Foren bieten Menschen die Möglichkeit, Ideen und Meinungen auszutauschen und sich in einer Online-Community zu engagieren. Als Betreiber eines Internetforums müssen Sie sich jedoch der rechtlichen Risiken bewusst sein, die diese Plattformen bergen, und die erforderlichen Schutzmaßnahmen ergreifen, um potenzielle Haftungsansprüche zu vermeiden.

Dieser umfassende Blog-Beitrag behandelt sämtliche Aspekte der Forenhaftung, einschließlich der rechtlichen Grundlagen, möglicher Haftungsfälle, aktueller Rechtsprechung und praktischer Schutzmaßnahmen. Als erfahrener Rechtsanwalt lege ich großen Wert darauf, Ihnen den nötigen Einblick und die Informationen zu vermitteln, die Sie benötigen, um Ihre Interessen bestmöglich zu wahren.

Rechtliche Grundlagen der Forenhaftung

Die Haftung von Forenbetreibern für Inhalte, die Nutzer in ihren Foren posten, basiert auf verschiedenen rechtlichen Grundlagen.

Das Telemediengesetz (TMG): Als Betreiber eines Online-Forums sind Sie gemäß § 7 Abs. 1 TMG grundsätzlich als Diensteanbieter für eigene Inhalte verantwortlich.

Das Urheberrechtsgesetz (UrhG): Unabhängig von der Haftung nach dem TMG können Sie nach den Vorschriften des UrhG für Urheberrechtsverletzungen haften, wenn auf Ihrem Forum urheberrechtlich geschützte Inhalte unberechtigt genutzt, vervielfältigt oder öffentlich zugänglich gemacht werden.

Das Strafgesetzbuch (StGB): In manchen Fällen kann die Verbreitung bestimmter Inhalte auf Ihrem Forum auch strafrechtliche Konsequenzen für Sie bedeuten. Dies umfasst insbesondere die Verbreitung von volksverhetzenden, beleidigenden oder pornografischen Inhalten.

Mögliche Haftungsarten

Abhängig von den rechtlichen Grundlagen kommen unterschiedliche Haftungsansprüche und -arten in Betracht, denen Sie als Forenbetreiber ausgesetzt sind.

  • Störerhaftung (auch mittelbare Störerhaftung): Diese Form der Haftung bezieht sich auf Betreiber, die nicht aktiv eine Rechtsverletzung begangen haben, jedoch Dritten deren Rechtsverletzung ermöglicht haben. Dies könnte etwa durch das Bereitstellen einer Plattform geschehen, auf der Nutzer rechtsverletzende Inhalte veröffentlichen.
  • Täter- und Teilnehmerhaftung: In einigen Fällen können Sie als Forenbetreiber auch direkt für die Rechtsverletzung eines Nutzers haftbar gemacht werden. Dies setzt voraus, dass Sie aktiv an der Erstellung oder Verbreitung eines rechtswidrigen Inhalts beteiligt waren oder diesen zumindest gebilligt haben.
  • Presserechtliche Haftung: In Bezug auf journalistische Inhalte oder Äußerungen, die auf Ihrem Forum veröffentlicht werden, können Sie gegebenenfalls auch presserechtlichen Ansprüchen, wie dem Anspruch auf Gegendarstellung oder Unterlassung, ausgesetzt sein.

Haftungsfreistellung aufgrund des TMG und dessen Grenzen

Zwar sehen die §§ 8-10 TMG bestimmte Haftungsprivilegien für Diensteanbieter vor, diese bieten jedoch keinen völligen Schutz vor Haftungsansprüchen.

  • § 8 TMG – Haftungsfreistellung durch den Betreiber: Forenbetreiber können nach dieser Vorschrift von der Haftung für fremde Informationen befreit werden, wenn sie weder aktuell an deren Übermittlung beteiligt waren noch Kenntnis von den rechtswidrigen Inhalten hatten.
  • § 9 TMG – Haftungsfreistellung bei der Bereitstellung von Speicherplatz: Ein Forenbetreiber haftet grundsätzlich erst dann für rechtswidrige Inhalte, wenn er Kenntnis davon erlangt hat und trotzdem nicht sofort tätig wird, um die Inhalte zu entfernen oder den Zugang zu sperren.
  • § 10 TMG – Haftungsausschluss für fremde Informationen: Grundsätzlich wird die Haftung für rechtswidrige Inhalte ausgeschlossen, wenn der Forenbetreiber keine Kenntnis von diesen hat und nicht verpflichtet ist, diese zu überwachen.

Wichtig ist jedoch zu beachten, dass diese Haftungsprivilegien lediglich für die Haftung nach dem TMG gelten und somit andere Haftungsgrundlagen, wie z.B. das UrhG oder das StGB, unberührt lassen. Ferner müssen die in den genannten Vorschriften dargelegten Voraussetzungen für eine Haftungsfreistellung erfüllt sein, sodass in der Praxis eine allgemeine Haftungsbefreiung für Forenbetreiber keinesfalls garantiert ist.

Aktuelle Gerichtsurteile zur Forenhaftung

Die Rechtsprechung zur Haftung von Forenbetreibern entwickelt sich stetig weiter. Daher ist es wichtig, sich über aktuelle Gerichtsurteile zu informieren, um möglichen Haftungsfallen vorzubeugen. Hier sind einige bedeutsame Entscheidungen:

BGH, Urteil vom 25.10.2018, Az. III ZR 282/17: Der Betreiber eines Bewertungsportals kann für die eingestellten Bewertungen haftbar gemacht werden, wenn er Kenntnis von einer rechtswidrigen Bewertung hat und diese nicht entfernt.

BGH, Urteil vom 15.04.2021, Az. I ZR 112/19: Bei der Verbreitung von rechtswidrigen Informationen auf einem Online-Forum kann angeordnet werden, dass der Betreiber Auskunft über die bei der Anmeldung des Nutzers erfassten Daten erteilen muss.

OLG Dresden, Urteil vom 21.02.2013, Az. 4 U 1652/11: Einem Forenbetreiber trifft auch eine Prüfpflicht, wenn Störerhaftung in Betracht kommt, was bedeutet, dass im Einzelfall eine Kontrolle von Nutzerbeiträgen erforderlich sein kann.

BGH, Urteil vom 19.07.2001, Az. III ZR 247/98: Vereinfachte AGB zur Haftungsbefreiung sind unwirksam. Eine Regelung „X übernimmt keine Verantwortung für irgendwelche Beiträge“ ist beispielsweise unwirksam und entbindet den Forenbetreiber nicht von der Haftung.

Schutzmaßnahmen und Empfehlungen für Forenbetreiber

Um sich als Forenbetreiber bestmöglich vor Haftungsansprüchen zu schützen, sollten Sie verschiedene Schutzmaßnahmen ergreifen und sich an folgende Empfehlungen halten:

  • Klare Nutzungsbedingungen und Regeln: Erstellen Sie eindeutige Richtlinien, welche Inhalte auf Ihrem Forum erlaubt und welche verboten sind. So können Sie den rechtlichen Rahmen für Ihre Nutzer abstecken und eine Grundlage für die Überwachung der Beiträge schaffen.
  • Moderation und Kontrolle: Setzen Sie auf aktive Moderation von Beiträgen und stellen Sie, soweit möglich, Moderatoren ein, um die Einhaltung der Nutzungsbedingungen zu überprüfen und gegebenenfalls einzugreifen.
  • Prüfung von Hinweisen Dritter: Hinterlegen Sie eine Kontaktmöglichkeit für Dritte, die auf rechtlich problematische Inhalte hinweisen möchten. Zeigen Sie Bereitschaft, solche Hinweise ernst zu nehmen und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen.
  • Schnelle Reaktion auf rechtswidrige Inhalte: Handeln Sie zügig, wenn Sie Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten erhalten. Löschen oder sperren Sie solche Inhalte zeitnah, um möglichen Haftungsansprüchen vorzubeugen.
  • Impressum und Datenschutzerklärung: Stellen Sie sicher, dass Ihr Forum über ein korrektes Impressum und eine Datenschutzerklärung verfügt. Diese sind gesetzlich vorgeschrieben und ihr Fehlen kann zu Abmahnungen führen.
  • Rechtlicher Beistand: Konsultieren Sie im Zweifelsfall einen Anwalt mit dem entsprechenden Fachwissen, um sicherzustellen, dass Sie alle rechtlichen Aspekte beachten und Risiken minimieren.

FAQs zur Forenhaftung im Internet

Bin ich als Forenbetreiber für alles haftbar, was meine Nutzer posten?

Nein, Sie sind nicht grundsätzlich für sämtliche Inhalte Ihrer Nutzer haftbar. Es gibt bestimmte Haftungsprivilegien, die in § 10 TMG festgelegt sind. Diese Vorschrift besagt, dass Sie als Forenbetreiber grundsätzlich von der Haftung für fremde Informationen befreit sind, solange Sie keine Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten haben und nicht verpflichtet sind, diese zu überwachen. Sollten Sie jedoch Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten erlangen, sind Sie verpflichtet, diese umgehend zu entfernen oder den Zugang zu sperren, um Ihre Haftung aufzuheben.

Muss ich meine Nutzer auf mögliche rechtliche Folgen ihres Handelns aufmerksam machen?

Es ist ratsam, Ihre Nutzer in den Nutzungsbedingungen und Regeln Ihres Forums über mögliche rechtliche Konsequenzen ihres Handelns zu informieren. Verdeutlichen Sie, dass sie selbst für ihre Beiträge verantwortlich sind und bei Rechtsverletzungen mit entsprechenden Konsequenzen rechnen müssen. Eine solche Regelung kann Ihnen helfen, Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden und gleichzeitig das Haftungsrisiko zu reduzieren.

Kann ich als Forenbetreiber auch strafrechtlich belangt werden?

Grundsätzlich können Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Forenbetreiber auch strafrechtlich belangt werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn über Ihr Forum strafbare Inhalte verbreitet werden, wie etwa volksverhetzende, beleidigende oder pornografische Inhalte. Eine Strafbarkeit könnte jedoch nur dann greifen, wenn Sie selbst an der Erstellung oder Verbreitung solcher Inhalte beteiligt oder in zumindest in Kenntnis der Inhalte tätig waren.

Wie kann ich mein Forum effektiv vor rechtlichen Problemen schützen?

Um Ihr Forum vor rechtlichen Problemen zu schützen, sollten Sie klare Nutzungsbedingungen und Regeln für Ihre Nutzer erstellen, Ihren rechtlichen Verpflichtungen nachkommen (Impressum, Datenschutzerklärung), sachgemäße Moderation einrichten und, falls nötig, auf rechtlichen Beistand zurückgreifen. Zeigen Sie zudem Bereitschaft, auf Hinweise Dritter zu reagieren und gegebenenfalls notwendige Maßnahmen zu ergreifen.

Forenhaftung: rechtliche Absicherung

Die Forenhaftung im Internet ist ein komplexes Rechtsgebiet, das sowohl rechtliche Risiken als auch Schutzmaßnahmen für Forenbetreiber bereithält. Durch das Verständnis der Haftungsgrundlagen, aktueller Gerichtsurteile und der Implementierung effektiver Schutzmaßnahmen können Forenbetreiber besser auf die Anforderungen des Online-Rechtsrahmens reagieren und ihre Haftungsrisiken minimieren. Es ist jedoch unerlässlich, sich regelmäßig über aktuelle Entwicklungen zu informieren und, falls erforderlich, rechtlichen Beistand zu suchen, um sicherzustellen, dass Sie alle rechtlichen Anforderungen erfüllen und Ihre Interessen als Forenbetreiber bestmöglich wahren.

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