Frankfurter Testament erstellen – das ist eine wichtige Maßnahme, mit der Ehepartner und eingetragene Lebenspartner nicht nur ihren Vermögensnachlass für den längerlebenden Partner sichern, sondern auch erhebliche Steuernachteile vermeiden können. Dabei geht es um das richtige Aufsetzen des Testaments und die Beachtung steuerlicher Aspekte, um die optimale Vermögensübertragung an die gemeinsamen Kinder sicherzustellen. In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte rund um das Frankfurter Testament, wie Sie es rechtssicher erstellen und welche steuerlichen Vorteile Sie nutzen können.

Inhaltsverzeichnis

  • Was ist das Frankfurter Testament?
  • Wie funktioniert das Frankfurter Testament?
  • Vorteile eines Frankfurter Testaments
  • Steuerliche Aspekte und Freibeträge bei einem Frankfurter Testament
  • Verwendung von Klauseln im Frankfurter Testament
  • Das Frankfurter Testament und der Pflichtteil
  • Mögliche Fallstricke und wie man sie vermeidet
  • Fragen und Antworten
  • Fazit: Sicherheit und Steuervorteile

Was ist das Frankfurter Testament?

Das Frankfurter Testament ist eine spezielle Form des gemeinschaftlichen Testaments, das von Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern verfasst wird, um den längerlebenden Partner abzusichern und die Vermögensübertragung an die gemeinsamen Kinder zu regeln. Diese Form des Testaments hat ihren Ursprung in der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main und ist innerhalb der deutschen Rechtsordnung anerkannt und verbreitet.

Wie funktioniert das Frankfurter Testament?

Beim Frankfurter Testament setzen sich die Partner gegenseitig als alleinige Erben im Falle des Ablebens des jeweils anderen ein. Beim Tod des ersten Partners wird der überlebende Partner Alleinerbe. Anschließend regelt das Testament die sogenannte Schlusserbfolge, bei der die gemeinsamen Kinder als Schlusserben eingesetzt werden, die nach dem Tod des zweiten Partners das Vermögen erben.

Im Erbfall ist es möglich, eine bestimmte Quote der Erbschaft – zum Beispiel 50 Prozent – auf die gemeinsamen Kinder zu übertragen, während der überlebende Partner die andere Hälfte des Vermögens erhält.

Vorteile eines Frankfurter Testaments

  • Absicherung des längerlebenden Partners: Mit dem Frankfurter Testament wird sichergestellt, dass der längerlebende Partner finanziell abgesichert ist und den gesamten oder teilweisen Nachlass des verstorbenen Partners erhält.
  • Bindung der gemeinsamen Kinder: Durch die Schlusserbfolge wird gewährleistet, dass die gemeinsamen Kinder bei der Erbfolge berücksichtigt werden und das Vermögen nach dem Tod des zweiten Partners unter ihnen aufgeteilt wird.
  • Gestaltungsfreiheit: Das Frankfurter Testament erlaubt die Einbindung von Regelungen und Klauseln, mit denen die Erbfolge an individuelle Bedürfnisse und Wünsche der Partner angepasst werden kann.

Steuerliche Aspekte und Freibeträge bei einem Frankfurter Testament

Das Frankfurter Testament bietet steuerliche Vorteile, da der längerlebende Partner sowie die gemeinsamen Kinder von Freibeträgen im Erbrecht profitieren. Dabei stehen Ehepartnern bzw. eingetragenen Lebenspartnern nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG ein Freibetrag von 500.000 Euro und Kindern nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG ein Freibetrag von 400.000 Euro zu. Das bedeutet, dass innerhalb dieser Freibeträge keine Erbschaftsteuer anfällt.

Verwendung von Klauseln im Frankfurter Testament

Um es individuell zu gestalten, können Klauseln wie beispielsweise die Wiederverheiratungsklausel, Vor- und Nacherbschaft oder der Pflichtteilsentzug verwendet werden.

  • Wiederverheiratungsklausel: Diese Klausel soll verhindern, dass ein neuer Ehepartner im Falle einer Wiederverheiratung des längerlebenden Partners von dem Erbe profitiert. Die Klausel sieht vor, dass im Falle einer Wiederverheiratung die Kinder aus der ersten Ehe zu Erben werden und das Erbe des verstorbenen Partners erhalten.
  • Vor- und Nacherbschaft: Mit der Regelung der Vor- und Nacherbschaft im Testament kann bestimmt werden, dass der längerlebende Partner zunächst nur als Vorerbe eingesetzt wird und nach dessen Ableben der Nachlass an die Kinder als Nacherben weitergegeben wird. Dadurch wird gewährleistet, dass das Vermögen im Sinne der gemeinsamen Kinder verwaltet wird.
  • Pflichtteilsentzug: Unter bestimmten Voraussetzungen, wie z. B. bei schweren Verfehlungen eines Kindes, kann im Testament der Pflichtteilsentzug verfügt werden, um die Erbfolge der gemeinsamen Kinder zu beeinflussen.

Das Frankfurter Testament und der Pflichtteil

Bei der Gestaltung sollte auch der Pflichtteil der gemeinsamen Kinder berücksichtigt werden. Trotz Schlusserbfolge haben die Kinder nach § 2303 BGB grundsätzlich einen Anspruch auf den Pflichtteil, der der Hälfte des gesetzlichen Erbteils entspricht. Ein kompletter Entzug des Pflichtteils ist allerdings nur unter besonderen Voraussetzungen möglich (siehe Pflichtteilsentzug).

Mögliche Fallstricke und wie man sie vermeidet

  • Wechselbezüglichkeit und Bindungswirkung: Beim Frankfurter Testament ist zu beachten, dass die Verfügungen grundsätzlich wechselbezüglich sind und eine Bindungswirkung entfalten. Dies bedeutet, dass nach dem Tod des ersten Partners der überlebende Partner nicht mehr einseitig vom Testament abweichen oder dieses ändern kann. Um diese Bindungswirkung aufzulösen, können im Testament aufschiebend bedingte Regelungen, Testamentsvollstreckung oder ein Widerrufsrecht vereinbart werden.
  • Erbengemeinschaft vermeiden: Durch eine Unklarheit bei der Formulierung des Testaments kann es zu einer ungewollten Erbengemeinschaft zwischen dem überlebenden Partner und den gemeinsamen Kindern kommen. Daher sollte beim Aufsetzen des Testaments darauf geachtet werden, dass der überlebende Partner zunächst Alleinerbe wird und die Schlusserbfolge erst dann greift, wenn beide Partner verstorben sind.
  • Pflichtteilsstrafklausel: Um zu verhindern, dass die gemeinsamen Kinder den Pflichtteil bereits beim Tod des ersten Partners einfordern, kann im Testament eine Pflichtteilsstrafklausel vereinbart werden. Diese bestimmt, dass ein Kind, welches den Pflichtteil verlangt, auf seinen Anteil am Nachlass des zweiten Partners verzichtet.

Fragen und Antworten

Nachfolgend die häufigsten Fragen für Sie auf einen Blick.

  1. Wie wird ein Frankfurter Testament erstellt? Es kann handschriftlich von beiden Partnern verfasst werden, wobei einer der beiden das Testament schreibt und beide es unterschreiben. Alternativ kann das Testament auch notariell beurkundet werden, was für eine höhere Rechtssicherheit sorgt.
  2. Welche Vor- und Nachteile hat das Frankfurter Testament? Ein Vorteil des Frankfurter Testaments ist die Absicherung des längerlebenden Partners sowie die geregelte Erbfolge der gemeinsamen Kinder. Nachteile können sich aus der Bindungswirkung und der Unwirksamkeit im Ausland ergeben.
  3. Was passiert, wenn das Frankfurter Testament widerrufen oder geändert werden sollte? Während beider Partner leben, kann das gemeinschaftliche Testament von beiden Partnern gemeinsam widerrufen oder geändert werden. Nach dem Tod eines Partners entfaltet das Testament jedoch eine Bindungswirkung, die eine einseitige Änderung oder einen Widerruf durch den überlebenden Partner grundsätzlich ausschließt. Es sei denn, im Testament wurden entsprechende Regelungen wie ein Widerrufsrecht oder aufschiebend bedingte Verfügungen vereinbart.
  4. Wie wird das Frankfurter Testament im Ausland anerkannt? Die Anerkennung im Ausland hängt von den jeweiligen nationalen Erbrechtsvorschriften ab. Um sicherzustellen, dass das Testament auch im Ausland Gültigkeit hat, empfiehlt es sich, eine Rechtsberatung einzuholen oder das Testament notariell beurkunden zu lassen.

Fazit: Sicherheit und Steuervorteile

Das Frankfurter Testament ist eine bewährte Möglichkeit für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner, das Vermögen nach dem eigenen Ableben sinnvoll und steuervorteilhaft auf den längerlebenden Partner und schließlich die gemeinsamen Kinder zu übertragen. Die Gestaltungsfreiheit bei der Verwendung von Klauseln und Regelungen ermöglicht es, individuelle Interessen und Bedürfnisse der Partner zu berücksichtigen. Dabei erlauben die steuerlichen Freibeträge bei Ehepartnern bzw. eingetragenen Lebenspartnern und Kindern, einen großen Teil des Vermögens erbschaftsteuerfrei zu übertragen.

Um mögliche Fallstricke, wie eine ungewollte Erbengemeinschaft oder eine unklare Schlusserbfolge, zu vermeiden, ist eine sorgfältige und fachkundige Beratung bei der Erstellung des Frankfurter Testaments unerlässlich. Durch eine rechtssichere Gestaltung kann das Frankfurter Testament die finanzielle Absicherung und die optimale Vermögensübertragung an die gewünschten Erben gewährleisten.

Erstellen Sie ein Frankfurter Testament, um Steuernachteile zu vermeiden und Ihren Partner sowie Ihre gemeinsamen Kinder optimal abzusichern. So sorgen Sie für die bestmögliche Vermögensübertragung in Ihrem Nachlass und für finanzielle Sicherheit der Hinterbliebenen. Eine erfahrene Anwaltskanzlei hilft Ihnen, Ihr Testament richtig aufzusetzen und alle wichtigen Aspekte zu bedenken – für rechtliche Sicherheit und eine reibungslose Vermögensübertragung nach Ihren Wünschen.

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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

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