Firmenstiftung - was ist das?

Firmenstiftung – Als erfahrene Kanzlei im Bereich des Gesellschaftsrechts möchten wir in diesem Blogbeitrag ein interessantes Thema beleuchten: Die Firmenstiftung, auch als Unternehmensstiftung bekannt, als alternative Unternehmensform.

In diesem ausführlichen Beitrag werden wir die rechtlichen Grundlagen, die Vor- und Nachteile der Firmenstiftung und häufig gestellte Fragen zu diesem Thema behandeln.

Gliederung

  1. Einführung in die Firmenstiftung
  2. Arten von Unternehmensstiftungen und Firmenstiftungen
  3. Rechtliche Grundlagen einer Firmenstiftung
  4. Vorteile einer Firmenstiftung
  5. Nachteile und mögliche Fallstricke
  6. Häufig gestellte Fragen zur Firmenstiftung
  7. Firmenstiftung/Unternehmensstiftung: Fazit

Einführung in die Firmenstiftung

Die Firmenstiftung oder Unternehmensstiftung ist eine alternative Unternehmensform, bei der ein Unternehmen von einer Stiftung kontrolliert wird. Im Gegensatz zu einer klassischen GmbH oder AG, bei der die Anteile von Gesellschaftern oder Aktionären gehalten werden, liegt das Eigentum und die Kontrolle der Firma bei einer Stiftung, die von einem Stiftungsvorstand verwaltet wird. Die Stiftung wiederum verfolgt in der Regel gemeinnützige, wissenschaftliche, kulturelle oder soziale Zwecke.

Der Hauptzweck einer Firmenstiftung besteht darin, das Vermögen des Unternehmens langfristig zu sichern und den Fortbestand des Unternehmens unabhängig von den Interessen einzelner Gesellschafter oder Aktionäre zu gewährleisten. Firmenstiftungen sind in vielen Ländern anerkannt und rechtlich zulässig, aber ihre Beliebtheit und Verbreitung variiert je nach Rechtsordnung.

Firmenstiftung und Unternehmensstiftung: Synonyme im deutschen Recht

Im deutschen Rechtsrahmen sind die Begriffe „Firmenstiftung“ und „Unternehmensstiftung“ vollständig austauschbar und beschreiben beide das gleiche Konzept. Diese Bezeichnungen referieren auf eine Stiftung, die von einem Unternehmen ins Leben gerufen wird.

Eine solche Stiftung kann verschiedene Zwecke verfolgen, wie etwa die Förderung von gemeinnützigen, kulturellen oder wissenschaftlichen Projekten, die Unterstützung sozialer Initiativen oder die Sicherstellung der Unternehmensnachfolge.

Die Errichtung einer solchen Stiftung ermöglicht es dem Unternehmen, sein Vermögen dauerhaft für bestimmte, oft mit der Unternehmensphilosophie harmonierende Ziele zu widmen. Durch die synonyme Verwendung beider Begriffe in der Fachsprache wird verdeutlicht, dass rechtlich kein Unterschied zwischen einer Firmenstiftung und einer Unternehmensstiftung besteht.

Dies ist wichtig für das Verständnis des Stiftungsrechts und hilft, Missverständnisse in der terminologischen Verwendung zu vermeiden.

Arten von Firmenstiftungen und Unternehmensstiftungen

Es gibt unterschiedliche Arten von Firmenstiftungen, die sich in ihrer Rechtsform, Struktur und den damit verbundenen Anforderungen unterscheiden. In diesem Abschnitt werden die verschiedenen Arten von Firmenstiftungen näher erläutert, um Ihnen einen besseren Überblick über die Möglichkeiten zu geben.

Rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts

Die rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts ist die am häufigsten gewählte Form der Firmenstiftung. Sie wird durch die Anerkennung der zuständigen Stiftungsbehörde (in der Regel das Innenministerium des jeweiligen Bundeslandes) rechtsfähig und erhält damit eine eigene Rechtspersönlichkeit. Das bedeutet, dass sie selbst Träger von Rechten und Pflichten ist, eigene Verträge abschließen kann und als solche auch haftet.

Die rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts ist in der Regel auf Dauer angelegt und verfügt über ein eigenes Stiftungsvermögen, das unabhängig vom Vermögen der Gründer oder des Stifterunternehmens ist. Die Stiftung hat in der Regel keine Mitglieder, sondern wird durch ein Stiftungsorgan (z. B. einen Vorstand) verwaltet, das für die Erfüllung des Stiftungszwecks verantwortlich ist.

Treuhandstiftungen

Die Treuhandstiftung ist eine Alternative zur rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts, insbesondere wenn die Gründung einer eigenständigen Rechtspersönlichkeit nicht gewünscht ist oder die Anforderungen dafür nicht erfüllt werden können. Bei einer Treuhandstiftung wird das Stiftungsvermögen einer dritten Partei, dem Treuhänder, anvertraut, der dieses Vermögen im eigenen Namen, aber für den Zweck der Stiftung verwaltet.

Die Treuhandstiftung besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit und ist daher nicht selbst Träger von Rechten und Pflichten. Stattdessen haftet der Treuhänder persönlich für alle Verbindlichkeiten, die im Zusammenhang mit der Stiftung entstehen. Treuhandstiftungen unterliegen in der Regel weniger strengen Regelungen als rechtsfähige Stiftungen und bieten den Stiftern mehr Flexibilität in Bezug auf die Gestaltung und Verwaltung der Stiftung.

Stiftungen in der Rechtsform einer GmbH oder AG

In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, die Firmenstiftung in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Aktiengesellschaft (AG) zu gründen. Diese Form der Stiftung verbindet die Vorteile einer Kapitalgesellschaft, wie die beschränkte Haftung der Gesellschafter und die Möglichkeit, Anteile am Unternehmen zu veräußern, mit den Vorteilen einer Stiftung, wie der Förderung gemeinnütziger Zwecke und steuerlichen Begünstigungen.

Die Stiftung in der Rechtsform einer GmbH oder AG wird wie eine herkömmliche Kapitalgesellschaft gegründet und ins Handelsregister eingetragen. Der Unterschied besteht darin, dass die Gesellschafter bzw. Aktionäre ihre Anteile unentgeltlich oder gegen eine geringe Gegenleistung an die Stiftung übertragen. Die Stiftung wird somit zum alleinigen oder mehrheitlichen Gesellschafter bzw. Aktionär der Gesellschaft und kann dadurch den Stiftungszweck effektiv verfolgen.

Rechtliche Grundlagen einer Firmenstiftung/Unternehmensstiftung

Die Gründung einer Firmenstiftung ist ein komplexer Prozess, der eine sorgfältige Planung und Beachtung der geltenden Gesetze und Vorschriften erfordert. In diesem Abschnitt erläutern wir die rechtlichen Grundlagen der Firmenstiftung in Deutschland und verschaffen Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Gesetze und Regelungen, die für die Gründung und den Betrieb einer Stiftung relevant sind.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) bildet die Basis für das Stiftungsrecht in Deutschland. Insbesondere die §§ 80 bis 88 BGB enthalten Vorschriften für die Gründung, Anerkennung und Aufsicht von rechtsfähigen Stiftungen bürgerlichen Rechts. Diese Vorschriften legen unter anderem fest, dass eine Stiftung einen bestimmten, vom Stifter festgelegten Zweck verfolgen muss und über ein ausreichendes Vermögen verfügen muss, um diesen Zweck dauerhaft zu erfüllen.

Stiftungsgesetze der Länder

Da das Stiftungsrecht in Deutschland Ländersache ist, gibt es neben den Vorschriften des BGB auch spezielle Stiftungsgesetze in den einzelnen Bundesländern. Diese Gesetze regeln die Gründung, Anerkennung und Aufsicht von Stiftungen auf Landesebene und können je nach Bundesland variieren. Es ist daher wichtig, sich mit den spezifischen Regelungen des jeweiligen Bundeslandes vertraut zu machen, in dem die Stiftung errichtet werden soll.

Steuerliche Regelungen

Firmenstiftungen können unter bestimmten Voraussetzungen steuerliche Vorteile genießen. Grundlage hierfür sind die Regelungen des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) und des Einkommensteuergesetzes (EStG), insbesondere die §§ 51 bis 68 AO (Abgabenordnung), die die steuerlichen Voraussetzungen für gemeinnützige Körperschaften enthalten.

Um als gemeinnützig anerkannt zu werden, muss eine Stiftung in ihrer Satzung einen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck verfolgen und darf keine Gewinne an ihre Gründer oder Mitglieder ausschütten.

Zu den steuerlichen Vorteilen von gemeinnützigen Stiftungen gehören unter anderem die Befreiung von der Körperschaftsteuer, die teilweise Befreiung von der Gewerbesteuer und die Möglichkeit, Spenden von der Einkommen- und Körperschaftsteuer abzuziehen. Darüber hinaus können gemeinnützige Stiftungen in bestimmten Fällen auch von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit sein.

Stiftungsrechtsreform

Das Stiftungsrecht in Deutschland steht seit einiger Zeit in der Diskussion und es gibt Bestrebungen, das Stiftungsrecht zu vereinheitlichen und zu modernisieren. Im Januar 2021 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts beschlossen, welches eine umfassende Reform des Stiftungsrechts vorsieht.

Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates, könnte aber bei Inkrafttreten zahlreiche Änderungen für die Gründung und den Betrieb von Stiftungen mit sich bringen, wie zum Beispiel die Einführung eines bundesweiten Stiftungsregisters oder die Vereinfachung der Stiftungsaufsicht.

Es ist daher ratsam, sich nicht nur mit den aktuellen gesetzlichen Regelungen zur Firmenstiftung vertraut zu machen, sondern auch die Entwicklungen im Bereich der Stiftungsrechtsreform im Auge zu behalten, um mögliche zukünftige Anforderungen und Änderungen im Stiftungsrecht zu berücksichtigen.

Vorteile einer Firmenstiftung

Die Firmenstiftung bietet eine Reihe von Vorteilen gegenüber anderen Unternehmensformen, die im Folgenden aufgeführt sind:

Langfristige Sicherung des Unternehmensvermögens: Durch die Übertragung des Unternehmensvermögens auf eine Stiftung wird das Vermögen langfristig gesichert und vor dem Zugriff von Gesellschaftern oder Gläubigern geschützt.

Unabhängigkeit von Gesellschafterinteressen: Da die Firmenstiftung keine Gesellschafter oder Aktionäre hat, ist sie unabhängig von deren Interessen und kann ihre Entscheidungen auf der Grundlage der in der Stiftungssatzung festgelegten Ziele treffen.

Stabilität und Kontinuität: Die Firmenstiftung kann für Stabilität und Kontinuität im Unternehmen sorgen, indem sie den Fortbestand des Unternehmens über den Tod oder den Ausscheiden von Gesellschaftern oder Geschäftsführern hinweg gewährleistet.

Förderung von gemeinnützigen Zwecken: Eine Firmenstiftung kann dazu beitragen, gemeinnützige, wissenschaftliche, kulturelle oder soziale Zwecke zu fördern, indem sie einen Teil ihrer Gewinne für diese Zwecke verwendet.

Steuerliche Vorteile: In vielen Ländern genießen Stiftungen steuerliche Vorteile, insbesondere wenn sie gemeinnützige Zwecke verfolgen. Diese Vorteile können sich positiv auf die finanzielle Situation des Unternehmens auswirken.

Positive Außenwirkung: Eine Firmenstiftung kann das Image eines Unternehmens verbessern, indem sie zeigt, dass das Unternehmen nicht nur auf Gewinnmaximierung ausgerichtet ist, sondern auch soziale Verantwortung übernimmt und langfristig denkt.

Nachteile und mögliche Fallstricke

Trotz der vielen Vorteile einer Firmenstiftung gibt es auch einige Nachteile und mögliche Fallstricke, die bei der Gründung und Verwaltung einer solchen Unternehmensform berücksichtigt werden sollten:

Hoher Gründungsaufwand: Die Gründung einer Firmenstiftung ist in der Regel mit einem höheren Aufwand verbunden als die Gründung einer GmbH oder AG, da die Stiftungssatzung erstellt und von der zuständigen Stiftungsbehörde genehmigt werden muss.

Regulatorische Anforderungen: Firmenstiftungen unterliegen einer strengeren staatlichen Aufsicht als andere Unternehmensformen und müssen regelmäßig Bericht über ihre Tätigkeit und die Verwendung ihrer Mittel erstatten.

Eingeschränkte Flexibilität: Die in der Stiftungssatzung festgelegten Ziele und die Verwendung der Stiftungsmittel sind bindend und können nicht ohne weiteres geändert werden. Dies kann die Flexibilität des Unternehmens in Bezug auf die strategische Ausrichtung und die Anpassung an veränderte Marktbedingungen einschränken.

Mögliche Interessenkonflikte: Die Mitglieder des Stiftungsvorstands sind verpflichtet, im Interesse der Stiftung und ihrer Zwecke zu handeln. Dies kann zu Interessenkonflikten mit den Interessen des operativen Geschäfts der Firma führen, insbesondere wenn die Stiftungszwecke eher gemeinnütziger Natur sind.

Komplexität bei der Unternehmensnachfolge: Die Übertragung von Unternehmensanteilen im Rahmen einer Firmenstiftung kann komplexer sein als bei anderen Unternehmensformen, da die Stiftungssatzung und die Stiftungsbehörde möglicherweise Zustimmungserfordernisse vorsehen.

Gründung und Errichtung einer Firmenstiftung

Die Errichtung einer Firmenstiftung, die auch als Unternehmensstiftung bekannt ist, setzt sich aus folgenden Schritten zusammen:

1. Stifter und Stiftungsgeschäft

Die Gründung einer Firmenstiftung erfolgt durch einen Stifter, der das Stiftungsgeschäft, also den Vertrag zur Errichtung der Stiftung, abschließt. Der Stifter kann eine natürliche oder juristische Person sein, wie etwa ein Unternehmen oder eine Privatperson.

2. Stiftungsvermögen

Für die Gründung einer Unternehmensstiftung beziehungsweise Firmenstiftung ist ein Mindeststiftungsvermögen erforderlich, dessen Höhe von den jeweiligen Landesstiftungsgesetzen festgelegt wird. In der Regel liegt das Mindeststiftungsvermögen bei 25.000 Euro bis 50.000 Euro. Das Stiftungsvermögen kann aus Geld, Immobilien, Wertpapieren oder sonstigen Vermögenswerten bestehen.

3. Satzung

Die Stiftungssatzung ist das zentrale Regelwerk einer Firmenstiftung und legt die Organisation, Verwaltung und Zweckverfolgung der Stiftung fest. Die Satzung muss insbesondere Angaben zu folgenden Punkten enthalten:

    • Name und Sitz der Stiftung
    • Zweck der Stiftung
    • Stiftungsvermögen und dessen Verwendung
    • Organe der Stiftung (z.B. Vorstand, Stiftungsrat)
    • Regelungen zur Aufsicht und Kontrolle

4. Anerkennung

Nach Abschluss des Stiftungsgeschäfts und Erstellung der Satzung muss die Firmenstiftung von der zuständigen Stiftungsbehörde anerkannt werden. Die Anerkennung erfolgt durch einen Anerkennungsbescheid, der die Rechtsfähigkeit der Stiftung begründet.

Wer haftet in der Firmenstiftung?

Die Haftungsfrage in einer Firmenstiftung beziehungsweise Unternehmensstiftung ist von zentraler Bedeutung, da sie sowohl für die Stiftungsorgane als auch für Gläubiger und Dritte erhebliche Auswirkungen haben kann. In diesem Kapitel werden die Haftungsgrundsätze, Beispiele, einschlägige Gesetze und aktuelle Gerichtsurteile zu dieser Thematik beleuchtet.

Haftung der Firmenstiftung

Die Unternehmensstiftung und Firmenstiftung haftet grundsätzlich selbst mit ihrem Stiftungsvermögen für Verbindlichkeiten und Verpflichtungen, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit entstehen (§ 86 BGB). Die Haftung beschränkt sich somit auf das Vermögen der Stiftung.

Persönliche Haftung der Stiftungsorgane

Die Organe der Stiftung, insbesondere der Vorstand, können in bestimmten Fällen persönlich haften, wenn sie ihre Pflichten schuldhaft verletzen. Dies kann beispielsweise bei Verstößen gegen die Satzung, das Stiftungsrecht oder bei einer Verletzung von Sorgfaltspflichten der Fall sein.

Beispiele für die persönliche Haftung der Stiftungsorgane

Verletzung der Sorgfaltspflicht

Die Mitglieder der Stiftungsorgane müssen ihre Aufgaben sorgfältig und gewissenhaft ausführen (§ 93 Abs. 1 BGB analog). Eine Verletzung der Sorgfaltspflicht kann zu einer persönlichen Haftung führen, etwa wenn sie grob fahrlässig oder vorsätzlich handeln.

Verstöße gegen die Satzung

Die Satzung der Stiftung enthält wichtige Regelungen, die von den Stiftungsorganen beachtet werden müssen. Verstöße gegen die Satzung können zur persönlichen Haftung der Organmitglieder führen.

Verletzung von Gesetzen und Vorschriften

Die Stiftungsorgane sind verpflichtet, die einschlägigen Gesetze und Vorschriften einzuhalten. Verletzungen dieser Pflicht können ebenfalls zu einer persönlichen Haftung der Organmitglieder führen.

Schlussworte zur Firmenstiftung und Unternehmensstiftung

Die Unternehmensstiftung oder Firmenstiftung ist eine interessante und vielseitige alternative Unternehmensform, die insbesondere für langfristig orientierte Unternehmer und Familienunternehmen geeignet ist. Die Vor- und Nachteile einer Firmenstiftung sollten jedoch sorgfältig abgewogen und die rechtlichen Rahmenbedingungen genau geprüft werden, bevor man sich für diese Unternehmensform entscheidet.

Eine professionelle Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt im Gesellschaftsrecht ist dabei unerlässlich, um mögliche Fallstricke zu vermeiden und eine optimale Gestaltung der Stiftungssatzung und der Unternehmensstruktur zu gewährleisten.

Zusammenfassend bietet die Firmenstiftung eine langfristige Sicherung des Unternehmensvermögens, Unabhängigkeit von Gesellschafterinteressen, Stabilität und Kontinuität sowie steuerliche Vorteile und eine positive Außenwirkung, die insbesondere für nachhaltig orientierte Unternehmen von Bedeutung sein können.

Dem gegenüber stehen jedoch erhöhter Gründungsaufwand, regulatorische Anforderungen, eingeschränkte Flexibilität, mögliche Interessenkonflikte und eine komplexere Unternehmensnachfolge. Eine wohlüberlegte Entscheidung unter Berücksichtigung der individuellen Gegebenheiten ist daher bei der Wahl der Firmenstiftung oder Unternehmensstiftung als alternative Unternehmensform von großer Bedeutung.

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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

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