In der heutigen Geschäftswelt sind Franchisesysteme weit verbreitet und spielen eine wichtige Rolle im nationalen und internationalen Handel. Dieser umfassende Blog-Beitrag soll Ihnen helfen, das komplexe Franchiserecht besser zu verstehen, indem er detailliert auf die Rechte und Pflichten von Franchisegebern und -nehmern eingeht, aktuelle Gerichtsurteile und Gesetze erläutert und häufig gestellte Fragen beantwortet.

Inhaltsverzeichnis

Einleitung zum Franchiserecht

Das Franchiserecht ist ein Spezialgebiet des Zivilrechts, das sich mit den Rechten und Pflichten von Franchisegebern und -nehmern befasst. Beim Franchising handelt es sich um eine Vertriebsform, bei der ein Franchisegeber einem Franchisenehmer gegen Zahlung einer Gebühr das Recht einräumt, ein Geschäft nach dem erprobten Geschäftsmodell des Franchisegebers zu betreiben. Dabei werden in der Regel Know-how, Marke, Geschäftsgeheimnisse und Marketingunterstützung vom Franchisegeber zur Verfügung gestellt.

Franchising ist in vielen Branchen verbreitet und bietet sowohl für Franchisegeber als auch für Franchisenehmer Vorteile. Für Franchisegeber besteht der Vorteil darin, dass sie ihr Geschäftsmodell schnell und mit geringem Kapitaleinsatz expandieren können. Franchisenehmer profitieren von dem erprobten Geschäftsmodell und der Unterstützung durch den Franchisegeber, was das unternehmerische Risiko reduziert.

Rechte und Pflichten von Franchisegebern und -nehmern

Die Rechte und Pflichten von Franchisegebern und -nehmern sind im Wesentlichen durch den Franchisevertrag geregelt. Allerdings gibt es auch gesetzliche Regelungen und Grundsätze, die im Franchiserecht Anwendung finden. Im Folgenden werden die wichtigsten Rechte und Pflichten von Franchisegebern und -nehmern dargestellt.

Rechte und Pflichten des Franchisegebers

  • Know-how-Übermittlung: Der Franchisegeber ist verpflichtet, dem Franchisenehmer das erforderliche Know-how zur Verfügung zu stellen, damit dieser das Geschäft erfolgreich betreiben kann. Dazu gehört auch die Bereitstellung von Schulungen und Unterlagen.
  • Unterstützung und Betreuung: Der Franchisegeber hat die Pflicht, den Franchisenehmer in der Anfangsphase und während der gesamten Vertragsdauer zu unterstützen und zu betreuen. Dies umfasst beispielsweise die Bereitstellung von Marketingmaterialien, die Beratung bei der Standortwahl und die laufende Betreuung bei betriebswirtschaftlichen Fragen.
  • Markenschutz und Wettbewerbsverbote: Der Franchisegeber hat die Pflicht, seine Marke und sein Geschäftsmodell vor Nachahmung und unlauterem Wettbewerb zu schützen. Dazu kann er dem Franchisenehmer Wettbewerbsverbote auferlegen, die diesen daran hindern, in einem bestimmten Gebiet Konkurrenzgeschäfte zu betreiben.
  • Qualitätsstandards und Kontrolle: Der Franchisegeber hat das Recht, vom Franchisenehmer die Einhaltung bestimmter Qualitätsstandards zu verlangen und deren Einhaltung regelmäßig zu kontrollieren. Dadurch soll die Einheitlichkeit des Erscheinungsbildes und der Produkte oder Dienstleistungen innerhalb des Franchisesystems gewährleistet werden.
  • Vertragsbeendigung: Der Franchisegeber hat das Recht, den Franchisevertrag unter bestimmten Voraussetzungen zu kündigen, beispielsweise wenn der Franchisenehmer seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt oder das Franchisesystem in Verruf bringt.

Rechte und Pflichten des Franchisenehmers

  • Nutzung von Marke und Geschäftsmodell: Der Franchisenehmer hat das Recht, die Marke und das Geschäftsmodell des Franchisegebers zu nutzen, um sein Geschäft zu betreiben. Dies umfasst auch die Nutzung von Marketingmaterialien, Verkaufsförderungsmaßnahmen und sonstigen unterstützenden Dienstleistungen des Franchisegebers.
  • Schutz des Know-hows: Der Franchisenehmer ist verpflichtet, das vom Franchisegeber erhaltene Know-how vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Dies gilt auch nach Beendigung des Franchisevertrags.
  • Einhaltung von Qualitätsstandards: Der Franchisenehmer hat die Pflicht, die vom Franchisegeber vorgegebenen Qualitätsstandards einzuhalten und sein Geschäft in Übereinstimmung mit den Vorgaben des Franchisegebers zu betreiben. Dies beinhaltet auch die Einhaltung von Vorschriften zur Sortimentsgestaltung, zum Erscheinungsbild des Geschäftslokals und zur Kundenbetreuung.
  • Zahlung von Franchisegebühren: Der Franchisenehmer ist verpflichtet, dem Franchisegeber die vereinbarten Franchisegebühren zu zahlen. Diese können aus einer einmaligen Eintrittsgebühr sowie laufenden Gebühren bestehen, die beispielsweise als Prozentsatz des Umsatzes oder als Festbetrag berechnet werden.
  • Wettbewerbsverbot: Der Franchisenehmer ist in der Regel verpflichtet, während der Vertragsdauer und für eine gewisse Zeit nach Vertragsende keine Konkurrenzgeschäfte im vertraglich festgelegten Gebiet zu betreiben. Dies dient dem Schutz des Franchisesystems und der anderen Franchisenehmer.
  • Informationspflichten: Der Franchisenehmer hat die Pflicht, den Franchisegeber regelmäßig über seine Geschäftsentwicklung zu informieren und ihm bei Bedarf Zugang zu seinen Geschäftsunterlagen zu gewähren. Dadurch soll der Franchisegeber in die Lage versetzt werden, den Erfolg des Franchisesystems zu überwachen und gegebenenfalls Optimierungsmaßnahmen vorzuschlagen.

Vertragsgestaltung im Franchiserecht

Der Franchisevertrag ist das zentrale Instrument, um die Rechte und Pflichten von Franchisegebern und -nehmern zu regeln. Er sollte daher sorgfältig ausgearbeitet und an die Bedürfnisse der Vertragsparteien angepasst sein. Im Folgenden werden einige wichtige Aspekte der Vertragsgestaltung im Franchiserecht erläutert.

Vertragsfreiheit und Grenzen

Grundsätzlich herrscht im Franchiserecht Vertragsfreiheit, d.h. die Vertragsparteien können die Regelungen im Franchisevertrag weitgehend frei gestalten. Allerdings gibt es gesetzliche Grenzen, die nicht überschritten werden dürfen. Dazu gehören insbesondere Regelungen, die gegen das Wettbewerbsrecht, das Kartellrecht oder die guten Sitten verstoßen. Auch einseitig benachteiligende Vertragsklauseln können unter Umständen unwirksam sein.

Vertragsdauer und Kündigung

Die Vertragsdauer und die Kündigungsbedingungen sind wichtige Aspekte des Franchisevertrags. In der Regel wird eine feste Vertragslaufzeit vereinbart, die jedoch durch Verlängerungsoptionen verlängert werden kann. Die Kündigung des Vertrags vor Ablauf der Vertragsdauer ist in der Regel nur aus wichtigem Grund möglich, beispielsweise bei Vertragsverletzungen oder Insolvenz einer Vertragspartei. Die Kündigungsfristen und -formen sollten im Vertrag genau geregelt werden.

Exklusivitätsvereinbarungen und Gebietsschutz

Exklusivitätsvereinbarungen und Gebietsschutz sind im Franchiserecht häufig anzutreffen. Der Franchisegeber räumt dem Franchisenehmer dabei das alleinige Recht ein, das Franchisesystem in einem bestimmten Gebiet zu betreiben. Im Gegenzug verpflichtet sich der Franchisenehmer, keine Konkurrenzgeschäfte im selben Gebiet zu betreiben. Gebietsschutz- und Exklusivitätsvereinbarungen sollten im Vertrag klar definiert und abgegrenzt werden.

Wettbewerbsverbote

Wettbewerbsverbote sind im Franchiserecht von großer Bedeutung, um das Franchisesystem und die Interessen der Franchisenehmer zu schützen. Sie verbieten dem Franchisenehmer, während der Vertragsdauer und für eine gewisse Zeit nach Vertragsende Konkurrenzgeschäfte zu betreiben. Wettbewerbsverbote sollten im Vertrag klar formuliert und räumlich, zeitlich und sachlich angemessen begrenzt sein, um ihre Wirksamkeit zu gewährleisten.

Wettbewerbsrecht und Franchise

Das Wettbewerbsrecht spielt im Franchiserecht eine wichtige Rolle, da es darauf abzielt, den freien und fairen Wettbewerb zwischen Unternehmen zu gewährleisten. Im Folgenden werden einige Aspekte des Wettbewerbsrechts in Bezug auf Franchisevereinbarungen erläutert.

Kartellrechtliche Regelungen

Franchisevereinbarungen können kartellrechtlich relevant sein, wenn sie den Wettbewerb beschränken. Insbesondere Preis- und Gebietsabsprachen zwischen Franchisegebern und -nehmern können gegen das Kartellrecht verstoßen. Allerdings gibt es in vielen Ländern sogenannte Gruppenfreistellungsverordnungen, die bestimmte Franchisevereinbarungen von den kartellrechtlichen Vorschriften ausnehmen, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Wettbewerbsbeschränkungen und Missbrauch von Marktmacht

Franchisegebern und -nehmern ist es nicht erlaubt, den Wettbewerb unzulässig zu beschränken oder ihre Marktmacht zu missbrauchen. Beispiele für wettbewerbswidriges Verhalten im Franchiserecht sind die Behinderung von Konkurrenzunternehmen durch gezielte Vertragsbedingungen oder die Ausnutzung von Abhängigkeiten zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer.

Werbung und Verkaufsförderung im Franchiserecht

Im Rahmen des Franchiserechts müssen auch die Vorschriften des Wettbewerbsrechts im Bereich der Werbung und Verkaufsförderung beachtet werden. So sind beispielsweise irreführende Werbung, vergleichende Werbung und aggressive Verkaufsmethoden, die gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, unzulässig. Franchisegeber und -nehmer sollten daher darauf achten, dass ihre Werbemaßnahmen den wettbewerbsrechtlichen Vorgaben entsprechen.

Aktuelle Gerichtsurteile im Franchiserecht

Im Folgenden werden einige aktuelle Gerichtsurteile im Franchiserecht vorgestellt, die wichtige Grundsätze und Entwicklungen im Bereich des Franchiserechts verdeutlichen.

Urteil 1: Haftung des Franchisegebers für Falschangaben

In einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) wurde entschieden, dass ein Franchisegeber für Falschangaben im Rahmen der Vorvertraglichen Aufklärung haftet. Im konkreten Fall hatte ein Franchisegeber übertriebene Umsatzprognosen abgegeben, die sich später als unzutreffend erwiesen. Der BGH entschied , dass der Franchisegeber für den Schaden haftet, der dem Franchisenehmer durch die Falschangaben entstanden ist.

Urteil 2: Anforderungen an Wettbewerbsverbote

Ein weiteres Urteil des BGH beschäftigte sich mit den Anforderungen an Wettbewerbsverbote im Franchisevertrag. Der BGH stellte klar, dass Wettbewerbsverbote im Franchisevertrag grundsätzlich zulässig sind, jedoch räumlich, zeitlich und sachlich angemessen begrenzt sein müssen. Im konkreten Fall wurde ein Wettbewerbsverbot für unwirksam erklärt, da es nicht räumlich begrenzt war und somit unverhältnismäßig in die Berufsfreiheit des Franchisenehmers eingriff.

Urteil 3: Schadensersatz bei fehlerhafter Systembeschreibung

In einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main wurde entschieden, dass ein Franchisegeber Schadensersatz leisten muss, wenn er dem Franchisenehmer eine fehlerhafte Systembeschreibung zur Verfügung stellt. Im vorliegenden Fall hatte der Franchisegeber eine unzureichende Beschreibung seines Geschäftsmodells geliefert, die nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entsprach. Der Franchisenehmer hatte daraufhin erhebliche Verluste erlitten, für die der Franchisegeber haften musste.

Relevante Gesetze im Franchiserecht

Im Folgenden werden einige relevante Gesetze im Bereich des Franchiserechts aufgeführt, die für Franchisegeber und -nehmer von Bedeutung sein können:

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Das BGB enthält grundlegende Regelungen zum Vertragsrecht und damit auch zum Franchiserecht. Insbesondere die Vorschriften über den Dienstvertrag (§§ 611 ff. BGB) und den Geschäftsbesorgungsvertrag (§§ 675 ff. BGB) sind im Franchiserecht von Bedeutung.
  • Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG): Das UWG regelt den Schutz von Mitbewerbern, Verbrauchern und sonstigen Marktteilnehmern vor unlauteren geschäftlichen Handlungen und enthält auch Bestimmungen, die für das Franchiserecht relevant sein können, beispielsweise zu irreführender Werbung oder aggressiven Verkaufsmethoden.
  • Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): Das GWB enthält kartellrechtliche Regelungen, die auch im Franchiserecht von Bedeutung sein können, insbesondere wenn Franchisevereinbarungen den Wettbewerb beschränken. In vielen Ländern existieren zudem Gruppenfreistellungsverordnungen, die bestimmte Franchisevereinbarungen von den kartellrechtlichen Vorschriften ausnehmen.
  • Markengesetz (MarkenG): Das MarkenG regelt den Schutz von Marken und damit auch von Franchisemarken. Im Franchiserecht ist insbesondere die Frage der Markennutzung und der Markenlizenzierung von Bedeutung.

Häufig gestellte Fragen zum Franchiserecht

Im Folgenden werden einige häufig gestellte Fragen zum Franchiserecht beantwortet, um ein besseres Verständnis für dieses komplexe Rechtsgebiet zu vermitteln.

Was ist der Unterschied zwischen Franchising und Lizenzvergabe?

Franchising und Lizenzvergabe sind verwandte Vertriebsformen, weisen jedoch einige Unterschiede auf. Bei der Lizenzvergabe räumt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer lediglich das Recht ein, seine Marke, sein Patent oder sein Urheberrecht zu nutzen. Beim Franchising hingegen stellt der Franchisegeber dem Franchisenehmer ein Gesamtpaket aus Know-how, Marke, Geschäftsgeheimnissen und Marketingunterstützung zur Verfügung.

Kann ein Franchisevertrag mündlich geschlossen werden?

Grundsätzlich ist es möglich, einen Franchisevertrag mündlich zu schließen, da im deutschen Vertragsrecht keine Schriftform vorgeschrieben ist. Allerdings ist es aus Beweisgründen und zur Vermeidung von Missverständnissen dringend empfohlen, den Franchisevertrag schriftlich abzufassen.

Welche Rolle spielt die vorvertragliche Aufklärung im Franchiserecht?

Die vorvertragliche Aufklärung ist im Franchiserecht von großer Bedeutung, da sie die Grundlage für die Entscheidung des Franchisenehmers bildet, ob er das Franchiseangebot annimmt oder nicht. Der Franchisegeber ist daher verpflichtet, den Franchisenehmer umfassend und wahrheitsgemäß über das Franchisesystem, die Geschäftschancen und die Risiken aufzuklären. Unterlässt er dies oder gibt er falsche Informationen, kann er schadensersatzpflichtig werden.

Was passiert, wenn ein Franchisevertrag beendet wird?

Bei Beendigung eines Franchisevertrags sind die Vertragsparteien verpflichtet, die vertraglichen Beziehungen abzuwickeln. Dies umfasst unter anderem die Rückgabe von Geschäftsunterlagen, die Beendigung der Markennutzung und die Abwicklung von offenen Forderungen. Zudem treten häufig nachvertragliche Wettbewerbsverbote in Kraft, die den Franchisenehmer daran hindern, unmittelbar nach Vertragsende Konkurrenzgeschäfte zu betreiben.

Fazit

Das Franchiserecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das die Rechte und Pflichten von Franchisegebern und -nehmern regelt. Die Kenntnis der rechtlichen Grundlagen und aktueller Gerichtsurteile ist essentiell, um als Franchisegeber oder -nehmer erfolgreich zu agieren. Sowohl bei der Vertragsgestaltung als auch bei der täglichen Geschäftspraxis sollten die gesetzlichen Vorgaben und die wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden, um rechtliche Risiken zu minimieren und einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Bei rechtlichen Fragen oder Problemen im Bereich des Franchiserechts ist es ratsam, sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt zu wenden, der auf diesem Gebiet tätig ist und über entsprechende Expertise verfügt.

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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

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