Im deutschen Recht spielt die freiwillige Zusicherung eine wichtige Rolle in vielen Rechtsgebieten. In diesem umfangreichen Artikel werden wir Ihnen als kompetenter und erfahrener Rechtsanwalt die Bedeutung und Rechtsfolgen von freiwilligen Zusicherungen erläutern. Wir werden auf rechtliche Grundlagen, aktuelle Gerichtsurteile und häufig gestellte Fragen eingehen.

Inhaltsverzeichnis

  • Was ist eine freiwillige Zusicherung?
  • Rechtliche Grundlagen
  • Rechtsfolgen einer freiwilligen Zusicherung
  • Aktuelle Gerichtsurteile
  • Häufig gestellte Fragen (FAQs)
  • Fazit

Was ist eine freiwillige Zusicherung?

Die freiwillige Zusicherung ist eine einseitige rechtsgeschäftliche Erklärung, durch die eine natürliche oder juristische Person gegenüber einer anderen Person oder einer Behörde eine gewisse Verpflichtung eingeht. Dabei ist es wichtig, dass die Verpflichtung freiwillig eingegangen wird, also ohne rechtliche Verpflichtung oder Zwang. Die Zusicherung kann verschiedene Rechtsgebiete betreffen, wie beispielsweise das Verwaltungsrecht, das Privatrecht oder das Wettbewerbsrecht.

Rechtliche Grundlagen

Obwohl die freiwillige Zusicherung im deutschen Recht keine ausdrückliche gesetzliche Grundlage hat, ergibt sich ihre Zulässigkeit und Wirksamkeit aus verschiedenen Rechtsquellen. Dazu gehören insbesondere:

  • Die allgemeinen Grundsätze des Vertragsrechts, insbesondere die Vertragsfreiheit, die auch die Freiheit zur Gestaltung von Verträgen einschließt (§ 311 BGB).
  • Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), die freiwillige Zusicherungen als rechtlich bindend und durchsetzbar anerkennt, sofern sie nicht gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen.
  • Die Regelungen des Verwaltungsrechts, insbesondere das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), das die Möglichkeit für Behörden vorsieht, auf Grundlage einer freiwilligen Zusicherung Verwaltungsakte zu erlassen (§ 38 VwVfG).
  • Die Regelungen des Wettbewerbsrechts, insbesondere das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das die Möglichkeit für Unternehmen vorsieht, auf Grundlage einer freiwilligen Zusicherung Unterlassungsansprüche abzuwehren (§ 12 Abs. 1 Satz 2 UWG).

Rechtsfolgen einer freiwilligen Zusicherung

Die Rechtsfolgen einer freiwilligen Zusicherung hängen von ihrem Inhalt und den beteiligten Parteien ab. Im Allgemeinen können jedoch folgende Rechtsfolgen eintreten:

  • Bindungswirkung: Eine freiwillige Zusicherung entfaltet grundsätzlich Bindungswirkung für denjenigen, der sie abgegeben hat. Das bedeutet, dass er sich an seine Zusicherung halten muss und diese nicht einfach widerrufen kann. Die Bindungswirkung kann jedoch eingeschränkt oder ausgeschlossen werden, wenn die Zusicherung unter Vorbehalt erfolgt oder die betroffenen Parteien eine Änderung oder Aufhebung der Zusicherung vereinbaren.
  • Anspruchsgrundlage: Eine freiwillige Zusicherung kann eine Anspruchsgrundlage für denjenigen begründen, gegenüber dem sie abgegeben wurde. Das bedeutet, dass dieser einen Anspruch auf Erfüllung der Zusicherung hat und gegebenenfalls gerichtlich durchsetzen kann. Dabei kann es sich um einen vertraglichen Anspruch (z. B. auf Schadensersatz) oder um einen öffentlich-rechtlichen Anspruch (z. B. auf Erteilung einer Genehmigung) handeln.
  • Verwirkung: Eine freiwillige Zusicherung kann unter Umständen zur Verwirkung von Rechten führen. Dies bedeutet, dass derjenige, der eine Zusicherung abgegeben hat, bestimmte Rechte nicht mehr geltend machen kann, weil er durch seine Zusicherung das Vertrauen des anderen in den Bestand dieser Rechte begründet hat. Die Verwirkung kann insbesondere im Bereich des Verwaltungsrechts und des Wettbewerbsrechts eine Rolle spielen.
  • Verwaltungsakt: Eine freiwillige Zusicherung kann im Verwaltungsrecht Grundlage für den Erlass eines Verwaltungsakts sein. Dabei handelt es sich um eine behördliche Entscheidung, die auf Grundlage der Zusicherung getroffen wird und rechtliche Wirkungen für den Adressaten entfaltet (z. B. Erteilung einer Genehmigung oder Bewilligung von Fördermitteln). Der Verwaltungsakt kann jedoch nur auf Grundlage einer gültigen Zusicherung erlassen werden und muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
  • Außergerichtliche Streitbeilegung: Eine freiwillige Zusicherung kann auch zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten oder zur Abwehr von Unterlassungsansprüchen im Wettbewerbsrecht dienen. Durch die Abgabe einer Zusicherung kann der Streitgegenstand beseitigt werden, so dass ein gerichtliches Verfahren vermieden oder beendet wird. In diesen Fällen kann die Zusicherung auch als außergerichtliche Einigung oder Vergleich betrachtet werden.

Aktuelle Gerichtsurteile

Um Ihnen einen Überblick über die Rechtsprechung zur freiwilligen Zusicherung zu geben, stellen wir Ihnen einige aktuelle Gerichtsurteile vor:

  • BGH, Urteil vom 16.05.2017, Az. XI ZR 586/15: In diesem Fall hatte ein Bankkunde aufgrund einer unzureichenden Widerrufsbelehrung seinen Verbraucherdarlehensvertrag widerrufen. Die Bank hatte dem Kunden daraufhin eine freiwillige Zusicherung gegeben, dass sie den Widerruf akzeptiere und den Vertrag rückabwickle. Später verweigerte die Bank jedoch die Rückabwicklung. Der BGH entschied, dass die Bank aufgrund der freiwilligen Zusicherung verpflichtet sei, den Vertrag rückabzuwickeln, da der Kunde aufgrund der Zusicherung darauf vertrauen durfte, dass die Bank den Widerruf anerkenne.
  • OVG Münster, Urteil vom 30.09.2016, Az. 13 A 349/15: In diesem Fall hatte eine Behörde einem Antragsteller eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt, die auf einer freiwilligen Zusicherung des Antragstellers beruhte. Später stellte sich heraus, dass die Zusicherung nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprach und daher unwirksam war. Das OVG Münster entschied, dass die Genehmigung trotz der unwirksamen Zusicherung Bestand habe, da die Behörde ihre Entscheidung nicht allein auf die Zusicherung gestützt hatte, sondern auch auf andere Umstände geachtet hatte.
  • OLG Frankfurt, Urteil vom 16.01.2020, Az. 6 U 40/19: In diesem Fall hatte ein Unternehmen im Rahmen eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsverfahrens eine freiwillige Zusicherung abgegeben, bestimmte Werbeaussagen nicht mehr zu verwenden. Später verwendete das Unternehmen jedoch ähnliche Aussagen in seiner Werbung. Das OLG Frankfurt entschied, dass das Unternehmen trotz der freiwilligen Zusicherung nicht verpflichtet sei, die neuen Aussagen zu unterlassen, da die Zusicherung nur die konkreten, beanstandeten Aussagen betraf und die neuen Aussagen inhaltlich davon abwichen.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Im Folgenden beantworten wir einige häufig gestellte Fragen zur freiwilligen Zusicherung:

  • Wie kann ich eine freiwillige Zusicherung abgeben? Eine freiwillige Zusicherung kann sowohl mündlich als auch schriftlich abgegeben werden. Es empfiehlt sich jedoch, die Zusicherung schriftlich zu formulieren und zu unterzeichnen, um späteren Streitigkeiten über den Inhalt und Umfang der Zusicherung vorzubeugen. Eine notarielle Beurkundung ist in der Regel nicht erforderlich, kann aber zur Klarstellung und Sicherung der Rechtspositionen beitragen.
  • Wie lange ist eine freiwillige Zusicherung gültig? Die Gültigkeit einer freiwilligen Zusicherung hängt von ihrem Inhalt und den beteiligten Parteien ab. Grundsätzlich gilt eine Zusicherung so lange, bis sie erfüllt wurde oder die beteiligten Parteien eine Änderung oder Aufhebung der Zusicherung vereinbaren. Es ist jedoch auch möglich, eine Befristung oder Bedingung in die Zusicherung aufzunehmen, die ihre Gültigkeit einschränkt.
  • Kann ich eine freiwillige Zusicherung widerrufen? Eine freiwillige Zusicherung entfaltet grundsätzlich Bindungswirkung und kann daher nicht einfach widerrufen werden. In bestimmten Fällen kann jedoch ein Widerrufsrecht vereinbart oder gesetzlich vorgesehen sein, beispielsweise bei einer Zusicherung unter Vorbehalt oder bei einer Änderung der Umstände, die die Zusicherung begründet haben. Ein Widerruf sollte schriftlich erfolgen und die Gründe für den Widerruf darlegen.
  • Was passiert, wenn ich mich nicht an meine freiwillige Zusicherung halte? Wenn Sie sich nicht an Ihre freiwillige Zusicherung halten, kann dies verschiedene Rechtsfolgen haben, je nachdem, welche Rechte und Pflichten Sie durch die Zusicherung begründet haben. Mögliche Rechtsfolgen sind unter anderem die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, die Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen oder die Verwirkung von Rechten. Im Verwaltungsrecht kann zudem der Erlass eines Verwaltungsakts auf Grundlage der Zusicherung in Frage gestellt werden.

Fazit

Die freiwillige Zusicherung ist im deutschen Recht ein vielseitiges und wirkmächtiges Instrument, das in verschiedenen Rechtsgebieten Anwendung findet. Obwohl sie keine ausdrückliche gesetzliche Grundlage hat, wird ihre Zulässigkeit und Wirksamkeit von der Rechtsprechung und den allgemeinen Grundsätzen des Vertragsrechts anerkannt. Die Rechtsfolgen einer freiwilligen Zusicherung können vielfältig sein und hängen von ihrem Inhalt und den beteiligten Parteien ab. Bei der Abgabe einer freiwilligen Zusicherung sollten Sie daher sorgfältig auf die Formulierung und den Umfang der Zusicherung achten und im Zweifel anwaltlichen Rat einholen.

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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

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