Die feste freie Mitarbeit bietet sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer vielfältige Möglichkeiten und ist besonders in heutigen Zeiten flexibler Arbeitsmodelle eine beliebte Alternative zur klassischen Festanstellung. In diesem Blog-Artikel erfahren Sie alles Wichtige rund um die feste freie Mitarbeit, ihre rechtlichen Grundlagen, welche Verpflichtungen für beide Seiten bestehen und wie Sie einen angemessenen Vertrag für Ihre jeweilige Situation gestalten können.
Dabei lernen Sie auch verschiedene Aspekte des Arbeitsrechts, Steuerrechts und Sozialversicherungsrechts kennen, die für feste freie Mitarbeiter relevant sind.
Inhalt
- Was ist feste freie Mitarbeit?
- Rechtliche Grundlagen und Abgrenzung zu anderen Arbeitsverhältnissen
- Vertragsgestaltung und relevante Regelungen
- Rechte und Pflichten für Auftraggeber und Auftragnehmer
- Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte
- Tipps und Best Practices
- FAQs
Was ist feste freie Mitarbeit?
Die feste freie Mitarbeit ist ein Arbeitsverhältnis, bei dem der freie Mitarbeiter (Auftragnehmer) für einen bestimmten Zeitraum oder auf Basis eines fest vereinbarten Arbeitsumfangs für einen Arbeitgeber (Auftraggeber) tätig wird. Im Gegensatz zur klassischen Festanstellung ist der feste freie Mitarbeiter nicht weisungsgebunden und kann seine Arbeitszeit und -weise flexibel und eigenverantwortlich gestalten.
Feste freie Mitarbeiter bieten Unternehmen verschiedene Vorteile wie Kostenersparnis, Flexibilität und Zugang zu spezialisierten Fachkenntnissen. Auf der anderen Seite können freie Mitarbeiter ihre Unabhängigkeit, ihre Arbeitsbelastung und ihre Verdienstmöglichkeiten besser steuern.
Rechtliche Grundlagen und Abgrenzung zu anderen Arbeitsverhältnissen
Die rechtlichen Grundlagen der festen freien Mitarbeit finden sich im bürgerlichen Recht, insbesondere im Werkvertragsrecht (§§ 631 ff. BGB) und im Dienstvertragsrecht (§§ 611 ff. BGB). Es ist wichtig, das Arbeitsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer klar zu definieren, um eine ungewollte Scheinselbstständigkeit oder eine unklare Rechtslage zu vermeiden.
Zur Abgrenzung der festen freien Mitarbeit von anderen Arbeitsverhältnissen, insbesondere von einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis, gelten folgende Kriterien:
- Weisungsunabhängigkeit hinsichtlich Arbeitszeit, Arbeitsort und Arbeitsweise
- Fehlen eines unternehmerischen Risikos
- Auftragnehmer arbeitet für mehrere Auftraggeber
- Fristgerechte Abgabe von Rechnungen und Zahlungsverkehr
- Keine Einbindung in betriebliche Organisation und keinen Anspruch auf Urlaubs- oder Weihnachtsgeld
Vertragsgestaltung und relevante Regelungen
Der Vertrag ist das Herzstück der festen freien Mitarbeit und sollte alle wesentlichen Regelungen enthalten, die das Arbeitsverhältnis bestimmen. Hierzu zählen insbesondere:
- Definition der geschuldeten Leistung (genaue Beschreibung oder Verweis auf eine gesonderte Leistungsvereinbarung)
- Rechte und Pflichten des Auftragnehmers (z.B. Ausführung der Leistung, Berichterstattung, Abgabe von Rechnungen)
- Rechte und Pflichten des Auftraggebers (z.B. Bereitstellung notwendiger Unterlagen und Informationen, Zahlungsverpflichtungen)
- Vergütung (Höhe, Fälligkeit, Zahlungsmodalitäten)
- Laufzeit des Vertrags und Regelungen zu einer Verlängerung oder Beendigung
- Freistellungs-, Urlaubs- und Krankheitsregelungen
- Konkurrenzverbote und Geheimhaltungspflichten
- Regelungen zur Haftung und Gewährleistung
Es ist wichtig, dass der Vertrag individuell auf die Bedürfnisse von Auftraggeber und Auftragnehmer zugeschnitten ist. Beide Parteien sollten vor Unterzeichnung sicherstellen, dass sie alle Vertragsbedingungen klar verstehen und akzeptieren.
Rechte und Pflichten für Auftraggeber und Auftragnehmer
Sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer haben in der festen freien Mitarbeit Rechte und Pflichten, die sich aus dem konkreten Vertrag ergeben, aber auch aus gesetzlichen Regelungen. Hier eine Übersicht der gängigsten Rechte und Pflichten für beide Seiten:
Rechte und Pflichten des Auftraggebers
- Recht auf Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung durch den Auftragnehmer
- Pflicht zur Bereitstellung notwendiger Informationen und Unterlagen
- Pflicht zur fristgemäßen Zahlung der vereinbarten Vergütung
- Recht auf Information über den Fortschritt und Ergebnisse der Leistung
- Recht, dem Auftragnehmer Weisungen zu erteilen, sofern dies vertraglich vereinbart ist (dieses Recht sollte jedoch mit Vorsicht genutzt werden, um keine Scheinselbstständigkeit zu begründen)
- Pflicht, die Interessen des Auftragnehmers zu wahren und ihn vor Schäden zu bewahren (soweit dies gesetzlich und vertraglich vorgesehen ist)
Rechte und Pflichten des Auftragnehmers
- Recht auf Vergütung für die erbrachten Leistungen
- Recht auf Ausübung der Tätigkeit in eigener Verantwortung und ohne Weisungsgebundenheit (wenn vertraglich und tatsächlich so vorgesehen)
- Pflicht zur ordnungsgemäßen und fristgerechten Erbringung der vereinbarten Leistung
- Pflicht zur Einhaltung vertraglich festgelegter Berichtspflichten
- Pflicht zur Ablieferung von Rechnungen
- Pflicht zur Geheimhaltung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
- Recht auf Urlaub und Erholung, sofern dies vertraglich vereinbart ist (ohne Anspruch auf Vergütung, es sei denn, es ist ausdrücklich geregelt)
Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte
Die feste freie Mitarbeit ist nicht nur arbeitsrechtlich, sondern auch steuerlich und sozialversicherungsrechtlich relevant. Beide Seiten sollten sich daher über die entsprechenden Regelungen informieren und ihre Rechte und Pflichten kennen.
Steuerliche Aspekte
Freie Mitarbeiter sind in der Regel als selbstständige Unternehmer tätig und dementsprechend eigenverantwortlich für die Abführung von Steuern. Dazu zählen insbesondere:
Einkommensteuer: Der freie Mitarbeiter muss seine Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung angeben und versteuern.
Umsatzsteuer: Freie Mitarbeiter müssen grundsätzlich Umsatzsteuer auf ihre Leistungen berechnen und an das zuständige Finanzamt abführen. Bei Kleinunternehmern und bestimmten Leistungsempfängern können jedoch Ausnahmen von der Umsatzsteuerpflicht gelten.
Gewerbesteuer: In bestimmten Fällen können auch freie Mitarbeiter gewerbesteuerpflichtig sein, beispielsweise wenn sie eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, die über die bloße Erbringung einer Arbeits- oder Dienstleistung hinausgeht.
Auftraggeber sollten darauf achten, dass die Vergütung für freie Mitarbeiter als Betriebsausgabe steuerlich abzugsfähig ist. Ähnliche Vorschriften gelten für ausländische Auftragnehmer, die in Deutschland steuerpflichtig sind.
Sozialversicherungsrechtliche Aspekte
Freie Mitarbeiter sind in der Regel nicht sozialversicherungspflichtig und müssen daher selbst für ihre soziale Absicherung sorgen. Dazu zählen insbesondere Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung:
Rentenversicherung: Freie Mitarbeiter sind in der Regel nicht gesetzlich rentenversicherungspflichtig, es sei denn, sie unterliegen einer bestimmten Berufsgruppen wie Künstlern, Publizisten oder Lehrern. Ist der freie Mitarbeiter nicht rentenversicherungspflichtig, sollte er für seine Altersvorsorge selbst entsprechende Vorkehrungen treffen, beispielsweise durch private Rentenversicherungen oder betriebliche Altersvorsorge.
Krankenversicherung: Freie Mitarbeiter sind in der Regel nicht gesetzlich krankenversicherungspflichtig und müssen sich daher privat versichern. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Pflegeversicherung: Auch für die Pflegeversicherung müssen sich freie Mitarbeiter eigenständig absichern. Je nachdem, ob der freie Mitarbeiter gesetzlich oder privat krankenversichert ist, besteht die Pflegeversicherung entweder als Teil der gesetzlichen Krankenversicherung oder als private Pflegeversicherung.
Auftraggeber sollten darauf achten, dass sie grundsätzlich keine Sozialversicherungsbeiträge für freie Mitarbeiter abführen müssen und daher auch kein Haftungsrisiko tragen. Im Falle einer Scheinselbstständigkeit können jedoch Beiträge nachgefordert werden.
Tipps und Best Practices
Um die Rechte und Pflichten in der festen freien Mitarbeit fair und angemessen zu regeln und rechtlichen Problemen vorzubeugen, sind hier einige Tipps und Best Practices für Auftraggeber und Auftragnehmer:
- Legen Sie Wert auf eine klare Abgrenzung zur Scheinselbstständigkeit und berücksichtigen Sie die relevanten Kriterien.
- Formulieren Sie den Vertrag so transparent und konkret wie möglich, um Missverständnisse und Streitigkeiten zu vermeiden.
- Beachten Sie die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte für beide Seiten und lassen Sie sich bei Unklarheiten von einem Fachmann beraten.
- Überlegen Sie, ob Sie gegebenenfalls Regelungen zu Haftung, Gewährleistung und Versicherungsschutz aufnehmen sollten.
- Zeigen Sie Offenheit und Bereitschaft, im gegenseitigen Einvernehmen Probleme zu lösen oder Vertragsanpassungen zu vereinbaren.
FAQs
Erfahren Sie direkt die wichtigsten Aspekte zum Thema.
Wie unterscheidet sich die feste freie Mitarbeit von klassischen Arbeitsverhältnissen?
Die feste freie Mitarbeit unterscheidet sich von klassischen Arbeitsverhältnissen durch die fehlende Weisungsgebundenheit, die flexible und selbstständige Arbeitsgestaltung, das Fehlen bestimmter arbeitsrechtlicher Schutzvorschriften sowie die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Eigenverantwortlichkeit des freien Mitarbeiters.
Wann liegt Scheinselbstständigkeit vor und welche Folgen hat das?
Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn ein Arbeitsverhältnis als freie Mitarbeit bezeichnet wird, aber tatsächlich Merkmale eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses vorliegen, beispielsweise die Weisungsgebundenheit, die Eingliederung in die betriebliche Organisation oder die ausschließliche Bindung an einen Auftraggeber.
Die Folgen können unter anderem Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen, Steuern und strafrechtliche Sanktionen sein.
Muss ein fester freier Mitarbeiter Umsatzsteuer auf seine Rechnungen berechnen?
Freie Mitarbeiter sind prinzipiell umsatzsteuerpflichtig und müssen daher Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen berechnen, es sei denn, sie fallen unter die Kleinunternehmerregelung oder sind von der Umsatzsteuer befreit, etwa bei bestimmten Leistungsempfängern.
Wie sind feste freie Mitarbeiter sozialversichert?
Freie Mitarbeiter sind in der Regel nicht sozialversicherungspflichtig und müssen daher selbst für ihre soziale Absicherung in Bereichen wie Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung sorgen. Ausnahmen bestehen für bestimmte Berufsgruppen, bei denen eine gesetzliche Versicherungspflicht besteht.
Kann ein fester freier Mitarbeiter auch Urlaub nehmen?
Ein fester freier Mitarbeiter hat grundsätzlich keinen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Urlaub, da er nicht unter das Bundesurlaubsgesetz fällt. Dennoch können Urlaubsregelungen im Vertrag verankert werden, um Pausen und Erholungszeiten zu ermöglichen. In diesem Fall handelt es sich jedoch in der Regel um unbezahlte Freistellungen.
Was passiert bei Krankheit oder Unfall eines festen freien Mitarbeiters?
Im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls ist der feste freie Mitarbeiter für seine eigene Absicherung verantwortlich, etwa durch eine Kranken- oder Unfallversicherung. Im Vertrag können Regelungen für solche Situationen vereinbart werden, insbesondere hinsichtlich der Fortführung oder des Abbruches der Arbeit, der Informationspflichten und der Vergütungsregelung.
Feste freie Mitarbeit: Rechte und Pflichten verstehen
Die feste freie Mitarbeit bietet sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer viele Vorteile und Chancen, erfordert jedoch auch ein gutes Verständnis der rechtlichen Grundlagen, Rechte und Pflichten, um rechtssichere und faire Verträge zu gestalten. Mit den Informationen und Tipps in diesem umfassenden Artikel sind Sie bestens gerüstet, um ein erfolgreiches Arbeitsverhältnis als fester freier Mitarbeiter oder als Auftraggeber zu führen und von den Vorteilen dieser flexiblen Arbeitsform zu profitieren.
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