Finanzbehörden sind befugt, unter bestimmten Umständen auf private Konten zuzugreifen. Dies führt oft zu Verunsicherung bei Betroffenen, die sich fragen, ob ihr Geld sicher ist. Doch welche rechtlichen Grundlagen ermöglichen diesen Zugriff und was können Sie als Betroffener tun, um Ihre Rechte zu wahren? In diesem Blog-Beitrag erhalten Sie einen detaillierten Einblick in das Thema Finanzamt Zugriff auf private Konten und erfahren anhand von Beispielen, Gesetzen und Gerichtsurteilen, wie Sie sich in solchen Fällen bestmöglich verhalten. Wir beantworten Ihre wichtigsten Fragen und zeigen Ihnen, wie unsere Anwaltskanzlei im Bedarfsfall tatkräftig an Ihrer Seite steht.

Finanzamt Zugriff private Konten: Rechtliche Grundlagen

Um Klarheit über die rechtlichen Grundlagen für den Zugriff des Finanzamts auf private Konten zu erhalten, müssen vor allem zwei Vorschriften betrachtet werden: das Finanzverwaltungsgesetz (FVG) und die Abgabenordnung (AO).

Finanzverwaltungsgesetz (FVG)

Das FVG regelt die Zusammenarbeit der Finanzbehörden und die Zuständigkeiten bei bundesweiten Angelegenheiten. Gemäß § 93 FVG haben die Finanzbehörden umfassende Befugnisse zur Kontenabfrage in Bezug auf bestimmte Informationen:

  • Name, Adresse und Kontonummer des Kontoinhabers
  • Kontakt- und Verfügungsberechtigte
  • Guthaben und Wertpapierbestände zum Stichtag der Abfrage
  • Einzahlungen und Auszahlungen für den abgefragten Zeitraum

Dabei ist die Kontenabfrage beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) angesiedelt, das die Informationen direkt von den Bankinstituten erhält.

Abgabenordnung (AO)

Die AO ist das zentrale Gesetz für das deutsche Steuerverfahrensrecht. Es bildet die Grundlage für die Handlungsbefugnisse der Finanzbehörden und regelt die Rechte und Pflichten der Steuerpflichtigen. Die AO ermöglicht unter anderem:

  • die Kontenabfrage im Rahmen von Ermittlungen bei Steuerstraftaten (§§ 208, 93 AO),
  • die Kontenabfrage zur Ermittlung unbekannter Kontoinhaber bei Anhaltspunkten für Steuerhinterziehung (§ 93 Abs. 1 Nr. 3 AO),
  • die Kontenabfrage zur Überprüfung von Betriebseinnahmen und -ausgaben (§ 93 Abs. 1 Nr. 2 AO).

Darüber hinaus sieht die AO in § 147 zahlreiche weitere Prüfbefugnisse und Verfahrensregelungen vor, die für die Kontenabfrage relevant sein können.

Gründe für den Zugriff des Finanzamts auf private Konten

Nicht jedermanns Konto ist im Visier des Finanzamts. Da die Finanzverwaltung jedoch vom Prinzip der Abschöpfung gesteuerter unrichtiger Sachverhalte ausgeht, sind insbesondere folgende Konstellationen denkbar, in denen das Finanzamt auf private Konten zugreifen kann:

  • Verdacht auf Steuerhinterziehung infolge konkreter Anhaltspunkte
  • Vollstreckung rückständiger Steuerschulden – auch beim Vollstreckungsschuldner Dritter
  • Bei steuerlichen Außenprüfungen und Prüfungen von Buchführungen
  • Bei Kontrollmitteilungen im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs

Finanzamt Zugriff private Konten: Aktuelle Gerichtsurteile

Gerichtsurteile sind ein wesentlicher Indikator für die rechtliche Entwicklung und die aktuelle Rechtsprechung. Im Folgenden stellen wir Ihnen einige wegweisende Urteile zum Thema Zugriff des Finanzamts auf private Konten vor:

Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Urteil vom 30.09.2014 – 1 BvR 23/14

Das BVerfG entschied, dass die generelle Kontenabfrage nach § 24c AO mangels einer ausreichenden gesetzlichen Regelung gegen das grundgesetzlich garantierte informationelle Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen verstößt. Eine Abfrage ist daher nur zulässig, wenn konkrete Anhaltspunkte für Steuerstraftaten vorliegen oder eine konkrete Gefahr für die Steuergerechtigkeit besteht.

Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 17.10.2017 – XI ZR 55/16

Der BGH urteilte, dass Banken rechtsgeschäftliche Vollmachten, die für den Zugriff auf Konten im Rahmen der Steuervollstreckung verwendet werden, auf ihre formelle und materielle Wirksamkeit hin prüfen müssen. Zugriffe sind unzulässig, wenn die Vollmachten ohne genaue Untersuchung weiter befolgt werden.

Bundesfinanzhof (BFH), Urteil vom 01.08.2019 – VII R 34/18

Der BFH entschied, dass eine Kontopfändung durch das Finanzamt auch dann zulässig ist, wenn die Steuerschuld schon verjährt ist, aber die Vollstreckung fortbesteht. Dies gilt insbesondere, wenn der Steuerpflichtige zuvor keine Einwendungen gegen den Vollstreckungsbescheid erhoben hat.

FAQ: Zugriff des Finanzamts auf private Konten

Da das Thema des Zugriffs des Finanzamts auf private Konten viele Fragen aufwirft, haben wir Ihnen die wichtigsten Fragen und Antworten dazu zusammengestellt:

In welchen Fällen darf das Finanzamt auf mein privates Konto zugreifen?

Das Finanzamt darf unter bestimmten Voraussetzungen auf Ihr Konto zugreifen, z. B. wenn der Verdacht auf Steuerhinterziehung besteht, Steuerschulden vollstreckt werden müssen oder im Rahmen von steuerlichen Außenprüfungen. Eine Kontenabfrage erfolgt allerdings nur dann, wenn es konkrete Anhaltspunkte für Steuerstraftaten oder eine konkrete Gefahr für die Steuergerechtigkeit gibt.

Werde ich informiert, wenn das Finanzamt mein Konto abfragt?</ h3>

Nach § 31b AO ist das Finanzamt verpflichtet, Ihnen die Kontenabfrage mitzuteilen. Die Mitteilung erfolgt in der Regel schriftlich und enthält einen Hinweis auf den Grund der Abfrage sowie Informationen über Ihre Rechte als Betroffener.

Wie kann ich gegen eine Kontenabfrage durch das Finanzamt vorgehen?

Wenn Sie der Meinung sind, dass die Kontenabfrage rechtswidrig ist, können Sie vor dem zuständigen Finanzgericht Klage erheben. Zudem kann auch ein Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt werden, um die Kontenabfrage vorläufig zu stoppen.

Welche Rolle spielt die automatische Informationsübermittlung zwischen den Behörden?

Die automatische Informationsübermittlung zwischen den Behörden dient dem Informationsaustausch über Finanzkonten zwischen den Steuerverwaltungen verschiedener Länder. Dieser Austausch ermöglicht im Bedarfsfall auch das Finanzamt dazu, auf Ihre Konten zuzugreifen und diese Informationen zu nutzen, um mögliche Steuerverstöße aufzudecken.

Wie unsere Anwaltskanzlei Ihnen helfen kann

Unsere Anwaltskanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrungen und fundierte juristische Kenntnisse im Steuer- und Verfahrensrecht. Wenn Sie Fragen zur Kontenabfrage durch das Finanzamt haben, beraten wir Sie gerne und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte:

  • Individuelle Beratung zu Ihren Rechten und Pflichten im Zusammenhang mit Kontenabfragen
  • Prüfung der Rechtmäßigkeit von Kontenabfragen und Vollstreckungsbescheiden
  • Vertretung in gerichtlichen Verfahren zur Kontenabfrage, z.B. Klage und Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz
  • Unterstützung bei steuerlichen Außenprüfungen und der Abwicklung von Steuerstreitigkeiten

Wir setzen uns engagiert für Ihre Interessen ein und sorgen dafür, dass Ihre Rechte gewahrt werden. Rufen Sie uns gerne an oder nutzen Sie unser Kontaktformular, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.

Finanzamt Zugriff private Konten – Ein Fazit

Der Zugriff des Finanzamts auf private Konten führt häufig zu Verunsicherung bei Betroffenen. In jedem Fall ist es wichtig, Ihre Rechte und die rechtlichen Grundlagen zu kennen, um angemessen und sachlich mit dieser Situation umzugehen. Unsere Anwaltskanzlei steht Ihnen in diesem Zusammenhang als kompetenter, erfahrener Ansprechpartner zur Verfügung. Scheuen Sie sich nicht, unsere Hilfe in Anspruch zu nehmen, um eine sachliche Lösung für Ihr Anliegen zu erreichen und Ihre Rechte zu wahren.

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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

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