenen Schaden muss ein klarer kausaler Zusammenhang bestehen. Das bedeutet, dass der Schaden direkt auf das Fehlverhalten der beratenden Person zurückzuführen ist.

Höhe des Schadens: Zuletzt muss der Betroffene die Höhe des erlittenen Schadens glaubhaft darlegen und nachweisen. Dies kann unter Umständen schwierig sein, insbesondere wenn der Schaden zukunftsgerichtet ist oder schwer quantifizierbare Elemente wie emotionale Belastung oder Rufschädigung beinhaltet.

Falsche Anwaltsberatung: Welche Rechtsmittel stehen Ihnen zur Verfügung?

Die falsche Anwaltsberatung ist eine der häufigsten Formen der Falschberatung. Wenn Sie von Ihrem Anwalt oder Ihrer Anwältin eine falsche oder fehlerhafte Beratung erhalten haben, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, um dagegen vorzugehen und eine angemessene Entschädigung zu erhalten. Diese Optionen, die im Folgenden erläutert werden, umfassen die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, Regressansprüche und gegebenenfalls disziplinarische Maßnahmen gegen den Anwalt oder die Anwältin.

  • Schadensersatzanspruch: Dies ist in der Regel der erste Schritt, den Sie ergreifen können, um einen finanziellen Ausgleich für den Schaden zu erhalten, den die falsche Anwaltsberatung verursacht hat. Hierbei muss bewiesen werden, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen der fehlerhaften Beratung und Ihrem Schaden besteht.
  • Regressanspruch: Wenn Sie aufgrund der falschen Ratschläge von Ihrem Anwalt oder Ihrer Anwältin einen Rechtsstreit verloren haben und an die Gegenseite Schadensersatz leisten mussten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Regressanspruch gegen Ihren Anwalt oder Ihre Anwältin geltend machen. Dies erfordert jedoch einen Nachweis, dass der Anwalt oder die Anwältin einen schuldhaften Beratungsfehler begangen hat.
  • Disziplinarische Maßnahmen: Bei schwerwiegenden Beratungsfehlern oder wiederholten Falschberatungen kann ein disziplinarisches Verfahren gegen den Anwalt oder die Anwältin eingeleitet werden. Zuständig dafür ist die Anwaltskammer, die in der Regel bei begründeten Vorwürfen solche Verfahren aufnimmt.

Falschberatung durch Immobilienmakler: Gelten dieselben Rechtsmittel?

Immobilienmakler sind ebenfalls nicht vor Fehlern und Falschberatungen gefeit. Wenn Sie meinen, dass Sie aufgrund einer Falschberatung von einem Immobilienmakler einen Verlust erlitten haben, können auch hier rechtliche Maßnahmen eingeleitet werden. Die meisten dieser Maßnahmen ähneln den Rechtsmitteln, die gegen falsche Anwaltsberatungen eingesetzt werden, allerdings gibt es einige Unterschiede:

  • Schadensersatzanspruch: Auch in Fällen von Falschberatung durch Immobilienmakler kann ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden. Allerdings sind die Anforderungen an den Nachweis einer Kausalität und eines Schadens häufig etwas schwieriger als bei Anwälten und Anwältinnen, da der Umfang der Beratung und die entsprechenden Erwartungen an den Immobilienmakler unterschiedlich sein können.
  • Gewährleistungsanspruch: Als Käufer oder Verkäufer einer Immobilie können Sie unter Umständen auch einen Gewährleistungsanspruch geltend machen, der eine Falschberatung durch den Immobilienmakler abdeckt. Hierzu müssen Sie beweisen, dass die falsche Beratung zu Mängeln oder sonstigen Problemen im Zusammenhang mit dem Verkauf oder Kauf der Immobilie geführt hat.
  • Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde: Im Unterschied zu Anwälten können Disziplinarverfahren gegen Immobilienmakler nicht von einer Anwaltskammer, sondern von der jeweiligen zuständigen Aufsichtsbehörde durchgeführt werden. Eine Beschwerde kann in solchen Fällen sinnvoll sein, um auf das Fehlverhalten des Maklers aufmerksam zu machen und gegebenenfalls weitere Schritte einzuleiten.

Falsche Ratschläge Anwalt: Vermischen von Rollen und daraus resultierende Falschberatungen

In einigen Fällen sind sich Anwältinnen und Anwälte ihrer Rolle möglicherweise nicht klar, was ebenfalls zu Falschberatungen führen kann. Dies kann der Fall sein, wenn Sie eine Anwältin oder einen Anwalt beispielsweise als Beistand oder als Schlichter in einem Streitfall konsultieren, und diese Person dann falsche Ratschläge gibt, die auf eine Überschreitung der Rolle als neutraler Vermittler hindeuten.

Wenn Ihnen dies geschieht, stehen Ihnen im Wesentlichen dieselben Rechtsmittel zur Verfügung, die auch bei falscher Anwaltsberatung angewendet werden können. Allerdings ist in diesen Fällen der Nachweis von Kausalität und Schadensersatzforderungen tendenziell noch schwieriger, da es möglicherweise weniger klar ist, in welchem Umfang eine anwaltliche Beratung von oben beschriebener Rolle zu erwarten gewesen ist.

Falschberatung durch Banken und Sparkassen: Verantwortlichkeit und Haftung

Die Falschberatung durch Banken und Sparkassen ist ein weiterer Bereich, in dem Verbraucherinnen und Verbraucher Ansprüche geltend machen können. Bei diesen Fällen spielt häufig die Anlageberatung eine zentrale Rolle, bei der die Bank beziehungsweise die Sparkasse möglicherweise falsche oder irreführende Informationen weitergegeben hat. Bei der Geltendmachung von Ansprüchen in solchen Fällen gibt es einige wichtige Unterschiede gegenüber den anderen Arten der Falschberatung:

  • Bankenhaftung: Banken und Sparkassen unterliegen den Bestimmungen des Kreditwesengesetzes (KWG) und der entsprechenden aufsichtsrechtlichen Regelungen. Eine Falschberatung kann daher auch Grundlage für die Haftung einer Bank oder Sparkasse gegenüber den Kunden sein. Dabei haben die Gerichte in der Vergangenheit entschieden, dass Banken aufgrund ihrer besonderen Rolle im Wirtschaftsleben eine erhöhte Sorgfaltspflicht bei der Beratung von Kunden haben.
  • Entschädigungsfonds: Im Falle einer Falschberatung durch eine Bank oder Sparkasse kann im Einzelfall auch eine Entschädigung durch das Einlagensicherungs- bzw. den Entschädigungsfonds in Frage kommen, vorausgesetzt, der Schaden stellt eine gesetzlich definierte Entschädigungsforderung nach den Bestimmungen des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes dar.
  • Aufsichtsrechtliche Maßnahmen: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kann bei schwerwiegenden Fällen von Falschberatung durch Banken und Sparkassen auch aufsichtsrechtliche Maßnahmen ergreifen, um das Fehlverhalten der betroffenen Finanzinstitute zu ahnden. Eine solche Maßnahme kann sich in Form von Bußgeldern, Berichtigungsanordnungen oder sogar der Entziehung der Bankerlaubnis manifestieren.

Weitere Formen der Falschberatung: Nicht nur Jurist*innen und Banken liegen mal daneben

Neben den bereits ausführlich behandelten Formen der Falschberatung gibt es noch eine Vielzahl weiterer Situationen, in denen Verbraucher*innen auf den Rat von vermeintlichen Expert*innen angewiesen sind und dennoch falsch beraten werden können. In diesem Abschnitt möchten wir einige dieser weiteren Fälle näher beleuchten und Ihnen einen umfassenden Einblick in die verschiedenen Formen der Falschberatung geben:

Versicherungsberatung: Bei der Auswahl einer Versicherung vertrauen viele Menschen auf die Beratung von Versicherungsagent*innen oder -makler*innen. Wenn diese im Sinne einer höheren Provision oder durch Unachtsamkeit eine falsche oder unzureichende Beratung abgeben, kann es zu erheblichen finanziellen Schäden für die Kund*innen kommen. Hierbei können Schadensersatzansprüche gegen die Berater*in und unter Umständen auch gegen die Versicherungsgesellschaft geltend gemacht werden.

Steuerberatung: Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen vertrauen bei der Optimierung ihrer steuerlichen Situation auf die Beratung von Steuerberater*innen. Ein Fehler in der Beratung oder eine unvollständige Information kann dabei zu finanziellen Verlusten oder Nachforderungen durch das Finanzamt führen.

In solchen Fällen ist es möglich, Schadensersatzansprüche auf Grundlage der Haftung für fehlerhafte Beratung geltend zu machen.

Medizinische Beratung: Ärzt*innen und medizinisches Fachpersonal haben die Pflicht, Patient*innen korrekt und umfassend über ihre Gesundheit und mögliche Behandlungsoptionen aufzuklären. Bei einer fehlerhaften oder unzureichenden Aufklärung stehen Betroffenen Ansprüche auf Schmerzensgeld, Schadensersatz oder die Zahlung von Heilbehandlungskosten zu.

Beratung durch Sachverständige: Sachverständige und Gutachter*innen werden häufig für die Bewertung von verschiedenen Gütern und Immobilien hinzugezogen. Wenn diese ihre professionelle Meinung falsch darlegen oder aufgrund von Nachlässigkeit unzureichende Informationen liefern, kann dies ebenfalls finanzielle Folgen für die betroffenen Personen haben. Auch in diesen Fällen lassen sich Schadensersatzansprüche geltend machen.

Es zeigt sich, dass Falschberatungen in den verschiedensten Lebensbereichen und Branchen auftreten können. Daher ist es unabdingbar, immer wachsam zu sein und sich bei Zweifeln oder Unsicherheiten kompetente Hilfe zu suchen. So schützen Sie sich am besten vor den möglichen finanziellen Folgen einer falschen oder unzureichenden Beratung.

Anonymisierte Mandantengeschichte: Erfolg im Rückforderungsverfahren

Eine junge Familie hatte sich auf die Beratung eines Finanzberaters verlassen und Investitionen in hochriskante Anlageprodukte getätigt. Sie verloren einen erheblichen Teil ihrer Ersparnisse.

Unsere Kanzlei konnte erfolgreich nachweisen, dass der Finanzberater seine gesetzlichen Beratungspflichten verletzt hatte, indem er das Risikoprofil der Familie nicht ausreichend berücksichtigt und sie über die Risiken der Anlageprodukte nicht ausreichend aufgeklärt hatte. Als Ergebnis erhielt die Familie einen Schadensersatz, der ihre Verluste vollständig ausglich.

FAQ zur Falschberatung: Häufig gestellte Fragen und Antworten

Abschließend möchten wir Ihnen einige der häufigsten Fragen zum Thema Falschberatung beantworten, um Ihnen ein vollständiges Bild über die Haftung und Rechtsmittel zu vermitteln:

Kann ich bei einem Schadensersatzanspruch gegen meinen Anwalt von einem anderen Anwalt vertreten werden?

Ja, Sie können sich von einem anderen Anwalt vertreten lassen, um Schadensersatzansprüche gegen Ihren bisherigen Anwalt geltend zu machen. Es ist sogar ratsam, sich in dieser Situation von einem Anwalt beraten und vertreten zu lassen.

Gibt es Fristen, die ich bei der Geltendmachung von Ansprüchen wegen Falschberatung einhalten muss?

Ja, es gibt verschiedene Fristen, die bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und anderen Rechtsmitteln eingehalten werden müssen. Die haftungsrechtliche dreijährige Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche begingt mit dem Zeitpunkt, zu dem Sie Kenntnis von dem Schaden und dem Schädiger erlangt haben bzw. hätten erlangen müssen. Eine absolute Verjährungsfrist von zehn Jahren ab Entstehung des Schadens besteht ebenfalls. In jedem Einzelfall ist es daher sinnvoll, sich zeitnah anwaltlichen Rat einzuholen, um die erforderlichen Schritte zu unternehmen.

Welche Beweise benötige ich, um eine erfolgreiche Schadensersatzklage wegen Falschberatung durchzuführen?

Um eine erfolgreiche Schadensersatzklage durchzuführen, benötigen Sie Beweise für die Falschberatung, den durch diese Falschberatung entstandenen Schaden und den Zusammenhang zwischen beiden. Dies kann in Form von schriftlichen Unterlagen, Zeugen oder gutachterlichen Stellungnahmen geschehen. Zuständig für die Frage, ob Sie ausreichende Beweise haben, ist in der Regel das jeweilige Gericht, das den Fall entscheiden wird.

Falschberatung entschlossen entgegentreten: Lassen Sie sich von uns helfen!

Falschberatung kann gravierende Konsequenzen und finanzielle Verluste mit sich bringen, weshalb es essentiell ist, sich bei entsprechenden Verdachtsmomenten rechtliche Hilfe zu suchen. Ob es sich um eine falsche Anwalts-, Immobilienmakler- oder Bankenberatung handelt, für Betroffene gibt es verschiedene Rechtsmittel, um angemessene Entschädigung und Gerechtigkeit zu erlangen.

Sie vermuten, von einer Falschberatung betroffen zu sein? Zögern Sie nicht und suchen Sie umgehend anwaltliche Unterstützung! Unsere Kanzlei steht Ihnen in solchen Situationen kompetent zur Seite. Gemeinsam werden wir die notwendigen Schritte einleiten, um Ihre Schadensersatzansprüche durchzusetzen und Ihnen ein angemessenes Rechtsmittel zu verschaffen.

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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

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