Fassadenbegrünung – ein Aktivist für den Umweltschutz oder ein ästhetisch denkender Stadtbewohner könnte sofort an Bilder von grünen Häusern und gesunden Stadtbäumen denken. Und das zurecht, denn die Fassadenbegrünung trägt entscheidend zur ökologischen und ästhetischen Aufwertung unserer Städte bei.
Doch wie genau ist die rechtliche Situation rund um die Fassadenbegrünung? In diesem Beitrag erfahren Sie alles, was Sie über Fassadenbegrünung, Wandbegrünung und Innenraumbegrünung als Mieter und Eigentümer wissen sollten.
Die rechtlichen Grundlagen der Fassadenbegrünung
Bevor Sie sich überlegen, ob Sie eine Fassadenbegrünung oder Wandbegrünung in Betracht ziehen sollten, ist es wichtig, die rechtlichen Grundlagen zu kennen. Hierbei gilt es, sowohl das Baurecht als auch das Miet- bzw. Wohnungseigentumsrecht zu berücksichtigen. Auch evt. Nachbarn könnten eine Rolle spielen. Im Folgenden werden die Hauptaspekte der rechtlichen Grundlagen für Fassadenbegrünungen dargestellt.
Baurechtliche Aspekte
Die baurechtlichen Aspekte der Fassadenbegrünung sind entscheidend, wenn es darum geht, den Erfolg Ihres Projekts sicherzustellen. Auf der einen Seite geht es darum, die notwendigen Genehmigungen einzuholen und bautechnische Anforderungen zu erfüllen. Auf der anderen Seite spielt auch der Aspekt des Naturschutzes eine wichtige Rolle, wenn Sie das Potenzial der Wandbegrünung voll auszuschöpfen wollen.
Baugenehmigung
Grundsätzlich ist es erforderlich, vor Durchführung einer Fassadenbegrünung bzw. Wandbegrünung eine Baugenehmigung des zuständigen Bauamtes einzuholen. Denn nach § 29 BauGB bedarf der Aufbau und die Begrünung von Fassaden einer genehmigungsrechtlichen Prüfung. Dies gilt insbesondere, wenn der Bestand des Gebäudes betroffen ist oder das äußere Erscheinungsbild geändert wird.
Einige Gemeinden und Städte haben jedoch vereinfachte Verfahren oder Ausnahmen für Fassadenbegrünungen eingerichtet. Es ist daher ratsam, sich im Vorfeld bei der zuständigen Baubehörde über die genauen Anforderungen zu informieren.
Bautechnische Anforderungen
Die Fassadenbegrünung bzw. Wandbegrünung muss den bautechnischen Anforderungen entsprechen. Hierzu zählen unter anderem die Standsicherheit und Tragfähigkeit des Gebäudes sowie Brandschutzaspekte. Es ist somit wichtig, bereits bei der Planung der Anlage auf diese Aspekte zu achten und ggf. einen Fachmann zu Rate zu ziehen.
Naturschutzrechtliche Aspekte
Eine Fassadenbegrünung kann auch naturschutzrechtliche Aspekte berühren. So sind beispielsweise Nisthilfen für Vögel im Bereich des Artenschutzes zu berücksichtigen. Ein weiterer Aspekt könnte die Wahl der Pflanzenarten sein, da diese u.a. auch den Lebensraum von Insekten beeinflusst. Bei der Planung und Umsetzung der Fassadenbegrünung sollten daher auch naturschutzfachliche Aspekte beachtet und ggf. mit den jeweiligen Fachbehörden abgestimmt werden.
Miet- und Wohnungseigentumsrechtliche Aspekte
Nachbarrechtliche Aspekte sind insbesondere dann von Bedeutung, wenn die Wandbegrünung unmittelbar an die Grundstücksgrenze des Nachbargrundstückes heranreicht bzw. darüber hinauswächst. Hier sind vor allem drei Aspekte von Bedeutung:
- Zustimmung des Nachbarn: Beabsichtigt der Eigentümer bzw. Mieter des Gebäudes, die Fassade oder die Wand in Richtung des Nachbargrundstückes zu begrünen, ist hierzu zunächst die Zustimmung des Nachbarn einzuholen. Denn das Überwachsen bzw. Über- oder Anlegen der Begrünung an der Grenze ist gemäß § 18 Abs. 1 NachbG bestehenden landesrechtlichen Regelungen ohne Zustimmung des Nachbarn nicht zulässig.
- Pflicht zur Übernahme von Kosten: Im Falle einer Genehmigung des Nachbarn können dieser Regelungen bzgl. der Übernahme der Kosten der Instandsetzung, Instandhaltung und ggf. späteren Entfernungen der Wandbegrünung verlangen.
- Haftung für Schäden: Sollte es durch den Aufbau einer Wandbegrünung zu Schäden auf dem Nachbargrundstück kommen, kann der Antragsteller zur Schadenersatzpflicht verpflichtet werden.
Begrünung in Miet- und Eigentumswohnungen
Wenn Sie als Mieter oder Eigentümer einer Wohnung eine Fassaden- oder Wandbegrünung planen, sollten Sie sich mit speziellen Regelungen auseinandersetzen. Neben der Einhaltung baurechtlicher Vorschriften gilt es hier auch, vertragliche Vereinbarungen und Zustimmungen von beteiligten Parteien wie Vermieter oder Eigentümergemeinschaften zu beachten.
Als Mieter einer Wohnung
Wenn Sie als Mieter einer Wohnung die Fassade bzw. die Wand begrünen möchten, benötigen Sie dafür die Zustimmung Ihres Vermieters. Es ist jedoch ratsam, vorab mit dem Vermieter bzw. der Eigentümergemeinschaft abzuklären, inwiefern eine solche Wandbegrünung zulässig oder möglicherweise sogar ausdrücklich erwünscht ist. Eine mögliche Regelung könnte auch in der Hausordnung verankert sein.
Als Eigentümer einer Wohnung bzw. eines Hauses
Als Wohnungseigentümer haben Sie grundsätzlich das Recht, Ihr Wohngebäude innerhalb der vorgegebenen baurechtlichen und nachbarrechtlichen Vorschriften zu begrünen. Hierbei ist jedoch darauf zu achten, dass es keine vertraglichen Regelungen oder Vereinbarungen gibt, die Ihnen bzw. der Eigentümergemeinschaft die Fassadenbegrünung bzw. Wandbegrünung untersagen oder einschränken.
Im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) gibt es außerdem Regelungen, die das Gestaltungsrecht (§ 22 Abs. 1 WEG) und das Sondereigentum (§ 14 WEG) betreffen, welche bei einer Fassadenbegrünung oder Wandbegrünung zu beachten sind.
Die positiven Auswirkungen der Fassadenbegrünung
In der heutigen Zeit, in der Umweltschutz und nachhaltige Lebensweisen immer wichtiger werden, kann die Fassaden- und Wandbegrünung wertvolle Beiträge zur Verbesserung unserer Städte und Lebensräume leisten. Im Folgenden werden die vielfältigen positiven Auswirkungen der Begrünung von Gebäudefassaden dargelegt:
Klimaausgleich und Temperaturregulation
Die Begrünung von Fassaden und Wänden trägt maßgeblich zur Verbesserung des Stadtklimas bei, indem sie beispielsweise die Temperaturschwankungen ausgleicht. In heißen Sommermonaten kühlen die Pflanzen die Fassade und Umgebung ab, indem sie Schatten spenden und durch Verdunstung Feuchtigkeit abgeben.
Im Winter hingegen wirken sie isolierend und helfen, Energieverluste durch Wärmebrücken zu reduzieren. Dadurch sinkt der Energieverbrauch für Heizung bzw. Klimaanlage und somit auch die CO₂-Emissionen.
Verbesserung der Luftqualität
Die Pflanzen an der Fassade und Wand filtern Schadstoffe und Staub aus der Luft und tragen so zur Verbesserung der Luftqualität bei. Durch die Photosynthese der Pflanzen wird zudem CO₂ in Sauerstoff umgewandelt, was einen positiven Effekt auf die Luftzusammensetzung hat, insbesondere in Städten, in denen die CO₂-Konzentration oft höher ist.
Lärmschutz
Die Pflanzen an der Fassade und Wand bieten auch einen wirksamen Schutz gegen Lärm. Sie absorbieren die Schallwellen und reduzieren somit den Lärmpegel im Umfeld des Gebäudes. Dies ist besonders in städtischen Gebieten mit hohem Verkehrsaufkommen von großem Vorteil.
Förderung der Artenvielfalt
Die Begrünung von Fassaden kann neue Lebensräume für Tiere schaffen und somit die Biodiversität und Artenvielfalt in der Stadt fördern. Dazu zählen nicht nur Insekten und besonders in urbanen Gebieten bedrohte Wildbienen, sondern auch Vögel, die Nistmöglichkeiten finden und von der Verfügbarkeit von Nahrungsquellen profitieren.
Ästhetik und Wohlbefinden
Eine begrünte Fassade oder Wand wirkt optisch ansprechend und kann das Wohlbefinden der Bewohner und Menschen in der Umgebung steigern. Durch den „Grünen“ Look wird zudem das Erscheinungsbild der Stadt selbst aufgewertet.
Herausforderungen und Pflege der Fassadenbegrünung
Trotz der vielfältigen Vorteile, die eine Fassadenbegrünung mit sich bringt, gibt es auch Herausforderungen und Aspekte, die bei der Pflege und Instandhaltung der Anlage zu beachten sind.
Auswahl der Pflanzen
Die Auswahl der geeigneten Pflanzen ist ein entscheidender Faktor für das Gelingen der Fassadenbegrünung. Hierbei ist zu beachten, dass:
- die Pflanzen an die klimatischen Bedingungen und den Standort angepasst sein sollten,
- die Pflanzen nicht zu invasiv sind und keine Schäden am Mauerwerk verursachen,
- Pflanzen gewählt werden, die keine Allergien auslösen, um das Wohlbefinden der Bewohner zu gewährleisten.
Pflege und Wartung
Eine Fassadenbegrünung erfordert regelmäßige Pflege und Wartung, um dauerhaft positiv zu wirken. Dies beinhaltet unter anderem das Gießen, Düngen, Schneiden und die Kontrolle der Pflanzen, um Schäden am Gebäude und andere Probleme frühzeitig zu erkennen und zu beheben.
Wärmeschutz und Feuchtigkeitsschutz
Bei der Planung einer Fassadenbegrünung sollte darauf geachtet werden, dass die Pflanzen und das Befestigungssystem keine Probleme in Bezug auf Wärmeschutz und Feuchtigkeitsschutz verursachen. Es sollte darauf geachtet werden, dass die Begrünung nicht dazu führt, dass Feuchtigkeit ins Mauerwerk eindringt oder Wärmebrücken entstehen.
Die Innenraumbegrünung – ein Sonderfall
Eine besondere Form der Wandbegrünung stellt die sogenannte Innenraumbegrünung dar, d.h. die Begrünung einer Raumwand in einem Gebäude. Hierbei kann die Innenraumbegrünung sowohl in Wohngebäuden als auch in Arbeits- oder Gewerberäumen stattfinden. Die Innenraumbegrünung dient vor allem der Verbesserung des Raumklimas und der Raumakustik.
Rechtliche Aspekte der Innenraumbegrünung
Für die Innenraumbegrünung gelten ähnliche rechtliche Voraussetzungen wie für die Fassadenbegrünung bzw. Wandbegrünung. Vorrangig sind hierbei das Miet- bzw. Wohnungseigentumsrecht zu beachten. So benötigen Mieter auch hier die Zustimmung des Vermieters und Eigentümer die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft, falls vertragliche Regelungen oder Vereinbarungen dies vorsehen.
Baurechtliche Aspekte spielen in der Regel keine Rolle, da die Innenraumbegrünung innerhalb des Gebäudes stattfindet und somit auch keine Auswirkungen auf das Erscheinungsbild hat. Achten Sie jedoch darauf, dass die Innenraumbegrünung so gestaltet ist, dass sie keine Feuchtigkeitsschäden oder andere Beeinträchtigungen verursacht, da dies zu Schadenersatzansprüchen führen kann.
Fazit
Die Fassadenbegrünung, Wandbegrünung und Innenraumbegrünung erfreuen sich großer Beliebtheit, nicht zuletzt aufgrund ihrer zahlreichen ökologischen und ästhetischen Vorteile. Sie tragen dazu bei, unsere Städte grüner und damit lebenswerter zu gestalten, und besitzen zudem positive Auswirkungen auf das Klima, die Raumluft und die Biodiversität.
Um eine solche Begrünung rechtssicher zu realisieren, gibt es jedoch zahlreiche Aspekte zu beachten, die von der Einholung einer Baugenehmigung über die Abstimmung mit Nachbarn und Vermietern bis hin zur Klärung bautechnischer Anforderungen reichen.
Mieter und Eigentümer von Wohngebäuden müssen dabei unterschiedliche Regelungen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht berücksichtigen. Insbesondere bei Eigentümern kann es zudem zu Abstimmungsbedarf mit der Eigentümergemeinschaft kommen.
Die Innenraumbegrünung stellt einen Sonderfall dar, bei dem viele baurechtliche Aspekte nicht greifen. Hier sind jedoch die Zustimmung des Vermieters (bei Mietwohnungen) und die vertraglichen Regelungen innerhalb der Eigentümergemeinschaft (bei Eigentumswohnungen) entscheidend. Wichtig ist auch, darauf zu achten, dass keine Feuchtigkeitsschäden oder andere Beeinträchtigungen entstehen.
Die Vorteile der Fassaden- und Wandbegrünungen sowie der Innenraumbegrünung können somit genutzt werden, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt und eingehalten werden. Daher ist es essenziell, sich rechtzeitig über die geltenden Vorschriften und Bedingungen zu informieren, um späteren Schwierigkeiten und möglichen Schadenersatzansprüchen zuvorzukommen.
Es empfiehlt sich daher, die genauen Anforderungen und rechtlichen Bedingungen für Ihr individuelles Projekt zu klären, bevor Sie mit der Planung und Umsetzung einer Fassaden- oder Wandbegrünung bzw. einer Innenraumbegrünung beginnen. Auf diese Weise eröffnen sich Ihnen die vielen Vorteile eines grünen Wohngebäudes bzw. Arbeitsplatzes – und das auf einer rechtssicheren Grundlage.
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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter
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