Fremde Tiere fotografieren – Rechtslage und Vorgehen bei Abmahnungen. In der heutigen Zeit, in der soziale Medien und Fotografie eine riesige Rolle im Alltag spielen, ist das Fotografieren von Tieren weit verbreitet. Aber wie sieht es aus, wenn man fremde Tiere fotografiert und eine Abmahnung vom Besitzer erhält? In diesem Blog-Beitrag beschäftigen wir uns mit dieser Rechtslage und zeigen Ihnen, wie Sie sich bei einer Abmahnung wehren können.

Inhaltsverzeichnis:

  • Urheberrecht und Tiere: Ein kurzer Überblick
  • Die rechtliche Situation beim Fotografieren fremder Tiere
  • Schutz und Rechte von Tierbesitzern
  • Abmahnung erhalten: Wie sollten Sie reagieren?
  • FAQs
  • Fallbeispiele
  • Checkliste: Ihr Vorgehen bei einer Abmahnung

Urheberrecht und Tiere: Ein kurzer Überblick

Das Urheberrecht schützt in erster Linie menschliche Schöpfungen, wie zum Beispiel literarische Werke, Film- und Musikproduktionen oder Bilder. Das Beispiel des Affen-Selfies, das um die Welt ging und zu einem jahrelangen Rechtsstreit führte, zeigt jedoch, dass auch Tiere unter Umständen in dieses Rechtssystem einbezogen werden können.

Im besagten Fall war ein Makake namens Naruto in Indonesien zufällig an die Kamera eines britischen Fotografen gekommen und hatte ein Selfie gemacht. Die Tierschutzorganisation Peta hatte daraufhin im Namen des Affen geklagt und wollte ihm die Bildrechte zusprechen. Ein US-Gericht urteilte jedoch, dass der Affe kein Recht auf Urheberrechtsschutz habe und nicht im Namen von Tieren geklagt werden könne.

Die rechtliche Situation beim Fotografieren fremder Tiere

Grundsätzlich gilt beim Fotografieren von Tieren das sogenannte Panoramarecht (§ 59 UrhG), welches besagt, dass Bilder von sichtbaren Gegenständen aus öffentlichen Verkehrswegen frei fotografiert und verbreitet werden dürfen. Dies schließt somit auch Tiere ein, die sich im öffentlichen Raum aufhalten.

Problematisch wird es jedoch, wenn das Tier in einer Privatsphäre fotografiert wird, wie zum Beispiel in einem Garten oder Hinterhof. In diesem Fall kann der Tierbesitzer von seinem Hausrecht Gebrauch machen und das Fotografieren untersagen. Auch bei einer mutmaßlichen Belästigung oder Störung des Tieres oder der Verwendung des Fotos zu kommerziellen Zwecken können rechtliche Schritte gegen den Fotografen eingeleitet werden.

Schutz und Rechte von Tierbesitzern

Der Tierbesitzer ist durch mehrere Gesetze geschützt. Zum einen gilt das erwähnte Hausrecht (§ 903 BGB), das dem Eigentümer einer Sache (in diesem Fall dem Grundstück) die Möglichkeit gibt, anderen Personen das Betreten oder Fotografieren zu untersagen. Zum anderen könnte auch eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG) des Tierbesitzers vorliegen, wenn beispielsweise durch die Veröffentlichung des Fotos eine Störung der Privatsphäre eintritt.

Ein weiterer Schutzaspekt für Tierbesitzer ist das unerlaubte Anfertigen von Abbildungen (§ 22 KUG). Hierbei ist festzuhalten, dass eine Zustimmung vom Tierbesitzer zur Verwendung des Fotos eingeholt werden muss, wenn dieses öffentlich verbreitet oder zur Schau gestellt werden soll.

Abmahnung erhalten: Wie sollten Sie reagieren?

Wenn Sie eine Abmahnung vom Besitzer eines fremden Tieres erhalten, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren und den Sachverhalt prüfen. Sollten Sie tatsächlich gegen das Urheberrecht oder das Persönlichkeitsrecht verstoßen haben, kann es empfehlenswert sein, eine Unterlassungserklärung abzugeben und damit weitere rechtliche Schritte zu vermeiden. In jedem Fall sollten Sie sich rechtzeitig anwaltliche Hilfe suchen, um Ihre Möglichkeiten auszuloten und das weitere Vorgehen zu klären.

FAQs zum Fotografieren fremder Tiere

Wir haben die Antworten auf die oft gestellten Fragen hier für Sie zusammengestellt.

  1. Frage: Ist es erlaubt, fremde Tiere in einem öffentlichen Park zu fotografieren?
    Antwort: Ja, das Panoramarecht (§ 59 UrhG) erlaubt das Fotografieren von Tieren im öffentlichen Raum. Solange kein kommerzieller Gebrauch des Fotos geplant ist und das Tier nicht gestört oder belästigt wird, sollten Sie grundsätzlich keine rechtlichen Probleme bekommen.
  2. Frage: Was passiert, wenn ich beim Fotografieren in die Privatsphäre des Tieres eindringe?
    Antwort: Das Anfertigen von Fotos in der Privatsphäre eines Tieres, wie beispielsweise in einem Garten oder Hinterhof, kann zu Problemen führen, da der Tierbesitzer von seinem Hausrecht (§ 903 BGB) Gebrauch machen kann. In solch einem Fall ist es ratsam, vor dem Fotografieren um Erlaubnis zu fragen.
  3. Frage: Was passiert, wenn ich ein Foto von einem fremden Tier ohne Zustimmung des Besitzers online stelle?
    Antwort: Sollte der Tierbesitzer auf das veröffentlichte Foto aufmerksam werden und ihm dies missfallen, kann er zunächst eine Abmahnung aussprechen und ggf. rechtliche Schritte einleiten. Sollte das Bild ohne Zustimmung verbreitet oder zur Schau gestellt werden, kann dies einen Verstoß gegen das unerlaubte Anfertigen von Abbildungen (§ 22 KUG) darstellen und entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen.
  4. Frage: Welche Rechte hat ein Tierbesitzer, wenn er sein Tier in einem Foto entdeckt?
    Antwort: Der Tierbesitzer hat unter anderem Rechte im Zusammenhang mit seinem Hausrecht (§ 903 BGB), dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG) und dem Recht am eigenen Bild (§ 22 KUG). Er kann eine Abmahnung aussprechen, Schadensersatzforderungen stellen und eine Unterlassungserklärung verlangen.

Fallbeispiele: Fotografieren fremder Tiere und Abmahnungen

Hier einige Fallbeispiele zum Thema.

  1. Fallbeispiel 1: Ein Mann fotografiert einen fremden Hund auf der Straße und stellt das Bild auf seinem Instagram-Profil online. Der Hundebesitzer sieht das Foto und schickt ihm eine Abmahnung. In diesem Fall verletzt der Fotograf das Urheberrecht nicht und kann die Abmahnung zurückweisen. Allerdings sollte der Fotograf in Erwägung ziehen, das Bild vorsichtshalber aus seinem Profil zu entfernen, um Konflikte und mögliche rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
  2. Fallbeispiel 2: Eine Frau fotografiert in ihrem Garten einen exotischen Vogel, der sich auf einem Ast ihres Baumes niedergelassen hat. Der Besitzer des Vogels sieht das Foto auf ihrer Facebook-Seite und fordert sie auf, das Bild zu entfernen, da er der Meinung ist, dass sein Tier auf diese Weise öffentlich zur Schau gestellt werde. In diesem Fall hat der Tierbesitzer kaum Chancen, eine Abmahnung erfolgreich durchzusetzen, da das Tier sich im öffentlich einsehbaren Raum (Garten) befand und nicht in seiner unmittelbaren Privatsphäre.
  3. Fallbeispiel 3: Ein Fotograf erhält den Auftrag, Tierporträts für einen Kalender herzustellen. Er fotografiert verschiedene Tiere im öffentlichen Raum und veröffentlicht die Ergebnisse im Kalender, ohne die Zustimmung der Tierbesitzer einzuholen. In diesem Fall können die Tierbesitzer rechtliche Schritte einleiten, da der Fotograf das Bild für kommerzielle Zwecke verwendet hat, ohne vorab das Einverständnis der Besitzer einzuholen. Der Fotograf sollte in solchen Situationen immer Kontakt zu den Tierbesitzern suchen und deren Zustimmung für die Verwendung der Bilder einholen.

Checkliste: Ihr Vorgehen bei einer Abmahnung

  • Überprüfen Sie den Sachverhalt und Ihre Rechte
  • Bewahren Sie Ruhe und überstürzen Sie nichts
  • Suchen Sie rechtzeitig anwaltliche Hilfe
  • Prüfen Sie, ob eine Unterlassungserklärung angebracht ist
  • Kommunizieren Sie mit dem Tierbesitzer, um evtl. einen außergerichtlichen Vergleich zu erzielen

Fazit: Rechtliche Aspekte beim Fotografieren fremder Tiere beachten

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Fotografieren fremder Tiere rechtlich komplex sein kann und eine Auseinandersetzung mit dem Urheberrecht, dem Persönlichkeitsrecht und dem Hausrecht erforderlich macht. Fotografen sollten sich der Rechtslage bewusst sein, bevor sie Bilder fremder Tiere aufnehmen, veröffentlichen oder verkaufen. Die gegenseitige Rücksichtnahme und der Respekt gegenüber der Privatsphäre von Tierbesitzern und ihren Tieren sind von zentraler Bedeutung, um rechtliche Konflikte zu vermeiden.

Sollte dennoch eine strittige Situation entstehen und Sie eine Abmahnung erhalten, ist es ratsam, sich an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin zu wenden, um die Sachlage zu klären und das weitere Vorgehen abzustimmen. Das richtige Handeln und das Kennen Ihrer Rechte und Pflichten sind entscheidend, um möglicherweise rechtliche Folgen zu vermeiden.

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen viel Freude beim Fotografieren und erinnern daran, stets respektvoll und verantwortungsbewusst mit den Tieren und ihren Besitzern umzugehen.

Wolfgang HerfurtnerRechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

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