Fischereirecht – Unverzichtbares Wissen für Angler und Fischer. Durch die Auseinandersetzung mit den rechtlichen Grundlagen des Fischereirechts können Sie nicht nur sicherstellen, dass Ihr Hobby oder Beruf im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften steht, sondern auch Ihre Rechte und Pflichten als Inhaber von Fischereirechten besser verstehen und wahren.

Inhaltsverzeichnis:

  • Das Fischereirecht – Worum geht es?
  • Grundlagen des Seefischereirechts
  • Grundlagen des Binnenfischereirechts
  • Fischereirechtliche Erlaubnisse und Genehmigungen
  • Fischereischein: Voraussetzungen, Beantragung und Pflichten
  • Fischereirechtliche Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
  • FAQs zum Fischereirecht
  • Praxisbeispiele aus der Anwaltskanzlei
  • Checkliste für Angler und Fischer

Das Fischereirecht – Worum geht es?

Das Fischereirecht umfasst sämtliche gesetzlichen Regelungen und Bestimmungen, die sich auf die Nutzung von Fischbeständen, den Schutz der Gewässer sowie den Artenschutz beziehen. In Deutschland ist das Fischereirecht in zwei Bereiche unterteilt: das Seefischereirecht und das Binnenfischereirecht.

In diesem Artikel erläutern wir die wichtigsten Aspekte beider Bereiche und betrachten auch die verfahrensrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Genehmigungen und Erlaubnissen. Zudem führen wir aus, welche Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Fischereirecht von Bedeutung sind und erläutern den Fischereischein, der für das Angeln oder Fischen in deutschen Gewässern erforderlich ist.

Grundlagen des Seefischereirechts

Das Seefischereirecht regelt die Fischerei in den deutschen Küstengewässern der Nord- und Ostsee sowie in der ausschließlichen Wirtschaftszone. Es umfasst dabei die staatlichen Hoheitsrechte, die aufgrund internationaler Regelungen und Abkommen zur Ausübung der Fischerei bestehen. Die Gesetzgebung auf Bundesebene sowie die Regelungen der Bundesländer gewährleisten dabei die Umsetzung der europäischen Fischereipolitik.

  • Zentrale Rechtsquellen sind das Bundesfischereigesetz, das Fischereigesetz der deutschen Küstenländer und die Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 über die gemeinsame Fischereipolitik.
  • Die Regelungen umfassen neben den Vorschriften zur Fischereiausübung auch Bestimmungen zur Erhaltung der biologischen Ressourcen der Meere und zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Fischereiressourcen.
  • Im Seefischereirecht sind auch die Anforderungen an die Fischereifahrzeuge geregelt, die zum Beispiel Mindestgrößen, Fangmengen und technische Ausrüstung betreffen.
  • Außerdem werden Regelungen zur Kontrolle und Überwachung der Fischerei vorgenommen, um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Grundlagen des Binnenfischereirechts

Das Binnenfischereirecht regelt die Fischerei in den Binnengewässern, also Seen, Flüssen und Teichen innerhalb Deutschlands. Die Zuständigkeit für die Regelungen liegt bei den einzelnen Bundesländern, die das Fischereirecht durch eigene Landesfischereigesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften gestalten.

  • Die Landesfischereigesetze und Verordnungen enthalten Regelungen über die Ausübung der Fischerei, den Gewässerschutz, den Fischschutz und die fischereiliche Hegepflicht, also die Pflicht zur nachhaltigen Wahrung und Bewirtschaftung der Fischbestände.
  • Zu den zentralen Regelungen gehören auch die Genehmigungs- und Erlaubnispflichten für die Ausübung der Fischerei, die in der Regel an den Erwerb eines Fischereischeins geknüpft sind.
  • Auch die privatrechtliche Ausgestaltung von Fischereirechten, etwa durch Pachtverträge oder Fischereierlaubnisscheine, ist im Binnenfischereirecht geregelt.

Fischereirechtliche Erlaubnisse und Genehmigungen

Die Ausübung der Fischerei ist in Deutschland grundsätzlich nur mit einer entsprechenden Erlaubnis oder Genehmigung zulässig. Die rechtlichen Voraussetzungen und Verfahren sind je nach Bundesland und Gewässer unterschiedlich.

  • Für die Seefischerei sind in der Regel entsprechende Fischereilizenzen und Fangquoten erforderlich, die auf der Grundlage europäischer Regelungen sowie der nationalen Gesetzgebung ausgegeben werden.
  • Im Binnenfischereirecht ist die Ausübung der Fischerei in der Regel an den Besitz eines Fischereischeins gebunden, der zusätzlich zur jeweiligen fischereirechtlichen Erlaubnis oder Genehmigung (z. B. Fischereierlaubnisschein) vorgeschrieben ist.
  • In einigen Bundesländern gibt es auch sogenannte „Gemeinschaftsfischereierlaubnisscheine“ für bestimmte Gewässerabschnitte, die es ermöglichen, ohne individuelle fischereirechtliche Erlaubnis angeln zu können.

Fischereischein: Voraussetzungen, Beantragung und Pflichten

Der Fischereischein ist ein wesentliches Element des deutschen Fischereirechts. Er ist grundsätzlich erforderlich, um in Deutschland in Binnengewässern fischen oder angeln zu dürfen.

  • Die Voraussetzungen für den Erwerb eines Fischereischeins sind die Vollendung des 14. Lebensjahres und das Bestehen einer Fischereiprüfung.
  • In einigen Bundesländern gibt es auch Ausnahmeregelungen für Jugendliche unter 14 Jahren oder für Personen, die lediglich ohne Angelgerät, nur mit der Hand oder mit einfachen Hilfsmitteln Fische fangen wollen (sogenanntes „Handangelrecht“).
  • Zur Beantragung des Fischereischeins sind zudem die Vorlage eines Lichtbildes, der Nachweis einer Haftpflichtversicherung und die Zahlung der anfallenden Gebühren erforderlich. In vielen Bundesländern kann der Fischereischein auch befristet oder als Tages- bzw. Wochenfischereischein erworben werden.
  • Mit dem Fischereischein sind auch Pflichten verbunden, wie etwa die Buchführung über die gefangenen Fische, die Beachtung von Schonzeiten und Mindestmaßen, die Einhaltung der fischereilichen Hegepflicht und die Vorlage des Fischereischeins bei Kontrollen.

Fischereirechtliche Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

Die Nichtbeachtung der fischereirechtlichen Vorschriften kann nicht nur zivilrechtliche Ansprüche, sondern auch strafrechtliche und ordnungswidrigkeitenrechtliche Folgen nach sich ziehen.

  • Zu den fischereirechtlichen Straftaten gehören unter anderem die Fischwilderei, also das unrechtmäßige Entnehmen oder Beschädigen von Fischen oder Krebstieren aus fremden Gewässern, sowie die fischereiliche Sachbeschädigung, also das Beschädigen oder Zerstören von Fischereigerät oder Fischereianlagen.
  • Fischereirechtliche Ordnungswidrigkeiten können etwa das Angeln oder Fischen ohne Fischereischein, die Verstöße gegen Schonzeiten, Mindestmaße oder Bag Limits sowie die Verwendung unzulässiger Fangmethoden, Geräte oder Köder sein.

FAQs zum Fischereirecht

Lassen Sie uns Ihnen mit den häufigsten Fragen und ihren Antworten weiterhelfen.

  • Welche Gewässer unterliegen dem Seefischereirecht und welche dem Binnenfischereirecht?
    Das Seefischereirecht regelt die Nutzung der Fischbestände in den deutschen Küstengewässern der Nord- und Ostsee sowie in der ausschließlichen Wirtschaftszone, während das Binnenfischereirecht für die Fischerei in Binnengewässern wie Seen, Flüssen und Teichen innerhalb Deutschlands zuständig ist.
  • Muss ich immer einen Fischereischein haben, um fischen oder angeln zu dürfen?
    In der Regel ist für das Fischen oder Angeln in deutschen Binnengewässern ein Fischereischein erforderlich. Allerdings gibt es in einigen Bundesländern Ausnahmeregelungen für Jugendliche unter 14 Jahren oder für Personen, die lediglich ohne Angelgerät oder mit einfachen Hilfsmitteln Fische fangen wollen.
  • Was passiert, wenn ich ohne gültigen Fischereischein oder ohne entsprechende Erlaubnis oder Genehmigung fische?
    Das Fischen oder Angeln ohne gültigen Fischereischein oder ohne die erforderlichen Erlaubnisse oder Genehmigungen kann sowohl zivilrechtliche Ansprüche als auch strafrechtliche und ordnungswidrigkeitenrechtliche Folgen nach sich ziehen. Dies kann zum Beispiel Geldbußen, Beschlagnahme von Fischereigerät oder im schlimmsten Fall sogar strafrechtliche Sanktionen bedeuten.

Praxisbeispiele aus der Anwaltskanzlei

In unserer anwaltlichen Praxis haben wir eine Vielzahl unterschiedlicher Mandate zum Thema Fischereirecht betreut. Hier möchten wir anonymisierte Beispiele darstellen, die aufzeigen, welche Fragestellungen und Probleme in der Praxis auftreten können und wie diese gelöst wurden:

  • Fall 1: Ein Hobbyangler wurde beim Fischen in einem Binnengewässer kontrolliert und konnte keinen gültigen Fischereischein vorweisen. Die zuständige Behörde leitete daraufhin ein Bußgeldverfahren ein und forderte den Angler zur Stellungnahme auf. In der anwaltlichen Beratung konnte geklärt werden, dass der Angler zwar im Besitz eines Fischereischeins war, diesen jedoch nicht bei sich führte und aufgrund seines gültigen Fischereischeins eine Einstellung des Bußgeldverfahrens erreicht wurde.
  • Fall 2: Ein kleiner Fischereiverein geriet in einen Disput mit einem benachbarten Großgrundbesitzer wegen der Nutzung von Fischereirechten an einem Flussabschnitt. Durch Verhandlungen und eine einvernehmliche vertragliche Regelung konnte eine Klärung der Fischereirechte und eine friedliche Koexistenz beider Parteien am betreffenden Flussabschnitt erreicht werden.
  • Fall 3: Ein Berufsfischer klagte gegen eine Verfügung der Fischereibehörde, die ihm eine Teilnahme an einem Fangquotenkontingent für die Seefischerei verweigerte. Die anwaltliche Vertretung konnte in diesem Fall die gerichtliche Entscheidung zugunsten des Fischers erwirken, sodass er seine Berufstätigkeit ohne Einschränkung fortsetzen konnte.

Checkliste für Angler und Fischer

Zum Abschluss möchten wir Ihnen eine übersichtliche Checkliste an die Hand geben, die Ihnen dabei hilft, im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Angler oder Fischer die einschlägigen Regelungen und Vorschriften des Fischereirechts im Blick zu behalten:

  • Informieren Sie sich über die gültigen Gesetze und Regelungen im Seefischereirecht oder Binnenfischereirecht für das Gewässer, in dem Sie fischen oder angeln möchten.
  • Stellen Sie sicher, dass Sie über die erforderlichen Erlaubnisse und Genehmigungen für Ihre Tätigkeit verfügen, z. B. einen gültigen Fischereischein oder Fischereierlaubnisschein.
  • Achten Sie auf die Einhaltung von Schonzeiten, Mindestmaßen und Bag Limits.
  • Befolgen Sie die rechtlichen Vorgaben bezüglich der verwendbaren Fangmethoden, Geräte und Köder.
  • Führen Sie Buch über Ihre gefangenen Fische und leisten Sie den gesetzlichen Meldepflichten Folge.
  • Halten Sie Ihren Fischereischein bei sich und weisen Sie ihn bei Kontrollen vor.
  • Bei rechtlichen Fragen oder Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit als Angler oder Fischer, ziehen Sie frühzeitig einen erfahrenen Rechtsanwalt im Fischereirecht zurate.

Fazit: Wissenswertes zum Fischereirecht für Angler und Fischer

Zum Abschluss dieses umfassenden Artikels zum Fischereirecht möchten wir die zentralen Erkenntnisse und Informationen nochmals zusammenfassen:

  • Das Fischereirecht behandelt die gesetzlichen Regelungen zur Nutzung von Fischbeständen, Gewässerschutz und Artenschutz in Deutschland und ist in Seefischereirecht und Binnenfischereirecht unterteilt.
  • Die Ausübung der Fischerei erfordert in der Regel entsprechende Erlaubnisse und Genehmigungen sowie den Besitz eines gültigen Fischereischeins für Binnengewässer.
  • Fischereirechtliche Straftaten und Ordnungswidrigkeiten können erhebliche Konsequenzen für Angler und Fischer nach sich ziehen, weshalb die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften und Regelungen unabdingbar ist.
  • Die anwaltliche Praxis zeigt, dass sich rechtliche Fragestellungen und Problemstellungen im Kontext des Fischereirechts vielfältig gestalten können und in vielen Fällen eine fachkundige rechtliche Beratung ratsam ist.

Wir hoffen, dass Ihnen dieser Beitrag einen fundierten Einblick in das Fischereirecht und seine Bedeutung für Angler und Fischer gegeben hat. Die Auseinandersetzung mit den rechtlichen Grundlagen Ihres Hobbys oder Berufs ist nicht nur wichtig, um im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben zu handeln, sondern auch, um Ihre Rechte als Angler oder Fischer zu kennen und wahren zu können.

Wir empfehlen Ihnen, stets auf dem Laufenden zu bleiben und sich bei Unsicherheiten oder rechtlichen Fragen von einem erfahrenen Rechtsanwalt im Fischereirecht beraten zu lassen.

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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

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