Als Anwaltskanzlei mit einer Vielzahl von Mandanten aus dem Handwerksbereich sind wir immer wieder Zeuge davon, wie häufig Unternehmer im Handwerk aufgrund einer fehlenden oder unzureichenden Widerrufsbelehrung in rechtliche Schwierigkeiten geraten. Leider ist das Wissen über die Notwendigkeit einer solchen Belehrung und deren genaue Gestaltung in vielen Fällen unzureichend.

In diesem umfassenden Artikel möchten wir daher die Wichtigkeit einer rechtssicheren Widerrufsbelehrung im Handwerk herausstellen und Sie über die aktuellen gesetzlichen Regelungen und relevante Gerichtsurteile informieren. Zudem finden Sie hier konkrete Handlungsempfehlungen, die Ihnen helfen, eine fehlende oder fehlerhafte Widerrufsbelehrung zu erkennen und rechtssichere Maßnahmen zu ergreifen.

Inhaltsverzeichnis

Warum ist die Widerrufsbelehrung im Handwerk so wichtig?

Die Widerrufsbelehrung ist für Handwerker nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch ein Instrument des Verbraucherschutzes. Sie dient dazu, dem Kunden ein vertraglich eingeräumtes Widerrufsrecht näher zu erläutern und ihn damit umfassend über seine Rechte bei Vertragsabschlüssen zu informieren. Eine vollständige und korrekte Belehrung stärkt das Vertrauen Ihrer Kunden und wird von seriösen Unternehmern erwartet.

Außerdem schützt die Widerrufsbelehrung den Handwerker vor unbegründeten Widerrufsforderungen und finanziellen Einbußen. Durch eine transparente und rechtlich einwandfreie Widerrufsbelehrung können Sie sich vor Abmahnungen bewahren und Ihren Umsatz sichern.

Gesetzliche Grundlagen der Widerrufsbelehrung im Handwerk

Die gesetzlichen Regelungen im Zusammenhang mit der Widerrufsbelehrung im Handwerk sind insbesondere in den folgenden Gesetzen und Verordnungen zu finden:

Dabei ist es wichtig zu beachten, dass das Widerrufsrecht für Handwerksunternehmen nur dann relevant ist, wenn sie mit Verbrauchern (sogenannten Endkunden) arbeiten. Sind ausschließlich Geschäfte mit anderen Unternehmen (B2B) relevant, besteht kein gesetzlich verankertes Widerrufsrecht.

In den oben genannten Rechtsquellen werden die Pflichten des Unternehmers im Zusammenhang mit der Widerrufsbelehrung geregelt, wie beispielsweise:

  • Die Informationspflicht hinsichtlich des Widerrufsrechts (§ 312d Absatz 1 BGB und § 1 Absatz 1 VInfoV)
  • Die Gestaltung der Widerrufsbelehrung (§ 355 Absatz 2 BGB)
  • Die Fristen und Voraussetzungen für die Ausübung des Widerrufsrechts (§§ 355, 356 und 357 BGB und § 1 Absatz 2 VInfoV)

Muster-Widerrufsbelehrung und ihre Anwendung

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz stellt als Hilfestellung für Unternehmer eine Muster-Widerrufsbelehrung zur Verfügung, die sich an den Vorgaben der gesetzlichen Regelungen und den aktuellen Gerichtsurteilen orientiert. Wenn Sie sichergehen wollen, dass Ihre Widerrufsbelehrung gesetzeskonform ist, können Sie diese Muster-Widerrufsbelehrung verwenden und individuell auf Ihren Betrieb anpassen.

Beachten Sie aber, dass die Muster-Widerrufsbelehrung nicht für alle Handwerksbereiche gleichermaßen geeignet ist und Anpassungen oder Ergänzungen notwendig sein können. Sofern Sie sich unsicher sind, ob die Muster-Widerrufsbelehrung Ihren individuellen Anforderungen gerecht wird, empfehlen wir, professionelle rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Folgen einer fehlenden oder fehlerhaften Widerrufsbelehrung im Handwerk

Wenn Sie keine oder eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwenden, sind die Folgen für Ihr Unternehmen gravierend. Die wichtigsten daraus resultierenden Nachteile können sein:

  • Versäumnis der Informationspflicht gegenüber Kunden (Verstoß gegen § 312d Absatz 1 BGB und § 1 Absatz 1 VInfoV)
  • Risiko einer Abmahnung durch Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbände (§§ 3, 5 UKlaG)
  • Verlängerung der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen auf bis zu 12 Monate und 14 Tage ab Vertragsschluss (§ 356 Absatz 3 BGB)
  • Umsatzverluste durch die Rückabwicklung von Verträgen, die aufgrund eines fehlenden oder fehlerhaften Widerrufsrechts nachträglich widerrufen werden können
  • Reputationsverlust, da fehlende oder mangelhafte Widerrufsbelehrungen als unseriös und unprofessionell wahrgenommen werden können

Auch eine nachträglich versuchte Korrektur einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung wird rechtlich in der Regel als unzureichend angesehen, womit die oben genannten Folgen weiterhin bestehen können.

Ablauf und Fristen des Widerrufsrechts im Handwerk

Das Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen im Handwerk ist an bestimmte Fristen und Voraussetzungen geknüpft. Hier eine kurze Übersicht:

  • Regelmäßiges Widerrufsrecht besteht innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss (§ 355 Absatz 1 BGB).
  • Voraussetzung für den Beginn der Widerrufsfrist ist die ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung des Unternehmers (§ 356 Absatz 2 BGB).
  • Fehlt die Widerrufsbelehrung oder weist sie Fehler auf, verlängert sich die Widerrufsfrist von 14 Tagen auf bis zu 12 Monate und 14 Tage ab Vertragsschluss (§ 356 Absatz 3 BGB).
  • Die Widerrufsfrist beginnt nicht vor dem Tag, an dem der Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt wurde (§ 357 Absatz 1 BGB).
  • Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform (z.B. E-Mail, Brief oder Fax) oder durch Rücksendung der Ware an den Unternehmer zu erklären (§ 355 Absatz 1 BGB).
  • Nach Ausübung des Widerrufsrechts ist der Unternehmer verpflichtet, die empfangenen Leistungen binnen 14 Tagen zurückzugewähren (§ 357 Absatz 4 BGB).

Es gibt allerdings auch Ausnahmen vom Widerrufsrecht. So besteht nach § 312g Absatz 2 BGB unter anderem kein Widerrufsrecht bei Verträgen über Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Praktische Umsetzung einer rechtssicheren Widerrufsbelehrung im Handwerk

Um eine rechtssichere Widerrufsbelehrung im Handwerk zu gewährleisten, sollten Sie die folgenden Schritte beachten:

  1. Prüfen Sie, ob das Widerrufsrecht für Ihren Betrieb relevant ist (beispielsweise wenn Sie ausschließlich B2B-Geschäfte tätigen).
  2. Informieren Sie sich über die gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften zur Widerrufsbelehrung. Dazu können Sie beispielsweise den hier dargestellten Gesetzesauszügen folgen oder weitere Fachliteratur und Informationsquellen nutzen.
  3. Verwenden Sie eine Muster-Widerrufsbelehrung als Basis und passen Sie diese an Ihre betrieblichen Gegebenheiten an. Achten Sie darauf, dass die Jahangir nicht für jeden Handwerksbereich uneingeschränkt gültig ist. Ziehen Sie bei Bedarf professionelle Rechtsberatung hinzu, um Unsicherheiten auszuräumen.
  4. Übermitteln Sie die Widerrufsbelehrung rechtzeitig und in korrekter Form an Ihre Kunden. Einerseits sollte dies bereits vor Vertragsschluss geschehen (beispielsweise in einem Angebot oder in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen). Andererseits sollten Sie die Belehrung nochmals bei Vertragsschluss in Textform aushändigen oder per E-Mail versenden.
  5. Anpassen Sie Ihre internen Prozesse und Mitarbeiterfortbildungen, um die Widerrufsbelehrung konsequent und korrekt in Ihrem Arbeitsablauf zu integrieren.

Aktuelle Gerichtsurteile zur Widerrufsbelehrung im Handwerk

Um Ihnen einen Eindruck von der Rechtsprechung zum Thema Widerrufsbelehrung im Handwerk zu vermitteln, möchten wir Ihnen einige aktuelle Gerichtsurteile vorstellen:

  • BGH, Urteil vom 29. März 2017 – VIII ZR 45/16 – In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass auch bei einem gemischt genutzten Vertrag – also einem Vertrag, der sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird – das Widerrufsrecht besteht, wenn die private Nutzung überwiegt.
  • OLG Hamm, Urteil vom 15. März 2016 – 4 U 130/15 – Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat festgestellt, dass eine unzureichende Widerrufsbelehrung auch dann vorliegt, wenn sie bestimmte Informationen oder Formalien nicht enthält, die für die Transparenz und Verständlichkeit einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung erforderlich sind.
  • AG München, Urteil vom 12. Oktober 2016 – 171 C 17210/15 – Das Amtsgericht (AG) München hat in diesem Fall entschieden, dass für einen wirksamen Widerruf die Schriftform nicht zwingend erforderlich ist. Ein Widerruf per Telefon kann demnach ebenfalls wirksam sein, wenn er anschließend in Textform bestätigt wird.

Wie aus diesen Gerichtsurteilen ersichtlich wird, ist das Thema Widerrufsbelehrung im Handwerk rechtlich komplex und führt immer wieder zu juristischen Auseinandersetzungen. Um sich vor ungünstigen Urteilen und damit verbundenen Kosten und Reputationsverlusten zu schützen, empfehlen wir, eine rechtssichere Widerrufsbelehrung zu verwenden und bei Bedarf den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen.

Häufig gestellte Fragen zum Widerrufsrecht im Handwerk

Hier finden Sie Antworten auf einige häufig gestellte Fragen zum Thema Widerrufsrecht im Handwerk:

Frage: Was passiert, wenn ich keine Widerrufsbelehrung verwende?

Antwort: Die Nichtverwendung einer Widerrufsbelehrung kann zu einer Verlängerung der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen auf bis zu 12 Monate und 14 Tage führen. Zudem kann dies als Verstoß gegen die Informationspflicht gewertet werden und ein Risiko für Abmahnungen darstellen.

Frage: Muss ich jedem Kunden eine Widerrufsbelehrung aushändigen?

Antwort: Grundsätzlich sollten Sie jedem Kunden, mit dem Sie als Handwerker einen Vertragsabschluss tätigen, eine Widerrufsbelehrung aushändigen, um rechtlich abgesichert zu sein. Allerdings besteht kein Widerrufsrecht bei reinen B2B-Verträgen.

Frage: Kann ich eine von einem Konkurrenten verwendete Widerrufsbelehrung übernehmen?

Antwort: Die Übernahme einer von einem Konkurrenten verwendeten Widerrufsbelehrung ist grundsätzlich möglich, sollte jedoch mit Vorsicht genossen werden. In jedem Fall empfehlen wir, die Belehrung auf ihren rechtlichen Bestand und ihre Übereinstimmung mit Ihrem Unternehmen zu überprüfen.

Fazit und Handlungsempfehlungen

In der heutigen Geschäftswelt ist es für Handwerksunternehmen unerlässlich, eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung zu verwenden, um rechtlich abgesichert zu sein und das Vertrauen der Kunden zu stärken. Die Beachtung der gesetzlichen Vorgaben und die Kenntnis aktueller Gerichtsurteile sind dabei entscheidend.

Wir empfehlen Ihnen daher, die folgenden Handlungsempfehlungen zu befolgen:

  1. Informieren Sie sich über die gesetzlichen Bestimmungen und Voraussetzungen der Widerrufsbelehrung im Handwerk.
  2. Überprüfen Sie, ob das Widerrufsrecht für Ihr Unternehmen relevant ist, und achten Sie darauf, auch Änderungen in Ihrem Kundenkreis zu berücksichtigen.
  3. Verwenden Sie eine rechtssichere Widerrufsbelehrung, die auf einer Muster-Widerrufsbelehrung basiert und an die individuellen Gegebenheiten Ihres Betriebs und Ihrer Branche angepasst ist.
  4. Integrieren Sie die Widerrufsbelehrung in Ihre Betriebsabläufe und stellen Sie sicher, dass alle Mitarbeiter mit deren Anwendung vertraut sind.
  5. Überprüfen Sie regelmäßig die Aktualität und Rechtmäßigkeit Ihrer Widerrufsbelehrung und passen Sie diese bei rechtlichen Änderungen oder neuen Gerichtsurteilen entsprechend an.

Egal, ob Sie bereits eine Widerrufsbelehrung verwenden oder noch keine Regelungen dazu getroffen haben: Wir können Ihnen bei der Erarbeitung einer rechtssicheren Widerrufsbelehrung für Ihr Handwerksunternehmen helfen. Zögern Sie nicht, uns in diesem Zusammenhang zu kontaktieren, wenn Sie mehr Informationen benötigen oder Ihren individuellen Fall besprechen möchten.

Wie wir Ihnen helfen können

Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf die Beratung von Handwerksunternehmen und verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich der Widerrufsbelehrung und des Verbraucherschutzes. Wir bieten Ihnen:

  • Individuelle und kompetente Beratung bei der Erstellung oder Überprüfung Ihrer Widerrufsbelehrung
  • Aktuelle Informationen über gesetzliche Änderungen und relevante Gerichtsurteile
  • Hilfestellung bei der Implementierung der Widerrufsbelehrung in Ihre Betriebsabläufe und Mitarbeiterschulungen
  • Rechtliche Unterstützung im Streitfall und bei der Einhaltung der Informationspflicht
  • Proaktive Überwachung und Optimierung Ihrer Widerrufsbelehrung, um rechtliche Risiken zu minimieren

Vertrauen Sie auf unsere Expertise und unser Know-how, damit Sie sich voll und ganz auf die erfolgreiche Führung Ihres Handwerksunternehmens konzentrieren können. Kontaktieren Sie uns noch heute, um Ihre individuellen Anforderungen im Bereich Widerrufsbelehrung zu besprechen und den ersten Schritt zur Rechtssicherheit in Ihrem Unternehmen zu gehen.

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