Freewallet – Der angebliche Finanzdienstleister Freewallet bietet auf seiner Internetseite verschiedene Wallets für die Verwahrung und Verwaltung von Kryptowährungen an. Dabei könne man laut Freewallet verschiedene Kryptowährungen per Kreditkarte kaufen. Jedoch gibt es zum Thema Freewallet eine Warnmeldung der Finanzaufsicht von Malta.
Sie sind bereits Kunde bei Freewallet oder haben vor, bei diesem Anbieter Ihr zu investieren? Dann sind die folgenden Fragen für Sie sicherlich essenziell:
- Ist der Broker Freewallet zuverlässig?
- Welche Handlungsalternativen stehen Kunden von Freewallet bei Einbußen eventuell zur Verfügung?
- Welche Praxiserfahrungen haben Investoren bislang gesammelt?
Unsere Rechtsanwälte haben die Antworten auf ebendiese Fragen in diesem Artikel zu Freewallet bereitgestellt.
Inhaltsverzeichnis
- Freewallet Erfahrungen
- Webseite von Freewallet
- Kontaktangaben
- Zulassung
- Behördenwarnung
- Exkurs – allgemeine Hinweise
- Was tun bei Verlusten mit Freewallet?
Sollten Sie prüfen lassen wollen, inwieweit Freewallet ein seriöses Angebot macht, stehen wir an Ihrer Seite und beraten Sie bei Ihren Fragen und auch bei Schwierigkeiten.
Bitte schicken Sie uns Ihre Mitteilung über unser Kontaktformular. Unsere Ansprechpartner stehen Ihnen für eine unentgeltliche Erstberatung gerne zur Verfügung.
Freewallet Erfahrungen
Laut Angaben auf der Unternehmenswebsite sei Freewallet ein Leitfaden für die Kryptowelt, geschaffen, um Kryptospezifika zu vereinfachen und den Zugang zu Coins zu erleichtern. Dabei umfasse die Freewallet-Familie Wallets für mehr als 100 beliebte Kryptowährungen, die auf Android und iOS verfügbar seien, sowie eine Multi-Currency-Wallet-App mit einer Webschnittstelle.
Dabei bestehe die Produktpalette von Freewallet aus Multiwallet (iOS-, Android- und Web-Version), 30 individuellen Wallets, die jeweils auf einen bestimmten Coin zugeschnitten seien, und Freewallet Lite (HD-Wallet auf iOS und Android).
Des Weiteren ist zu lesen, dass der Anbieter von Freewallet im Jahr 2016 in Estland gegründet worden sei. Dabei sei es laut Freewallet von Beginn an darum gegangen, Apps zu entwickeln, die es den Nutzern ermöglichten, sich mit beliebten Kryptowährungen vertraut zu machen, ohne sich in technische Besonderheiten und komplexe Einstellungen vertiefen zu müssen.
Außerdem bestehe das Team von Freewallet aus 70 Mitarbeitern, die mit großer Leidenschaft bei der Sache seien. Entsprechend lese Freewallet jede Bewertung, die man erhalte, und nutze sie, um den Entwicklungsplan an die Erwartungen seiner Nutzer anzupassen.
Überdies sei es bei Freewallet möglich, sofortige und gebührenfreie Transaktionen innerhalb der App durchzuführen, Assets per Kreditkarte zu kaufen und dabei aus einer von insgesamt 13 verfügbaren Sprachen zu wählen.
Zudem gebe es bei Freewallet eine mehrfache Signaturbestätigung für jede Transaktion und Limits pro Tag oder Woche zur Minimierung des Diebstahlrisikos. Darüber hinaus verwahre Freewallet die Coins in einem Cold Storage und biete die Unterstützung von Zwei-Faktoren-Authentifizierung, Pin-Code und Fingerabdruck.
Darüber hinaus sei es bei Freewallet möglich, mit bekannten und weniger populären Coins Crypto Trading zu betreiben, darunter:
- Bitcoin,
- Dash,
- Dogecoin,
- Ethereum,
- NEM,
- Ripple,
- Tether.
Freewallet Internetseite
Das Angebot von Freewallet lässt sich über die deutschsprachige Webseite unter der URL https://freewallet.org/de/ aufrufen.
Impressum
In Deutschland gibt es gemäß §5 Telemediengesetz (TMG) grundsätzliche Pflichtangaben für das Impressum. Diese Pflicht zur „Anbieterkennzeichnung“ gilt für alle geschäftsmäßig betriebenen Seiten im Netz.
Denn diese Auskünfte sollen den User einer Webseite darüber informieren, mit wem er es zu tun hat. Darüber hinaus spielt dabei die ladungsfähige Anschrift des Webseiten-Inhabers eine Rolle, für den Fall, dass rechtliche Ansprüche gegen ihn durchgesetzt werden sollen.
Wichtig in diesem Zusammenhang ist außerdem der Fakt, dass die Angabe eines Impressums auch für im Ausland ansässige Unternehmen gilt, die ihre geschäftliche Betätigung in der Bundesrepublik Deutschland entfalten.
Auf der Webseite von Freewallet war im August 2021 kein rechtsverbindliches Impressum zu finden.
Geschäftsführung
Die verantwortlich handelnden Personen namentlich zu deklarieren, ist ein Kennzeichen für Transparenz. Auf der Internetpräsenz von Freewallet finden sich zum Zeitpunkt der Texterstellung keinerlei Informationen zu inhaltlich verantwortlichen Personen.
Internetadresse
Bei einer Domain handelt es sich um einen weltweit einzigartigen, speziellen Namen für einen logisch abgegrenzten Segment des World Wide Webs – beispielsweise eine Onlinepräsenz.
Unsere Rechtsanwälte haben am 23.08.21 die Angaben für den Anbieter Freewallet mit folgendem Resultat in Erfahrung gebracht:
Domain Name: FREEWALLET.ORG
Registry Domain ID: D162682901-LROR
Registrar WHOIS Server: whois.namecheap.com
Registrar URL: http://www.namecheap.com
Updated Date: 2021-06-29T16:57:57Z
Creation Date: 2011-07-01T22:05:38Z
Registry Expiry Date: 2022-07-01T22:05:38Z
Registrar Registration Expiration Date:
Registrar: NameCheap, Inc.
Informationen zur Erreichbarkeit
Kontaktaufnahme mit Freewallet – diese Informationen liegen vor:
- Anschrift: k. A.
- Anbietername: Wallet Services Ltd.
- E-Mail: info[a]freewallet.org
- Tel.: k. A.
Falls es einmal zu Streitfällen kommt, kann eine große Distanz zwischen dem Finanzanbieter und dem Geldgeber für Komplikationen bei deren Klärung sorgen.
In der Regel haben Investoren innerhalb der EU ein wenig mehr Rechtsschutz und mehr Möglichkeiten, ihre Ansprüche – auch und speziell bei Verlusten – notfalls unter Einbezug rechtsanwaltlicher Hilfe durchzusetzen.
Welche Daten gibt es über die Kontrolle des Anbieters durch eine europäische Finanzaufsichtsbehörde?
Daten zu einer Autorisation und Regulierung durch eine staatliche europäische Finanzaufsichtsbehörde wie die FMA (Österreich), die CySec (Zypern), die FI (Schweden) oder die FINMA (Schweiz) sind auf der WWW-Seite des Dienstleisters im August 2021 nicht präsent.
Deswegen muss man zumindest infrage stellen, dass dem Anbieter die Zulassung einer Kontrollinstanz vorliegt, die für seinen Geschäftsbetrieb in Europa notwendig ist.
Öffentliche Warnmeldung zu Freewallet
Von staatlichen Stellen und Kanzleien gibt es in regelmäßigen Abständen Warnhinweise.
Das bedeutet nicht in jedem Fall automatisch, dass es hierbei um Kapitalanlagebetrug geht.
Von der Finanzaufsicht von Malta gab es am 10. März 2021 zum Thema Freewallet eine Warnmeldung in der Rubrik „Nicht registrierte Unternehmen“. Denn die Behörde habe Kenntnis davon erlangt, dass ein Unternehmen unter dem Namen Freewallet tätig sei und eine Internetpräsenz unter https://freewallet.org/ habe.
Entsprechend wolle die Behörde darauf hinweisen, dass https://freewallet.org/ KEINE in Malta registrierte Gesellschaft sei und auch nicht von der MFSA lizenziert oder anderweitig autorisiert sei, Investitionsdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen zu erbringen, für die Freewallet nach maltesischem Recht lizenziert oder anderweitig autorisiert sein müsse.
Zudem rate die MFSA dazu, keine Finanzdienstleistungstransaktionen einzugehen, wenn man sich nicht vergewissert habe, dass das Unternehmen, mit dem die Transaktion getätigt werde, von der MFSA oder einer anderen angesehenen Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde zur Erbringung solcher Dienstleistungen zugelassen sei.
Deshalb sollten Anleger besonders vorsichtig sein, wenn sie über unkonventionelle Kanäle wie Telefonanrufe oder soziale Medien mit Angeboten für Finanzdienstleistungen angesprochen würden.
Exkurs: Verbraucherschutzvereine rufen zur Vorsicht auf
Zahlreiche Webseiten unseriöser Händler kommen ihrer Impressumspflicht nicht nach. Im Übrigen werden Sie bei der Überprüfung der Domain häufig feststellen, dass hinter verschiedenen Portalen dieselben Hinterleute stecken.
Ist das Geld erst einmal beim Broker eingetroffen, wird es so schnell wie möglich über viele verschiedene Kanäle ins Ausland transferiert. Obendrein stellen einige Plattformen den Betrieb ein, für den Fall, dass sie zu sehr im Fokus stehen, nur um kurz danach unter einer neuen Handelsmarke von Neuem aufzutauchen.
Ausgesprochen oft wird als Firmensitz eine Offshore-Adresse angegeben, bei der es sich um eine Briefkastenfirma handelt. Das macht es für Verbraucher so kompliziert, für den Fall eines Betrugs ihr Vermögen zurückzuerlangen.
Die Schilderungen der Verbraucher decken sich mit den Beobachtungen der Polizei und der Finanzaufsichtsbehörden. Sobald man sich bei einer fragwürdigen Plattform registriert hat, setzt sich das Rad in Bewegung. Anrufer geben sich als Mitarbeiter eines Brokers aus und versichern dem Angerufenen ihre mehrjährige Praxiserfahrung.
Hierdurch versuchen sie, das Vertrauen von möglichen Neukunden zu erschleichen. Zudem berichten Ermittler von simulierten Handelsplattformen, auf denen Privatanleger online ihr scheinbares Guthaben kontrollieren könnten.
Rechtsanwälte geben Rat zu Freewallet
Haben Sie beim (Online-)Trading schlechte Erfahrungen gemacht? Falls Sie Verluste in Kauf nehmen mussten, sollten Sie vor allem zusätzliche Zahlungen unterlassen und sich beim Anbieter nach den Gründen erkundigen.
Zudem können Sie eine Diskussion mit unseren Anwälten suchen und sich zu Freewallet verständigen.
Wir behandeln Anfragen aus ganz Europa und stehen Privatanlegern unterstützend zur Seite.
Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen bundesweit und im deutschsprachigen Ausland zur Verfügung.
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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter
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