Stand: 29.09.2025, Europe/Hamburg
Anleger stoßen derzeit vermehrt auf vermeintlich attraktive Festgeld- und Geldanlage-Angebote unter der Marke „FAM“. Nach bisherigen Erkenntnissen betreibt der Anbieter die Website fam-asset-muenchen.de und verweist dort u. a. auf „FAM Family Office and Asset Management GmbH“ mit München-Bezug.
Zugleich liegen offizielle Warnhinweise vor, die auf Identitätsmissbrauch und unerlaubte Finanzgeschäfte hindeuten. Dieser Beitrag ordnet die verfügbare Faktenlage neutral ein, trennt Tatsachen von Indizien und liefert eine praxisorientierte Handreichung für betroffene Anleger.
Steckbrief / Überblick
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Name / Markenauftritt: „FAM“, „FAM Family Office and Asset Management“, teils mit Zusätzen wie „München“, „Asset“, „Family Office“
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Primäre Website laut Nutzerhinweisen: fam-asset-muenchen.de
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Werbeaussagen auf der Seite: Festgeld/Tagesgeld mit attraktiven Zinsen; „Depot“, „Robo-Advisor“, „Crowdinvesting“, allgemeine Beratung; Bezugnahme auf angebliche Rolle in Deutschland und Einhaltung europäischer Regulierung
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Impressumsangaben der Website: Verweis auf „FAM Family Office and Asset Management GmbH“, Adresse München, Geschäftsführername, HRB-Nummer, GewO-Erlaubnisse (§§ 34d, 34i, 34f GewO) und eine BaFin-ID
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Rechtsform / Sitz (behauptet auf Website): GmbH, München
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Lizenzstatus (öffentliche Registerprüfung): Für die Website/Angebote „fam-asset-muenchen.de“ sind keine gesicherten aufsichtsrechtlichen Erlaubnisse als Kredit-/Wertpapierinstitut ersichtlich; die BaFin warnt vor Identitätsmissbrauch und vermutet unerlaubte Bank- und Finanzdienstleistungen
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Behördliche Hinweise: Offizielle Verbraucherwarnung der BaFin (Identitätsmissbrauch, Festgeld-Angebote, Verdacht unerlaubter Geschäfte)
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Zahlungswege: Auf der Website allgemein von Festgeld/Tagesgeld die Rede; konkrete Zahlungsabwicklung (Kontoinhaber, Bank, Treuhand, Krypto) im frei zugänglichen Teil nicht transparent ausgewiesen
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Namensvarianten / Verwechslungsgefahr: „FAM Family Office and Asset Management GmbH“ als reales Registerunternehmen (München) vs. „FAM“-Website; BaFin explizit: kein Zusammenhang zwischen realer GmbH und den Angeboten auf fam-asset-muenchen.de
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Nutzerfeedback (Muster): Hinweise aus der öffentlichen Berichterstattung zu Identitätsklonen und Festgeld-Lockangeboten; typische Beschwerdebilder in vergleichbaren Fällen: Auszahlungsverzögerungen, zusätzliche „Freischaltgebühren“, Kontaktabbrüche
Wichtig: Die nachstehenden Abschnitte trennen Fakten (behördlich oder registerlich belegbar) von Indizien (plausible Hinweise/Konsistenzprüfungen) und Bewertungen (juristische/risikobasierte Einordnung).
Mögliche Treffer & Abgrenzung
Es bestehen begriffliche Überschneidungen zwischen einem real existierenden Unternehmen in München und dem Internetauftritt unter fam-asset-muenchen.de. Die BaFin betont, dass Identitätsmissbrauch vorliegt und kein Zusammenhang zwischen der realen GmbH und den über die genannte Website beworbenen Festgeld-Angeboten besteht.
| Bezeichnung | Datengrundlage | Kernaussage | Unser Arbeitsbezug |
|---|---|---|---|
| „FAM Family Office and Asset Management GmbH“, München | Handelsregister/LEI-Datenbanken (Firmenstammdaten) | Reales Unternehmen mit Eintragung in München (Adresse, HRB, GF-Name) | Eigenständiges Unternehmen – nicht Gegenstand dieser Warnung |
| Website „fam-asset-muenchen.de“ („FAM“, Festgeld/Tagesgeld) | Öffentlicher Webauftritt, BaFin-Warnung | Identitätsklon: Kein Zusammenhang zur o. g. GmbH; Verdacht unerlaubter Finanzgeschäfte | Gegenstand der Investorenwarnung in diesem Beitrag |
Transparente Entscheidung: Die nachfolgende Analyse bezieht sich ausschließlich auf die Website und die dortigen Angebote (Festgeld u. a.). Das reale, separat existente Unternehmen wird nicht bewertet.
Geschäftsmodell & Versprechen (laut Webauftritt und bekannten Mustern)
Angebotsbild nach außen
Die Seite stellt ein breites Spektrum an Produkten in Aussicht: Festgeld, Tagesgeld, Depot, Robo-Advisor, Crowdinvesting sowie allgemeine Rubriken zu „Recht & Steuern“. Im Marketingtext dominieren Begriffe wie „Integrität“, „Expertise“, „Verantwortung“, „Compliance“ und angeblich „europäische Regulierung“. Teilweise werden auch „hohe Kundenzufriedenheit“ und Testimonial-Elemente (Sternebewertungen, Zitate) gezeigt. Konkrete AGB, Preis- und Leistungsverzeichnisse oder vertragliche Unterlagen sind im frei zugänglichen Bereich entweder nicht vorhanden oder nur sehr oberflächlich angerissen.
Fakten:
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Der Webauftritt spricht von Festgeld und Tagesgeld mit „attraktiven Zinsen“ und bewirbt „Sicherheit“ sowie feste Laufzeiten.
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Es wird ein persönlicher Kontakt und eine Rolle als „direkter Kontakt“ zu einer „FAM … GmbH“ behauptet (inkl. Deutschland-Bezug, angebliche EU-Regulierung).
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Im Impressum werden konkrete Erlaubnistatbestände nach GewO genannt (34d/34i/34f) sowie eine BaFin-ID.
Indizien:
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Die Tonlage („höher als unsere Konkurrenten“, „gemäß europäischer Regulierung“) deutet auf eine Seriositätsinszenierung hin, ohne die aufsichtsrechtlich relevanten Genehmigungen (z. B. KWG/WpIG-Erlaubnis) transparent zu belegen.
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Festgeld ist typischerweise ein Einlagengeschäft – hierfür bedarf es regelmäßig einer Bankerlaubnis. Vermittlung wäre möglich, setzt jedoch eindeutige Produktgeber, kontoführende Institute und Transparenz voraus. Genau diese Punkte bleiben auf der Seite unklar.
Bewertung:
Ein seriöses Geschäftsmodell für Festgeld/Tagesgeld erfordert glasklare Angaben zu Produktgebern (Banken), Kontoeröffnungsprozess, Einlagensicherung, Zinsbedingungen, Kündigung/Prolongation, Kostensätzen und rechtlicher Verantwortlichkeit. Die vorliegenden Inhalte sind hierzu intransparent, was – zusammen mit der BaFin-Warnung – das Risiko-Profil für Anleger deutlich erhöht.
Zielgruppe & Ansprachen
Die Website adressiert Privatanleger („Vermögen aufbauen“, „strategisch wachsen“). Marketing-typisch werden Einsteiger-freundliche Bausteine (Festgeld/Tagesgeld) mit „höheren“ Renditepfaden (Aktien & Strategien, Robo-Advisor) kombiniert. Üblich in solchen Fällen ist die Anwerbung über Online-Anzeigen, Social Media und Telefon/Chat-Kontakt aus dem Webformular heraus. Konkrete, nachprüfbare Kampagnenbelege liegen im öffentlichen Teil nicht vor; die Muster decken sich jedoch mit bekannten Lead-Generierungs-Strukturen aus ähnlichen Fällen.
Preise/AGB/Fee-Struktur
Im frei zugänglichen Bereich sind keine vollständigen, rechtlich belastbaren AGB, Depot-/Kontokonditionen oder Preisverzeichnisse verfügbar. Ohne diese Unterlagen können Anleger Pflichten und Risiken nicht valide abschätzen (z. B. Gebühren vor Auszahlung, Inaktivitätsentgelte, Vermittlungsprovisionen, Sperrfristen, Bonusklauseln).
Warnsignale (Red Flags)
Achtung
Die nachfolgenden Punkte sind typische Risikomerkmale aus der Beratungspraxis bei Online-Anlageangeboten. Je mehr Red Flags zusammentreffen, desto wahrscheinlicher ist ein erhöhtes Schadensrisiko.
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Behördliche Warnung / Identitätsmissbrauch: Offizieller Hinweis auf Identitätsklon und Verdacht unerlaubter Geschäfte.
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Intransparenz zu Produktgebern: Wer ist die tatsächliche Bank hinter Festgeld/Tagesgeld? Wie lautet die IBAN, wem gehört das Empfängerkonto?
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„Regulierung“ im Marketing, aber ohne Nachweis: Allgemeine Hinweise auf „EU-Standards“ ersetzen keine konkrete KWG/WpIG-Erlaubnis.
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Fehlende AGB/Preislisten: Keine klaren, vollständigen Vertragsdokumente im frei zugänglichen Bereich.
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Potenzielle Vorabgebühren/„Freischaltungen“: In vergleichbaren Fällen werden vor Auszahlungen zusätzliche Zahlungen verlangt (z. B. „Steuern“, „Verifizierungskosten“, „Compliance-Gebühr“).
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Druckaufbau/Verknappung: Zeitlich begrenzte „Top-Zinsen“ oder „nur wenige Plätze“ sind klassische Verkaufs-Trigger.
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Remote-Zugriffssoftware (AnyDesk/TeamViewer): Falls gefordert, ist besondere Vorsicht geboten (Zugriff auf Banking/Trading).
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Recovery-Scam-Risiko: Nach Verlusten melden sich „Dienstleister“, die gegen Gebühr Rückholung versprechen.
Regulierung & Lizenzlage
Fakten:
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Es liegt eine BaFin-Verbraucherwarnung zur Website fam-asset-muenchen.de vor (Thema: Identitätsmissbrauch; Verdacht: unerlaubte Bank- und Finanzdienstleistungen).
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Die BaFin stellt klar, dass kein Zusammenhang zwischen den Angeboten der Website und der real existierenden FAM Family Office and Asset Management GmbH besteht.
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In anderen europäischen Registern (FCA-Register UK, FINMA-Warnliste CH, CySEC-Verzeichnisse Zypern etc.) findet sich keine Legitimationsgrundlage, die die Online-Angebote von fam-asset-muenchen.de als reguliert ausweisen würde.
Indizien:
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Die Impressumsdarstellung der Website (GewO-Erlaubnisse, BaFin-ID, HRB-Nummer) passt zwar formal zu einer Vermittler-/Maklerrolle, ersetzt aber nicht die aufsichtsrechtlich nötige Bank-/Wertpapiererlaubnis, sofern eigene Festgeld-/Wertpapierdienstleistungen erbracht werden.
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Da Festgeld/Tagesgeld Einlagen betreffen, muss klar sein, welches Kreditinstitut das Geschäft tatsächlich führt und welche Einlagensicherung gilt. Diese Transparenz fehlt.
Bewertung:
Mangels nachweisbarer aufsichtsrechtlicher Lizenz für die Website/Angebote ist – auch aufgrund der BaFin-Warnung – von „keine Lizenz ersichtlich“ auszugehen. Seriöse Anbieter weisen prüfbare Zulassungen, Produktgeber und Einlagensicherung aus und sind in relevanten Registern eindeutig auffindbar.
Behördliche Warnungen (Auszug)
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BaFin (Deutschland), 26.09.2025 – Identitätsmissbrauch: Warnung vor Angeboten auf der Website fam-asset-muenchen.de (Festgeld etc.); kein Zusammenhang mit der realen FAM Family Office and Asset Management GmbH (München); Verdacht unerlaubter Bank- und Finanzdienstleistungen.
(Weitere nennenswerte europäische Warnungen speziell zu dieser Website waren zum Redaktionszeitpunkt nicht ersichtlich. Das Fehlen weiterer Einträge darf nicht als Entwarnung verstanden werden.)
Nutzerfeedback & Erfahrungsbilder (Muster)
Strukturiertes öffentliches Feedback zur Website ist naturgemäß begrenzt. Aus unserer Fallpraxis vergleichbarer Szenarien und öffentlich kommunizierten Warnfällen ergeben sich jedoch typische Verlaufsmuster, die auch hier indiziell relevant erscheinen:
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Anwerbung über Anzeigen/Social Media/Lead-Formulare – Versprechen von Spitzenzinsen bei Festgeld/Tagesgeld.
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„Beratung“ fordert zügige Erstüberweisung (teils mit angeblichen „Reservierungen“ für Zinsen).
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Vertragsunterlagen bleiben oberflächlich; AGB/Preisverzeichnisse werden vage oder spät vorgelegt.
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Auszahlungswunsch führt zu Zusatzforderungen (Steuern, Gebühren, „Compliance-Prüfungen“), teils unter Fristdruck.
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Kommunikationsabbrüche/Verzögerungen; Ansprechpartner wechseln, E-Mails kommen verzögert.
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Recovery-Anrufe nach Verlust: „Wir holen Ihr Geld zurück“ – gegen Vorabgebühr.
Praxis-Tipp
Dokumentieren Sie jede Interaktion (E-Mails, Chat, Telefonnotizen), sichern Sie Screenshots und Zahlungsbelege. Frühzeitige Beweissicherung verbessert die Chancen bei Chargeback, SEPA-Rückgaben und gerichtlichen Schritten.
Rechtliche Optionen für Betroffene
1) Zivilrechtliche Ansprüche
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Anfechtung wegen arglistiger Täuschung, Rückabwicklung, Schadensersatz (je nach Einzelfall).
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Anspruchsgegner: verantwortliche Personen/Einheiten, gegebenenfalls Mittelsmänner/Zahlungsdienstleister (Störerhaftung/Beihilfe).
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Erforderlich: belastbare Beweise (Kommunikation, Zahlungsflüsse, Werbematerial, Screenshots).
2) PSD2/Chargeback (Kreditkarte)
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Visa/Mastercard: Rückbuchung bei Nichtleistung/Täuschung.
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Reason Codes (Beispiele, je nach Scheme): „Services Not Provided or Merchandise Not Received“, „Fraud“.
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Fristen beachten (typisch 120–540 Tage; abhängig von Aussteller/Schema).
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Nachweise strukturiert einreichen (Zeitleiste, Belege, Beschwerde-/Stornoersuchen an den Händler).
3) SEPA-Rückgabe / Überweisungsrückruf
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Lastschrift: Rückgabe i. d. R. 8 Wochen (autorisiert) bis 13 Monate (nicht autorisiert).
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Überweisung: Kein Rechtsanspruch auf Rückruf, aber sofort bei Bank anfragen; bei Betrugsverdacht höhere Chancen, wenn schnell reagiert wird.
4) Krypto-Transfers
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Irreversibel auf Protokollebene.
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Optionen: Freeze-Requests an Börsen/Verwahrer, Blockchain-Forensik (Tracing, Clustering, KYC-Pfad), gerichtliche Beschlagnahme/Einstweilige Verfügung gegen identifizierte Gegenparteien.
5) Mitwirkung der Zahlungsdienstleister
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Banken/PSPs können unter bestimmten Voraussetzungen zur Auskunft über Kontoinhaber, Zahlungswege und verdächtige Transaktionen verpflichtet werden.
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Zivilrechtlich: Auskunftsklagen, Drittauskunft zur Anspruchsdurchsetzung.
6) Strafanzeige
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Wegen Betrugs, Unerlaubter Finanzdienstleistung, Geldwäsche, Identitätsmissbrauchs.
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Ziel: Sicherungsmaßnahmen, Kontensperren, Vermögensarrest; flankiert zivilrechtliche Schritte.
Sofort-Checkliste bei Verdacht
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Zahlungen stoppen, keine weiteren Einzahlungen/„Freischaltungen“.
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Kommunikation sichern: E-Mails, Chat-Exporte, Screenshots (mit Datum/Uhrzeit).
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Zahlungsbelege zusammentragen: Kontoauszüge, Kartenauszüge, Überweisungsdetails, Krypto-Hashes.
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AGB/Verträge sichern (auch spät nachgereichte PDFs, Webseiten-Schnappschüsse).
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Bank/Kartenherausgeber sofort kontaktieren: Chargeback/Rückruf anstoßen, Betrugsverdacht melden.
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Passwörter ändern, ggf. Geräteprüfung (bei Remote-Zugriff).
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Strafanzeige erstatten (Belege gebündelt übergeben).
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Rechtsberatung einholen (Anspruchsstrategie, Beweissicherung, einstweiliger Rechtsschutz).
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Netzwerk von Betroffenen finden (Austausch, ggf. koordiniertes Vorgehen).
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Kein Recovery-Scam: Keine weiteren Gebühren an „Geld-Zurück“-Versprecher zahlen.
Beweissicherung: Welche Unterlagen sammeln?
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Vollständige Kommunikation (E-Mails, Chat-Exporte, Anrufnotizen, Namen/Nummern)
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Screenshots der Website/Accounts (Angebote, Konditionen, Login-Maske, Fehler-/Sperrhinweise)
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Zahlungsnachweise (Konto-/Kartenauszüge, Überweisungsbelege, Krypto-Transaktions-Hashes, Wallet-Adressen)
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Angebliche Vertragsdokumente/AGB (alle Versionen, auch Web-Archive/Screenshots)
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Marketingmaterial (Anzeigen, Landingpages, Newsletter)
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Timeline der Ereignisse (Datum/Uhrzeit Einzahlungen/Abhebungsversuche/Kontaktabbrüche)
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Bei Remote-Zugriff: Logs von AnyDesk/TeamViewer, IT-Forensik-Berichte
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Korrespondenz mit Bank/Kartenherausgeber/PSPs (Ticketnummern, Antworten)
FAQ – Häufige Fragen
1) Woran erkenne ich unseriöse Festgeld-Anbieter im Netz?
Anhaltspunkte: fehlende Nennung der Produktbank, unklare Einlagensicherung, aggressive Zeitdruck-Zinsen, Identitätsklone (bekannte Firmenname/Adresse, aber kein echter Zusammenhang), fehlende AGB/Preislisten, Auszahlungs-Hürden.
2) Was tun bei Auszahlungsverzögerung oder Zusatzforderungen?
Nicht zahlen. Schriftlich Auszahlung verlangen, Chargeback/SEPA-Rückgabe prüfen, Beweise sichern, Anzeige erstatten, anwaltliche Hilfe hinzuziehen.
3) Kann ich Krypto-Transfers rückgängig machen?
Technisch nein. Praktisch: Freeze-Requests an Börsen/Verwahrer, Blockchain-Tracing, gerichtliche Maßnahmen gegen identifizierte Empfänger.
4) Reicht eine GewO-Erlaubnis (34f/34i/34d) für Festgeld-Angebote?
Nein. Einlagengeschäft ist Bankgeschäft und erfordert bankaufsichtliche Erlaubnis. Vermittlung kann zulässig sein, verlangt aber klare Produktgeber-Transparenz und sauber geregelte Prozesse.
5) Sind hohe Online-Zinsen automatisch unseriös?
Nicht zwingend – aber erklärungs- und belegpflichtig. Seriöse Festgeldvermittler nennen Partnerbanken, Zinsbedingungen und Einlagensicherung transparent und sind marktbekannt.
6) Hilft eine Strafanzeige bei der Geldrückholung?
Sie ist wichtig für Ermittlungen/Sicherungen, garantiert aber keine sofortige Rückzahlung. Parallel zivilrechtliche Schritte und Zahlungsdienstleister einbinden.
7) Was ist ein „Recovery-Scam“?
Zweifelhafte Anbieter versprechen die Rückholung verlorener Gelder gegen Vorabgebühren. Meist folgt ein weiterer Verlust. Vorsicht, keine Zahlungen leisten.
8) Ich habe sensible Dokumente (Ausweis) hochgeladen – was nun?
Identitätsmonitoring, Schufa-Selbstauskunft, ggf. Sperrhinweise setzen, Passwörter und 2FA aktivieren, bei konkretem Missbrauch Anzeige erstatten.
Fazit – Vorsicht vor „Zins-Glanz“: Warum bei „FAM“ (fam-asset-muenchen.de) akute Skepsis geboten ist
Nach derzeitigem Kenntnisstand bestehen deutliche Risikohinweise: Eine behördliche Warnung wegen Identitätsmissbrauchs liegt vor; die Website bietet Festgeld/Tagesgeld an, ohne die hierfür wesentlichen Transparenz- und Erlaubnisnachweise offenzulegen. Die behauptete Verbindung zu einer real existierenden Gesellschaft wird von der Aufsicht ausdrücklich verneint. In Summe zeigt sich ein klassisches Risikoprofil, wie es bei Online-Anlagebetrug und sogenannten Klon-Seiten häufig ist: Seriositäts-Anmutung, Top-Zinsen, aber Intransparenz und Regulierungsleck.
Anlegern ist daher zu raten, keine Einzahlungen zu leisten, solange Produktgeber, Einlagensicherung und Erlaubnislage nicht zweifelsfrei geklärt sind. Wer bereits investiert hat, sollte unverzüglich die in diesem Beitrag genannten Sofortmaßnahmen ergreifen, Beweise sichern und rechtliche Schritte prüfen.
Die Kanzlei Herfurtner steht betroffenen Anlegern für eine individuelle Ersteinschätzung, die Durchsetzung von Ansprüchen (inkl. Chargeback/SEPA/Krypto-Tracing) sowie die Koordination mit Ermittlungs- und Aufsichtsbehörden zur Verfügung.
Hinweis: Die Ausführungen beruhen auf öffentlich zugänglichen Informationen zum Zeitpunkt des oben genannten Stands. Es handelt sich nicht um eine abschließende Bewertung und keine Rechtsberatung. Hinweise auf Unregelmäßigkeiten bedeuten keine Feststellung eines straf- oder zivilrechtlich gesicherten Sachverhalts.
Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter
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