Ein Franchise-System kann den Weg in die Selbstständigkeit erleichtern. Viele Gründer entscheiden sich gerade deshalb für ein etabliertes Konzept, weil sie auf erprobte Geschäftsmodelle, bekannte Marken und nachvollziehbare Umsatzchancen vertrauen. Umso schwerwiegender sind die Folgen, wenn sich die wirtschaftlichen Erwartungen als unrealistisch herausstellen und das Franchise-Unternehmen bereits nach kurzer Zeit scheitert.

Wer nach der Geschäftsaufnahme feststellt, dass wesentliche Umsatzprognosen oder Rentabilitätsberechnungen nicht der Realität entsprechen, stellt sich häufig dieselben Fragen: Waren die Angaben des Franchisegebers zulässig? Wurden Risiken verschwiegen? Bestehen Schadensersatzansprüche? Und welche Unterlagen sind erforderlich, um mögliche Ansprüche durchzusetzen?

Ein gescheitertes Franchise führt nicht automatisch zu einer Haftung des Franchisegebers. Ebenso wenig sind Umsatzprognosen grundsätzlich unzulässig. Entscheidend ist vielmehr, auf welcher Grundlage die wirtschaftlichen Erwartungen dargestellt wurden, welche Informationen vor Vertragsschluss erteilt wurden und ob der Franchiseinteressent auf diese Angaben vertrauen durfte.

Der folgende Beitrag erläutert, unter welchen Voraussetzungen bei einem Franchise gescheitert Schadensersatzansprüche wegen unzutreffender Umsatzprognosen in Betracht kommen können, welche rechtlichen Hürden bestehen und welche Punkte regelmäßig anwaltlich geprüft werden sollten.

Wenn das Franchise scheitert: Nicht jede schlechte Geschäftsentwicklung begründet einen Anspruch

Viele Franchise-Nehmer gehen davon aus, dass ein wirtschaftlicher Misserfolg automatisch bedeutet, dass der Franchisegeber haftet. Diese Annahme greift jedoch zu kurz.

Unternehmerisches Handeln ist stets mit Risiken verbunden. Umsätze hängen unter anderem von folgenden Faktoren ab:

  • Standort
  • Wettbewerb
  • Kaufkraft
  • eigener unternehmerischer Leistung
  • Personalsituation
  • regionalen Besonderheiten
  • allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklungen

Bleiben die erwarteten Einnahmen hinter den Prognosen zurück, ist daher zunächst zu prüfen, worauf die Abweichung tatsächlich beruht.

Rechtlich relevant wird der Fall insbesondere dann, wenn der Franchisegeber vor Vertragsschluss wirtschaftliche Erwartungen dargestellt hat, die objektiv nicht nachvollziehbar waren oder auf unzutreffenden Tatsachen beruhten.

Welche Bedeutung haben Umsatzprognosen im Franchise?

Vor Abschluss eines Franchisevertrags erhalten Interessenten häufig umfangreiche Informationen über das Geschäftsmodell. Dazu gehören beispielsweise:

  • Umsatzkalkulationen
  • Rentabilitätsrechnungen
  • Businesspläne
  • Musterkalkulationen
  • Erfahrungswerte bestehender Standorte
  • Break-even-Berechnungen
  • Investitionspläne

Solche Angaben dienen regelmäßig der Entscheidungsfindung. Gerade Existenzgründer verfügen häufig noch nicht über eigene Erfahrungswerte und orientieren sich deshalb an den Informationen des Franchisegebers.

Problematisch wird dies dann, wenn Prognosen nicht ausreichend abgesichert sind oder wesentliche Risiken unberücksichtigt bleiben.

Dabei ist zwischen einer zulässigen Prognose und einer unzutreffenden Tatsachenbehauptung zu unterscheiden.

Prognose oder Tatsachenbehauptung – ein wichtiger rechtlicher Unterschied

Juristisch spielt es eine erhebliche Rolle, welche Aussage tatsächlich getroffen wurde.

Eine Prognose beschreibt eine Erwartung für die Zukunft. Sie darf sich später als unzutreffend erweisen, ohne dass dies automatisch eine Pflichtverletzung begründet.

Voraussetzung ist allerdings, dass sie bei ihrer Erstellung auf einer nachvollziehbaren Grundlage beruhte.

Anders kann es aussehen, wenn beispielsweise erklärt wird,

  • bestehende Franchise-Nehmer erzielten regelmäßig bestimmte Umsätze,
  • ein bestimmter Mindestumsatz sei praktisch sicher,
  • die Wirtschaftlichkeit sei bereits nach kurzer Zeit gewährleistet,
  • vorhandene Zahlen beruhten auf langjährigen Erfahrungen,

obwohl diese Angaben tatsächlich nicht zutreffen oder wesentliche Einschränkungen verschwiegen wurden.

Hier kann die rechtliche Bewertung deutlich anders ausfallen.

Aufklärungspflichten des Franchisegebers

Vor Abschluss eines Franchisevertrags bestehen umfangreiche vorvertragliche Informations- und Aufklärungspflichten.

Der Franchisegeber muss den Interessenten grundsätzlich diejenigen Informationen zur Verfügung stellen, die für dessen wirtschaftliche Entscheidung wesentlich sind.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • wesentliche Investitionskosten,
  • Lizenzgebühren,
  • laufende Kosten,
  • bekannte wirtschaftliche Risiken,
  • Besonderheiten einzelner Standorte,
  • realistische Marktbedingungen,
  • belastbare Erfahrungswerte.

Der Umfang dieser Pflichten hängt stets vom Einzelfall ab.

Nicht jede Information muss ungefragt offenbart werden. Werden jedoch wirtschaftlich besonders bedeutsame Tatsachen verschwiegen oder falsch dargestellt, kann dies eine Pflichtverletzung darstellen.

Typische Fallkonstellationen bei gescheiterten Franchise-Systemen

In der anwaltlichen Praxis wiederholen sich bestimmte Sachverhalte besonders häufig.

Unrealistische Umsatzprognosen

Interessenten erhalten Rentabilitätsberechnungen, die später erheblich von der tatsächlichen Entwicklung abweichen.

Dabei stellt sich regelmäßig die Frage,

  • auf welchen Daten die Berechnung beruhte,
  • ob Vergleichsstandorte tatsächlich vergleichbar waren,
  • ob außergewöhnliche Einzelfälle als Regelfall dargestellt wurden.

Unvollständige Wirtschaftlichkeitsberechnungen

Teilweise werden nur erwartete Einnahmen dargestellt.

Kostenpositionen bleiben dagegen unberücksichtigt, etwa:

  • Personal
  • Energie
  • Miete
  • Marketing
  • Versicherungen
  • Finanzierungskosten
  • Ersatzinvestitionen

Dadurch entsteht möglicherweise ein deutlich zu positives Bild der Rentabilität.

Verschweigen gescheiterter Standorte

In manchen Fällen existieren bereits mehrere wirtschaftlich erfolglose Franchisebetriebe.

Werden ausschließlich erfolgreiche Referenzstandorte präsentiert und bekannte Probleme verschwiegen, kann dies für die rechtliche Beurteilung von Bedeutung sein.

Ob hier tatsächlich eine Aufklärungspflicht bestand, hängt jedoch stets von den konkreten Umständen ab.

Irreführende Angaben über bestehende Franchise-Nehmer

Nicht selten werden Umsätze erfolgreicher Pilotbetriebe oder besonders günstiger Standorte auf das gesamte System übertragen.

Ein Franchiseinteressent darf jedoch grundsätzlich erwarten, dass dargestellte Vergleichszahlen nachvollziehbar und repräsentativ sind.

Sind sie dies nicht, kann sich die Frage nach einer Pflichtverletzung stellen.

Welche Ansprüche können grundsätzlich in Betracht kommen?

Ist ein Franchise gescheitert, kommen je nach Sachverhalt unterschiedliche rechtliche Ansprüche in Betracht.

Hierzu zählen insbesondere:

  • Schadensersatz wegen Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten,
  • Schadensersatz wegen schuldhafter Falschinformationen,
  • Rückabwicklung des Vertrags unter bestimmten Voraussetzungen,
  • Anfechtung wegen arglistiger Täuschung, sofern deren Voraussetzungen erfüllt sind,
  • gegebenenfalls weitere vertragliche Ansprüche.

Welche Anspruchsgrundlage tatsächlich einschlägig ist, hängt immer von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.

Insbesondere müssen Ursache, Pflichtverletzung und entstandener Schaden sorgfältig geprüft werden.

Wann besteht ein ersatzfähiger Schaden?

Nicht jeder wirtschaftliche Verlust lässt sich rechtlich dem Franchisegeber zurechnen.

Im Rahmen einer anwaltlichen Prüfung wird regelmäßig untersucht,

  • welche Investitionen erfolgt sind,
  • welche laufenden Kosten entstanden sind,
  • ob Finanzierungskosten berücksichtigt werden müssen,
  • welche Einnahmen erzielt wurden,
  • welche Vermögensnachteile tatsächlich auf der behaupteten Pflichtverletzung beruhen.

Je nach Sachverhalt können beispielsweise folgende Positionen eine Rolle spielen:

  • Eintrittsgebühren,
  • Investitionskosten,
  • Einrichtungskosten,
  • Leasingverträge,
  • Darlehensbelastungen,
  • Mietverpflichtungen,
  • Betriebskosten,
  • Beratungs- und Planungskosten.

Auch hier entscheidet stets der konkrete Einzelfall. Eine pauschale Aussage über den Umfang möglicher Schadensersatzansprüche ist nicht möglich.

Beweisfragen: Worauf kommt es bei Schadensersatzansprüchen an?

Wer Schadensersatz wegen falscher Umsatzprognosen geltend machen möchte, muss regelmäßig darlegen können, welche Angaben vor Vertragsschluss gemacht wurden und weshalb diese für die eigene Entscheidung maßgeblich waren.

In der Praxis entscheidet die Beweislage häufig darüber, ob Ansprüche erfolgreich durchgesetzt oder abgewehrt werden können. Nicht selten wurden wirtschaftliche Erwartungen in persönlichen Gesprächen, Präsentationen oder Telefonaten erläutert, ohne dass sämtliche Inhalte später im Franchisevertrag dokumentiert wurden.

Deshalb sollten Betroffene möglichst frühzeitig sämtliche verfügbaren Unterlagen zusammentragen.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Franchisevertrag einschließlich aller Anlagen
  • Vorvertragliche Informationsunterlagen
  • Businesspläne und Wirtschaftlichkeitsberechnungen
  • Umsatz- und Rentabilitätsprognosen
  • E-Mail-Korrespondenz
  • Präsentationen und Informationsbroschüren
  • Gesprächsnotizen
  • Werbeunterlagen
  • Finanzierungsunterlagen
  • Schriftverkehr mit Banken oder Unternehmensberatern

Auch Aussagen von Zeugen können im Einzelfall eine Rolle spielen, etwa wenn Beratungsgespräche gemeinsam mit Familienangehörigen, Geschäftspartnern oder Beratern geführt wurden.

Besonders sorgfältig wird regelmäßig geprüft, ob der Franchisegeber bestimmte Aussagen lediglich als allgemeine Einschätzung dargestellt oder ob er konkrete wirtschaftliche Erwartungen vermittelt hat, auf die der Franchiseinteressent vertrauen durfte.

Die Kausalität: Warum der Zusammenhang zwischen Information und Vertragsschluss entscheidend ist

Selbst wenn sich einzelne Angaben später als unzutreffend herausstellen, genügt dies allein nicht für einen Schadensersatzanspruch.

Es muss regelmäßig nachvollziehbar sein, dass gerade diese Informationen für die Entscheidung zum Abschluss des Franchisevertrags ursächlich waren.

Typische Fragen lauten beispielsweise:

  • Wäre der Vertrag ohne die Umsatzprognosen ebenfalls abgeschlossen worden?
  • Hätte der Franchise-Nehmer bei vollständiger Aufklärung Abstand genommen?
  • Wurden Investitionen gerade wegen der dargestellten Wirtschaftlichkeit vorgenommen?
  • Welche Bedeutung hatten die Prognosen für die Finanzierungsentscheidung?

Je besser dieser Zusammenhang dokumentiert werden kann, desto einfacher lässt sich die rechtliche Ausgangslage beurteilen.

Welche Unterlagen sollten nach dem Scheitern des Franchise gesichert werden?

Nach der Geschäftsaufgabe konzentrieren sich viele Betroffene zunächst auf die wirtschaftlichen Folgen. Verständlicherweise stehen laufende Verpflichtungen, offene Rechnungen oder Gespräche mit Banken im Vordergrund.

Gerade in dieser Phase sollten jedoch keine Unterlagen vorschnell entsorgt werden. Für eine spätere rechtliche Prüfung können auch Dokumente von Bedeutung sein, die zunächst nebensächlich erscheinen.

Sinnvoll ist insbesondere die Sicherung von:

  • sämtlichen Vertragsunterlagen,
  • Kalkulationen aus der Gründungsphase,
  • Schriftverkehr mit dem Franchisegeber,
  • Protokollen von Informationsveranstaltungen,
  • Präsentationsunterlagen,
  • Umsatzentwicklungen,
  • Buchhaltungsunterlagen,
  • Schriftverkehr mit Steuerberatern,
  • Kreditunterlagen,
  • Leasing- und Mietverträgen.

Auch digitale Dokumente sollten vollständig archiviert werden.

Fristen und Verjährung: Warum zeitnahes Handeln wichtig sein kann

Wer Ansprüche prüfen lassen möchte, sollte mögliche Verjährungsfristen nicht aus dem Blick verlieren.

Welche Frist im konkreten Fall gilt, hängt von der jeweiligen Anspruchsgrundlage ab. Maßgeblich können unter anderem vertragliche oder gesetzliche Schadensersatzansprüche sowie besondere Vorschriften zur Anfechtung oder zu vorvertraglichen Pflichtverletzungen sein.

Die regelmäßige gesetzliche Verjährung beginnt nicht automatisch mit dem Abschluss des Franchisevertrags. Entscheidend können unter anderem der Zeitpunkt der Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen sowie weitere gesetzliche Voraussetzungen sein.

Gerade bei wirtschaftlichen Fehlentwicklungen zeigt sich häufig erst nach Monaten oder Jahren, dass bestimmte Prognosen nicht tragfähig waren. Ob dadurch der Beginn der Verjährung beeinflusst wird, lässt sich nur anhand des konkreten Sachverhalts beurteilen.

Wer längere Zeit abwartet, riskiert jedoch, dass Ansprüche ganz oder teilweise verjähren oder sich die Beweislage verschlechtert.

Kostenrisiken einer rechtlichen Auseinandersetzung

Vor der gerichtlichen Geltendmachung möglicher Ansprüche sollte auch die wirtschaftliche Seite sorgfältig betrachtet werden.

Zu berücksichtigen sind insbesondere:

  • Anwaltskosten,
  • Gerichtskosten,
  • Kosten für Sachverständige,
  • mögliche Kosten der Gegenseite bei einem Unterliegen,
  • Prozessrisiken aufgrund schwieriger Beweisfragen.

Die Höhe der Kosten richtet sich regelmäßig nach dem Streitwert. Gerade bei Franchise-Streitigkeiten können erhebliche Investitionssummen betroffen sein, sodass auch das Kostenrisiko entsprechend steigen kann.

In vielen Fällen empfiehlt sich daher zunächst eine umfassende rechtliche Prüfung der Erfolgsaussichten sowie der vorhandenen Beweismittel.

Typische Fehler nach einem gescheiterten Franchise

Nach dem wirtschaftlichen Scheitern werden häufig Entscheidungen getroffen, die die spätere Rechtsdurchsetzung erschweren können.

Zu den häufigsten Fehlern gehören:

Unterlagen werden nicht vollständig aufbewahrt

Wer Präsentationen, E-Mails oder Wirtschaftlichkeitsberechnungen löscht oder entsorgt, verliert möglicherweise wichtige Beweismittel.

Ausschließlich mündliche Gespräche werden zugrunde gelegt

Erinnerungen können im Laufe der Zeit verblassen. Deshalb sind schriftliche Unterlagen regelmäßig deutlich aussagekräftiger.

Zu langes Abwarten

Viele Betroffene hoffen zunächst auf eine außergerichtliche Lösung oder konzentrieren sich auf die wirtschaftliche Sanierung. Dadurch können Fristen versäumt oder Beweise schwieriger zu sichern sein.

Wirtschaftliche Verluste werden nicht dokumentiert

Eine nachvollziehbare Aufstellung entstandener Schäden erleichtert die spätere rechtliche Prüfung erheblich.

Vorschnelle Schuldanerkenntnisse oder Vergleichsvereinbarungen

In wirtschaftlich angespannten Situationen werden gelegentlich Vereinbarungen unterschrieben, deren rechtliche Folgen nicht vollständig überblickt werden. Vor einer verbindlichen Erklärung kann eine rechtliche Einordnung sinnvoll sein.

Handlungsmöglichkeiten für Franchise-Nehmer

Welche Schritte im Einzelfall sinnvoll sind, hängt maßgeblich von den vorhandenen Unterlagen und der konkreten Vertragsgestaltung ab.

In der anwaltlichen Praxis erfolgt häufig zunächst eine strukturierte Prüfung der Ausgangslage.

Dabei stehen unter anderem folgende Fragen im Mittelpunkt:

  • Welche Informationen wurden vor Vertragsschluss erteilt?
  • Waren Umsatzprognosen nachvollziehbar begründet?
  • Wurden bekannte Risiken ausreichend offengelegt?
  • Welche wirtschaftlichen Schäden sind entstanden?
  • Welche Anspruchsgrundlagen kommen in Betracht?
  • Welche Fristen laufen bereits?

Erst auf Grundlage dieser Prüfung lässt sich beurteilen, ob außergerichtliche Gespräche, Vergleichsverhandlungen oder gerichtliche Schritte in Betracht kommen.

Wann empfiehlt sich eine anwaltliche Prüfung?

Nicht jedes gescheiterte Franchise begründet Ansprüche gegen den Franchisegeber.

Eine rechtliche Prüfung kann jedoch insbesondere dann sinnvoll sein, wenn

  • erhebliche Investitionen verloren gegangen sind,
  • konkrete Umsatz- oder Gewinnprognosen Vertragsgrundlage waren,
  • wesentliche Risiken erst nach Vertragsabschluss bekannt wurden,
  • sich Widersprüche zwischen Werbeaussagen und tatsächlichen Verhältnissen zeigen,
  • Zweifel an der Vollständigkeit der vorvertraglichen Informationen bestehen.

Gerade Franchiseverträge sind häufig komplex ausgestaltet. Neben den wirtschaftlichen Aspekten spielen Vertragsklauseln, Dokumentationspflichten und die konkrete Kommunikation zwischen den Parteien eine wichtige Rolle.

Eine sorgfältige Einzelfallprüfung ermöglicht eine realistische Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und der damit verbundenen Chancen und Risiken.

Fazit: Franchise gescheitert – eine differenzierte rechtliche Prüfung ist entscheidend

Ein wirtschaftlich gescheitertes Franchise bedeutet nicht automatisch, dass der Franchisegeber haftet. Ebenso wenig schließen enttäuschende Umsätze Schadensersatzansprüche von vornherein aus.

Entscheidend ist vielmehr, welche Informationen vor Vertragsschluss erteilt wurden, ob Umsatzprognosen auf einer belastbaren Grundlage beruhten und ob wesentliche Risiken zutreffend dargestellt wurden.

Für Betroffene empfiehlt es sich, frühzeitig sämtliche Unterlagen zu sichern und mögliche Ansprüche sorgfältig prüfen zu lassen. Gerade die Beweisführung, die Einhaltung von Fristen und die rechtliche Einordnung der vorvertraglichen Kommunikation können erheblichen Einfluss auf die Erfolgsaussichten haben.

Da Franchise-Streitigkeiten regelmäßig eine Vielzahl wirtschaftlicher und rechtlicher Fragen miteinander verbinden, lässt sich die Rechtslage nur anhand der konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls zuverlässig beurteilen.

FAQ

Kann ich Schadensersatz verlangen, wenn mein Franchise gescheitert ist?

Nicht jedes wirtschaftliche Scheitern begründet einen Schadensersatzanspruch. Maßgeblich ist insbesondere, ob vor Vertragsschluss fehlerhafte oder unvollständige Informationen erteilt wurden und ob diese für die Vertragsentscheidung ursächlich waren.

Sind Umsatzprognosen des Franchisegebers verbindlich?

Umsatzprognosen sind grundsätzlich Zukunftseinschätzungen. Sie müssen jedoch auf einer nachvollziehbaren Tatsachengrundlage beruhen. Unzutreffende oder irreführende Angaben können je nach Einzelfall rechtliche Konsequenzen haben.

Welche Unterlagen sollte ich nach einem gescheiterten Franchise aufbewahren?

Wichtig sind insbesondere Franchisevertrag, Businessplan, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, E-Mails, Präsentationen, Werbeunterlagen, Finanzierungsunterlagen sowie sämtliche Dokumente zur wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens.

Wie lange habe ich Zeit, mögliche Ansprüche geltend zu machen?

Die geltenden Verjährungsfristen richten sich nach der jeweiligen Anspruchsgrundlage und den Umständen des Einzelfalls. Deshalb empfiehlt sich eine frühzeitige rechtliche Prüfung, um Fristversäumnisse zu vermeiden.

Lohnt sich eine anwaltliche Prüfung auch bei laufenden Vergleichsgesprächen?

Ja. Gerade vor dem Abschluss eines Vergleichs kann eine rechtliche Bewertung helfen, die wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen besser einzuschätzen und ungewollte Rechtsnachteile zu vermeiden.

Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

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